Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in HerrenbergViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind verdient mehr als bloßes Überstehen des Schultags.

Andere greifen erst ein, wenn die Situation kippt.

Wir gehen den Weg, bevor es überhaupt kritisch wird.

Finde jetzt heraus, was dein Kind tatsächlich benötigt.

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So gestaltet sich Schulbegleitung in Herrenberg im echten Alltag
wenn sie tatsächlich greift.

Viele Kinder machen im Unterricht einen ruhigen Eindruck.
Doch innerlich ringen sie täglich um Halt.

So kann sich der Schultag anfühlen, wenn die passende Unterstützung fehlt

Am Morgen ist die Welt noch in Ordnung.
Dein Kind zieht sich an, braucht dafür vielleicht etwas länger als andere.
Du spürst schon:

Es strengt an.
Aber es klappt noch.

Dann kommt die Schule.

Der Unterricht startet – und schon nach kurzer Zeit hängt dein Kind ab. Die Klasse macht weiter. Dein Kind beobachtet, versucht Schritt zu halten, blickt nicht mehr durch – und bleibt still.

Auch die Pause bringt keine Erleichterung. Viel Trubel. Viele Eindrücke. Keine feste Ordnung.

Vielleicht bleibt dein Kind außen vor. Vielleicht gerät es aneinander mit anderen.
Vielleicht zieht es sich völlig zurück.

Niemand handelt böswillig. Doch kaum jemand erkennt wirklich, was dein Kind in diesem Moment braucht.

So zieht sich der Tag dahin. Kleine Belastungen addieren sich. Die Spannung wächst. Bis der Punkt erreicht ist.

Ein Wutausbruch. Ein Verstummen. Oder schlicht das Gefühl:
„Das schaffe ich nicht.“

Nachmittags sitzt dein Kind wieder daheim. Ausgelaugt. Enttäuscht.
Oder nur still.

Und dir wird klar: So darf es nicht weitergehen.

Genau an diesem Punkt setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst dann, wenn die Lage eskaliert. Sondern deutlich früher.

Dort, wo dein Kind Halt braucht, noch bevor es auffällt.

Damit aus „irgendwie durchhalten“ echte Teilhabe wird.
01

Lernen, ohne dabei überfordert zu sein

Viele Kinder sitzen zwar im Klassenzimmer – verlieren aber schon nach kurzer Zeit gedanklich den Anschluss.

Nicht aus mangelndem Willen.
Sondern weil Tempo, Aufbau oder Anforderungen nicht zu ihnen passen.

Wir gestalten Lernwege so, dass dein Kind mitkommt, Stück für Stück.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größte Hürde liegt oft nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viele Reize. Kaum Struktur.
Schnell kommt es zu Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir sind präsent in sozialen Situationen, greifen ein, bevor es eskaliert und geben deinem Kind Halt im Miteinander.

03

Übergänge, die keinen Neustart erfordern

Für viele Kinder sind gerade diese Momente entscheidend:
Der Raum wechselt.
Die Lehrkraft wechselt.

Neue Umstände.

Was für andere völlig normal ist, bedeutet für dein Kind oft Anspannung und das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor sie überkochen

Viele Kinder halten sich lange tapfer.
Bis plötzlich der Punkt erreicht ist.

Dann wird es laut.
Oder ganz still.
Oder völlig verschlossen.

Wir bemerken diese Momente rechtzeitig, beruhigen die Lage gezielt und verhindern, dass sich Situationen aufschaukeln.

05

Ein Alltag, der tatsächlich klappt

Schule ist weit mehr als reiner Unterricht.

Organisation, Materialien, Orientierung, Abläufe – häufig genau die Stellen, an denen es hakt.

Wir helfen genau dort, wo dein Kind Unterstützung braucht.

06

Abstimmung, die deinem Kind wirklich Halt gibt

Viele Schwierigkeiten liegen nicht am Kind, sondern entstehen zwischen den Beteiligten

Missverständliche Absprachen. Verschiedene Erwartungen. Fehlende Verständigung.

Wir sorgen für klare, verlässliche Kommunikation zwischen Eltern, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft ins Leere läuft, obwohl jemand anwesend ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung vielerorts ohne durchdachtes System aufgebaut wird.

  • Es wird rasch besetzt, statt wirklich sorgfältig ausgewählt
  • Fachliche Begleitung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Ausbildungsstand ist uneinheitlich, feste Standards fehlen
  • Schulbegleitung wird als bloße „Anwesenheit" verstanden, nicht als gezielte Hilfe
  • Verantwortung wird aufgeteilt, statt konsequent geführt

Viele Kinder gelten formal als betreut.

Im Alltag stehen sie trotzdem oft allein da.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen bloßer Organisation und echtem System.

Und genau hier fällt die Entscheidung über den Erfolg.

Sorgfältige Auswahl statt schneller Lösung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Verunsicherung, Widerstand oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir wählen die Schulbegleitung gezielt nach Kind, Situation und schulischem Umfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachsystem statt Alleinarbeit

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele sind auf sich gestellt, ohne Struktur, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht stets ein fachliches System im Hintergrund bereit.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte wirken aktiv mit.
Feste Standards, interne Fortbildungen und durchgehende Begleitung sichern die Qualität.

Echte Wirkung statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bewegt sich nichts.
Unsere Arbeitsweise:
Wir setzen im Alltag auf klar definierte Ziele.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern spürbare Fortschritte macht.

Schulbegleitung, die im Alltag tatsächlich wirkt

Viele organisieren lediglich Schulbegleitung.
Wir übernehmen die Verantwortung dafür, dass sie im Alltag auch trägt.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines durchdachten fachlichen Systems – mit strukturierter Auswahl, fortlaufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der Unterschied:
Keine Theorie. Keine leeren Versprechen.
Sondern ein System, das im Alltag funktioniert.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du entscheidest mit
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht nur zu Beginn
  • ✓ Enge Abstimmung mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind im Schulalltag wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung braucht, läuft die Schulbegleitung in der Regel über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung besteht oder droht und dein Kind ohne Hilfe nicht ausreichend am Schulalltag teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag bewilligt, trägt das Jugendamt die Kosten der Schulbegleitung vollständig.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu notwendigen Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung durch das Hilfeplanverfahren
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) bringt die Familie bzw. bringen die behandelnden Fachstellen ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern weil sie unklar formuliert wurden.

Genau hier setzen wir mit Struktur und Erfahrung an.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag benötigt, läuft die Schulbegleitung in der Regel über das Sozialamt.

Ziel ist keine reine Betreuung, sondern gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, individuell zugeschnitten auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt übernimmt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und wird der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die Kosten der Schulbegleitung vollständig.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird individuell auf dein Kind zugeschnitten und kann zum Beispiel umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialem Miteinander
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Das Ziel bleibt immer gleich: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – statt nur anwesend zu sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die notwendigen fachlichen Nachweise erstellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf den ersten Blick klar.
Viele Verfahren geraten nicht wegen fehlendem Bedarf ins Stocken, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge.

Genau hier setzen wir mit Struktur und Erfahrung an.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung in Herrenberg, die wirklich trägt.

Schritt für Schritt zeigen wir dir den Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es dir liegt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern Alltag, Situation und konkrete Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir begleiten dich bei der Vorbereitung des Antrags, zeigen dir die richtigen nächsten Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit einen anderen Weg geht

01 Antrags­prozess

Klarer Kurs durch Antrags- und Bewilligungsprozess

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheiten im Verfahren.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt tiefes Wissen über Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis wirklich ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar darzustellen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich begleitet, mit starkem Team im Rücken

Bei Wolkenfreie Zeit ist Schulbegleitung keine Aufgabe für Einzelne.

Jede Begleitung ist Teil eines Teams, das im Hintergrund mitdenkt, unterstützt und begleitet.

Der Schulalltag verändert sich ständig. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft unerwartet auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, das genau dafür bereitsteht:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht im Alltag den Unterschied.

Nicht, weil einfach jemand „vor Ort ist". Sondern weil jederzeit fachlicher Rückhalt bereitsteht.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich funktioniert, nicht nur organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse – oft wirkt alles auf einmal unübersichtlich. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir klar den richtigen Weg.

Viele Familien verlieren dabei wertvolle Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht nachvollziehbar erklärt wird.

Diese Situationen kennen wir sehr genau.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Chaos, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich oft mehr, als man erwartet.

Dein Kind wächst heran. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Herausforderungen entstehen neue Situationen.

Und häufig kommt mehr hinzu, als man zu Beginn ahnt: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, vielleicht später auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen einzelnen Augenblick.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich Bedürfnisse wandeln
  • Wir erkennen Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht jedes Mal von vorn beginnen, nicht jedes Mal neu suchen, nicht jedes Mal alles erneut erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht bloß ein Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich verlassen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es um mehr als reine Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, ganz allein dazustehen.

Bei Wolkenfreie Zeit triffst du auf Menschen, die genau solche Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Den Unterschied merkst du nicht an den Worten. Sondern am Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich zählt

Wenn du Hilfe suchst, möchtest du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Ungewissen bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns beginnt es genau dort.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein bloßes Versprechen.
Du siehst, wer dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns auf diesem Weg begleitet und schon nach kurzer Zeit hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert daran, dass es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Wir stellen deinem Kind eine Unterstützung an die Seite, genau dort, wo der Schultag ohne Hilfe zu einer echten Hürde wird.

Das beginnt schon beim Ankommen am Morgen, zeigt sich bei der Orientierung im Schulhaus, im Kontakt mit anderen Kindern oder in Augenblicken, in denen einfach zu viel auf einmal passiert. An genau diesen Stellen setzen wir an.

Wir helfen deinem Kind dabei, Aufgaben zu ordnen, Eindrücke zu verarbeiten und sich im Alltag zurechtzufinden.

Was dabei wichtig ist:
Wir übernehmen keinen Unterricht und ersetzen keine Lehrkraft. Wir schaffen aber die Basis dafür, dass dein Kind überhaupt gut und sicher am Unterricht teilnehmen kann.

Zu unseren Aufgaben können zählen:

  • Unterstützung bei Struktur und Organisation des Tages,
  • Begleitung in Pausen und im sozialen Miteinander,
  • Hilfe im Umgang mit Reizüberflutung und Stress,
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Tätigkeiten, sofern nötig (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Begleitung in schwierigen Momenten bei Überforderung oder Eskalation.

Welche davon tatsächlich greifen, legen wir gemeinsam im Hilfeplan fest, abgestimmt auf das, was dein Kind in Herrenberg wirklich braucht.

Bekommt mein Kind die Schulbegleitung auch wirklich bewilligt?

Sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung benötigt, besteht dafür ein Anspruch. Häufig sind das Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Ausschlaggebend ist dabei nicht das Etikett der Diagnose, sondern wie stark dein Kind im täglichen Leben dadurch eingeschränkt wird. Wie die Unterstützung im Detail aussieht, klären wir im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt Böblingen oder der zuständigen Eingliederungshilfe im Landkreis Böblingen.

- Gut zu wissen:
Oft liegt eine Ablehnung nicht daran, dass kein Bedarf besteht, sondern daran, dass er nicht deutlich genug dargestellt wurde.
Eine Ablehnung bedeutet also nicht automatisch, dass kein Anspruch vorhanden ist.

Rechtlich gibt es zwei mögliche Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Hier ist das Jugendamt zuständig.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Hier liegt die Zuständigkeit beim Träger der Eingliederungshilfe.

Das Einkommen der Familie spielt für den Anspruch keine Rolle.

Wenn ihr in Herrenberg nicht sicher seid, wie sich der Bedarf eures Kindes am besten formulieren lässt: Wir unterstützen euch dabei.

Entstehen für unsere Familie Kosten durch die Schulbegleitung?

Familien in Herrenberg müssen für die Schulbegleitung in der Regel nichts bezahlen. Sobald der Bedarf festgestellt ist, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die entstehenden Kosten.

Welche Stelle zuständig ist, das Jugendamt Böblingen (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe im Landkreis Böblingen (§ 112 SGB IX), richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Manchmal dauert es, bis die Ämter klären, wer genau zuständig ist.

Wichtig für euch:
Das darf niemals zu Lasten eurer Familie gehen.
Der Antrag wird trotzdem weiterbearbeitet, während die Behörden die Zuständigkeit untereinander abstimmen.

⚠️ Eigenanteile oder Zuzahlungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Solltet ihr etwas anderes hören, stimmt das nicht mit der Rechtslage überein.
Gegen eine Ablehnung oder eine zu knapp bemessene Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll die Zuständigkeit für schulische Eingliederungshilfe künftig vollständig beim Jugendamt liegen, unabhängig von der Art der Behinderung.
Die Reform wird derzeit noch politisch abgestimmt.
Wir beobachten diese Entwicklung genau und halten Familien in Herrenberg auf dem Laufenden, sobald sich konkrete Änderungen ergeben.

Solange ein Bedarf festgestellt ist, bleibt die Unterstützung für Familien normalerweise kostenfrei.

Bei welchen Diagnosen stehen die Chancen auf Bewilligung gut?

Den Ausschlag gibt nicht die Diagnose an sich, sondern wie sehr sie die Teilhabe am Schulalltag einschränkt.
Genau dies prüfen die zuständigen Stellen (§ 35a SGB VIII, § 112 SGB IX).

Zu den Diagnosen, bei denen eine Schulbegleitung oft bewilligt wird, gehören unter anderem:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Einfluss auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder fallen nach außen nicht sofort auf, stoßen im Alltag aber immer wieder an ihre Grenzen.

Gerade sie werden oft übersehen, weil ihr Unterstützungsbedarf nicht klar genug beschrieben wird.

Ohne bestehende Diagnose heißt das nicht automatisch, dass kein Anspruch existiert.

Auch ohne abgeschlossene Diagnostik lässt sich in dringenden Fällen eine vorläufige Bewilligung erreichen.

Wie läuft die Antragstellung ab und worauf sollten wir achten?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet sich der Antrag an das zuständige Jugendamt Böblingen (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe im Landkreis Böblingen (§ 112 SGB IX).

Dafür sind ärztliche oder fachliche Stellungnahmen notwendig.

Im Anschluss folgt meist ein Hilfeplangespräch, in dem gemeinsam besprochen wird, was dein Kind konkret braucht.

Wichtig dabei:
Nicht die Menge der Unterlagen ist entscheidend, sondern wie konkret und greifbar der Alltagsbedarf deines Kindes beschrieben wird.

Ein ärztliches Attest reicht dafür oft nicht aus.
Entscheidend ist eine anschauliche Schilderung aus dem Alltag:

  • Was gelingt deinem Kind ohne Hilfe nicht?
  • Wo genau scheitert der Schulalltag ohne Unterstützung?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil die Abläufe unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren führt.

Wir begleiten Familien aus Herrenberg durch den gesamten Prozess:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch auf Wunsch zur Seite, denn eine Ablehnung ist nicht das Ende des Weges.

Wie lange dauert es bis zur Bewilligung der Schulbegleitung?

Nachdem der Antrag eingegangen ist, muss die zuständige Stelle innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Wird noch ein Gutachten benötigt, dauert es entsprechend länger.

Bei akutem Bedarf, etwa bei Schulvermeidung oder in einer Krise, kann eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erfolgen.

Gut zu wissen:

Oft zieht sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht genau genug beschrieben wurde. Eine gründliche Vorbereitung spart hier unnötige Wartezeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Eingangsdatum ist für den weiteren Ablauf entscheidend.

Können wir den Träger der Schulbegleitung selbst auswählen?

Ja.
Familien haben ein Wunsch- und Wahlrecht, das heißt konkret:
Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Die zuständige Behörde darf euch nicht einfach einen beliebigen Träger zuweisen.

In der Praxis erwähnen die Behörden dieses Recht nicht immer aktiv, dabei kann es entscheidend sein für die Qualität und Kontinuität der Begleitung.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger schon im Antrag namentlich.
Das stärkt eure Position erheblich.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv und damit auch für Familien in Herrenberg eine Option.

Gibt es Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei Inklusion?

Ja.
Schulbegleitung ist sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen möglich, ebenso im Ganztag und bei inklusiver Beschulung, vorausgesetzt, ein entsprechender Bedarf ist vorhanden.

Entscheidend ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch leitet sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe ab (§ 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter lehnen eine Schulbegleitung an Förderschulen ab, mit der Begründung, der Förderbedarf werde bereits schulseitig abgedeckt. Rechtlich hält das nicht, bei nachgewiesenem individuellem Bedarf besteht der Anspruch weiterhin.

Wie lange gilt eine bewilligte Schulbegleitung, bis sie neu beantragt werden muss?

In der Regel wird die Bewilligung für ein Schuljahr ausgesprochen und danach neu geprüft. Eine Verlängerung geschieht im Rahmen der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung erfolgt nicht von selbst. Stellt den Folgeantrag frühzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Bewilligung, damit die Versorgung eures Kindes ohne Lücke weiterläuft.

Auch über den 18. Geburtstag hinaus können bestehende Maßnahmen unter bestimmten Bedingungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortgesetzt werden.

Worin liegt der Unterschied zwischen pädagogischer und pflegerischer Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung unterstützt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur im Schulalltag, in der Regel bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach zusammen, auch für Familien in Herrenberg.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling kümmert sich ein festes Team um mehrere Kinder gemeinsam innerhalb derselben Schule, anstatt dass jedes Kind eine eigene Einzelbegleitung erhält.

Dieses Modell gewinnt zunehmend Bedeutung:
Die geplante SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform gezielt stärken.

Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Flexibilität, für Familien wirft es berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf eine Einzelbegleitung dabei erhalten?

Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes dies erfordert.
Maßgeblich ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Machbarkeit.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen weiterhin.
Daran ändert die geplante Reform gesetzlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich?

Pooling gelingt vor allem dann, wenn ein eingespieltes, festes Team eingesetzt wird, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund fachliche Steuerung stattfindet.
So entsteht eine Begleitung, die verlässlich und flexibel zugleich ist, für Kinder, Eltern und Schulen in Herrenberg.

Ohne klare Steuerung entsteht Unruhe.
Ohne Struktur geht der Überblick verloren.
Ohne Erfahrung wird Unterstützung zum Zufall.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell selbst, sondern in seiner Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag tatsächlich trägt.

Wie viel fachliche Erfahrung steckt hinter unserem Pooling-Ansatz?

Pooling funktioniert nur dann zuverlässig, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit beruht auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht an einer einzelnen Person hängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Herrenberg wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Verliert mein Kind durch das Pooling-Modell seinen persönlichen Anspruch?

Nein, und genau das ist der entscheidende Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell vollständig bestehen.

Pooling ist lediglich eine Organisationsform, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt eine Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht beschnitten.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa Autismus, kommen häufig mit wechselnden Bezugspersonen schlecht zurecht.
Für sie ist Pooling in der Regel nicht geeignet, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung erhalten.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig senken, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern in Herrenberg werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes außer Acht lassen.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das klar anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

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Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 70 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Herrenberg – Ihr Anbieter vor Ort

Herrenberg gehört zum Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Böblingen aktiv und begleitet Familien in Herrenberg mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Herrenberg – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Herrenberg kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

In Herrenberg sind wir dort für euer Kind da, wo es sie oder ihn tatsächlich braucht, sei es in der Schule, in der Kita oder auch zu Hause, je nachdem, was im Hilfeplan festgelegt wurde. Euer Kind bekommt eine feste Bezugsperson, die den Alltag kennt und Vertrauen aufbaut, statt wechselnder Gesichter. Wir stimmen uns dabei eng mit euch als Familie ab, damit die Begleitung wirklich zu eurem Kind passt und im Alltag verlässlich trägt.

Wenn ihr aus Herrenberg den ersten Schritt machen wollt, laden wir euch zu einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch ein. Darin schauen wir gemeinsam, was euer Kind braucht, und übernehmen anschließend den Antrag sowie die Organisation für euch. So müsst ihr euch nicht allein durch Formulare und Zuständigkeiten kämpfen, wir begleiten euch Schritt für Schritt bis zur Bewilligung.

Zuständigkeit & Kostenträger in Herrenberg

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Herrenberg entscheidet das Jugendamt Böblingen (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Böblingen (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Böblingen – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Baden-Württemberg gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Von Herrenberg aus sind wir im Landkreis Böblingen und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Herrenberg

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Herrenberg?

In Herrenberg ist das Jugendamt Böblingen bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Böblingen zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Herrenberg etwas?

Nein. Für Familien in Herrenberg ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.