Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in Berlin-LichtenbergViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind verdient mehr als nur Durchhalten.

Andere merken es erst, wenn gar nichts mehr geht.

Wir setzen früher an, damit es gar nicht so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind gerade wirklich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So läuft Schulbegleitung im echten Alltag ab
wenn sie tatsächlich hilft.

Viele Kinder scheinen im Schulalltag zurechtzukommen.
Doch innerlich ringen sie täglich um Halt.

So kann sich der Schultag anfühlen, wenn die passende Stütze fehlt

Am Morgen ist es noch friedlich.
Dein Kind zieht sich an, braucht dafür vielleicht etwas länger als andere.
Du spürst:

Es braucht Anstrengung.
Aber es klappt.

Dann kommt die Schule.

Kaum beginnt der Unterricht, fällt dein Kind schon nach kurzer Zeit zurück. Die anderen machen weiter. Dein Kind beobachtet, will mithalten, versteht nicht alles – und bleibt still.

Die Pause bringt keine Erleichterung. Viel Trubel. Viele Eindrücke. Kein fester Halt.

Vielleicht bleibt dein Kind für sich. Vielleicht gerät es aneinander mit anderen.
Vielleicht schaltet es komplett ab.

Keiner tut das absichtlich. Doch kaum jemand sieht wirklich, was dein Kind in diesem Moment braucht.

So zieht sich der Tag dahin. Kleine Belastungen häufen sich. Die Spannung wächst. Irgendwann reicht es nicht mehr.

Ein Wutausbruch. Ein Verstummen. Oder nur der Gedanke:
„Das schaffe ich hier nicht."

Am Nachmittag ist dein Kind wieder daheim. Ausgelaugt. Enttäuscht.
Oder ganz ruhig geworden.

Und dir wird klar: So darf es nicht bleiben.

Hier setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst, wenn alles eskaliert. Sondern deutlich früher.

Genau dort, wo dein Kind Halt braucht, bevor es überhaupt auffällt.

Damit aus „irgendwie mitkommen“ echte Teilhabe entsteht.
01

Unterricht ohne Überforderung

Viele Kinder sitzen mit im Klassenraum – und verlieren doch schon nach kurzer Zeit den roten Faden.

Nicht aus fehlendem Willen.
Sondern weil Tempo, Aufbau oder Anforderungen nicht zusammenpassen.

Wir richten Lernschritte so aus, dass dein Kind mitkommt, Stück für Stück.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größte Hürde liegt oft nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viel Trubel. Wenig Halt.
Schnell entstehen Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir sind mitten im sozialen Geschehen dabei, greifen ein, bevor es eskaliert und geben deinem Kind Sicherheit im Kontakt mit anderen.

03

Übergänge ohne ständigen Neustart

Für viele Kinder sind es gerade diese Momente, die alles verändern:
Der Raum wechselt.
Eine neue Lehrkraft.

Ungewohnte Situationen.

Was anderen leichtfällt, löst bei deinem Kind oft Anspannung und das Gefühl von Kontrollverlust aus.

Wir geben Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor es zu viel wird

Viele Kinder halten lange durch.
Bis es auf einmal nicht mehr weitergeht.

Dann eskaliert es.
Oder es wird still.
Oder alles schließt sich ab.

Wir bemerken diese Anzeichen rechtzeitig, geben ruhigen und gezielten Halt und sorgen dafür, dass Situationen nicht kippen.

05

Ein Alltag, der trägt

Schule ist mehr als nur Unterricht.

Ordnung halten, Material bereitlegen, sich orientieren, Abläufe verstehen – genau hier hakt es oft.

Wir stehen genau dort zur Seite, wo dein Kind Stütze braucht.

06

Abstimmung, die deinem Kind wirklich Halt gibt

Viele Schwierigkeiten liegen nicht am Kind, sondern an der Zusammenarbeit der Beteiligten

Missverständliche Absprachen. Verschiedene Erwartungen. Fehlende Abstimmung.

Wir sichern eine klare, verlässliche Kommunikation zwischen Familie, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung trotz Anwesenheit oft ins Leere läuft

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung häufig ohne festes System aufgestellt wird.

  • Es wird schnell jemand vermittelt, statt wirklich passend ausgesucht
  • Fachliche Begleitung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Ausbildungsstand ist unterschiedlich, verbindliche Standards fehlen
  • Schulbegleitung gilt als bloße „Anwesenheit", statt als gezielte Stütze
  • Verantwortung wird verteilt, statt aktiv übernommen

Viele Kinder gelten formal als versorgt.

Doch im Alltag stehen sie trotzdem allein da.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen Organisation und System.

Und genau hier entscheidet sich, was am Ende wirkt.

Passung geht vor schneller Vermittlung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Verunsicherung, Widerstand oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir suchen die Schulbegleitung gezielt passend zu Kind, Situation und Schulumfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachsystem statt Einzelkämpfer

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten allein, ohne Rückhalt, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht immer ein fachliches System im Hintergrund bereit.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte steuern aktiv mit.
Feste Standards, interne Schulungen und durchgehende Begleitung sichern die Qualität.

Wirkung statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir setzen im Alltag auf feste, nachvollziehbare Ziele.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern wirklich Fortschritte macht.

Schulbegleitung, die im Alltag wirklich Halt gibt

Viele stellen nur Schulbegleitung bereit.
Wir übernehmen die Verantwortung dafür, dass sie im Alltag trägt.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines festen fachlichen Systems – mit durchdachter Auswahl, dauerhafter Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der Unterschied:
Keine bloße Theorie. Keine leeren Versprechen.
Sondern ein System, das im Alltag wirklich trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du entscheidest mit
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht nur zu Beginn
  • ✓ Enge Abstimmung mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klare Zielsetzung: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind im Schulalltag wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Halt braucht, läuft die Schulbegleitung in Berlin meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung besteht oder droht und dein Kind ohne Unterstützung dem Schulalltag nicht ausreichend folgen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag bewilligt, trägt das Jugendamt die Kosten der Schulbegleitung vollständig.

Deine Familie zahlt dafür nichts.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu notwendigen Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung im Hilfeplanverfahren
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) bringen Familie und behandelnde Fachstellen selbst ein.

Wir halten den gesamten Ablauf klar strukturiert und nachvollziehbar.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern weil sie unklar formuliert sind.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag braucht, läuft die Schulbegleitung meist über das Sozialamt.

Ziel ist nicht reine Betreuung, sondern gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, abgestimmt auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt übernimmt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und wird der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die Kosten der Schulbegleitung vollständig.

Deine Familie zahlt dafür nichts.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird auf dein Kind zugeschnitten und kann zum Beispiel umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialer Interaktion
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Ziel ist immer: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – statt nur anwesend zu sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die notwendigen fachlichen Nachweise stellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen aus.

Wir halten den gesamten Ablauf klar strukturiert und nachvollziehbar.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht sofort klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht aus fehlendem Bedarf, sondern durch unklare Zuständigkeiten oder unvollständige Anträge.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt zeigen wir dir den Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, wie es dir am besten passt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern euren Alltag, die Situation und die echten Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung der Antragstellung, zeigen dir die nötigen Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit anders arbeitet

01 Antrags­prozess

Klarer Halt im Antrags- und Bewilligungsprozess

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheit im Verfahren.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt tiefes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungslogiken mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar zu schildern

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geführt, mit starkem Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit steht Schulbegleitung nie allein da.

Jede Begleitung ist eingebunden in ein Team, das im Hintergrund mitdenkt, begleitet und stützt.

Der Schulalltag verändert sich ständig. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft plötzlich auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, das genau dafür bereitsteht:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund Halt geben, wenn es darauf ankommt

Das macht den Unterschied im Alltag.

Nicht, weil jemand einfach „da ist". Sondern weil jederzeit fachlicher Rückhalt verfügbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt, nicht nur organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, in Berlin fühlt sich das oft gleichzeitig verwirrend an. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir klar den richtigen Weg.

Viele Familien verlieren dabei Zeit, weil ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

Wir kennen genau diese Situationen.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Durcheinander, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich oft mehr, als man denkt.

Dein Kind wird größer. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Hürden werden neue Situationen.

Und häufig kommt mehr dazu, als man anfangs erwartet: medizinische Fragen, Unterstützung im Alltag, vielleicht später auch Pflege.

Wir stehen Familien nicht nur für einen einzigen Moment zur Seite.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich die Bedürfnisse wandeln
  • Wir sehen Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht jedes Mal neu beginnen, nicht jedes Mal neu suchen, nicht jedes Mal alles erneut erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht einfach nur ein Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich verlassen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es um mehr als reine Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, ganz allein zu sein.

Bei Wolkenfreie Zeit triffst du auf Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Den Unterschied merkst du nicht an den Worten. Sondern am Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich darauf ankommt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das nicht.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Ungewissen bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns beginnt es genau dort.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein bloßes Versprechen.
Du siehst, wer wirklich dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns in Berlin-Lichtenberg begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Dein Kind bekommt Unterstützung genau dort, wo der Schultag alleine zu schwer wird.

Morgens ankommen, sich im Schulgebäude zurechtfinden, mit anderen Kindern klarkommen, oder wenn plötzlich zu viele Reize gleichzeitig auf dein Kind einprasseln: Genau hier setzt die Begleitung an.

Sie hilft deinem Kind, den Tag zu strukturieren, Eindrücke zu sortieren und im Schulalltag Fuß zu fassen.

Wichtig zu wissen:
Unterricht selbst gibt eine Schulbegleitung nicht. Aber sie schafft die Grundlage dafür, dass dein Kind überhaupt sicher am Unterricht teilnehmen kann.

Mögliche Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Hilfe bei Tagesstruktur und Aufgaben,
  • Begleitung in Pausen und im Kontakt mit anderen Kindern,
  • Unterstützung bei Reizüberflutung und Stress,
  • Hilfe bei der Verständigung mit Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Aufgaben, wenn nötig (etwa Medikamente geben, Lagerung, Sondenkost),
  • Begleitung in Krisensituationen bei Überforderung oder Eskalation.

Welche Aufgaben dein Kind in Berlin-Lichtenberg tatsächlich braucht, legt der Hilfeplan individuell fest.

Bekommt mein Kind die Schulbegleitung auch wirklich bewilligt?

Sobald dein Kind wegen einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Hilfe braucht, besteht ein Anspruch. Häufig betroffen sind Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Nicht die Diagnose zählt, sondern wie stark dein Kind im Alltag dadurch eingeschränkt ist. Die konkrete Ausgestaltung wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt des Bezirksamts Lichtenberg oder der zuständigen Eingliederungshilfe in Berlin besprochen.

Gut zu wissen:
Oft liegt eine Ablehnung nicht daran, dass kein Bedarf besteht, sondern daran, dass er nicht klar genug beschrieben wurde.
Eine Ablehnung heißt also nicht automatisch: kein Anspruch.

Rechtlich gibt es zwei Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Zuständig ist hier der Träger der Eingliederungshilfe.

Das Familieneinkommen spielt dabei keine Rolle.

Seid ihr in Berlin-Lichtenberg unsicher, wie sich der Bedarf eures Kindes gut darstellen lässt? Wir helfen euch dabei.

Müssen wir als Eltern für die Schulbegleitung etwas bezahlen?

Für Familien in Berlin-Lichtenberg ist Schulbegleitung normalerweise vollständig kostenlos. Sobald der Bedarf feststeht, übernehmen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die Kosten.

Ob dabei das Jugendamt des Bezirksamts Lichtenberg (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe in Berlin (§ 112 SGB IX) zuständig ist, richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Manchmal ist zwischen den Ämtern nicht sofort klar, wer zuständig ist.

Wichtig:
Das darf nicht zulasten eurer Familie gehen.
Euer Antrag läuft trotzdem weiter, während die Behörden die Zuständigkeit untereinander klären.

⚠️ Zuzahlungen oder Eigenanteile gibt es grundsätzlich nicht. Hört ihr etwas anderes, stimmt das nicht.
Gegen eine Ablehnung oder eine eingeschränkte Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll künftig das Jugendamt allein für schulische Eingliederungshilfe zuständig sein, egal welche Art von Behinderung vorliegt.
Diese Reform wird derzeit politisch noch abgestimmt.
Wir behalten die Entwicklung im Blick und informieren Familien in Berlin-Lichtenberg, sobald sich etwas Konkretes ändert.

Solange ein Bedarf festgestellt ist, bleibt die Unterstützung für Familien in der Regel kostenfrei.

Bei welchen Diagnosen hat mein Kind gute Chancen auf eine Schulbegleitung?

Nicht die Diagnose entscheidet, sondern wie sehr sie den Schulalltag deines Kindes einschränkt.
Genau das prüfen die zuständigen Stellen (§ 35a SGB VIII, § 112 SGB IX).

Bewilligt wird eine Schulbegleitung häufig bei:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen,
  • selektivem Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperlichen Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder fallen nach außen kaum auf, stoßen im Alltag aber immer wieder an ihre Grenzen.

Gerade diese Kinder werden oft übersehen, weil der Unterstützungsbedarf nicht deutlich genug beschrieben wird.

Fehlt eine Diagnose, heißt das nicht automatisch: kein Anspruch.

In dringenden Fällen lässt sich auch ohne abgeschlossene Diagnostik eine vorläufige Bewilligung beantragen.

Wie läuft die Antragstellung ab und was ist dabei wichtig?

Je nach Art der Beeinträchtigung stellt ihr den Antrag beim Jugendamt des Bezirksamts Lichtenberg (§ 35a SGB VIII) oder bei der Eingliederungshilfe in Berlin (§ 112 SGB IX).

Dafür braucht ihr ärztliche oder fachliche Stellungnahmen.

Danach folgt meist ein Hilfeplangespräch, in dem gemeinsam geklärt wird, was dein Kind konkret braucht.

Wichtig dabei:
Nicht die Menge der Unterlagen zählt, sondern wie konkret und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes geschildert wird.

Ein ärztliches Attest allein reicht oft nicht aus.
Entscheidend ist eine anschauliche Beschreibung aus dem Alltag:

  • Was gelingt deinem Kind ohne Hilfe nicht?
  • Wo genau klappt der Schulalltag ohne Unterstützung nicht?

Viele Familien verlieren Zeit, weil die Abläufe unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren führt.

Wir begleiten Familien aus Berlin-Lichtenberg durch das ganze Verfahren:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch beim Widerspruch stehen wir euch auf Wunsch zur Seite, denn eine Ablehnung ist nicht das Ende.

Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?

Nach Eingang des Antrags muss das zuständige Amt innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Braucht es zusätzlich ein Gutachten, verlängert sich die Zeit entsprechend.

Bei dringendem Bedarf, etwa akuter Schulvermeidung oder einer Krise, kann eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erfolgen.

Gut zu wissen:

Oft verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht ausführlich genug dargestellt wurde. Wer sorgfältig vorbereitet, spart Wartezeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Eingangsdatum ist für den weiteren Verlauf wichtig.

Können wir selbst entscheiden, welcher Träger die Begleitung übernimmt?

Ja.
Als Familie habt ihr ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt:
Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Das zuständige Amt darf euch nicht einfach irgendeinen Träger zuweisen.

In der Praxis erwähnen Behörden dieses Recht nicht immer von selbst, dabei ist es für Qualität und Kontinuität der Begleitung entscheidend.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger schon im Antrag namentlich.
Das stärkt eure Position deutlich.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv und damit auch für Familien in Berlin-Lichtenberg eine Option.

Gibt es Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei Inklusion?

Ja.
Schulbegleitung wird sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen genehmigt, ebenso im Ganztag und bei inklusiver Beschulung, wenn ein entsprechender Bedarf vorliegt.

Entscheidend ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch ergibt sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe (§ 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter lehnen Schulbegleitung an Förderschulen mit der Begründung ab, der Förderbedarf sei schon durch die Schule abgedeckt. Das hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Wie lange gilt eine bewilligte Schulbegleitung, bevor sie neu beantragt werden muss?

Die Bewilligung gilt in der Regel für ein Schuljahr und wird danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Die Verlängerung passiert nicht automatisch. Stellt den Folgeantrag frühzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der laufenden Bewilligung, damit die Versorgung eures Kindes ohne Lücke weiterläuft.

Auch nach dem 18. Geburtstag können bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr weiterlaufen.

Was ist der Unterschied zwischen pädagogischer und pflegerischer Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung hilft bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und Struktur im Schulalltag, typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Aufgaben wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie kommt bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX zum Einsatz.

Viele Kinder brauchen in der Praxis eine Mischung aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach zusammen, auch für Familien in Berlin-Lichtenberg.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling kümmert sich ein festes Team um mehrere Kinder an derselben Schule, statt dass jedes Kind eine ganz eigene Einzelbegleitung bekommt.

Dieses Modell wird wichtiger:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform gezielt gestärkt werden.

Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Flexibilität, für Familien stellen sich berechtigte Fragen.

Bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes das verlangt.
Entscheidend ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Machbarkeit.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen weiterhin.
Auch die geplante Reform ändert daran gesetzlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Pooling gelingt vor allem dann, wenn ein eingespieltes, festes Team im Einsatz ist, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund fachliche Steuerung stattfindet.
So entsteht Begleitung, die zuverlässig und trotzdem flexibel ist, für Kinder, Eltern und Schulen in Berlin-Lichtenberg.

Ohne klare Steuerung entsteht Unruhe.
Ohne Struktur geht der Überblick verloren.
Ohne Erfahrung wird Unterstützung zum Zufall.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell, sondern in der Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel Fachwissen steckt hinter dem Pooling-Konzept?

Pooling funktioniert nur verlässlich, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit basiert auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht von einer einzelnen Person abhängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Berlin-Lichtenberg wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Verliert mein Kind durch Pooling seinen persönlichen Anspruch auf Unterstützung?

Nein, und das ist der wichtigste Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell vollständig erhalten.

Pooling ist nur eine Organisationsform, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht eingeschränkt.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa Autismus, kommen oft schlecht mit wechselnden Bezugspersonen zurecht.
Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung bestehen.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig reduzieren, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern in Berlin-Lichtenberg werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes ignorieren.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das klar anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

Alle 65 Orte anzeigen
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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

Alle 58 Orte anzeigen
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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

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Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Berlin-Lichtenberg – Ihr Anbieter vor Ort

Berlin-Lichtenberg liegt in Berlin. Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Berlin-Lichtenberg mit qualifizierten Fachkräften, die die Region kennen – kurze Wege statt ferner Zentrale.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Berlin-Lichtenberg – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Berlin-Lichtenberg kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

In Berlin-Lichtenberg begleiten wir dein Kind genau dort, wo es Unterstützung braucht: in der Schule, in der Kita oder auch zu Hause, je nachdem, was der Hilfeplan vorsieht. Eine feste Bezugsperson sorgt für Vertrauen und Kontinuität im Alltag deines Kindes. Alle Schritte stimmen wir eng mit euch als Familie ab, damit die Begleitung wirklich zum Alltag passt.

Für Familien in Berlin-Lichtenberg beginnt der Einstieg mit einem kostenlosen Erstgespräch. Darin klären wir gemeinsam, was dein Kind braucht und wie der weitere Weg aussieht. Antrag, Unterlagen und Organisation übernehmen wir für euch, damit ihr euch auf euer Kind konzentrieren könnt.

Zuständigkeit & Kostenträger in Berlin-Lichtenberg

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Berlin-Lichtenberg entscheidet das Jugendamt des Bezirksamts Lichtenberg (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. der Träger der Eingliederungshilfe (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). In Berlin gilt das Wunsch- und Wahlrecht: Sie bestimmen den Träger, nicht die Behörde.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Berlin aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Berlin-Lichtenberg

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Berlin-Lichtenberg?

In Berlin-Lichtenberg ist das Jugendamt des Bezirksamts Lichtenberg bzw. die Eingliederungshilfe zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Berlin-Lichtenberg etwas?

Nein. Für Familien in Berlin-Lichtenberg ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.