Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in DreieichViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind soll nicht bloß irgendwie über die Runden kommen.

Meist reagiert erst jemand, wenn gar nichts mehr geht.

Wir kümmern uns, damit es in Dreieich erst gar nicht so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind tatsächlich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So läuft Schulbegleitung im echten Alltag ab
wenn sie funktioniert.

Im Klassenzimmer fällt oft nichts auf.
Innerlich sieht es bei vielen Kindern anders aus.

So fühlt sich Schule an, wenn die passende Unterstützung fehlt

Am Morgen ist es noch friedlich.
Dein Kind zieht sich an, vielleicht braucht es dafür etwas länger als andere.
Du spürst:

Es kostet Kraft.
Aber es geht.

Dann kommt die Schule.

Kaum beginnt der Unterricht, hängt dein Kind schon nach kurzer Zeit hinterher. Die Klasse macht weiter. Dein Kind blickt umher, versucht dranzubleiben, versteht nicht alles – und bleibt still.

Die Pause bringt keine Erholung. Viele Kinder auf einmal. Viel Lärm. Kaum Struktur.

Manchmal steht dein Kind allein am Rand. Manchmal gibt es Streit.
Manchmal zieht es sich ganz zurück.

Keiner tut das mit Absicht. Aber kaum jemand erkennt, was dein Kind gerade wirklich braucht.

So schleppt sich der Tag dahin. Kleine Belastungen addieren sich. Die Spannung wächst. Irgendwann reicht es nicht mehr.

Ein Wutausbruch. Ein Rückzug. Oder nur der Gedanke:
„Das schaffe ich nicht."

Nachmittags sitzt dein Kind zu Hause. Ausgelaugt. Genervt.
Oder ganz ruhig.

Und dir wird klar: So bleibt es nicht.

Hier setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst dann, wenn alles eskaliert. Viel früher.

Genau dort, wo dein Kind Hilfe braucht, bevor es auffällt.

Damit aus „irgendwie mitschwimmen“ echte Teilhabe wird.
01

Unterricht ohne ständige Überforderung

Viele Kinder sitzen zwar im Klassenraum – hängen aber innerlich schon nach kurzer Zeit ab.

Nicht aus Unwillen.
Sondern weil Geschwindigkeit, Aufbau oder Anforderungen nicht zu ihnen passen.

Wir stimmen das Lernen so ab, dass dein Kind mitkommt, Schritt für Schritt.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größte Hürde liegt oft nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viel Trubel. Wenig Halt.
Rasch entstehen Stress, Rückzug oder Streit.

Wir sind bei sozialen Situationen dabei, greifen ein, bevor es eskaliert und geben deinem Kind Halt im Miteinander.

03

Übergänge ohne ständigen Neustart

Für viele Kinder sind gerade diese Augenblicke schwierig:
Der Raum wechselt.
Eine andere Lehrkraft kommt.

Neue Situationen.

Was anderen leichtfällt, bedeutet für dein Kind häufig Druck und das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor sie überkochen

Viele Kinder halten sich lange zurück.
Bis es plötzlich nicht mehr weitergeht.

Dann wird es laut.
Oder ganz leise.
Oder komplett verschlossen.

Wir bemerken diese Momente rechtzeitig, beruhigen gezielt und verhindern, dass die Lage eskaliert.

05

Ein Alltag, der wirklich trägt

Schule ist mehr als reiner Unterricht.

Ordnung halten, Material bereithalten, sich zurechtfinden – oft genau dort hakt es.

Wir helfen genau da, wo dein Kind es braucht.

06

Absprachen, auf die sich dein Kind verlassen kann

Viele Probleme liegen nicht am Kind, sondern zwischen den Beteiligten

Missverständnisse. Verschiedene Erwartungen. Fehlende Absprache.

Wir sorgen für klare, regelmäßige Absprachen zwischen Eltern, Schule und Fachstellen in Dreieich.

Warum Schulbegleitung oft wenig bringt, obwohl eine Person anwesend ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung oft ohne festes System aufgebaut ist.

  • Die Stelle wird rasch besetzt, statt wirklich sorgfältig gewählt
  • Fachliche Begleitung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Ausbildungsstand ist unterschiedlich, feste Standards gibt es nicht
  • Schulbegleitung bedeutet oft nur „dabei sein", nicht gezielte Hilfe
  • Verantwortung wird aufgeteilt, statt konsequent geführt

Viele Kinder gelten formal als betreut.

Im Alltag stehen sie trotzdem allein da.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen Organisation und System.

Und genau hier fällt die Entscheidung über das Ergebnis.

Passgenauigkeit statt schneller Lösung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Unsicherheit, Widerstand oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir wählen die Schulbegleitung gezielt passend zu Kind, Situation und Schulumfeld in Dreieich aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachsystem statt einer Einzelperson

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten für sich allein, ohne Struktur, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht immer ein fachliches System im Hintergrund.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte wirken aktiv mit.
Feste Standards, interne Schulungen und laufende Begleitung sichern die Qualität.

Echte Wirkung statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir setzen im Alltag auf feste, klare Ziele.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern sich wirklich weiterentwickelt.

Schulbegleitung, die im Alltag wirklich ankommt

Viele organisieren nur die Schulbegleitung.
Wir übernehmen die Verantwortung dafür, dass sie im Alltag greift.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung gehört zu einem klaren fachlichen System – mit durchdachter Auswahl, laufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der Unterschied:
Keine Theorie. Keine leeren Worte.
Sondern ein System, das im Alltag trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du bestimmst mit
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht nur am Anfang
  • ✓ Enge Abstimmung mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Braucht dein Kind wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung in der Schule, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht und dein Kind sonst nicht ausreichend am Schulalltag teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag genehmigt, trägt das Jugendamt die vollständigen Kosten der Schulbegleitung.

Deine Familie zahlt dafür nichts.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu benötigten Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung während des Hilfeplanverfahrens
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen in Dreieich

Formale Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) bringt die Familie oder die behandelnde Fachstelle bei.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern daran, dass sie nicht klar genug formuliert sind.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung mit ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Braucht dein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag, läuft die Schulbegleitung meist über das Sozialamt.

Ziel ist keine reine Betreuung, sondern gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt trägt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Hilfe nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und wird der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die vollständigen Kosten der Schulbegleitung.

Deine Familie zahlt dafür nichts.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung richtet sich nach deinem Kind und kann zum Beispiel umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialem Kontakt
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Das Ziel bleibt immer gleich: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – nicht nur anwesend zu sein reicht.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu benötigten Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die erforderlichen fachlichen Nachweise stellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen aus.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf Anhieb klar.
Viele Verfahren ziehen sich nicht wegen fehlendem Bedarf hin, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung mit ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich hilft.

Schritt für Schritt – wir begleiten dich auf dem Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es dir am besten passt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern euren Alltag, die Situation und echte Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung des Antrags, zeigen dir die notwendigen Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit anders arbeitet

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsverfahren

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheit im Ablauf.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt ein fundiertes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis tatsächlich ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar zu beschreiben

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geleitet, mit einem starken Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit ist Schulbegleitung keine Aufgabe für eine einzelne Person.

Jede Begleitung ist Teil eines Teams, das im Hintergrund mitdenkt, unterstützt und begleitet.

Schulalltag verändert sich ständig. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft plötzlich auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, genau dafür da:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht den Unterschied im Alltag aus.

Nicht, weil einfach jemand „da ist". Sondern weil fachliche Unterstützung jederzeit erreichbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich funktioniert, nicht nur auf dem Papier organisiert ist.

03 System­erfahrung

Erfahren im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse in Dreieich, oft wirkt alles gleichzeitig verworren. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir, wie es richtig läuft.

Viele Familien verlieren dabei Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht klar erklärt wird.

Wir kennen diese Situationen aus vielen Familien.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Chaos, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich macht.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich oft mehr, als man denkt.

Dein Kind wird größer. Aus der Kita wird die Schule. Aus kleinen Herausforderungen werden neue Fragen.

Und häufig kommt mehr dazu, als man zu Beginn vermutet: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, später vielleicht auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen kurzen Abschnitt.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich die Bedürfnisse verändern
  • Wir sehen die Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht immer wieder neu anfangen, nicht jedes Mal neu suchen, nicht jedes Mal alles von vorn erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht nur ein Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich verlassen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, zählt mehr als reine Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, allein dazustehen.

Bei Wolkenfreie Zeit begegnest du Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus eigener Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Den Unterschied merkst du nicht an den Worten. Sondern am Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich darauf ankommt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Unklaren bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft zeigt sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns fängt es genau dort an.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein Versprechen.
Du siehst, wer wirklich dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was übernimmt eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Sobald der Schultag für dein Kind allein kaum zu bewältigen ist, setzt die Schulbegleitung genau dort an, wo Unterstützung gebraucht wird.

Das kann der morgendliche Start in der Klasse sein, das Zurechtfinden im Schulgebäude, der Kontakt zu Mitschülern oder Situationen, in denen zu viele Eindrücke gleichzeitig auf dein Kind einströmen.

Die Begleitung hilft dabei, Aufgaben zu ordnen, Reize zu verarbeiten und im Schulalltag Halt zu finden.

Wichtig zu wissen:
Lehrinhalte vermittelt die Schulbegleitung nicht. Sie schafft aber die Grundlage dafür, dass dein Kind überhaupt mit der nötigen Unterstützung am Unterricht teilnehmen kann.

Zu den möglichen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Unterstützung bei Struktur und Organisation der Aufgaben,
  • Begleitung in Pausen und im sozialen Miteinander,
  • Hilfe im Umgang mit Reizüberflutung und Stress,
  • Vermittlung zwischen Mitschülern, Lehrkräften und deinem Kind,
  • pflegerische Tätigkeiten, sofern erforderlich (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Unterstützung in Krisensituationen bei Überforderung oder Eskalation.

Welche dieser Leistungen tatsächlich greifen, legt der Hilfeplan individuell fest – abgestimmt auf das, was dein Kind in Dreieich konkret braucht.

Stehen die Chancen gut, dass der Antrag für mein Kind durchkommt?

Ein Anspruch entsteht dann, wenn dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung braucht. Häufig betrifft das Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Maßgeblich ist dabei nicht die reine Diagnose, sondern wie stark dein Kind dadurch im Alltag eingeschränkt wird. Wie diese Hilfe konkret aussieht, wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt Offenbach oder der zuständigen Eingliederungshilfe im Landkreis Offenbach besprochen.

- Gut zu wissen:
Häufig scheitert ein Antrag nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern daran, dass er zu wenig konkret dargestellt wurde.
Eine Ablehnung bedeutet also nicht automatisch, dass kein Anspruch existiert.

Rechtlich gibt es zwei Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Hier ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Seid ihr in Dreieich unsicher, wie sich der Bedarf eures Kindes am besten schildern lässt: Wir unterstützen euch dabei.

Müssen wir als Familie einen Teil der Kosten selbst tragen?

Für Familien im Landkreis Offenbach ist die Schulbegleitung normalerweise vollständig kostenfrei. Sobald der Bedarf festgestellt wurde, übernimmt entweder das Jugendamt oder die Eingliederungshilfe die anfallenden Kosten.

Welche Stelle zuständig ist – das Jugendamt Offenbach (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX) –, hängt davon ab, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Manchmal dauert es, bis die Behörden untereinander klären, wer zuständig ist.

Wichtig:
Das darf sich nicht negativ auf eure Familie auswirken.
Während die Zuständigkeit geklärt wird, läuft euer Antrag trotzdem weiter.

⚠️ Eigenanteile oder Zuzahlungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Solltet ihr Gegenteiliges hören, entspricht das nicht der geltenden Rechtslage.
Gegen eine Ablehnung oder eine zu knapp bemessene Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Durch die geplante SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll künftig das Jugendamt allein für die schulische Eingliederungshilfe zuständig sein, unabhängig von der Art der Behinderung.
Aktuell befindet sich die Reform noch in der politischen Abstimmung.
Wir beobachten diese Entwicklung genau und halten Familien in Dreieich auf dem Laufenden, sobald sich Konkretes ändert.

Steht der Bedarf einmal fest, bleibt die Unterstützung für Familien in aller Regel kostenlos.

Für welche Diagnosen wird eine Schulbegleitung typischerweise genehmigt?

Ausschlaggebend ist nicht die Diagnose an sich, sondern welche Auswirkungen sie auf die Teilhabe am Schulalltag hat.
Genau dies prüfen die zuständigen Stellen (§ 35a SGB VIII, § 112 SGB IX).

Schulbegleitung wird häufig bewilligt bei Diagnosen wie:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen,
  • selektivem Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperlichen Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele betroffene Kinder wirken nach außen völlig unauffällig, stoßen im Alltag aber immer wieder an ihre Grenzen.

Gerade diese Kinder werden oft übersehen, weil ihr Unterstützungsbedarf nicht deutlich genug beschrieben wird.

Fehlt eine Diagnose, heißt das nicht, dass automatisch kein Anspruch besteht.

Auch ohne abgeschlossene Diagnostik kann in dringenden Fällen eine vorläufige Bewilligung beantragt werden.

Wie läuft die Antragstellung ab und was ist dabei zu beachten?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet sich der Antrag an das Jugendamt Offenbach (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe im Landkreis Offenbach (§ 112 SGB IX).

Dafür sind ärztliche oder fachliche Stellungnahmen notwendig.

Anschließend folgt in der Regel ein Hilfeplangespräch, in dem gemeinsam besprochen wird, welche Unterstützung dein Kind konkret benötigt.

Wichtig dabei:
Nicht die Menge der Unterlagen entscheidet, sondern wie konkret und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes geschildert wird.

Ein ärztliches Attest allein reicht oft nicht aus.
Entscheidend ist eine anschauliche Beschreibung aus dem Alltag:

  • Was gelingt deinem Kind ohne Unterstützung nicht?
  • An welchen Stellen funktioniert der Schulalltag ohne Hilfe nicht?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil die Abläufe unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren begleitet.

Familien aus Dreieich begleiten wir durch den gesamten Prozess:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch auf Wunsch zur Seite, denn eine Ablehnung bedeutet nicht das Ende des Wegs.

Mit welcher Wartezeit ist bis zur Bewilligung normalerweise zu rechnen?

Nach Eingang eures Antrags muss das zuständige Amt innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten eingeholt, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.

Bei akutem Bedarf, etwa bei Schulvermeidung oder einer Krisensituation, kann eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erfolgen.

Gut zu wissen:

Oft verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht ausführlich genug dargestellt wurde. Eine sorgfältige Vorbereitung spart hier unnötige Wartezeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Eingangsdatum ist für den weiteren Verlauf entscheidend.

Können wir uns den Träger für die Begleitung selbst aussuchen?

Ja.
Euch steht als Familie ein Wunsch- und Wahlrecht zu. Das heißt:
Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Das zuständige Amt darf euch nicht einfach einen beliebigen Träger zuweisen.

In der Praxis erwähnen Behörden dieses Recht nicht immer von sich aus, dabei ist es für Qualität und Kontinuität der Begleitung oft entscheidend.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger bereits namentlich im Antrag.
Das stärkt eure Position deutlich.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv, auch für Familien in Dreieich sind wir erreichbar.

Gibt es Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder in inklusiven Klassen?

Ja.
Schulbegleitung kann an Regelschulen ebenso genehmigt werden wie an Förderschulen, im Ganztag oder bei inklusiver Beschulung, vorausgesetzt, der Bedarf ist gegeben.

Maßgeblich ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch leitet sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe ab (§ 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter lehnen eine Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Argument ab, der Förderbedarf sei durch die Schule bereits abgedeckt. Das hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand – bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Für welchen Zeitraum gilt eine Bewilligung, bevor sie neu beantragt werden muss?

Meist wird die Schulbegleitung für ein Schuljahr bewilligt und danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung geschieht nicht automatisch. Stellt den Folgeantrag frühzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der bestehenden Bewilligung, damit die Versorgung eures Kindes nahtlos weiterläuft.

Auch über den 18. Geburtstag hinaus können bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr weitergeführt werden.

Worin liegt der Unterschied zwischen pädagogischer und pflegerischer Begleitung?

Bei der pädagogischen Schulbegleitung geht es um Unterstützung bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und Struktur im Schulalltag – typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Die pflegerische Schulbegleitung dagegen umfasst medizinisch-pflegerische Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach zusammen – auch für Familien in Dreieich.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling betreut ein festes Team mehrere Kinder gemeinsam an derselben Schule, statt dass jedes Kind ausschließlich eine eigene Einzelbegleitung erhält.

Dieses Modell gewinnt zunehmend an Bedeutung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich gestärkt werden.

Für Schulen und Träger entsteht dadurch mehr Flexibilität, für Familien wirft das berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung dabei erhalten?

Wenn der individuelle Bedarf des Kindes es erfordert, ersetzt Pooling keine Einzelbegleitung.
Maßgeblich ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Machbarkeit.
Wer Anspruch auf eine Einzelbegleitung hat, behält diesen weiterhin.
Auch die geplante Reform ändert daran rechtlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Besonders gut gelingt Pooling, wenn ein eingespieltes, festes Team eingesetzt wird, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund eine fachliche Steuerung stattfindet.
So entsteht eine Begleitung, die verlässlich und gleichzeitig flexibel bleibt – für Kinder, Eltern und Schulen in Dreieich.

Ohne klare Steuerung entsteht Unruhe.
Ohne Struktur geht der Überblick verloren.
Ohne Erfahrung wird Unterstützung zum Zufallsprinzip.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell selbst, sondern in der Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

Daraus entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel fachliche Erfahrung steckt hinter unserem Pooling-Modell?

Verlässlich funktioniert Pooling nur dann, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit baut auf langjährige Praxis in der Schulbegleitung auf und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination stellen sicher, dass die Qualität der Begleitung nicht an einer einzelnen Person hängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Dreieich wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns bleibt Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern wird fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Verliert mein Kind durch das Pooling-Modell seinen persönlichen Anspruch?

Nein, und genau das ist der entscheidende Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell vollständig bestehen.

Pooling ist lediglich eine Organisationsform, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht eingeschränkt.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa Autismus, kommen mit wechselnden Bezugspersonen häufig schlecht zurecht.
Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung bestehen.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig reduzieren, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern in Dreieich werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes außer Acht lassen.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das klar anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 37 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 36 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 70 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Dreieich – Ihr Anbieter vor Ort

Dreieich gehört zum Landkreis Offenbach in Hessen. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Offenbach aktiv und begleitet Familien in Dreieich mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Dreieich – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Dreieich kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

Im Schulalltag in Dreieich begleitet dein Kind eine feste Bezugsperson direkt vor Ort – je nach Bedarf in der Schule, in der Kita oder auch zu Hause. Von Anfang bis Ende bleibt die Begleitung konstant, sodass Vertrauen entstehen kann und dein Kind sich auf eine verlässliche Bezugsperson verlassen kann. Alle Abläufe stimmen wir eng mit euch als Familie sowie mit den beteiligten Fachkräften vor Ort ab, damit Unterstützung im Alltag reibungslos ineinandergreift.

Wer den ersten Schritt wagen möchte, kann sich unverbindlich und kostenlos an uns wenden – im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Unterstützung euer Kind in Dreieich konkret braucht. Anschließend übernehmen wir für Familien im Landkreis Offenbach die Antragstellung sowie die weitere Organisation, damit ihr euch auf euer Kind konzentrieren könnt statt auf Formulare und Behördenwege.

Zuständigkeit & Kostenträger in Dreieich

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Dreieich entscheidet das Jugendamt Offenbach (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Offenbach (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Offenbach – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Hessen gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Von Dreieich aus sind wir im Landkreis Offenbach und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Dreieich

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Dreieich?

In Dreieich ist das Jugendamt Offenbach bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Offenbach zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Dreieich etwas?

Nein. Für Familien in Dreieich ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.