Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in Kempten (Allgäu)Viele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind verdient mehr als nur ein knappes Durchhalten.

Andere schauen erst hin, wenn schon nichts mehr geht.

Wir setzen früher an, damit es gar nicht so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind gerade wirklich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So fühlt sich Schulbegleitung in Kempten (Allgäu) im Alltag an
wenn sie ihre Wirkung entfaltet.

Viele Kinder erscheinen im Klassenzimmer ganz gelassen.
Doch innerlich ringen sie täglich um Fassung.

So kann sich ein Schultag anfühlen, wenn die passende Unterstützung fehlt

Am Morgen ist es noch still im Zimmer.
Dein Kind knöpft die Jacke zu, braucht dafür vielleicht etwas mehr Zeit als andere.
Du spürst schon:

Es braucht Anlauf.
Aber es klappt.

Dann kommt die Schule.

Kaum beginnt der Unterricht, verliert dein Kind schon nach kurzer Zeit den Faden. Ringsum geht es weiter. Dein Kind blickt hinüber, versucht dranzubleiben, begreift nicht alles – und bleibt still.

Die Pause bringt keine Erholung. Viel Trubel, viele Eindrücke, kaum Halt.

Vielleicht bleibt dein Kind am Rand stehen. Vielleicht gerät es aneinander mit anderen.
Vielleicht zieht es sich ganz in sich zurück.

Niemand handelt aus böser Absicht. Doch kaum jemand erkennt wirklich, was dein Kind in diesem Moment nötig hätte.

So zieht sich der Tag dahin. Kleine Belastungen häufen sich. Die Spannung wächst. Irgendwann reicht es nicht mehr.

Ein Wutausbruch. Ein Abtauchen. Oder nur der Gedanke:
„Das schaffe ich hier nicht."

Am Nachmittag sitzt dein Kind daheim. Ausgelaugt. Verärgert.
Oder einfach wortkarg.

Und dir wird klar: So darf es nicht bleiben.

Hier setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst dann, wenn die Situation eskaliert. Sondern deutlich davor.

Genau dort, wo dein Kind Halt braucht, bevor es überhaupt auffällt.

Damit aus „irgendwie über die Runden kommen“ echte Teilhabe wird.
01

Unterricht, der nicht mehr an die Grenzen bringt

Viele Kinder sitzen zwar im Klassenraum – innerlich hängen sie schon nach kurzer Zeit ab.

Nicht aus Unwillen.
Sondern weil Tempo, Aufbau oder Anforderungen nicht zu ihnen passen.

Wir richten das Lernen so aus, dass dein Kind mitkommt, Schritt für Schritt.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größte Hürde liegt oft nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viel Trubel. Wenig Halt.
So entstehen schnell Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir sind in sozialen Situationen präsent, greifen ein, bevor es kippt, und geben deinem Kind Sicherheit im Umgang mit anderen.

03

Übergänge, die keinen Neustart mehr bedeuten

Für viele Kinder machen genau solche Momente den Unterschied:
Ein anderer Raum.
Eine andere Lehrkraft.

Eine unbekannte Situation.

Was für die einen ganz normal ist, löst bei deinem Kind oft Anspannung und das Gefühl von Kontrollverlust aus.

Wir geben Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Situation kippt

Viele Kinder halten lange durch.
Bis irgendwann gar nichts mehr geht.

Dann wird es laut.
Oder ganz leise.
Oder völlig verschlossen.

Wir bemerken diese Momente rechtzeitig, beruhigen gezielt und ruhig und verhindern, dass die Lage eskaliert.

05

Ein Alltag, der tatsächlich trägt

Schule ist mehr als nur Unterricht.

Materialien, Organisation, Orientierung, Abläufe – genau hier hakt es oft.

Wir helfen genau dort, wo dein Kind Unterstützung braucht.

06

Abstimmung, die deinem Kind wirklich hilft

Viele Schwierigkeiten liegen nicht am Kind, sondern zwischen den Beteiligten

Missverständliche Absprachen. Unterschiedliche Vorstellungen. Fehlende Rücksprache.

Wir sorgen für klare, regelmäßige Absprachen zwischen Familie, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft ins Leere läuft, obwohl jemand anwesend ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung häufig ohne durchdachtes System aufgebaut wird.

  • Es wird rasch jemand eingesetzt, statt sorgfältig auszuwählen
  • Fachliche Begleitung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Ausbildung ist uneinheitlich, verbindliche Standards fehlen
  • Schulbegleitung wird als bloße „Anwesenheit" verstanden, nicht als gezielte Hilfe
  • Verantwortung wird verteilt, statt konsequent geführt

Viele Kinder gelten formal als betreut.

Doch im Alltag stehen sie trotzdem oft allein da.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen Organisation und System.

Und genau hier fällt die Entscheidung über das Ergebnis.

Passung geht vor schneller Besetzung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Unsicherheit, Abwehr oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir suchen die Schulbegleitung gezielt nach Kind, Situation und Schulumfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachsystem statt Einzelkämpfertum

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten isoliert, ohne Struktur, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht immer ein fachliches System im Hintergrund bereit.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte lenken aktiv mit.
Verbindliche Standards, interne Schulungen und durchgehende Begleitung sichern die Qualität.

Wirkung zählt, nicht bloße Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bewegt sich nichts.
Unsere Arbeitsweise:
Wir arbeiten mit festen Zielen im Alltag.
Damit dein Kind nicht nur betreut wird, sondern spürbar vorankommt.

Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt

Viele organisieren Schulbegleitung.
Wir übernehmen Verantwortung dafür, dass sie im Alltag tatsächlich funktioniert.

Bei uns ist niemand auf sich allein gestellt.
Jede Schulbegleitung in Kempten (Allgäu) ist Teil eines durchdachten fachlichen Systems – mit sorgfältiger Auswahl, laufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der entscheidende Unterschied:
Keine Theorie. Keine leeren Versprechen.
Sondern ein System, das im Alltag trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du hast Mitsprache
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht nur zu Beginn
  • ✓ Enge Abstimmung mit Schule, Familie und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind im Schulalltag wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung benötigt, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulalltag teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag bewilligt, trägt das Jugendamt die Schulbegleitung vollständig.

Für deine Familie fallen dabei keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einordnung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu benötigten Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung im Hilfeplanverfahren
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) bringen Familie und behandelnde Fachstellen selbst ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am eigentlichen Bedarf, sondern daran, dass sie unklar formuliert sind.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag braucht, läuft die Schulbegleitung meist über das Sozialamt.

Ziel ist keine bloße Betreuung, sondern eine gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, abgestimmt auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt übernimmt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulunterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Antrag bewilligt, übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung vollständig.

Für deine Familie entstehen dabei keine Kosten.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung richtet sich individuell nach deinem Kind und kann zum Beispiel Folgendes umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialem Miteinander
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Das Ziel bleibt immer: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – statt nur anwesend zu sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einordnung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die nötigen fachlichen Nachweise erstellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf den ersten Blick klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung in Kempten (Allgäu), die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt zeigen wir dir den Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular – wie es für dich passt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern Alltag, Lage und echte Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung des Antrags, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit anders arbeitet

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung beim Antrags- und Bewilligungsweg

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheit im Verfahren.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt ein tiefes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungslogiken mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar darzulegen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich begleitet, mit starkem Team im Rücken

Bei Wolkenfreie Zeit steht Schulbegleitung nie allein.

Jede Begleitung ist eingebunden in ein Team, das im Hintergrund mitdenkt, begleitet und unterstützt.

Der Schulalltag ist in Bewegung. Situationen verändern sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft spontan auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, das genau dafür bereitsteht:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht im Alltag den Unterschied.

Nicht, weil jemand einfach „da ist". Sondern weil jederzeit fachliche Unterstützung bereitsteht.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich funktioniert, nicht nur organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse – oft wirkt alles auf einmal unübersichtlich. Unterschiedliche Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir, wie es wirklich läuft.

Viele Familien verlieren dabei Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht klar erklärt wird.

Genau diese Situationen kennen wir aus Erfahrung.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Durcheinander, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben ändert sich oft mehr, als man zu Beginn ahnt.

Dein Kind wird größer. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Hürden werden neue Situationen.

Und häufig kommt mehr dazu, als man zu Beginn vermutet: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, später vielleicht auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen einzelnen Augenblick.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich Bedürfnisse wandeln
  • Wir sehen die Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht jedes Mal neu anfangen, nicht jedes Mal neu suchen, nicht jedes Mal wieder alles erzählen. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht einfach ein Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich verlassen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es um mehr als Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, allein dazustehen.

Bei Wolkenfreie Zeit triffst du auf Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Den Unterschied merkst du nicht an den Worten. Sondern am Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich zählt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Ungewissen bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns beginnt es genau dort.

Bei Wolkenfreie Zeit vertraust du nicht auf ein Versprechen.
Du siehst, wer dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung eigentlich genau und wann kommt sie zum Einsatz?

Vielleicht fragst du dich: Wo genau setzt eine Schulbegleitung überhaupt an? Die Antwort ist einfach: dort, wo dein Kind den Schulalltag nicht allein bewältigen kann.

Das beginnt oft schon beim Ankommen am Morgen, zieht sich durch die Orientierung im Schulgebäude, betrifft den Kontakt zu Mitschülern und zeigt sich besonders dann, wenn zu viele Eindrücke gleichzeitig auf dein Kind einwirken. Genau an diesen Stellen greift die Begleitung.

Sie unterstützt dein Kind dabei, Aufgaben zu ordnen, Erlebtes zu verarbeiten und sich im Schulbetrieb zurechtzufinden.

Ein wichtiger Punkt vorab:
Unterrichtsinhalte vermittelt eine Schulbegleitung nicht. Sie schafft aber die Grundlage dafür, dass dein Kind überhaupt sicher und mit Rückhalt am Unterricht teilnehmen kann.

Zu den typischen Aufgaben gehören etwa:

  • Hilfe bei der täglichen Struktur und Organisation der Aufgaben,
  • Begleitung während der Pausenzeiten und im sozialen Miteinander,
  • Unterstützung im Umgang mit Reizüberflutung und Stress,
  • Vermittlung zwischen deinem Kind, Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Tätigkeiten, sofern erforderlich (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Unterstützung in schwierigen Momenten, wenn Überforderung oder Eskalation drohen.

Welche dieser Leistungen tatsächlich greifen, wird individuell im Hilfeplan festgelegt – abgestimmt darauf, was dein Kind in Kempten (Allgäu) wirklich braucht.

Wird der Antrag für die Schulbegleitung meines Kindes am Ende auch wirklich genehmigt?

Sobald dein Kind wegen einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung braucht, besteht ein Anspruch darauf. Besonders oft betrifft das Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Maßgeblich ist dabei nicht die Diagnose an sich, sondern wie stark dein Kind im Alltag dadurch beeinträchtigt ist. Wie die Hilfe konkret aussehen soll, wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Kempten (Allgäu) oder der zuständigen Eingliederungshilfe geklärt.

- Gut zu wissen:
Oft liegt eine Ablehnung nicht daran, dass kein Bedarf besteht, sondern daran, dass er nicht deutlich genug dargestellt wurde.
Eine Ablehnung bedeutet also keineswegs automatisch, dass es keinen Anspruch gibt.

Rechtlich stehen zwei Wege offen:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, zum Beispiel Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Hier trägt der Eingliederungshilfeträger die Zuständigkeit.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Seid ihr in Kempten (Allgäu) unsicher, wie sich der Bedarf eures Kindes am besten darstellen lässt? Wir unterstützen euch gerne dabei.

Müssen wir als Familie mit Kosten für die Schulbegleitung rechnen?

Familien in Kempten (Allgäu) müssen sich um die Kosten der Schulbegleitung in aller Regel keine Sorgen machen – sie ist vollständig kostenfrei. Sobald der Bedarf feststeht, übernehmen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die entstehenden Ausgaben.

Ob dabei das Jugendamt der Stadt Kempten (Allgäu) (§ 35a SGB VIII) oder die zuständige Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX) zuständig ist, richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Es kommt gelegentlich vor, dass die Zuständigkeit zwischen den Ämtern nicht sofort geklärt ist.

Wichtig für euch:
Das darf sich nicht negativ auf eure Familie auswirken.
Euer Antrag wird trotzdem weiterbearbeitet, während im Hintergrund geklärt wird, welche Behörde zuständig ist.

⚠️ Zuzahlungen oder Eigenanteile sieht das Gesetz grundsätzlich nicht vor. Solltet ihr anderes hören, entspricht das nicht der geltenden Rechtslage.
Gegen eine Ablehnung oder eine eingeschränkte Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll künftig das Jugendamt allein für die schulische Eingliederungshilfe zuständig sein, unabhängig von der Art der Behinderung.
Diese Reform wird derzeit noch politisch abgestimmt.
Wir beobachten die Entwicklung genau und informieren Familien in Kempten (Allgäu), sobald sich konkrete Änderungen ergeben.

Solange der Bedarf einmal festgestellt ist, bleibt die Unterstützung für Familien normalerweise kostenlos.

Bei welchen Diagnosen stehen die Chancen auf eine Schulbegleitung gut?

Nicht die Diagnose allein entscheidet, sondern wie stark sie die Teilhabe deines Kindes am Schulalltag beeinträchtigt.
Genau das prüfen die zuständigen Stellen nach § 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX.

Zu den Diagnosen, bei denen eine Schulbegleitung häufig genehmigt wird, zählen unter anderem:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder erscheinen nach außen hin unauffällig, geraten im Alltag aber immer wieder an ihre Grenzen.

Gerade diese Kinder werden oft übersehen, weil ihr Unterstützungsbedarf nicht klar genug beschrieben wird.

Fehlt eine Diagnose, heißt das nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

Auch ohne abgeschlossene Diagnostik lässt sich in dringenden Fällen eine vorläufige Bewilligung erreichen.

Wie läuft die Antragstellung ab und worauf sollten wir besonders achten?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet sich der Antrag an das zuständige Jugendamt der Stadt Kempten (Allgäu) (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX).

Dafür sind ärztliche oder fachliche Stellungnahmen erforderlich.

Anschließend findet meist ein Hilfeplangespräch statt, bei dem gemeinsam besprochen wird, welche Unterstützung dein Kind konkret benötigt.

Entscheidend dabei:
Nicht die Menge der eingereichten Unterlagen zählt, sondern wie konkret und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes beschrieben wird.

Ein ärztliches Attest allein reicht meist nicht aus.
Wichtiger ist eine anschauliche Beschreibung aus dem Alltag:

  • Was gelingt deinem Kind ohne Unterstützung nicht?
  • An welchen Stellen funktioniert der Schulalltag ohne Hilfe nicht?

Viele Familien verlieren dabei wertvolle Zeit, weil die Abläufe unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren führt.

Wir begleiten Familien aus Kempten (Allgäu) durch das gesamte Verfahren:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch gerne zur Seite, denn eine Ablehnung ist nicht das Ende des Wegs.

Wie lange dauert es in der Regel, bis eine Entscheidung über den Antrag vorliegt?

Nach Eingang des Antrags muss das zuständige Amt innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten erforderlich, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.

Besteht dringender Bedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder in einer Krisensituation, kann eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erfolgen.

Gut zu wissen:

Oft verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht ausführlich genug dargestellt wurde. Eine sorgfältige Vorbereitung erspart euch unnötige Wartezeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Eingangsdatum ist für den weiteren Verlauf entscheidend.

Haben wir als Eltern ein Wort mitzureden, welcher Träger unser Kind begleitet?

Ja, ihr habt dabei mitzureden.
Familien besitzen ein Wunsch- und Wahlrecht, das heißt:
Ihr könnt selbst mitbestimmen, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Das zuständige Amt darf euch nicht einfach einen Träger zuweisen.

In der Praxis erwähnen die Behörden dieses Recht nicht immer von selbst, dabei kann es für Qualität und Kontinuität der Begleitung entscheidend sein.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger schon im Antrag namentlich.
Das stärkt eure Position deutlich.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv und steht damit auch Familien in Kempten (Allgäu) zur Verfügung.

Gilt der Anspruch auf Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei inklusiver Beschulung?

Ja, das ist möglich.
Schulbegleitung kann sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen genehmigt werden, ebenso im Ganztagsbetrieb und bei inklusiver Beschulung – vorausgesetzt, der Bedarf ist entsprechend gegeben.

Maßgeblich ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch leitet sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe ab (§ 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig zu wissen:
Manche Ämter lehnen eine Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Argument ab, der Förderbedarf sei durch die Schule bereits abgedeckt. Das hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand – bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Für welchen Zeitraum gilt eine bewilligte Schulbegleitung, bevor sie verlängert werden muss?

Die Bewilligung erfolgt üblicherweise für ein Schuljahr und wird danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung geschieht nicht automatisch. Stellt den Folgeantrag frühzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Bewilligung, damit die Versorgung eures Kindes ohne Unterbrechung weiterläuft.

Auch nach dem 18. Geburtstag können bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortgesetzt werden.

Worin liegt der Unterschied zwischen pädagogischer und pflegerischer Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung unterstützt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur im Schulalltag – typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Aufgaben wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie kommt bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX zum Einsatz.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und vereint qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach – auch für Familien in Kempten (Allgäu).

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling betreut ein festes Team mehrere Kinder gemeinsam innerhalb derselben Schule, anstatt dass jedes Kind eine vollständig eigene Einzelbegleitung erhält.

Dieses Modell gewinnt zunehmend an Gewicht:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich gefördert werden.

Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Flexibilität, für Familien wirft es zugleich berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes dies verlangt.
Entscheidend ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Machbarkeit.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen weiterhin.
Auch die geplante Reform ändert daran rechtlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Pooling gelingt vor allem dann, wenn ein eingespieltes, festes Team im Einsatz ist, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund eine fachliche Steuerung stattfindet.
So entsteht eine Begleitung, die zuverlässig und zugleich flexibel bleibt – für Kinder, Eltern und Schulen in Kempten (Allgäu).

Fehlt die klare Steuerung, entsteht Unruhe.
Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren.
Fehlt Erfahrung, wird die Unterstützung zum Zufallsprinzip.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell selbst, sondern in der Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel Fachwissen und Erfahrung steckt hinter unserem Pooling-Konzept?

Pooling funktioniert nur dann verlässlich, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit basiert auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht an einer einzelnen Person hängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Kempten (Allgäu) wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Verliert mein Kind durch Pooling seinen individuellen Anspruch auf Unterstützung?

Nein, und genau das ist der entscheidende Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell vollständig erhalten.

Pooling ist lediglich eine Organisationsform, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht eingeschränkt.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa Autismus, kommen mit wechselnden Bezugspersonen häufig schlecht zurecht.
Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung bestehen.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig reduzieren, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern in Kempten (Allgäu) werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes außer Acht lassen.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das klar anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

Alle 65 Orte anzeigen
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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

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Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Kempten (Allgäu) – Ihr Anbieter vor Ort

Kempten (Allgäu) liegt in Bayern. Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Kempten (Allgäu) mit qualifizierten Fachkräften, die die Region kennen – kurze Wege statt ferner Zentrale.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Kempten (Allgäu) – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Kempten (Allgäu) kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

Wie läuft die Begleitung im Alltag für Familien in Kempten (Allgäu) konkret ab? Je nach bewilligter Leistung ist die Schulbegleitung direkt vor Ort im Einsatz – in der Schule, in der Kita oder auch zuhause, wenn es der Hilfeplan vorsieht. Dein Kind bekommt dabei möglichst eine feste Bezugsperson, die es über den Alltag hinweg zuverlässig begleitet. Wichtig ist uns dabei die enge Abstimmung mit euch als Familie, damit die Unterstützung wirklich zu den Bedürfnissen eures Kindes passt.

Wie gelingt der erste Schritt für Familien aus Kempten (Allgäu)? Am Anfang steht ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, in dem wir gemeinsam schauen, was euer Kind braucht. Danach übernehmen wir für euch die Organisation: von der Antragstellung über die Kommunikation mit dem zuständigen Amt bis zur Begleitung durch das Hilfeplanverfahren. So müsst ihr den Weg nicht allein gehen, sondern habt von Anfang an jemanden an eurer Seite.

Zuständigkeit & Kostenträger in Kempten (Allgäu)

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Kempten (Allgäu) entscheidet das Jugendamt der Stadt Kempten (Allgäu) (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. der Träger der Eingliederungshilfe (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). In Bayern gilt das Wunsch- und Wahlrecht: Sie bestimmen den Träger, nicht die Behörde.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Kempten (Allgäu)

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Kempten (Allgäu)?

In Kempten (Allgäu) ist das Jugendamt der Stadt Kempten (Allgäu) bzw. die Eingliederungshilfe zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Kempten (Allgäu) etwas?

Nein. Für Familien in Kempten (Allgäu) ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.