Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in FellbachViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind soll nicht bloß irgendwie über den Tag kommen.

Andere greifen erst ein, wenn die Situation kippt.

Wir kümmern uns darum, dass es so weit gar nicht kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind in Fellbach wirklich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So läuft Schulbegleitung im echten Alltag ab
wenn sie tatsächlich hilft.

Viele Kinder scheinen im Unterricht klarzukommen.
Innerlich sieht das oft ganz anders aus.

So fühlt sich Schule an, wenn die passende Unterstützung fehlt

Morgens ist noch Ruhe im Haus.
Dein Kind zieht sich an, braucht dafür vielleicht etwas länger als andere.
Du siehst:

Es braucht viel Kraft.
Aber es klappt.

Dann kommt die Schule.

Der Unterricht startet – und schon nach kurzer Zeit hängt dein Kind ab. Die Klasse macht weiter. Dein Kind beobachtet, versucht dranzubleiben, versteht nicht alles – und bleibt still.

Die Pause bringt keine Erleichterung. Lärm, viele Kinder, keine erkennbare Ordnung.

Manchmal steht dein Kind allein am Rand. Manchmal gerät es aneinander mit anderen.
Manchmal zieht es sich völlig zurück.

Keiner handelt böswillig. Aber kaum jemand erkennt, was dein Kind in diesem Moment tatsächlich bräuchte.

So zieht sich der Schultag hin. Kleine Belastungen summieren sich. Der Druck wächst. Bis irgendwann der Punkt kommt.

Ein Wutausbruch. Ein Verstummen. Oder einfach der Gedanke:
„Das schaffe ich hier nicht."

Nachmittags sitzt dein Kind daheim. Ausgelaugt. Genervt.
Oder einfach wortlos.

Und dir ist klar: So darf es nicht bleiben.

Hier setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst dann, wenn die Lage eskaliert. Viel früher schon.

Genau dort, wo dein Kind Hilfe braucht, noch bevor es auffällt.

Damit aus „irgendwie mithalten“ echte Teilhabe wird.
01

Unterricht, der nicht mehr zur Überforderung wird

Viele Kinder sitzen zwar im Klassenzimmer – verlieren aber schon nach kurzer Zeit den Faden.

Nicht aus Unwillen.
Sondern weil Tempo, Aufbau oder Erwartungen nicht zum Kind passen.

Wir richten Lernschritte so aus, dass dein Kind mitkommt, Stück für Stück.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größte Hürde liegt oft nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viele Reize. Wenig Halt.
So entstehen schnell Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir sind mitten im sozialen Geschehen dabei, greifen ein, bevor es eskaliert und geben deinem Kind Sicherheit im Umgang mit anderen.

03

Übergänge, ohne dass alles neu beginnt

Für viele Kinder sind es genau diese Momente, die zählen:
Ein anderer Raum.
Eine neue Lehrkraft.

Unbekannte Situationen.

Was anderen kaum auffällt, löst bei deinem Kind oft Stress und das Gefühl von Kontrollverlust aus.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor sie überkochen

Viele Kinder halten sich lange zusammen.
Bis es auf einmal nicht mehr geht.

Dann kommt es laut heraus.
Oder ganz leise.
Oder komplett zu.

Wir bemerken diese Momente rechtzeitig, beruhigen gezielt und verhindern, dass die Lage eskaliert.

05

Ein Alltag, der wirklich trägt

Schule ist weit mehr als Unterricht.

Organisation, Materialien, Orientierung, feste Abläufe – oft genau daran hakt es.

Wir helfen genau da, wo dein Kind es nötig hat.

06

Abstimmung, auf die dein Kind sich verlassen kann

Viele Probleme liegen nicht beim Kind, sondern zwischen den Beteiligten

Missverständnisse. Verschiedene Erwartungen. Fehlende Abstimmung.

Wir sorgen für klare, regelmäßige Absprachen zwischen Eltern, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung trotz Anwesenheit oft wirkungslos bleibt

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Weil Schulbegleitung vielerorts ohne durchdachtes System aufgestellt wird.

  • Es wird zügig jemand eingesetzt, statt gezielt auszuwählen
  • Die fachliche Steuerung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Die Qualifizierung schwankt, verbindliche Standards fehlen
  • Schulbegleitung wird mit reiner „Anwesenheit" verwechselt, statt gezielter Hilfe
  • Verantwortung wird aufgeteilt, statt konsequent geführt

Auf dem Papier wirken viele Kinder gut versorgt.

Im echten Alltag bleiben sie trotzdem allein zurück.

Hier zeigt sich, was reine Organisation von einem echten System unterscheidet.

Und genau hier fällt die Entscheidung über den Erfolg.

Gezielte Passung statt schneller Vermittlung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Unsicherheit, Widerstand oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir wählen die Schulbegleitung bewusst nach Kind, Situation und dem Umfeld der Schule in Fellbach aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachsystem statt Einzelkämpfer

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten isoliert, ohne Struktur, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht hinter jeder Begleitung ein fachliches Fundament.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte wirken aktiv mit.
Verbindliche Standards, interne Schulungen und laufende Begleitung sichern die Qualität.

Echte Wirkung statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir arbeiten mit festen Zielen im täglichen Ablauf.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern tatsächlich Fortschritte macht.

Schulbegleitung, die im Alltag wirklich etwas bewegt

Viele organisieren nur Schulbegleitung.
Wir stehen dafür ein, dass sie im Alltag tatsächlich funktioniert.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines klaren fachlichen Systems – mit durchdachter Auswahl, fortlaufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der entscheidende Unterschied:
Keine Theorie. Keine leeren Worte.
Sondern ein System, das im Alltag trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du bist an der Entscheidung beteiligt
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – über den Start hinaus
  • ✓ Enge Abstimmung mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßes „Dabeisein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind im Schulalltag wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Hilfe braucht, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung besteht oder droht und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulalltag teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Sobald der Antrag genehmigt ist, trägt das Jugendamt die vollständigen Kosten der Schulbegleitung.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu notwendigen Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung im Hilfeplanverfahren
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) werden durch die Familie bzw. die behandelnden Fachstellen eingebracht.

Wir sorgen dafür, dass der Gesamtprozess klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern weil sie unklar formuliert sind.

Genau dort setzen wir mit Struktur und Erfahrung an.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag braucht, läuft die Schulbegleitung meist über das Sozialamt.

Ziel ist nicht reine Beaufsichtigung, sondern eine gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, abgestimmt auf den konkreten Unterstützungsbedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt übernimmt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulunterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen gegeben und der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die vollständigen Kosten der Schulbegleitung.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung richtet sich individuell nach deinem Kind und kann zum Beispiel Folgendes umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialer Interaktion
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Ziel ist immer: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – nicht nur passiv daran teilzuhaben.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Situation und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die notwendigen fachlichen Nachweise werden durch behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen erstellt.

Wir sorgen dafür, dass der Gesamtprozess klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht sofort klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge.

Genau dort setzen wir mit Struktur und Erfahrung an.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt — wir begleiten dich auf diesem Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, wie es für dich am einfachsten ist.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern Alltag, Situation und die konkreten Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung der Antragstellung, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit sich unterscheidet

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsprozess

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheit im Verfahren.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt ein tiefes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungslogiken mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis wirklich ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir unterstützen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar darzustellen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geführt, mit starkem Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit ist Schulbegleitung keine Einzelaufgabe.

Jede Begleitung ist eingebunden in ein Team, das im Hintergrund mitdenkt, begleitet und unterstützt.

Schulalltag verändert sich ständig. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft plötzlich auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, das genau dafür da ist:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht den Unterschied im Alltag.

Nicht, weil einfach jemand „anwesend ist". Sondern weil jederzeit fachliche Unterstützung greifbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich funktioniert, nicht nur organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, oft wirkt alles gleichzeitig unübersichtlich. Wechselnde Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir klar den richtigen Weg.

Viele Familien in Fellbach verlieren hier Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht verständlich gemacht wird.

Wir kennen diese Situationen aus der Praxis.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Wirrwarr, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich meist mehr, als man am Anfang ahnt.

Dein Kind wird älter. Aus der Kita wird die Schule. Aus kleinen Hürden werden neue Aufgaben.

Und oft kommt mehr hinzu, als anfangs gedacht: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, vielleicht später auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen einzelnen Abschnitt.

  • Wir sind da, wenn dein Kind klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich Bedürfnisse verändern
  • Wir verstehen Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht jedes Mal neu anfangen, nicht jedes Mal neu suchen, nicht jedes Mal wieder alles erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht einfach ein Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich verlassen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es nicht nur um Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, alleine dazustehen.

Bei Wolkenfreie Zeit triffst du auf Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Du merkst den Unterschied nicht in den Worten. Sondern im Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich darauf ankommt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich wieder weiterleitet.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt Hin und Her

Damit du nicht im Ungewissen bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns beginnt es genau dort.

Bei Wolkenfreie Zeit vertraust du nicht auf ein Versprechen.
Du siehst, wer dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Immer dann, wenn der Schulalltag ohne zusätzliche Unterstützung an seine Grenzen stößt, setzt die Schulbegleitung an.

Beim Ankommen am Morgen, beim Zurechtfinden im Schulgebäude, im Kontakt mit anderen Kindern oder in Augenblicken, in denen zu viele Eindrücke gleichzeitig auf dein Kind einwirken: Genau hier bietet die Begleitung Halt.

Sie unterstützt dein Kind dabei, Aufgaben zu ordnen, Reize zu verarbeiten und sich im Schulalltag sicherer zu bewegen.

Wichtig zu wissen:
Unterrichtsinhalte selbst vermittelt eine Schulbegleitung nicht. Sie schafft aber die Grundlage dafür, dass dein Kind überhaupt mit der nötigen Unterstützung am Unterricht teilnehmen kann.

Zu den möglichen Aufgaben zählen unter anderem:

  • Hilfe bei Tagesstruktur und Organisation der Aufgaben,
  • Begleitung in Pausen und bei sozialen Situationen,
  • Unterstützung beim Umgang mit Reizüberflutung und Stress,
  • Hilfe bei der Kommunikation mit Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Tätigkeiten, sofern nötig (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Begleitung in belastenden Momenten bei Überforderung oder Eskalation.

Welche dieser Punkte tatsächlich greifen, wird individuell im Hilfeplan festgelegt – abgestimmt auf den konkreten Bedarf deines Kindes in Fellbach.

Stehen die Chancen gut, dass der Antrag für mein Kind durchgeht?

Sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung benötigt, besteht ein Anspruch. Besonders oft betrifft das Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Ausschlaggebend ist dabei weniger die Diagnose als vielmehr das Ausmaß der Einschränkung im Alltag. Die konkrete Ausgestaltung der Unterstützung wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt Rems-Murr-Kreis oder der zuständigen Eingliederungshilfe im Rems-Murr-Kreis besprochen.

- Gut zu wissen:
Oft liegt eine Ablehnung nicht am fehlenden Bedarf, sondern daran, dass dieser im Antrag nicht deutlich genug beschrieben wurde.
Eine Ablehnung bedeutet also nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

Rechtlich stehen zwei Wege offen:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Hier liegt die Zuständigkeit beim Träger der Eingliederungshilfe.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Falls ihr in Fellbach unsicher seid, wie sich der Bedarf eures Kindes überzeugend darstellen lässt: Wir unterstützen euch dabei.

Entstehen für unsere Familie Kosten durch die Schulbegleitung?

Sobald der Bedarf deines Kindes festgestellt ist, tragen in Fellbach in aller Regel Jugendamt oder Eingliederungshilfe die vollständigen Kosten – für eure Familie bleibt sie kostenfrei.

Je nachdem, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt, ist entweder das Jugendamt Rems-Murr-Kreis (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe im Rems-Murr-Kreis (§ 112 SGB IX) zuständig.

Manchmal dauert es, bis die Behörden untereinander klären, wer zuständig ist.

Wichtig:
Das darf sich nicht negativ auf eure Familie auswirken.
Während die Zuständigkeit geklärt wird, läuft euer Antrag trotzdem weiter.

⚠️ Eigenanteile oder Zuzahlungen sieht das Gesetz grundsätzlich nicht vor. Solltet ihr etwas Gegenteiliges hören, stimmt das nicht mit der Rechtslage überein.
Gegen eine Ablehnung oder eine nur teilweise Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll künftig ausschließlich das Jugendamt für schulische Eingliederungshilfe verantwortlich sein, unabhängig von der Art der Behinderung.
Derzeit befindet sich diese Reform noch in der politischen Abstimmung.
Wir beobachten die Entwicklung aufmerksam und informieren Familien in Fellbach, sobald sich konkrete Änderungen ergeben.

Solange ein Bedarf besteht, bleibt die Unterstützung in aller Regel kostenfrei.

Bei welchen Diagnosen wird eine Schulbegleitung typischerweise genehmigt?

Nicht die Diagnose an sich entscheidet, sondern wie stark sie sich auf die Teilhabe im Schulalltag auswirkt.
Genau das prüfen die zuständigen Stellen nach § 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX.

Zu den Diagnosen, bei denen eine Bewilligung häufig erfolgt, zählen unter anderem:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder erscheinen auf den ersten Blick unauffällig, geraten im Alltag aber immer wieder an ihre Belastungsgrenze.

Gerade solche Fälle werden häufig übersehen, weil der Unterstützungsbedarf zu wenig klar beschrieben wird.

Ohne vorliegende Diagnose besteht nicht automatisch kein Anspruch.

In dringenden Fällen lässt sich auch ohne abgeschlossene Diagnostik eine vorläufige Bewilligung erreichen.

Wie läuft die Antragstellung ab und was ist dabei entscheidend?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet sich der Antrag an das zuständige Jugendamt Rems-Murr-Kreis (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe im Rems-Murr-Kreis (§ 112 SGB IX).

Dafür sind ärztliche oder fachliche Stellungnahmen erforderlich.

Anschließend findet in der Regel ein Hilfeplangespräch statt, in dem gemeinsam besprochen wird, welche Unterstützung dein Kind konkret braucht.

Wichtig dabei:
Nicht die Anzahl der eingereichten Unterlagen ist entscheidend, sondern wie konkret und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes beschrieben wird.

Ein ärztliches Attest allein reicht häufig nicht aus.
Ausschlaggebend ist eine anschauliche Beschreibung aus dem Alltag:

  • Was gelingt deinem Kind ohne Hilfe nicht?
  • An welchen Stellen funktioniert der Schulalltag ohne Unterstützung nicht?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil Abläufe unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren führt.

Wir begleiten Familien aus Fellbach durch den gesamten Prozess:
angefangen bei der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch auf Wunsch zur Seite – eine Ablehnung bedeutet nicht das Ende des Weges.

Wie lange dauert es in der Regel bis zur Bewilligung?

Nach Antragseingang muss die zuständige Behörde innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten benötigt, verlängert sich diese Zeit entsprechend.

Bei akutem Bedarf, etwa bei ausgeprägter Schulvermeidung oder in einer Krisensituation, lässt sich eine vorläufige Bewilligung meist deutlich schneller erreichen.

Gut zu wissen:

Häufig zieht sich das Verfahren hin, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht ausführlich genug dargestellt wurde. Eine gründliche Vorbereitung erspart unnötige Wartezeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Eingangsdatum ist für den weiteren Verlauf wichtig.

Können wir als Eltern selbst entscheiden, welcher Träger die Begleitung übernimmt?

Ja.
Als Familie habt ihr ein Wunsch- und Wahlrecht.
Das heißt: Ihr könnt mitbestimmen, welcher Träger die Schulbegleitung eures Kindes übernimmt. Das zuständige Amt darf euch nicht einfach einen Träger zuweisen.

In der Praxis erwähnen Behörden dieses Recht nicht immer aktiv, dabei kann es für Qualität und Kontinuität der Begleitung entscheidend sein.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger bereits namentlich im Antrag.
Das stärkt eure Position erheblich.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv und damit auch für Familien in Fellbach eine Option.

Ist Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei inklusiver Beschulung möglich?

Ja.
Ob an Regelschule oder Förderschule, im Ganztag oder bei inklusiver Beschulung: Eine Schulbegleitung kann in all diesen Rahmen genehmigt werden, sofern ein entsprechender Bedarf vorliegt.

Nicht die Schulform entscheidet, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch stützt sich auf den Behinderungsbegriff und das Recht auf Teilhabe (§ 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX), unabhängig von der besuchten Schule.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter versuchen, Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Argument abzulehnen, der Förderbedarf sei bereits durch die Schule abgedeckt. Diese Begründung hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand – bei nachgewiesenem individuellem Bedarf besteht der Anspruch weiterhin.

Wie lange gilt eine bewilligte Schulbegleitung, bevor eine Verlängerung nötig wird?

In der Regel wird die Bewilligung für ein Schuljahr ausgesprochen und danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Zuge der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Automatisch verlängert sich nichts. Stellt den Folgeantrag rechtzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Bewilligung, damit die Unterstützung eures Kindes ohne Unterbrechung weiterläuft.

Auch über den 18. Geburtstag hinaus lassen sich bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortführen.

Worin liegt der Unterschied zwischen pädagogischer und pflegerischer Schulbegleitung?

Bei sozial-emotionaler Regulation, Kommunikation, Teilhabe und der Struktur im Schulalltag hilft die pädagogische Schulbegleitung – typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Bei medizinisch-pflegerischen Aufgaben wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung kommt dagegen die pflegerische Schulbegleitung zum Einsatz, meist bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und vereint qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach – auch für Familien in Fellbach.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was ist unter Pooling bei der Schulbegleitung zu verstehen?

Statt jedem Kind eine vollständig eigene Einzelbegleitung zuzuordnen, kümmert sich beim Pooling ein festes Team gemeinsam um mehrere Kinder innerhalb derselben Schule.

Dieses Modell wird zunehmend relevanter:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich gestärkt werden.

Schulen und Trägern verschafft das mehr Flexibilität, Familien stellen sich dabei berechtigte Fragen.

Bleibt der Anspruch auf eine Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Sofern der individuelle Bedarf des Kindes es erfordert, ersetzt Pooling keine Einzelbegleitung.
Maßgeblich ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Umsetzbarkeit.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen unverändert.
Auch die geplante Reform ändert daran rechtlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Besonders gut gelingt Pooling dann, wenn ein eingespieltes, festes Team eingesetzt wird, klare Abläufe existieren und im Hintergrund eine fachliche Steuerung erfolgt.
So entsteht eine Begleitung, die sowohl verlässlich als auch flexibel ist – für Kinder, Eltern und Schulen in Fellbach.

Ohne klare Steuerung entsteht Unruhe.
Ohne Struktur geht der Überblick verloren.
Ohne Erfahrung wird die Unterstützung zum Zufall.
Der Unterschied liegt nicht im Modell an sich, sondern in seiner Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

Dadurch entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie fachkundig und erfahren ist das Team hinter unserem Pooling-Ansatz?

Nur wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert, funktioniert Pooling verlässlich.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit beruht auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination stellen sicher, dass die Qualität der Begleitung nicht an einer einzelnen Person hängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
Dadurch lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Fellbach tatsächlich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, denn sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns bleibt Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern wird fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Geht durch Pooling der individuelle Anspruch meines Kindes verloren?

Nein – und das ist der entscheidende Punkt.

Auch beim Poolmodell bleibt der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung vollständig erhalten.

Pooling ist lediglich eine Organisationsform und kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Bei entsprechendem Bedarf bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Das Poolmodell schränkt den individuellen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nicht ein.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa Autismus, kommen häufig schlecht mit wechselnden Bezugspersonen zurecht.
Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht – hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung bestehen.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig verringern, Vertretungen sind leichter organisierbar, und Eltern in Fellbach werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes außer Acht lassen.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das klar anzusprechen – wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

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Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Fellbach – Ihr Anbieter vor Ort

Fellbach gehört zum Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg. Wolkenfreie Zeit ist im Rems-Murr-Kreis aktiv und begleitet Familien in Fellbach mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Fellbach – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Fellbach kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

Im Schulalltag in Fellbach begleitet eine feste Bezugsperson dein Kind direkt dort, wo Unterstützung gebraucht wird – je nach Leistungsart in der Schule, in der Kita oder auch zuhause. Von Anfang an stimmen wir die Einsätze eng mit euch als Familie ab, damit die Begleitung wirklich zum Alltag passt. So entsteht Verlässlichkeit: dein Kind trifft auf ein bekanntes Gesicht, und ihr wisst jederzeit, was gerade passiert.

Wenn ihr in Fellbach den ersten Schritt machen möchtet, steht am Anfang ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf die Situation eures Kindes schauen. Anschließend übernehmen wir für euch die Antragstellung sowie die weitere Organisation gegenüber Jugendamt oder Eingliederungshilfe. So bleibt der Verwaltungsaufwand bei uns, während ihr euch auf euer Kind konzentrieren könnt.

Zuständigkeit & Kostenträger in Fellbach

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Fellbach entscheidet das Jugendamt Rems-Murr-Kreis (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Rems-Murr-Kreis (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Rems-Murr-Kreis – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Baden-Württemberg gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Von Fellbach aus sind wir im Rems-Murr-Kreis und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Fellbach

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Fellbach?

In Fellbach ist das Jugendamt Rems-Murr-Kreis bzw. die Eingliederungshilfe im Rems-Murr-Kreis zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Fellbach etwas?

Nein. Für Familien in Fellbach ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.