Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in Landau in der PfalzViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind verdient mehr als nur ein knappes Bestehen im Schulalltag.

Andere handeln erst, wenn die Situation kippt.

Wir setzen genau davor an, damit es gar nicht so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind tatsächlich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So gestaltet sich Schulbegleitung im echten Alltag
wenn sie tatsächlich greift.

In Landau in der Pfalz wirken viele Kinder im Unterricht gefasst.
Dabei kämpfen sie innerlich Tag für Tag.

So erlebt sich Schule ohne passende Unterstützung

Der Morgen beginnt gemächlich.
Dein Kind kleidet sich an, etwas bedächtiger als andere vielleicht.
Du spürst:

Es braucht Anstrengung.
Doch es klappt.

Dann kommt die Schule.

Der Unterricht startet – und dein Kind verliert schon nach kurzer Zeit den Faden. Die Klasse macht weiter. Dein Kind beobachtet, bemüht sich mitzukommen, versteht nicht alles – und bleibt still.

In der Pause entspannt sich nichts. Viele Kinder. Viele Eindrücke. Wenig Struktur.

Vielleicht bleibt dein Kind abseits stehen. Vielleicht gerät es aneinander mit anderen.
Vielleicht zieht es sich ganz zurück.

Niemand handelt absichtlich falsch. Doch niemand erkennt wirklich, was dein Kind gerade bräuchte.

So zieht sich der Schultag hin. Kleine Belastungen addieren sich. Die Spannung wächst. Irgendwann bricht es durch.

Ein Wutausbruch. Ein Verstummen. Oder schlicht das Gefühl:
„Das schaffe ich hier nicht."

Am Nachmittag sitzt dein Kind zu Hause. Ausgelaugt. Enttäuscht.
Oder einfach wortlos.

Und dir wird klar: So darf es nicht bleiben.

Genau an diesem Punkt setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst im Moment der Eskalation. Sondern deutlich davor.

Dort, wo dein Kind Halt braucht, lange bevor es auffällt.

Damit aus „sich irgendwie durchschlagen“ echte Teilhabe entsteht.
01

Lernen ohne ständige Überforderung

Viele Kinder sitzen zwar im Klassenraum – verlieren aber innerlich schon binnen Minuten den Anschluss.

Nicht aus mangelndem Willen.
Sondern weil Tempo, Aufbau oder Erwartungen nicht zum Kind passen.

Wir richten Lernwege so aus, dass dein Kind mitkommt, Schritt für Schritt.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größere Hürde liegt oft nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viele Eindrücke. Kaum Struktur.
Schnell folgen Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir begleiten soziale Momente aktiv, greifen ein, bevor die Lage kippt und geben deinem Kind Halt im Miteinander.

03

Übergänge ohne ständigen Neustart

Für viele Kinder sind gerade diese Augenblicke entscheidend:
Raumwechsel.
Wechselnde Lehrkräfte.

Ungewohnte Situationen.

Was für andere alltäglich wirkt, bedeutet für dein Kind häufig Druck und das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Beständigkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Lage kippt

Viele Kinder halten sich lange aufrecht.
Bis es auf einmal nicht mehr weitergeht.

Dann wird es laut.
Oder ruhig.
Oder ganz verschlossen.

Wir erkennen solche Momente frühzeitig, beruhigen gezielt und besonnen und verhindern, dass sich Situationen zuspitzen.

05

Ein Alltag, der wirklich trägt

Schule ist mehr als nur Unterricht.

Organisation, Material, Orientierung, feste Abläufe – oft genau dort, wo es hakt.

Wir helfen genau dort, wo dein Kind es nötig hat.

06

Abstimmung, die deinem Kind Halt gibt

Viele Schwierigkeiten liegen nicht im Kind selbst, sondern zwischen den Beteiligten

Missverständliche Kommunikation. Unterschiedliche Erwartungen. Fehlende Abstimmung.

Wir sichern klare, regelmäßige Absprachen zwischen Eltern, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft wirkungslos bleibt, obwohl jemand anwesend ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung vielerorts ohne durchdachtes System aufgebaut wird.

  • Es wird rasch besetzt, statt wirklich sorgfältig ausgesucht
  • Fachliche Steuerung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Ausbildungsstand schwankt, feste Standards fehlen
  • Schulbegleitung wird als bloße „Anwesenheit" verstanden, nicht als zielgerichtete Hilfe
  • Verantwortung wird verteilt, statt konsequent geführt

Viele Kinder gelten formal als betreut.

Im Alltag bleiben sie dennoch auf sich allein gestellt.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen Organisation und System.

Und genau hier fallen die Ergebnisse auseinander.

Passgenauigkeit statt hastiger Besetzung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Unsicherheit, Ablehnung oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir suchen Schulbegleitung bewusst passend zu Kind, Situation und schulischem Umfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Fachsystem statt Einzelkämpfer

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten isoliert, ohne Rückhalt, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht stets ein fachliches System im Hintergrund.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte wirken aktiv mit.
Feste Standards, interne Fortbildungen und laufende Begleitung sichern die Qualität.

Wirkung statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir arbeiten mit festen Zielen im Alltag.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern tatsächlich Fortschritte macht.

Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt

Viele organisieren Schulbegleitung.
Wir stehen dafür ein, dass sie im Alltag tatsächlich funktioniert.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines durchdachten fachlichen Systems – mit sorgfältiger Auswahl, fortlaufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das macht den Unterschied:
Keine Theorie. Keine leeren Versprechen.
Sondern ein System, das im Alltag trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du entscheidest mit
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht nur zu Beginn
  • ✓ Enge Abstimmung mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klare Zielsetzung: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind im Schulalltag wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung benötigt, läuft die Schulbegleitung in der Regel über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten der Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung besteht oder droht und dein Kind ohne Hilfe nicht ausreichend am Schulalltag teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag bewilligt, trägt das Jugendamt die Schulbegleitung vollständig.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu notwendigen Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung im Hilfeplanverfahren
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) reicht die Familie beziehungsweise die behandelnden Fachstellen ein.

Wir tragen dazu bei, dass der gesamte Ablauf klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern daran, dass sie unklar formuliert sind.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag braucht, läuft die Schulbegleitung in der Regel über das Sozialamt.

Ziel ist nicht bloße Beaufsichtigung, sondern eine gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, individuell abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt trägt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Hilfe nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und wird der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die Schulbegleitung vollständig.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird individuell auf dein Kind abgestimmt und kann beispielsweise umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialer Interaktion
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Ziel ist stets: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – statt nur anwesend zu sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die notwendigen fachlichen Nachweise erstellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen.

Wir tragen dazu bei, dass der gesamte Ablauf klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf Anhieb klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag trägt.

Schritt für Schritt zeigen wir dir den Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es dir liegt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern Alltag, Lage und tatsächliche Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung der Antragstellung, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit sich unterscheidet

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsprozess

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern an Unklarheit im Verfahren.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt fundiertes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungslogiken mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir unterstützen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar darzustellen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geführt, mit starkem Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit ist Schulbegleitung keine Aufgabe für Einzelne.

Jede Begleitung ist eingebunden in ein Team, das im Hintergrund mitdenkt, begleitet und unterstützt.

Schulalltag verändert sich ständig. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen entstehen oft plötzlich.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, das genau dafür da ist:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht den Unterschied im Alltag.

Nicht, weil jemand einfach „anwesend ist". Sondern weil jederzeit fachliche Unterstützung bereitsteht.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt, nicht nur organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, oft wirkt alles gleichzeitig verworren. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir klar, wie es richtig läuft.

Viele Familien verlieren dabei Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht nachvollziehbar erklärt wird.

Wir kennen genau diese Situationen.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Wirrwarr, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich oft mehr, als man ahnt.

Dein Kind entwickelt sich weiter. Aus Kita wird Schule. Aus kleinen Herausforderungen werden neue Situationen.

Und oft kommt mehr dazu, als man zu Beginn vermutet: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, vielleicht später auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen einzelnen Abschnitt.

  • Wir sind da, wenn dein Kind klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich Bedürfnisse verändern
  • Wir verstehen Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht jedes Mal neu anfangen, nicht jedes Mal neu suchen, nicht jedes Mal alles erneut erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht bloß ein Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich verlassen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das spürbar ist, nicht nur ausgesprochen wird

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es um mehr als Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und häufig auch um das Gefühl, allein dazustehen.

Bei Wolkenfreie Zeit triffst du auf Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Du merkst den Unterschied nicht in den Worten. Sondern im Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich darauf ankommt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt Hin und Her

Damit du nicht im Ungewissen bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns beginnt es genau dort.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein Versprechen.
Du siehst, wer dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns in Landau in der Pfalz begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Sicherheit im Schulalltag entsteht oft erst durch eine Person, die genau dort ansetzt, wo es für dein Kind schwierig wird.

Ob morgens beim Ankommen, bei der Orientierung im Schulgebäude, im Kontakt mit anderen Kindern oder wenn zu viele Eindrücke gleichzeitig auf dein Kind einströmen: Genau hier setzt die Begleitung an.

Sie unterstützt dabei, Aufgaben zu ordnen, Reize zu verarbeiten und sich im Schulalltag zurechtzufinden.

Wichtig zu wissen:
Unterricht selbst gestaltet die Schulbegleitung nicht. Sie schafft aber die Basis dafür, dass dein Kind überhaupt mit der nötigen Unterstützung am Unterricht teilnehmen kann.

Zu den möglichen Aufgaben zählen unter anderem:

  • Unterstützung bei Tagesstruktur und Aufgabenorganisation,
  • Begleitung in den Pausen und bei sozialen Kontakten,
  • Hilfe beim Umgang mit Reizen und Stress,
  • Unterstützung in der Verständigung mit Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Aufgaben, wenn nötig (zum Beispiel Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Begleitung in Krisenmomenten bei Überforderung oder Eskalation.

Welche dieser Aufgaben tatsächlich übernommen werden, legt der Hilfeplan individuell fest, abgestimmt darauf, was dein Kind in Landau in der Pfalz konkret braucht.

Stehen die Chancen gut, dass unser Antrag auf Schulbegleitung bewilligt wird?

Sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung benötigt, besteht ein Anspruch. Besonders oft betrifft das Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Ausschlaggebend ist nicht die Diagnose an sich, sondern das Ausmaß der Einschränkung im Alltag deines Kindes. Wie die Unterstützung im Einzelnen aussieht, wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Landau in der Pfalz oder der zuständigen Eingliederungshilfe geklärt.

- Gut zu wissen:
Anträge scheitern selten am fehlenden Bedarf, sondern häufiger daran, dass er nicht überzeugend genug dargestellt wurde.
Eine Ablehnung bedeutet also nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

Rechtlich gibt es zwei Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Hier ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Wenn ihr in Landau in der Pfalz nicht sicher seid, wie sich der Bedarf eures Kindes am überzeugendsten darstellen lässt: Wir unterstützen euch dabei.

Müssen wir als Familie für die Schulbegleitung selbst bezahlen?

Keine Sorge: Für Familien in Landau in der Pfalz ist Schulbegleitung normalerweise vollständig kostenfrei. Sobald der Bedarf festgestellt ist, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die Kosten.

Welche Stelle konkret zuständig ist, das Jugendamt der Stadt Landau in der Pfalz (§ 35a SGB VIII) oder die örtliche Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX), richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Manchmal dauert es, bis die Behörden untereinander klären, wer zuständig ist.

Wichtig:
Das darf nicht zulasten eurer Familie gehen.
Euer Antrag läuft währenddessen weiter, auch wenn die Zuständigkeit noch geklärt wird.

⚠️ Zuzahlungen oder Eigenanteile sieht das Gesetz grundsätzlich nicht vor. Solltet ihr etwas anderes hören, stimmt das nicht mit der Rechtslage überein.
Gegen eine Ablehnung oder eine eingeschränkte Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll künftig das Jugendamt allein für schulische Eingliederungshilfe zuständig sein, unabhängig von der Art der Behinderung.
Diese Reform wird derzeit noch politisch abgestimmt.
Wir beobachten die Entwicklung genau und informieren Familien in Landau in der Pfalz, sobald sich etwas Konkretes ändert.

Bleibt der Bedarf bestehen, bleibt in der Regel auch die Kostenfreiheit erhalten.

Welche Diagnosen erhöhen die Chancen auf eine Bewilligung?

Den Ausschlag gibt nicht die Diagnose selbst, sondern wie stark sie die Teilhabe deines Kindes am Schulalltag beeinträchtigt.
Das prüfen die zuständigen Stellen anhand von § 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX.

Häufig wird Schulbegleitung bei folgenden Diagnosen bewilligt:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder erscheinen nach außen hin unauffällig, stoßen im Alltag aber immer wieder an Grenzen.

Gerade sie geraten leicht aus dem Blick, weil ihr Unterstützungsbedarf nicht deutlich genug beschrieben wird.

Fehlt bislang eine Diagnose, heißt das nicht, dass kein Anspruch besteht.

Selbst ohne abgeschlossene Diagnostik lässt sich in dringenden Fällen eine vorläufige Bewilligung beantragen.

Wie läuft die Antragstellung ab und worauf sollten wir achten?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet ihr den Antrag an das zuständige Jugendamt der Stadt Landau in der Pfalz (§ 35a SGB VIII) oder an die örtliche Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX).

Dafür sind ärztliche oder fachliche Stellungnahmen nötig.

Anschließend findet in der Regel ein Hilfeplangespräch statt, in dem gemeinsam besprochen wird, was dein Kind konkret braucht.

Wichtig dabei:
Es kommt nicht auf die Menge der Unterlagen an, sondern darauf, wie klar und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes beschrieben wird.

Ein ärztliches Attest reicht dafür oft nicht aus.
Entscheidend ist eine anschauliche Schilderung aus dem Alltag:

  • Was gelingt deinem Kind ohne Unterstützung nicht?
  • An welcher Stelle funktioniert der Schulalltag ohne Hilfe nicht?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil die Abläufe unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren begleitet.

Wir begleiten Familien aus Landau in der Pfalz durch den gesamten Prozess:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch auf Wunsch zur Seite, denn eine Ablehnung ist nicht das Ende des Weges.

Wie lange dauert es bis zur Entscheidung über den Antrag?

Nach Antragseingang muss das zuständige Amt innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten erstellt, kann sich diese Zeitspanne verlängern.

Bei dringendem Bedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder in einer Krisensituation, lässt sich eine vorläufige Bewilligung häufig deutlich schneller erreichen.

Gut zu wissen:

Oft verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf zu knapp beschrieben ist. Eine sorgfältige Vorbereitung spart hier wertvolle Zeit.

Unser Tipp: Stellt den Antrag schriftlich und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Eingangsdatum ist für den weiteren Verlauf entscheidend.

Können wir selbst entscheiden, welcher Träger unser Kind begleitet?

Ja, dieses Recht steht euch zu.
Familien haben ein Wunsch- und Wahlrecht, das heißt konkret:
Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung eures Kindes übernimmt. Das zuständige Amt kann euch nicht einfach einen Träger zuweisen.

In der Praxis erwähnen Behörden dieses Recht nicht immer von sich aus, dabei ist es für Qualität und Kontinuität der Begleitung oft entscheidend.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger schon im Antrag namentlich.
Das stärkt eure Position spürbar.

Wolkenfreie Zeit ist in mehreren Bundesländern als Träger aktiv und steht auch Familien in Landau in der Pfalz zur Verfügung.

Ist Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei Inklusion möglich?

Ja, das ist möglich.
Ob Regelschule oder Förderschule, Ganztagsbetrieb oder inklusive Beschulung: Schulbegleitung kann in all diesen Fällen genehmigt werden, sofern ein entsprechender Bedarf besteht.

Entscheidend ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch leitet sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe ab (§ 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter lehnen Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Argument ab, der Förderbedarf sei bereits durch die Schule gedeckt. Rechtlich hält das nicht stand, bei nachgewiesenem individuellem Bedarf besteht der Anspruch weiterhin.

Für welchen Zeitraum gilt eine bewilligte Schulbegleitung?

In der Regel wird die Bewilligung für ein Schuljahr ausgesprochen und danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Zuge der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Automatisch verlängert sich nichts. Stellt den Folgeantrag rechtzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der laufenden Bewilligung, damit die Versorgung eures Kindes nicht unterbrochen wird.

Auch nach dem 18. Geburtstag können bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr weitergeführt werden.

Worin liegt der Unterschied zwischen pädagogischer und pflegerischer Begleitung?

Pädagogische Schulbegleitung hilft bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur im Schulalltag, typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Aufgaben wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach zusammen, auch für Familien in Landau in der Pfalz.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling betreut ein festes Team mehrere Kinder gleichzeitig innerhalb derselben Schule, anstatt dass jedes Kind eine vollständig eigene Einzelbegleitung bekommt.

Dieses Modell gewinnt zunehmend an Gewicht:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich gestärkt werden.

Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Flexibilität, für Familien wirft es aber berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes dies erfordert.
Maßgeblich ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Umsetzbarkeit.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen Anspruch weiterhin.
Daran ändert auch die geplante Reform rechtlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Gut gelingt Pooling dann, wenn ein eingespieltes, festes Team im Einsatz ist, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund fachliche Steuerung stattfindet.
So entsteht eine Begleitung, die verlässlich und gleichzeitig flexibel bleibt, für Kinder, Eltern und Schulen in Landau in der Pfalz.

Fehlt die klare Steuerung, entsteht Unruhe.
Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren.
Fehlt Erfahrung, wird Unterstützung zum Zufall.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell selbst, sondern in seiner Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel Erfahrung und Fachwissen steckt hinter unserem Pooling-Modell?

Nur mit einem erfahrenen Team im Hintergrund, das mitdenkt und steuert, funktioniert Pooling verlässlich.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit beruht auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht von einer einzelnen Person abhängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Landau in der Pfalz wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Geht durch das Pooling der individuelle Anspruch meines Kindes verloren?

Nein, und das ist der wichtigste Punkt überhaupt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch im Poolmodell vollständig bestehen.

Pooling ist lediglich eine Organisationsform, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Ist entsprechender Bedarf vorhanden, bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht beschnitten.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa Autismus, kommen mit wechselnden Bezugspersonen oft schlecht zurecht.
Für sie ist Pooling in der Regel keine geeignete Lösung, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung erhalten.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig senken, Vertretungen sind einfacher zu organisieren, und Eltern in Landau in der Pfalz werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes ignorieren.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, dies klar anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Landau in der Pfalz – Ihr Anbieter vor Ort

Landau in der Pfalz liegt in Rheinland-Pfalz. Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Landau in der Pfalz mit qualifizierten Fachkräften, die die Region kennen – kurze Wege statt ferner Zentrale.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Landau in der Pfalz – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Landau in der Pfalz kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

In Landau in der Pfalz begleiten wir dein Kind dort, wo es die Unterstützung im Alltag braucht: direkt in der Schule, in der Kita oder zu Hause, je nachdem, welche Leistung bewilligt wurde. Eine feste Bezugsperson sorgt für Kontinuität und Vertrauen, statt ständig wechselnder Gesichter. Dabei stehen wir eng mit euch als Familie im Austausch, damit die Begleitung genau zu dem passt, was euer Kind gerade braucht.

Der Einstieg für Familien aus Landau in der Pfalz beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf die Situation eures Kindes schauen. Anschließend übernehmen wir für euch die Antragstellung und die Organisation rund um die Schulbegleitung. So müsst ihr euch nicht allein durch Formulare und Zuständigkeiten kämpfen, sondern habt einen verlässlichen Partner an eurer Seite.

Zuständigkeit & Kostenträger in Landau in der Pfalz

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Landau in der Pfalz entscheidet das Jugendamt der Stadt Landau in der Pfalz (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. der Träger der Eingliederungshilfe (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). In Rheinland-Pfalz gilt das Wunsch- und Wahlrecht: Sie bestimmen den Träger, nicht die Behörde.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Rheinland-Pfalz aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Landau in der Pfalz

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Landau in der Pfalz?

In Landau in der Pfalz ist das Jugendamt der Stadt Landau in der Pfalz bzw. die Eingliederungshilfe zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Landau in der Pfalz etwas?

Nein. Für Familien in Landau in der Pfalz ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.