Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in StuttgartViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind soll mehr erleben, als sich nur irgendwie durchzuschlagen.

Andere werden erst aktiv, wenn die Lage kippt.

Wir kümmern uns, bevor es überhaupt so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind tatsächlich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So läuft Schulbegleitung im echten Alltag ab
wenn sie greift.

Manche Kinder scheinen im Klassenzimmer völlig gelassen.
Doch innerlich ist es für sie jeden Tag ein Kraftakt.

So fühlt sich ein Schultag an, wenn die passende Unterstützung fehlt

Am Morgen ist noch Ruhe im Haus.
Dein Kind zieht sich an, braucht dafür vielleicht etwas mehr Zeit als andere.
Du spürst:

Es braucht Anstrengung.
Aber es klappt.

Dann kommt die Schule.

Kaum beginnt der Unterricht, verliert dein Kind schon nach kurzer Zeit den Faden. Die Klasse macht weiter. Dein Kind blickt umher, versucht dranzubleiben, versteht nicht alles – und bleibt stumm.

Auch die Pause bringt keine Erleichterung. Viel Trubel. Viele Eindrücke. Kaum Halt.

Vielleicht bleibt dein Kind abseits stehen. Vielleicht gerät es in Streit.
Vielleicht zieht es sich ganz in sich zurück.

Niemand handelt böswillig. Aber kaum jemand erkennt wirklich, was dein Kind in diesem Moment braucht.

So schleppt sich der Tag weiter. Kleine Belastungen häufen sich. Die Spannung wächst. Bis irgendwann der Punkt kommt.

Ein Wutausbruch. Ein Abtauchen. Oder einfach nur der Gedanke:
„Ich pack das hier nicht."

Am Nachmittag sitzt dein Kind dann zu Hause. Ausgelaugt. Genervt.
Oder ganz in sich gekehrt.

Und dir ist klar: So darf es nicht bleiben.

Hier setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst, wenn die Situation eskaliert. Sondern deutlich vorher.

Genau dort, wo dein Kind Halt braucht, bevor es überhaupt auffällt.

Damit aus „irgendwie über den Tag kommen“ echte Teilhabe entsteht.
01

Unterricht, der nicht mehr zur Überforderung wird

Viele Kinder sitzen zwar im Klassenzimmer – gedanklich sind sie nach wenigen Minuten schon nicht mehr dabei.

Nicht aus Unwillen.
Sondern weil Tempo, Aufbau oder Aufgaben nicht zu ihnen passen.

Wir richten Lernschritte so aus, dass dein Kind mitkommt, ganz in seinem Tempo.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größte Hürde liegt oft nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viel Trubel. Wenig Halt.
Schon entstehen Überforderung, Rückzug oder Reibereien.

Wir begleiten das soziale Miteinander unmittelbar, greifen ein, bevor es eskaliert und geben deinem Kind Sicherheit unter Gleichaltrigen.

03

Übergänge, ohne dass immer wieder von Null gestartet werden muss

Für viele Kinder sind gerade diese Augenblicke schwierig:
Ein anderer Raum.
Eine neue Lehrkraft.

Ungewohnte Situationen.

Was für andere kaum ins Gewicht fällt, löst bei deinem Kind oft Stress und das Gefühl von Kontrollverlust aus.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Situation umschlägt

Viele Kinder halten sich lange tapfer.
Bis es auf einmal nicht mehr weitergeht.

Dann wird es lautstark.
Oder ganz still.
Oder völlig verschlossen.

Wir bemerken diese Momente rechtzeitig, beruhigen gezielt und mit Ruhe und sorgen dafür, dass es nicht eskaliert.

05

Ein Alltag, der tatsächlich trägt

Schule ist mehr als reiner Unterricht.

Organisation, Material, Orientierung, feste Abläufe – oft genau dort hakt es.

Wir helfen genau an den Stellen, die dein Kind wirklich betreffen.

06

Abstimmung, die deinem Kind wirklich Halt gibt

Viele Schwierigkeiten liegen nicht am Kind, sondern zwischen den Beteiligten

Missverständliche Absprachen. Unterschiedliche Vorstellungen. Fehlende Abstimmung.

Wir sorgen für klaren, regelmäßigen Austausch zwischen Eltern, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft wirkungslos bleibt, obwohl jemand anwesend ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung häufig ohne ein durchdachtes System aufgebaut wird.

  • Es wird rasch jemand eingesetzt, statt wirklich sorgfältig auszuwählen
  • Fachliche Steuerung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Ausbildung ist uneinheitlich, feste Standards fehlen
  • Schulbegleitung wird als bloße „Anwesenheit" verstanden, nicht als zielgerichtete Hilfe
  • Verantwortung wird verteilt, statt konsequent geführt

Viele Kinder erscheinen versorgt.

Im Alltag stehen sie aber trotzdem oft allein.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen bloßer Organisation und einem echten System.

Und genau hier entscheidet sich, was am Ende dabei herauskommt.

Passung statt schneller Besetzung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Unsicherheit, Widerstand oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir wählen die Schulbegleitung gezielt nach Kind, Situation und Schulumfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Fachliches Netzwerk statt Alleingang

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten ohne Struktur und ohne Weiterentwicklung auf sich allein gestellt.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht immer ein fachliches System im Hintergrund.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte steuern aktiv mit.
Feste Standards, interne Fortbildungen und durchgehende Begleitung sichern die Qualität.

Wirkung statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne ein Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir arbeiten im Alltag mit klar definierten Zielen.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern tatsächlich Fortschritte macht.

Schulbegleitung, die im Alltag wirklich ankommt

Viele organisieren Schulbegleitung.
Wir sorgen dafür, dass sie im Alltag auch tatsächlich funktioniert.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines klaren fachlichen Systems – mit durchdachter Auswahl, fortlaufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der entscheidende Unterschied:
Keine Theorie. Keine leeren Versprechen.
Sondern ein System, das im Alltag trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du hast mitzuentscheiden
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht nur am Anfang
  • ✓ Enger Austausch mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind im Schulalltag wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung braucht, läuft die Schulbegleitung in Stuttgart in der Regel über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für die Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag genehmigt, trägt das Jugendamt die Schulbegleitung vollständig.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu notwendigen Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung im Hilfeplanverfahren
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) werden durch die Familie bzw. die behandelnden Fachstellen eingebracht.

Wir sorgen dafür, dass der Gesamtprozess klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am eigentlichen Bedarf, sondern daran, dass sie nicht klar genug formuliert sind.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag benötigt, erfolgt die Schulbegleitung in der Landeshauptstadt Stuttgart in der Regel über das Sozialamt.

Ziel ist nicht bloße Betreuung, sondern eine gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, abgestimmt auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt übernimmt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulunterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Antrag bewilligt, wird die Schulbegleitung vollständig vom Sozialamt getragen.

Für dich als Familie entstehen keine Kosten.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung richtet sich individuell nach deinem Kind und kann zum Beispiel Folgendes umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialer Interaktion
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Ziel ist immer: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – nicht nur passiv daran.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einordnung der individuellen Situation und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die notwendigen fachlichen Nachweise werden durch behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen erstellt.

Wir sorgen dafür, dass der Gesamtprozess klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht sofort eindeutig.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt – wir begleiten dich auf diesem Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es für dich passt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern Alltag, Situation und echte Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir unterstützen dich bei der Vorbereitung der Antragstellung, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung zu Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit einen anderen Weg geht

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsprozess

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheiten im Verfahren.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt ein tiefes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungslogiken mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir unterstützen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar darzustellen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geführt, mit starkem Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit ist Schulbegleitung keine Einzelaufgabe.

Jede Begleitung ist eingebunden in ein Team, das im Hintergrund mitdenkt, begleitet und unterstützt.

Der Schulalltag verändert sich laufend. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft unangemeldet auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, das genau dafür da ist:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht den Unterschied im Alltag.

Nicht, weil jemand einfach „anwesend ist". Sondern weil jederzeit fachliche Unterstützung bereitsteht.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich funktioniert, nicht nur organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse – oft wirkt in der Landeshauptstadt Stuttgart alles auf einmal unübersichtlich. Verschiedene Ansprechpartner, unterschiedliche Auskünfte, und niemand erklärt dir wirklich, wie es richtig läuft.

Viele Familien verlieren hier Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht verständlich erklärt wird.

Wir kennen genau diese Situationen.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Durcheinander, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich oft mehr, als man erwartet.

Dein Kind wächst heran. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Stolpersteinen werden neue Situationen.

Und häufig kommt mehr hinzu, als anfangs absehbar war: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, vielleicht später auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen einzelnen Augenblick.

  • Wir sind da, wenn dein Kind klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich Bedürfnisse verändern
  • Wir verstehen Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht jedes Mal neu anfangen, nicht jedes Mal neu suchen, nicht jedes Mal wieder alles erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht einfach ein Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich verlassen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es nicht nur um Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, alleine dazustehen.

Bei Wolkenfreie Zeit triffst du auf Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Du merkst den Unterschied nicht in den Worten. Sondern im Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich darauf ankommt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich wieder weiterleitet.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt Hin und Her

Damit du nicht im Ungewissen bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns beginnt es genau dort.

Bei Wolkenfreie Zeit vertraust du nicht auf ein Versprechen.
Du siehst, wer dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Stell dir den Moment vor, in dem dein Kind morgens die Klassenzimmertür aufmacht und der Trubel im Raum sofort zu viel wird. Genau da setzt eine Schulbegleitung an, sie ist an der Seite deines Kindes, wenn der Schultag aus eigener Kraft schwer zu meistern ist.

Ob beim Ankommen im Schulhaus, bei der Orientierung auf den Fluren, im Kontakt mit anderen Kindern oder wenn zu viele Eindrücke gleichzeitig auf dein Kind einprasseln: Hier wird unterstützt, ganz praktisch und im jeweiligen Moment.

Sie hilft deinem Kind dabei, Aufgaben zu ordnen, Wahrgenommenes zu verarbeiten und sich im Schulalltag zurechtzufinden.

Ein wichtiger Punkt vorab:
Unterrichten gehört nicht zu den Aufgaben einer Schulbegleitung. Sie schafft aber erst den Rahmen, in dem dein Kind überhaupt sicher und mit der nötigen Unterstützung am Unterricht teilnehmen kann.

Zu den denkbaren Aufgaben zählen zum Beispiel:

  • Hilfe bei der Tagesstruktur und beim Organisieren von Aufgaben,
  • Begleitung in Pausen und bei sozialen Situationen,
  • Unterstützung im Umgang mit Reizüberflutung und Stress,
  • Vermittlung im Austausch mit Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Tätigkeiten, sofern erforderlich (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Beistand in Krisenmomenten bei Überforderung oder Eskalation.

Welche davon tatsächlich übernommen werden, legen wir gemeinsam im Hilfeplan fest, immer passend zu dem, was dein Kind in Stuttgart wirklich braucht.

Steht mein Kind wirklich gute Chancen auf eine Bewilligung?

Sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung benötigt, besteht ein Anspruch. Betroffen sind besonders oft Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Ausschlaggebend ist dabei nicht das Etikett der Diagnose, sondern wie stark dein Kind im Alltag dadurch tatsächlich eingeschränkt ist. Wie die Unterstützung im Detail aussieht, klärt ihr im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart oder der zuständigen Eingliederungshilfe.

- Gut zu wissen:
Oft liegt eine Ablehnung nicht daran, dass kein Bedarf besteht, sondern daran, dass er im Antrag zu vage beschrieben wurde.
Ein Nein bedeutet also nicht automatisch, dass kein Anspruch vorliegt.

Rechtlich stehen zwei Wege offen:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Hier ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Wenn ihr in Stuttgart nicht sicher seid, wie sich der Bedarf eures Kindes am überzeugendsten darstellen lässt: Wir stehen euch dabei zur Seite.

Müssen wir als Eltern für die Schulbegleitung selbst bezahlen?

Familien in Stuttgart müssen für die Schulbegleitung in aller Regel keinen Cent selbst aufbringen. Sobald der Bedarf festgestellt ist, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die Kosten.

Ob dabei das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX) zuständig ist, richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Manchmal dauert es eine Weile, bis die Ämter untereinander klären, wer den Fall übernimmt.

Wichtig zu wissen:
Davon darf eure Familie nicht betroffen sein.
Der Antrag läuft trotzdem weiter, während im Hintergrund die Zuständigkeit geklärt wird.

⚠️ Zuzahlungen oder Eigenanteile gibt es grundsätzlich nicht. Solltet ihr davon hören, stimmt das nicht mit der Rechtslage überein.
Gegen eine Ablehnung oder eine zu knapp bemessene Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll die Zuständigkeit für schulische Eingliederungshilfe künftig einheitlich beim Jugendamt liegen, unabhängig von der Art der Behinderung.
Diese Reform wird derzeit noch politisch abgestimmt.
Wir behalten die Entwicklung im Blick und informieren Familien in Stuttgart, sobald es konkrete Neuerungen gibt.

Solange ein Bedarf besteht, bleibt die Unterstützung für Familien üblicherweise kostenfrei.

Bei welchen Diagnosen stehen die Chancen auf Bewilligung gut?

Nicht die Diagnose an sich entscheidet, sondern wie sehr sie den Schulalltag deines Kindes beeinträchtigt.
Genau das prüfen die zuständigen Stellen nach § 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX.

Diagnosen, bei denen eine Schulbegleitung häufig bewilligt wird, sind unter anderem:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder fallen im ersten Moment kaum auf, stoßen im Alltag aber immer wieder an ihre Grenzen.

Gerade sie geraten leicht aus dem Blick, weil ihr Unterstützungsbedarf nicht deutlich genug sichtbar wird.

Ohne Diagnose heißt das nicht, dass automatisch kein Anspruch besteht.

Auch ohne abgeschlossene Diagnostik kann in dringenden Fällen eine vorläufige Bewilligung beantragt werden.

Wie läuft die Antragstellung Schritt für Schritt ab?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet ihr den Antrag an das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart (§ 35a SGB VIII) oder an die zuständige Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX).

Dafür sind ärztliche oder fachliche Einschätzungen notwendig.

Anschließend findet in der Regel ein Hilfeplangespräch statt, in dem gemeinsam besprochen wird, was dein Kind konkret braucht.

Ein Punkt, der leicht übersehen wird:
Nicht die Zahl der eingereichten Papiere zählt, sondern wie klar und greifbar der Alltagsbedarf deines Kindes beschrieben ist.

Ein ärztliches Attest reicht dafür oft nicht aus.
Ausschlaggebend ist eine lebendige Schilderung aus dem Alltag:

  • Was gelingt deinem Kind ohne Hilfe nicht?
  • An welcher Stelle genau kommt der Schulalltag ohne Unterstützung ins Stocken?

Viele Familien verlieren dabei wertvolle Zeit, weil die Abläufe unübersichtlich bleiben oder niemand sie durch das Verfahren führt.

Wir begleiten Familien aus Stuttgart durch den gesamten Prozess:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch auf Wunsch zur Seite, eine Ablehnung ist schließlich nicht das letzte Wort.

Wie viel Zeit vergeht normalerweise bis zur Entscheidung?

Nach Eingang des Antrags muss das zuständige Amt innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten eingeholt, dauert es entsprechend länger.

Besteht dringender Bedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder in einer Krisensituation, lässt sich eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erreichen.

Gut zu wissen:

Oft zieht sich das Verfahren in die Länge, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf zu knapp beschrieben wurde. Wer sorgfältig vorbereitet, spart sich unnötige Wartezeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Datum des Eingangs ist für den weiteren Ablauf entscheidend.

Können wir als Familie mitbestimmen, welcher Träger unser Kind begleitet?

Ja.
Familien haben ein Wunsch- und Wahlrecht, das heißt konkret:
Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung eures Kindes übernimmt. Das zuständige Amt kann euch nicht einfach einen beliebigen Träger zuweisen.

In der Praxis erwähnen die Behörden dieses Recht nicht immer von sich aus, dabei ist es für Qualität und Kontinuität der Begleitung oft entscheidend.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger schon im Antrag beim Namen.
Das stärkt eure Position erheblich.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern tätig und damit auch für Familien in Stuttgart erreichbar.

Gibt es Unterstützung auch an Förderschulen, im Ganztag und bei inklusivem Unterricht?

Ja.
Schulbegleitung lässt sich sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen bewilligen, ebenso im Ganztag und bei inklusiver Beschulung, vorausgesetzt, der Bedarf ist entsprechend gegeben.

Entscheidend ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch leitet sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe ab (§ 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter lehnen Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Hinweis ab, der Förderbedarf sei durch die Schule bereits abgedeckt. Das hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand, bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Für welchen Zeitraum gilt eine Bewilligung und wann muss sie neu beantragt werden?

In der Regel wird die Bewilligung für ein Schuljahr ausgesprochen und danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Zuge der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung geschieht nicht von selbst. Stellt den Folgeantrag rechtzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der laufenden Bewilligung, damit die Unterstützung für euer Kind nahtlos weiterläuft.

Auch nach dem 18. Geburtstag lassen sich bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortführen.

Worin liegt der Unterschied zwischen pädagogischer und pflegerischer Begleitung?

Pädagogische Schulbegleitung unterstützt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur im Schulalltag, typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung dagegen übernimmt medizinisch-pflegerische Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach zusammen, auch für Familien in Stuttgart.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling kümmert sich ein festes Team gemeinsam um mehrere Kinder an derselben Schule, statt dass jedes Kind eine völlig eigenständige Einzelbegleitung bekommt.

Dieses Modell rückt zunehmend in den Fokus:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform gezielt gestärkt werden.

Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Spielraum, für Familien wirft es berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf eine Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Pooling tritt nicht an die Stelle einer Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes das erfordert.
Maßgeblich ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht das, was sich organisatorisch leichter umsetzen lässt.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen Anspruch weiterhin.
Daran ändert auch die geplante Reform gesetzlich nichts.

Wann läuft Pooling wirklich rund?

Pooling gelingt vor allem dann, wenn ein eingespieltes, festes Team im Einsatz ist, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund fachlich gesteuert wird.
So entsteht eine Begleitung, die verlässlich und trotzdem flexibel bleibt, für Kinder, Eltern und Schulen in Stuttgart.

Fehlt die klare Steuerung, entsteht Unruhe.
Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren.
Fehlt Erfahrung, wird die Unterstützung zur Glückssache.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell selbst, sondern in seiner Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag tatsächlich trägt.

Wie viel Erfahrung und Fachwissen steckt hinter dem Pooling-Konzept?

Pooling funktioniert nur dann zuverlässig, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und die Fäden zusammenhält.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit gründet auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht an einer einzelnen Person hängt, sondern vom Wissen des ganzen Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Stuttgart wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Bedeutet Pooling für mein Kind einen Verlust seines individuellen Anspruchs?

Nein, und das ist der zentrale Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell vollständig bestehen.

Pooling ist lediglich eine Form der Organisation, kein Anlass, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Liegt entsprechender Bedarf vor, bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht beschnitten.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa Autismus, kommen mit wechselnden Bezugspersonen oft schlecht zurecht.
Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung erhalten.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig verringern, Vertretungen sind leichter zu organisieren, und Eltern in Stuttgart werden verlässlicher entlastet, weil sich das Team flexibel gegenseitig vertreten kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes ausblenden.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das offen anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 140 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 37 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 36 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 70 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Stuttgart – Ihr Anbieter vor Ort

Stuttgart liegt in Baden-Württemberg. Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Stuttgart mit qualifizierten Fachkräften, die die Region kennen – kurze Wege statt ferner Zentrale.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Stuttgart – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Stuttgart kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

Im Alltag sieht das so aus: Unsere Begleitung ist genau dort präsent, wo dein Kind sie braucht, sei es direkt im Klassenzimmer einer Stuttgarter Schule, in der Kita oder auch zu Hause, je nachdem, welche Leistung bewilligt wurde. Eine feste Bezugsperson begleitet dein Kind kontinuierlich, damit Vertrauen wachsen kann und sich niemand jeden Tag an ein neues Gesicht gewöhnen muss. Dabei stimmen wir uns eng mit euch als Familie ab, damit die Unterstützung wirklich zum Tagesablauf und den Bedürfnissen eures Kindes passt.

Wenn ihr in Stuttgart den ersten Schritt gehen möchtet, beginnt alles mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch. Darin hören wir uns an, wo euer Kind im Schulalltag Unterstützung braucht, und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte. Anschließend übernehmen wir für euch die Antragstellung sowie die gesamte Organisation, damit ihr euch auf euer Kind konzentrieren könnt und nicht auf Formulare und Behördenwege.

Zuständigkeit & Kostenträger in Stuttgart

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Stuttgart entscheidet das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. der Träger der Eingliederungshilfe (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). In Baden-Württemberg gilt das Wunsch- und Wahlrecht: Sie bestimmen den Träger, nicht die Behörde.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Baden-Württemberg aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Stuttgart

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Stuttgart?

In Stuttgart ist das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart bzw. die Eingliederungshilfe zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Stuttgart etwas?

Nein. Für Familien in Stuttgart ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
Schriftgröße

Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.