Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Platz gefunden. Nicht, weil alles leichter wurde – sondern weil ihn endlich jemand wirklich versteht.Julia Sparin Mutter aus Schwerin

Nicht, weil es abseits stehen möchte.
Sondern weil ihm noch niemand den Weg zeigt.
Die Kita-Assistenz von Wolkenfreie Zeit in Wolfenbüttel weist genau diesen Weg.
Für Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten.
Dein Kind soll nicht länger am Rand stehen.
Ruf uns an.
Manche Tage sind für dein Kind einfach zu viel.
In der Gruppe verliert es schnell den Anschluss.
Nicht aus Unwillen,
sondern weil ihm dafür noch die Unterstützung fehlt.
Vor allem Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsverzögerungen oder anderen Förderbedarfen brauchen im Kita-Alltag ein Stück mehr – mehr Zeit, mehr Ruhe und eine feste Bezugsperson, die den Weg mitgeht.
Fehlt diese Begleitung, wird der Weg steiler als er sein müsste –
nicht nur beim Lernen,
sondern auch beim Ankommen in der Gruppe.
Genau an dieser Stelle gehen wir mit deinem Kind mit.
Lärm, viele Reize und Gruppendynamik führen schnell zur Überforderung – die Entwicklung gerät ins Stocken
Was jetzt liegen bleibt, holt man später nur schwer wieder auf – die frühen Jahre entscheiden über den weiteren Weg
Viele Familien verlieren hier kostbare Zeit – wir kennen die Zuständigkeiten in Wolfenbüttel und übernehmen den ganzen Weg für Sie
Kita-Assistenz ist kein „nettes Extra“, sondern häufig der Wendepunkt zwischen Überforderung und echtem Vorankommen.
Unsere Kita-Assistenz ist eine Form der Eingliederungshilfe nach SGB IX und begleitet Kinder mit besonderem Förderbedarf Schritt für Schritt in den Kita-Alltag hinein.
Unsere Kita-Assistenzen sind täglich an der Seite Ihres Kindes – beim Spielen, beim Essen, in Übergängen und in schwierigen Momenten.
Nicht als bloße zusätzliche Aufsicht.
Sondern als feste Bezugsperson, die Ihr Kind versteht, ihm Halt gibt und es gezielt fördert.
Den Unterschied macht das System dahinter:
Unsere Mitarbeitenden sind nicht einfach nur „mit dabei".
Sie werden gezielt vorbereitet, im Alltag begleitet und fachlich angeleitet.
Durch unsere eigene Schulungsstruktur und die enge Begleitung durch erfahrene Fachkräfte – darunter Erzieher:innen und Diplom-Pädagog:innen – sorgen wir dafür, dass die Unterstützung nicht nur gut gemeint, sondern fachlich wirksam ist.
Wir arbeiten heilpädagogisch, mit klarer Struktur und nah am Alltag – ausgerichtet auf den individuellen Förderbedarf Ihres Kindes.
Eingliederungshilfe nach SGB IX – je nach Fall finanziert über Jugendamt oder Sozialamt.
Wir prüfen kostenfrei, welcher Anspruch für Ihr Kind besteht, klären die Zuständigkeit und übernehmen die komplette Antragstellung.
Kinder von ca. 2 bis 6 Jahren mit drohender oder bestehender Behinderung, die im Kita-Alltag ohne Begleitung rasch an ihre Grenzen kommen.
Typische Förderbedarfe:
Autismus-Spektrum · ADHS · Sprachentwicklungsstörungen · Entwicklungsverzögerungen · motorische Auffälligkeiten · sozial-emotionale Schwierigkeiten · Mehrfachbehinderungen
Die Begleitung geschieht immer im Zusammenspiel mit:
So entsteht keine isolierte Maßnahme – sondern ein gemeinsam abgestimmter Plan.
Ausgangspunkt ist stets der individuelle Förderbedarf Ihres Kindes – niemals ein Schema von der Stange.
Denn jedes Kind bringt eigene Stärken, Herausforderungen und Entwicklungsschritte mit auf seinen Weg.
Zusätzlich begleiten wir Sie durch den gesamten Ablauf:
Wir klären die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX und übernehmen die vollständige Antragstellung.
Keine vagen Ankündigungen.
Sondern spürbare Begleitung, Tag für Tag, mitten im Kita-Geschehen.
Unsere Kita-Assistenz setzt genau dort an, wo Kinder sonst den Anschluss verlieren würden:
im Gruppenalltag, bei Übergängen, in emotionalen Momenten und beim Weiterkommen.
Ihr Kind wird ins Spiel hineingenommen, knüpft Kontakte und findet seinen festen Platz in der Gruppe.
Nicht daneben. Sondern mitten drin.
Sprache wächst nicht am Tisch – sondern im echten Miteinander.
Wir setzen genau dort an: beim Spielen, beim Essen, in realen Momenten.
Mit Struktur, Geduld und gezielten Impulsen.
Anziehen, basteln, klettern, ausprobieren.
Ihr Kind geht seinen eigenen Rhythmus – mit verlässlicher Begleitung statt Druck.
Überforderung wird frühzeitig bemerkt – bevor sie hochkocht.
Wir helfen Ihrem Kind, Gefühle einzuordnen und besser mit Situationen zurechtzukommen.
Essen, Toilettengang, Übergänge – behutsam, respektvoll und passend zum Entwicklungsstand Ihres Kindes.
Keine isolierte Einzelaktion, sondern ein abgestimmtes Zusammenspiel:
regelmäßiger Kontakt zu Erzieher:innen, Eltern, Frühförderstellen und Therapeut:innen.
Telefonisch, per WhatsApp oder über das Formular.
Ohne Warteschleife. Ohne Umwege.
Sie erhalten zügig eine klare Antwort.
Keine Lösung von der Stange.
Wir betrachten gemeinsam: Bedarf, Situation, Diagnose, Kita-Alltag und Zuständigkeit.
Danach wissen Sie genau, welche Schritte möglich sind.
Wir klären die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch nach SGB IX und übernehmen die gesamte Antragstellung.
Sie müssen sich nicht selbst durch Behördenwege kämpfen.
Keine Zufallsbesetzung.
Wir wählen bewusst die Kita-Assistenz, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das entscheidet über den Erfolg auf dem Weg.
Ihr Kind erhält eine feste Bezugsperson, die begleitet, stärkt und echtes Weiterkommen ermöglicht.
Unsere Mitarbeitenden werden nicht einfach eingesetzt, sondern gezielt geschult und im Alltag begleitet.
Unterstützt durch erfahrene Fachkräfte, Erzieher:innen und Pädagog:innen.
Wir setzen niemanden „irgendwie" ein.
Wir wählen gezielt die Bezugsperson, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das ist der Unterschied, der sich im Alltag zeigt.
Von der ersten Einschätzung bis zur Bewilligung.
Antrag, Abstimmung, Austausch mit Jugendamt oder Sozialamt — das übernehmen wir für Sie.
Ihr Kind bekommt eine feste Bezugsperson.
Kein ständiger Wechsel. Keine Unsicherheit. Sondern Verlässlichkeit im Alltag.
Kita, Eltern, Frühförderstellen, Therapeut:innen und Kostenträger — wir arbeiten aufeinander abgestimmt, nicht getrennt voneinander.
Sie haben feste Ansprechpartner.
Direkt erreichbar. Verbindlich. Ohne endloses Weiterleiten.
Unsere Mitarbeitenden bilden sich laufend weiter, damit die Begleitung nicht stillsteht, sondern mit Ihrem Kind mitwächst.
Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Platz gefunden. Nicht, weil alles leichter wurde – sondern weil ihn endlich jemand wirklich versteht.Julia Sparin Mutter aus Schwerin
Früher war jeder Morgen ein Kampf.Martin und Lena Weber Eltern aus Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Heute geht unser Kind wieder gerne los in die Kita.
Kita-Assistenz ist eine individuelle Unterstützung im Kita-Alltag für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Die Kosten werden in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen.
Der Antrag wird von den Eltern gestellt – wir unterstützen bei der Vorbereitung und begleiten den gesamten Prozess.
In vielen Fällen kann die Unterstützung innerhalb von 6–12 Wochen starten.
Wir verstehen unter einer Kita-Assistenz eine heilpädagogische Begleitperson, die einem Kind hilft, den Kita-Alltag zu meistern, wenn die Teilhabe am Gruppenleben sonst nicht gelingen würde.
Besonders profitieren können Kinder mit:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorischen oder kognitiven Besonderheiten
- Verhaltensauffälligkeiten oder mehreren Beeinträchtigungen
Unterstützt wird mitten im Geschehen – beim Spielen, beim gemeinsamen Essen, in Übergangsmomenten und dort, wo es für das Kind besonders herausfordernd wird.
Uns geht es dabei nicht um reine Aufsicht, sondern um echte Teilhabe: Ihr Kind soll mitmachen können, statt nur daneben zu stehen – das gilt auch für Familien in Wolfenbüttel und im Landkreis Wolfenbüttel.
Für Familien in Wolfenbüttel entstehen in der Regel keine Kosten – die Kita-Assistenz wird als Leistung der Eingliederungshilfe finanziert.
Rechtliche Grundlage:
§ 112 SGB IX
oder § 35a SGB VIII (bei seelischer Beeinträchtigung)
Abhängig von der Art der Beeinträchtigung ist zuständig:
- das Sozialamt (körperliche oder geistige Beeinträchtigung)
- das Jugendamt Wolfenbüttel (seelische Beeinträchtigung)
Wir klären für Sie kostenfrei:
- ob überhaupt ein Anspruch vorliegt
- welche Stelle im Landkreis Wolfenbüttel zuständig ist
- welche Unterlagen Sie dafür brauchen
Sie als Eltern reichen den Antrag beim zuständigen Amt ein – wir stehen Ihnen dabei von Anfang bis Ende zur Seite.
Dabei helfen wir Ihnen:
- herauszufinden, ob das Jugendamt Wolfenbüttel oder das Sozialamt zuständig ist
- den Antrag klar zu strukturieren und vorzubereiten
- sich mit der Kita und weiteren Fachstellen abzustimmen
- den Überblick über alle nötigen Unterlagen zu behalten
Dazu zählen beispielsweise:
- ärztliche oder psychologische Einschätzungen
- Entwicklungsberichte der Kita
- weitere Nachweise zum bestehenden Unterstützungsbedarf
Diese Nachweise fordern Sie selbst an und reichen sie ein – wir sagen Ihnen genau, was wann gebraucht wird.
Die Entscheidung liegt bei Ihnen, wir kümmern uns um Struktur und nehmen Ihnen Arbeit ab.
Falls es Rückfragen gibt oder der Antrag abgelehnt wird:
- helfen wir Ihnen, den Bescheid richtig einzuordnen
- und zeigen auf, welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind
Unser Ziel ist ein sorgfältig vorbereiteter Antrag, der die reale Situation Ihres Kindes verständlich abbildet.
Für Familien im Landkreis Wolfenbüttel ist diese Begleitung durch uns kostenlos.
Eine Kita-Assistenz kann bewilligt werden, sobald bei einem Kind eine bestehende oder drohende Behinderung besteht, die im Alltag spürbaren Unterstützungsbedarf auslöst.
Häufig anzutreffende Diagnosen sind:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS / ADS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorische oder kognitive Besonderheiten
- Wahrnehmungsstörungen
- geistige oder körperliche Behinderungen
- Mehrfachbehinderungen
- seelische Beeinträchtigungen
Am Ende zählt weniger die Diagnose selbst als der tatsächliche Förderbedarf im Kita-Alltag.
Selbst wenn noch keine Diagnose feststeht, kann sich ein Antrag lohnen, wenn der Unterstützungsbedarf deutlich erkennbar ist.
Eine Kita-Assistenz begleitet Ihr Kind ganz individuell durch den Tag – ausgerichtet auf seine persönlichen Bedürfnisse.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
- Spielbegleitung & Einbindung in die Gruppe – Kontakte zu anderen Kindern anbahnen, Teilhabe ermöglichen
- Unterstützung der Sprache im Alltag – Kommunikation beim Spielen, Essen und im Gruppengeschehen fördern
- Begleitung bei Übergängen & wiederkehrenden Abläufen – Orientierung in wechselnden Situationen geben
- Unterstützung bei Gefühlsregulation & in Krisenmomenten – Überforderung früh wahrnehmen und ruhig begleiten
- Förderung von Bewegung & Selbstständigkeit – Entwicklung im eigenen Tempo unterstützen
- Unterstützung bei Mahlzeiten & Pflege – respektvoll, diskret und altersangemessen
- Austausch mit Kita, Eltern & weiteren Fachstellen – für eine stabile, langfristige Entwicklung
Wichtig zu wissen: Therapien wie Logopädie oder Ergotherapie sind eigenständige Leistungen – wir stimmen uns eng mit den entsprechenden Fachstellen ab.
Die Dauer hängt vom jeweils zuständigen Amt ab.
Oft kann die Kita-Assistenz bereits nach 6 bis 12 Wochen starten.
Zwei Prozesse laufen dabei meist gleichzeitig:
- die Bearbeitung des Antrags durch das Amt
- die Suche nach einer geeigneten Fachkraft
Auf Ihre erste Kontaktaufnahme melden wir uns meist noch am gleichen Werktag zurück.
Liegt die Bewilligung bereits vor, geht alles Weitere in der Regel schneller.
Wir achten darauf, dass:
- der Antrag vollständig eingereicht wird
- Rückfragen zeitnah geklärt werden
- unnötige Wartezeit vermieden wird
Eine Ablehnung heißt nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.
Häufig lässt sich die Entscheidung noch ändern, zum Beispiel durch:
- ergänzende fachliche Stellungnahmen
- eine präzisere Darstellung des Unterstützungsbedarfs
- einen förmlichen Widerspruch
Wir helfen Ihnen dabei,
- den Bescheid richtig zu verstehen
- mögliche Gründe für die Ablehnung zu erkennen
- die passenden nächsten Schritte anzugehen
Unser Anliegen bleibt dabei stets dasselbe: die reale Situation Ihres Kindes nachvollziehbar aufzuzeigen.
Ja, das ist möglich.
Ein Anspruch kann auch ohne abgeschlossene Diagnose bestehen.
Maßgeblich ist, ob eine bestehende oder drohende Beeinträchtigung mit klar erkennbarem Unterstützungsbedarf im Alltag vorliegt.
Anzeichen dafür können sein:
- Ihr Kind wirkt im Kita-Alltag häufig überfordert
- die Eingliederung in die Gruppe gelingt nicht
- ein gezielter Unterstützungsbedarf ist deutlich erkennbar
Der Antrag lässt sich auch parallel zu weiterführender Diagnostik stellen.
Gerade in den ersten Lebensjahren ist frühzeitige Unterstützung besonders wertvoll.
Wolkenfreie Zeit ist deutschlandweit über Bundeslandgrenzen hinweg aktiv. Auch in Niedersachsen, etwa in Wolfenbüttel, freuen wir uns über Familien, die zu uns finden.
Wichtig zu wissen: Eltern haben ein gesetzlich festgelegtes Wunsch- und Wahlrecht.
Das heißt für Sie: Entscheiden Sie sich für Wolkenfreie Zeit, lässt sich die Unterstützung meist unabhängig vom Wohnort organisieren.
Uns kommt es nicht auf eine bestimmte „Region“ an, sondern auf die passende Unterstützung: Jede Anfrage prüfen wir individuell und finden Lösungen – auch über bestehende Strukturen hinaus.
Über 500 Fachkräfte vor Ort — vom Norden Schleswig-Holsteins bis nach Sachsen und Thüringen. Eine Auswahl unserer Einsatzorte:
Dein Ort ist nicht dabei? Frag trotzdem an. Dank gesetzlich verankertem Wunsch- und Wahlrecht können wir auch außerhalb dieser Liste unterstützen.
Finde jetzt heraus, ob dein Kind Anspruch hat – kostenlos, unverbindlich und ohne Behördenstress.
Viele Familien in Wolfenbüttel warten zu lange ab. Dabei entscheidet frühzeitige Begleitung, ob ein Kind seinen Weg in die Gruppe findet oder weiter zurückbleibt.
Wir prüfen den Anspruch, gehen mit dir jeden Schritt und begleiten dein Kind bis zum Start der Unterstützung – klar, strukturiert und zuverlässig.
In vielen Fällen kann die Kita-Assistenz bereits innerhalb weniger Wochen beginnen.
Wolfenbüttel gehört zum Landkreis Wolfenbüttel in Niedersachsen. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Wolfenbüttel aktiv und begleitet Familien in Wolfenbüttel mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Wolfenbüttel – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Kita-Assistenz in Wolfenbüttel kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.
In Wolfenbüttel begleiten wir Ihr Kind dort, wo es den Alltag erlebt – je nach Bedarf direkt in der Kita oder zu Hause. Dabei setzen wir auf eine feste Bezugsperson, die Vertrauen aufbaut und sich eng mit Ihnen als Familie sowie mit den pädagogischen Fachkräften vor Ort abstimmt. So entsteht eine verlässliche Begleitung, die sich an den individuellen Rhythmus Ihres Kindes anpasst.
Für Familien im Landkreis Wolfenbüttel beginnt der Einstieg mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch. Wir klären gemeinsam Ihre Situation, übernehmen anschließend die Organisation und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess – damit Sie sich auf Ihr Kind konzentrieren können und nicht auf Formulare.
Über die Bewilligung der Kita-Assistenz in Wolfenbüttel entscheidet das Jugendamt der Stadt Wolfenbüttel bzw. Jugendamt Wolfenbüttel (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Wolfenbüttel (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Wolfenbüttel – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Niedersachsen gilt das Wunsch- und Wahlrecht.
Wolkenfreie Zeit ist in ganz Niedersachsen aktiv – auch in Ihrer Nähe:
Welches Amt bewilligt die Kita-Assistenz in Wolfenbüttel?
In Wolfenbüttel ist das Jugendamt der Stadt Wolfenbüttel bzw. Jugendamt Wolfenbüttel bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Wolfenbüttel zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.
Kostet die Kita-Assistenz in Wolfenbüttel etwas?
Nein. Für Familien in Wolfenbüttel ist die Kita-Assistenz kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.