KITA-ASSISTENZ · INTEGRATIONSHILFE · EINGLIEDERUNGSHILFEKITA-ASSISTENZ · EINGLIEDERUNGSHILFE

Kita-Assistenz in ViernheimAlle Kinder spielen zusammen.
Deins steht daneben.

Kita-Assistenz – Begleiterin lacht herzlich mit zwei Kleinkindern

Nicht, weil der Wille zur Gemeinschaft fehlt.
Sondern weil bislang niemand da war, der den Weg dorthin ebnet.

Genau diesen Weg ebnet die Kita-Assistenz von Wolkenfreie Zeit in Viernheim.

Für Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten.

Ihr Kind muss nicht länger außen vor bleiben.
Rufen Sie uns an.

✓ Wir finden heraus, welche Unterstützung Ihrem Kind zusteht ✓ Pädagogisch geschult & fachlich begleitet
Kita-Assistenz – Begleiterin lacht herzlich mit zwei Kleinkindern
Inklusion von Beginn an Halt im Alltag, der spürbar trägt.
Abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihres Kindes.
12 Jahre
Erfahrung

Was, wenn der Kita-Alltag für Ihr Kind täglich zur Überforderung wird?

An manchen Tagen wirkt die Gruppe für ein Kind wie eine Welle, die es kaum halten kann.
Schnell verliert es dabei den Boden unter den Füßen.

Nicht aus Unwillen,
sondern weil die eigene Kraft dafür noch nicht reicht.

  • Viele Reize
  • Große Gruppen
  • Wenig Zeit für Einzelne

Gerade Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsverzögerungen oder anderen Förderbedarfen benötigen im Kita-Alltag zusätzlichen Halt – Zeit zum Ankommen, ruhige Momente und eine feste Person an ihrer Seite.

Fehlt diese Stütze, wird der Alltag oft unnötig schwer –
nicht allein beim Lernen,
sondern auch beim Ankommen und dabei sein dürfen.

Genau an diesem Punkt stehen wir Ihrem Kind zur Seite.

Das Kind kommt nicht an

Zu viele Reize, Lautstärke und Gruppendynamik überfordern schnell – die Entwicklung gerät dabei ins Hintertreffen

Frühe Chancen gehen verloren

Was in dieser Phase nicht gefördert wird, lässt sich später nur mühsam nachholen – die frühen Jahre zählen besonders

Antrag? Amt? Unklarheit?

Familien in Viernheim verlieren dabei oft wertvolle Zeit – wir kennen die zuständigen Stellen und führen den Prozess für Sie

Kita-Assistenz ist kein Extra am Rand, sondern häufig genau das, was aus Überforderung wieder echte Entwicklung werden lässt.

Heilpädagogische Begleitung,
die tatsächlich Halt gibt

Unsere Kita-Assistenz ist eine Form der Eingliederungshilfe nach SGB IX und hilft Kindern mit besonderem Förderbedarf dabei, im Kita-Alltag anzukommen und mitzuwirken.

Unsere Kita-Assistenzkräfte begleiten Ihr Kind tagtäglich – beim Spielen, beim Essen, in Übergangsmomenten und in schwierigen Situationen.

Nicht als bloße zusätzliche Aufsicht.

Sondern als feste Bezugsperson, die Ihr Kind versteht, stärkt und gezielt fördert.

Der Unterschied liegt im System:

Unsere Mitarbeitenden sind nicht einfach nur anwesend.
Sie werden gezielt geschult, im Alltag begleitet und fachlich angeleitet.

Durch unsere eigene Schulungsstruktur und die kontinuierliche Begleitung erfahrener Fachkräfte – darunter Erzieher:innen und Diplom-Pädagog:innen – sorgen wir dafür, dass Unterstützung nicht nur gut gemeint, sondern fachlich wirksam ist.

Wir gestalten unsere Arbeit heilpädagogisch, strukturiert und nah am Alltag – ausgerichtet auf den individuellen Förderbedarf Ihres Kindes.

Eingliederungshilfe

Heilpädagogische Kita-Assistenz

Eingliederungshilfe nach SGB IX – je nach Situation finanziert über Jugendamt oder Sozialamt.

Wir prüfen kostenlos, welcher Anspruch für Ihr Kind besteht, klären die Zuständigkeit und übernehmen die vollständige Antragstellung.

Rechtsgrundlagen: §§ 99, 113 SGB IX i. V. m. § 79 SGB IX
Zielgruppen

Für welche Kinder?

Kinder von ca. 2 bis 6 Jahren mit drohender oder bestehender Behinderung, denen der Kita-Alltag ohne Begleitung schnell über den Kopf wächst.

Typische Förderbedarfe:
Autismus-Spektrum · ADHS · Sprachentwicklungsstörungen · Entwicklungsverzögerungen · motorische Auffälligkeiten · sozial-emotionale Schwierigkeiten · Mehrfachbehinderungen

Autismus-Spektrum ADHS Sprachentwicklung Motorische Störungen Verhaltensauffälligkeiten Mehrfachbehinderung

Abgestimmtes Gesamtkonzept

Die Begleitung geschieht stets in enger Abstimmung mit:

  • Kita und Erzieher:innen
  • Eltern
  • Frühförderstellen und Therapeut:innen

So entsteht kein isoliertes Angebot – sondern ein abgestimmtes Gesamtkonzept.

Individuell statt Standard

Ausgangspunkt ist stets der individuelle Förderbedarf Ihres Kindes – nicht ein starres Schema.

Denn jedes Kind bringt eigene Stärken, Herausforderungen und Entwicklungsschritte mit.

Der gesamte Ablauf aus einer Hand

Darüber hinaus übernehmen wir den gesamten Ablauf:

Wir klären die Zuständigkeit zwischen Jugendamt und Sozialamt, prüfen den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX und kümmern uns um die vollständige Antragstellung.

Kita-Assistenz greifbar gemacht
was das im Alltag heißt

Keine vagen Ankündigungen.

Sondern spürbare Unterstützung, tagtäglich, mitten im echten Kita-Geschehen.

Unsere Kita-Assistenz setzt genau dort an, wo Kinder sonst verloren gehen würden:
in der Gruppe, in Übergängen, in emotional herausfordernden Momenten und in der Entwicklung.

01

Halt in der sozialen Gemeinschaft der Gruppe

Ihr Kind wird ins Spielgeschehen eingebunden, knüpft Kontakte und findet seinen festen Platz in der Gruppe.
Nicht am Rand stehend. Sondern mitten drin.

02

Sprache im gelebten Alltag stärken

Sprache wächst nicht am Schreibtisch – sondern im echten Miteinander.
Wir setzen genau dort an: beim Spielen, beim Essen, in alltäglichen Momenten.
Mit Struktur, Geduld und gezielter Förderung.

03

Bewegung & Selbstständigkeit stärken

Sich anziehen, basteln, klettern, Neues wagen.
Ihr Kind darf sich in seinem eigenen Tempo entfalten – mit verlässlicher Begleitung statt Druck.

04

Emotionaler Halt & Begleitung in Krisen

Überforderung wird frühzeitig bemerkt – bevor sie sich zuspitzt.
Wir helfen Ihrem Kind, seine Gefühle einzuordnen und Situationen besser zu bewältigen.

05

Begleitung in sensiblen Alltagsmomenten

Essen, Toilettengang, Übergangssituationen – behutsam, würdevoll und passend zum Entwicklungsstand Ihres Kindes.

06

Enger Austausch mit Kita, Eltern & Fachstellen

Kein isoliertes Angebot, sondern ein abgestimmtes Miteinander:
regelmäßiger Austausch mit Erzieher:innen, Eltern, Frühförderstellen und Therapeut:innen.

So gehen wir vor: geordnet, nachvollziehbar, verlässlich

01

Sie melden sich

Telefonisch, per WhatsApp oder über das Formular.
Ohne Warteschleife. Ohne umständliche Wege.
Sie erhalten zügig eine klare Antwort.

02

Wir finden heraus, was Ihr Kind wirklich braucht

Keine Lösung von der Stange.
Gemeinsam betrachten wir: Bedarf, Situation, Diagnose, Kita-Alltag und Zuständigkeit.
Danach wissen Sie genau, welche Möglichkeiten bestehen.

03

Wir übernehmen die gesamte Antragstellung

Wir klären, ob Jugendamt oder Sozialamt zuständig ist, prüfen den Anspruch nach SGB IX und kümmern uns um den kompletten Antrag.
Sie müssen sich nicht selbst durch Behörden arbeiten.

04

Wir finden die passende Begleitung

Keine zufällige Zuteilung.
Wir wählen die Kita-Assistenz bewusst danach aus, ob sie fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das entscheidet über den Erfolg.

05

Die Unterstützung startet

Ihr Kind erhält eine feste Bezugsperson, die begleitet, stärkt und echte Entwicklung ermöglicht.

Was Wolkenfreie Zeit
tatsächlich unterscheidet

Echte heilpädagogische Qualität mehr als bloße Beaufsichtigung

Unsere Mitarbeitenden werden nicht einfach eingesetzt, sondern gezielt geschult und im Alltag fachlich begleitet.
Getragen von erfahrenen Fachkräften, Erzieher:innen und Pädagog:innen.

Die Passung zählt nicht die schnelle Verfügbarkeit

Wir setzen niemanden „irgendwie" ein.
Wir wählen gezielt die Bezugsperson, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Genau das macht im Alltag den Unterschied.

Vollständige Übernahme des Antragswegs

Von der ersten Einschätzung bis zur Bewilligung.
Antrag, Abstimmung, Kommunikation mit Jugendamt oder Sozialamt — das übernehmen wir für Sie.

Verlässlicher Halt statt häufigem Wechsel

Ihr Kind bekommt eine feste Bezugsperson an seiner Seite.
Keine ständigen Wechsel. Keine Unsicherheit. Stattdessen Verlässlichkeit im Alltag.

Enge Abstimmung mit allen Beteiligten

Kita, Eltern, Frühförderstellen, Therapeut:innen und Kostenträger — wir arbeiten miteinander, nicht getrennt voneinander.

Klare Zuständigkeit statt anonymer Prozesse

Sie haben feste Ansprechpartner.

Direkt erreichbar. Verbindlich. Ohne endloses Weiterreichen.

Eine eigene Schulungsakademie im Hintergrund

Unsere Mitarbeitenden bilden sich fortlaufend weiter, damit die Unterstützung mit Ihrem Kind mitwächst, statt stehen zu bleiben.

Was sich für Familien
spürbar verändert

Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Platz gefunden. Nicht, weil alles leichter geworden ist – sondern weil ihn endlich jemand wirklich gesehen hat.
Julia Sparin Mutter aus Schwerin
Früher war jeder Morgen ein Kraftakt.
Heute geht unser Kind wieder gerne in die Kita.
Martin und Lena Weber Eltern aus Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)

Kita-Assistenz & Eingliederungshilfe
Kosten, Antrag und Ablauf auf einen Blick

Kita-Assistenz ist eine individuelle Unterstützung im Kita-Alltag für Kinder mit besonderem Förderbedarf.

Die Kosten werden in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen.

Der Antrag wird von den Eltern gestellt – wir unterstützen bei der Vorbereitung und begleiten den gesamten Prozess.

In vielen Fällen kann die Unterstützung innerhalb von 6–12 Wochen starten.

Was bedeutet Kita-Assistenz genau und welche Kinder können davon profitieren?

Kita-Assistenz ist eine heilpädagogische Begleitung. Sie unterstützt Kinder ganz individuell, wenn der Kita-Alltag ohne Hilfe zu viel wäre.

Besonders hilfreich ist sie für Kinder mit:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorischen oder kognitiven Auffälligkeiten
- Verhaltensauffälligkeiten oder Mehrfachbeeinträchtigungen

Die Begleitung findet mitten im Alltag statt. Beim Spielen, beim gemeinsamen Essen, in Übergangsmomenten, die für manche Kinder besonders schwer sind.

Es geht nicht ums bloße Aufpassen. Es geht um echte Teilhabe – dein Kind soll mitmachen können, auch in Viernheim und im Landkreis Bergstraße.

Müssen Eltern die Kosten für die Kita-Assistenz selbst tragen?

Nein, keine Sorge. Für Familien in Viernheim entstehen in der Regel keine Kosten.

Die Finanzierung erfolgt über die Eingliederungshilfe. Rechtlich abgesichert ist das durch § 112 SGB IX oder – bei seelischer Beeinträchtigung – durch § 35a SGB VIII.

Wer genau zuständig ist, hängt von der Art der Beeinträchtigung ab:
- Sozialamt bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung
- Jugendamt Bergstraße bei seelischer Beeinträchtigung

Wir klären das gerne kostenfrei für dich:
- ob ein Anspruch besteht
- welche Stelle im Landkreis Bergstraße zuständig ist
- welche Unterlagen du brauchst

Wie läuft die Antragstellung beim Jugendamt Bergstraße oder Sozialamt ab?

Den Antrag stellst du selbst. Das ist gesetzlich so vorgesehen – aber du bist dabei nicht allein, wir begleiten dich durch jeden Schritt.

Konkret helfen wir dir bei:
- der Klärung, ob Jugendamt Bergstraße oder Sozialamt zuständig ist
- einer verständlichen Struktur für den Antrag
- der Abstimmung mit Kita und weiteren Fachstellen
- dem Überblick, welche Unterlagen fehlen

Dazu zählen etwa:
- ärztliche oder psychologische Einschätzungen
- Entwicklungsberichte aus der Kita
- ergänzende Nachweise zum Unterstützungsbedarf

Diese Unterlagen holst du selbst ein und reichst sie ein. Wir sagen dir genau, was wann gebraucht wird.

Die Entscheidung liegt bei dir. Wir sorgen dafür, dass du dabei nicht überfordert bist.

Falls Rückfragen kommen oder ein Bescheid abgelehnt wird:
- erklären wir, was der Bescheid bedeutet
- und zeigen dir, wie es weitergehen kann

Am Ende zählt ein gut vorbereiteter Antrag. Einer, der die Situation deines Kindes nachvollziehbar zeigt.

Für Familien im Landkreis Bergstraße ist diese Begleitung kostenlos.

Bei welchen Diagnosen ist eine Kita-Assistenz möglich?

Möglich ist eine Bewilligung, wenn eine bestehende oder drohende Behinderung vorliegt. Wichtig ist, dass daraus ein spürbarer Unterstützungsbedarf im Alltag entsteht.

Typische Diagnosen sind zum Beispiel:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS / ADS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorische oder kognitive Auffälligkeiten
- Wahrnehmungsstörungen
- geistige oder körperliche Behinderungen
- Mehrfachbehinderungen
- seelische Beeinträchtigungen

Am Ende geht es nicht um die Diagnose allein. Entscheidend ist, was dein Kind im Kita-Alltag konkret braucht.

Auch ohne fertige Diagnose kann sich ein Antrag lohnen – wenn der Förderbedarf klar erkennbar ist.

Was macht eine Kita-Assistenz konkret im Tagesablauf?

Die Kita-Assistenz ist ganz nah an deinem Kind dran. Sie richtet sich nach dem, was es im Moment braucht.

Dazu gehören unter anderem:
- Spielbegleitung & Gruppenintegration – Kontakte zu anderen Kindern fördern, Teilhabe ermöglichen
- Sprachförderung im Alltag – Unterstützung bei Kommunikation beim Spielen, Essen und in der Gruppe
- Begleitung bei Übergängen & Routinen – Sicherheit in wechselnden Situationen geben
- Emotionale Regulation & Krisenbegleitung – Überforderung früh erkennen, ruhig reagieren
- Förderung von Motorik & Selbstständigkeit – Entwicklung im eigenen Tempo unterstützen
- Hilfe bei Mahlzeiten & Pflegesituationen – respektvoll, diskret, altersgerecht
- Abstimmung mit Kita, Familie & Fachstellen – für eine tragfähige Entwicklung

Eins noch: Logopädie oder Ergotherapie sind eigenständige Maßnahmen. Wir arbeiten aber eng mit den zuständigen Fachstellen zusammen.

Wie lange dauert es bis zur Bewilligung – und wann kann es losgehen?

Das hängt vom zuständigen Amt ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Meist kann die Kita-Assistenz aber innerhalb von 6 bis 12 Wochen starten.

Zwei Dinge passieren dabei meist gleichzeitig:
- die Antragsprüfung durch das Amt
- die Suche nach der passenden Fachkraft

Auf deine erste Anfrage bekommst du meist noch am selben Werktag eine Antwort.

Liegt bereits eine Bewilligung vor, geht es oft schneller.

Wir achten darauf, dass:
- der Antrag vollständig ist
- Rückfragen schnell beantwortet werden
- unnötige Wartezeit vermieden wird

Der Antrag wurde abgelehnt – was kann ich jetzt tun?

Eine Ablehnung heißt nicht, dass kein Anspruch besteht. Das ist wichtig zu wissen.

Oft lässt sich die Entscheidung noch ändern, zum Beispiel durch:
- zusätzliche fachliche Stellungnahmen
- eine genauere Beschreibung des Unterstützungsbedarfs
- einen formellen Widerspruch

Wir helfen dir dabei,
- den Bescheid richtig einzuordnen
- mögliche Gründe für die Ablehnung zu erkennen
- die nächsten Schritte vorzubereiten

Unser Ziel bleibt immer gleich: die Situation deines Kindes klar und nachvollziehbar zu zeigen.

Braucht mein Kind schon eine fertige Diagnose für die Kita-Assistenz?

Nein, das ist keine Voraussetzung.

Ein Anspruch kann auch ohne abgeschlossene Diagnose bestehen.

Wichtig ist, ob eine bestehende oder drohende Beeinträchtigung erkennbar ist – mit spürbarem Unterstützungsbedarf im Alltag.

Anzeichen dafür können sein:
- dein Kind wirkt im Kita-Alltag überfordert
- die Integration in die Gruppe gelingt nicht
- gezielte Unterstützung ist deutlich erkennbar nötig

Der Antrag kann parallel zur weiteren Diagnostik laufen.

Gerade in den ersten Lebensjahren macht frühe Unterstützung einen großen Unterschied.

Ist Wolkenfreie Zeit auch bei uns in der Region mit Kita-Assistenz aktiv?

Wolkenfreie Zeit ist bundesländerübergreifend unterwegs. Auch in Hessen, etwa in Viernheim, sind Familien herzlich willkommen.

Gut zu wissen: Du hast ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht.

Das heißt konkret: Entscheidest du dich für Wolkenfreie Zeit, lässt sich die Unterstützung grundsätzlich unabhängig vom Wohnort organisieren.

Uns geht es nicht um Postleitzahlen, sondern um passende Hilfe. Jede Anfrage prüfen wir einzeln – und finden Lösungen, auch außerhalb gewohnter Strukturen.

Wir begleiten Familien in 16 Bundesländern

Über 500 Fachkräfte vor Ort — vom Norden Schleswig-Holsteins bis nach Sachsen und Thüringen. Eine Auswahl unserer Einsatzorte:

Schleswig-Holstein

  • Ahrensburg
  • Albersdorf
  • Bad Bramstedt
  • Bad Segeberg
  • Bargenstedt
  • Barmstedt
  • Bordesholm
  • Brunsbüttel
  • Buchholz
  • Burg (Dithmarschen)
  • Büdelsdorf
  • Büsum
  • Eckernförde
  • Eddelak
  • Edendorf
  • Elmshorn
  • Eutin
  • Fahrenkrug
  • Fehmarn
  • Flensburg
  • Frestedt
  • Friedrichskoog
  • Garding
  • Geesthacht
  • Glückstadt
  • Grube
  • Halstenbek
  • Hanerau-Hademarschen
  • Heide
  • Hemmingstedt
  • Hennstedt
  • Henstedt-Ulzburg
  • Hohenlockstedt
  • Hohenwestedt
  • Horst
  • Husum
  • Itzehoe
  • Kaltenkirchen
  • Kellinghusen
  • Kiel
  • Kirchbarkau
  • Krempe
  • Kropp
  • Lauenburg/Elbe
  • Lübeck
  • Lütjenburg
  • Marne
  • Meldorf
  • Mölln
  • Neumünster
  • Norderstedt
  • Nordhastedt
  • Oldenburg in Holstein
  • Ostrohe
  • Pinneberg
  • Plön
  • Preetz
  • Quickborn
  • Ratzeburg
  • Reinbek
  • Reinfeld
  • Rellingen
  • Rendsburg
  • Rethwisch
  • Sankt Michaelisdonn
  • Schafstedt
  • Schenefeld
  • Schleswig
  • Schönberg
  • Schwarzenbek
  • Schwentinental
  • Süderhastedt
  • Tellingstedt
  • Tornesch
  • Uetersen
  • Wahlstedt
  • Wattenbek
  • Wedel
  • Wentorf
  • Wesselburen
  • Wesseln
  • Westerland (Sylt)
  • Wilster
  • Windbergen
  • Wrist

Mecklenburg-Vorpommern

  • Abtshagen
  • Anklam
  • Bad Doberan
  • Bad Kleinen
  • Bergen auf Rügen
  • Boddin
  • Boizenburg
  • Brüel
  • Dassow
  • Demmin
  • Dömitz
  • Dorf Mecklenburg
  • Gadebusch
  • Gnoien
  • Görmin
  • Greifswald
  • Grevesmühlen
  • Grimmen
  • Güstrow
  • Hagenow
  • Insel Poel
  • Kalkhorst
  • Karlshagen
  • Klütz
  • Koserow
  • Laage
  • Lassan
  • Lübow
  • Lübstorf
  • Ludwigslust
  • Malchin
  • Mühlen Eichsen
  • Neubrandenburg
  • Neuburg
  • Neukloster
  • Neustrelitz
  • Parchim
  • Pasewalk
  • Proseken
  • Rehna
  • Ribnitz-Damgarten
  • Rostock
  • Rövershagen
  • Schlagsdorf
  • Schönberg (Mecklenburg)
  • Schwerin
  • Selmsdorf
  • Sternberg
  • Stralendorf
  • Stralsund
  • Sukow
  • Teterow
  • Ueckermünde
  • Vellahn
  • Waren (Müritz)
  • Wismar
  • Wolgast
  • Zurow

Thüringen

  • Altenburg
  • Apolda
  • Arnstadt
  • Bad Langensalza
  • Bad Tennstedt
  • Eisenach
  • Erfurt
  • Gebesee
  • Gera
  • Gotha
  • Ilmenau
  • Jena
  • Kahla
  • Kölleda
  • Mühlhausen
  • Nordhausen
  • Rastenberg
  • Rudolstadt
  • Saalfeld
  • Sömmerda
  • Stadtroda
  • Suhl
  • Weimar

Sachsen

  • Bautzen
  • Chemnitz
  • Dresden
  • Freiberg
  • Görlitz
  • Leipzig
  • Meißen
  • Pirna
  • Plauen
  • Riesa
  • Torgau
  • Zwickau

Sachsen-Anhalt

  • Aschersleben
  • Bernburg
  • Bitterfeld-Wolfen
  • Dessau-Roßlau
  • Halberstadt
  • Halle (Saale)
  • Köthen
  • Magdeburg
  • Merseburg
  • Naumburg
  • Quedlinburg
  • Stendal
  • Weißenfels
  • Wernigerode
  • Wittenberg
  • Zeitz

Brandenburg

  • Fürstenberg/Havel
  • Gransee
  • Kyritz
  • Neuruppin
  • Perleberg
  • Prenzlau
  • Pritzwalk
  • Rheinsberg
  • Schwedt/Oder
  • Templin
  • Wittenberge
  • Wittstock/Dosse

Hamburg

  • Hamburg-Altona
  • Hamburg-Bramfeld
  • Hamburg-Langenhorn
  • Hamburg-Mitte
  • Hamburg-Rahlstedt

Niedersachsen

  • Bergen
  • Lüneburg
  • Winsen (Luhe)

Weitere Orte in Bremen

Dein Ort ist nicht dabei? Frag trotzdem an. Dank gesetzlich verankertem Wunsch- und Wahlrecht können wir auch außerhalb dieser Liste unterstützen.

Kita-Assistenz jetzt sichern – bevor kostbare Zeit verstreicht

Finden Sie jetzt heraus, ob Ihr Kind Anspruch hat – kostenlos, unverbindlich und ohne Behördenstress.

Viele Familien warten zu lange ab. Dabei entscheidet frühzeitige Unterstützung oft darüber, ob ein Kind Anschluss findet oder weiter den Halt verliert.

Wir prüfen den Anspruch, begleiten Sie durch jeden Schritt und stehen Ihrem Kind bis zum Start der Unterstützung zur Seite – klar, geordnet und zuverlässig.

In vielen Fällen kann die Kita-Assistenz in Viernheim bereits innerhalb weniger Wochen beginnen.

Kita-Assistenz in Viernheim – Ihr Anbieter vor Ort

Viernheim gehört zum Landkreis Bergstraße in Hessen. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Bergstraße aktiv und begleitet Familien in Viernheim mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Viernheim – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Kita-Assistenz in Viernheim kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

Im Alltag begleitet dich und dein Kind eine feste Bezugsperson – dort, wo die Unterstützung gebraucht wird, sei es in der Kita, in der Schule oder zu Hause, je nach bewilligter Leistung. Diese Konstanz gibt deinem Kind Sicherheit und macht es leichter, Vertrauen aufzubauen. Alle Schritte werden eng mit dir als Familie und mit den Fachkräften der Einrichtung abgestimmt, damit die Begleitung wirklich zum Alltag deines Kindes passt.

Der Einstieg beginnt mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch. Darin hörst du erst mal zu, was dich beschäftigt, und wir schauen gemeinsam, was dein Kind braucht. Danach übernehmen wir für Familien in Viernheim die Organisation rund um den Antrag – von der Klärung der Zuständigkeit bis zur Vorbereitung der nötigen Unterlagen. So musst du dich um die bürokratischen Details nicht allein sorgen.

Zuständigkeit & Kostenträger in Viernheim

Über die Bewilligung der Kita-Assistenz in Viernheim entscheidet das Jugendamt Bergstraße (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Bergstraße (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Bergstraße – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Hessen gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Kita-Assistenz auch in Ihrer Nähe

Von Viernheim aus sind wir im Landkreis Bergstraße und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Kita-Assistenz in Viernheim

Welches Amt bewilligt die Kita-Assistenz in Viernheim?

In Viernheim ist das Jugendamt Bergstraße bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Bergstraße zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Kita-Assistenz in Viernheim etwas?

Nein. Für Familien in Viernheim ist die Kita-Assistenz kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

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