Unser Sohn ist in der Kita endlich richtig angekommen. Nicht, weil alles leichter geworden wäre – sondern weil ihn endlich jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin

Nicht, weil der Wille zur Gemeinschaft fehlt.
Sondern weil bislang niemand da war, der den Weg dorthin ebnet.
Kita-Assistenz von Wolkenfreie Zeit übernimmt in Starnberg genau diese Aufgabe.
Für Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten.
Ihr Kind muss nicht länger außen vor bleiben.
Sprechen Sie mit uns.
An manchen Tagen wirkt die Gruppe für dein Kind einfach übermächtig.
Es geht darin schnell unter.
Nicht aus fehlendem Willen,
sondern weil die eigene Kraft dafür noch nicht reicht.
Vor allem Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsverzögerungen oder anderen Förderbedarfen benötigen im Kita-Alltag ein Mehr – an Zeit, an Ruhe und vor allem an einer verlässlichen Person, die an ihrer Seite bleibt.
Fehlt diese Begleitung, wird der Alltag unnötig anstrengend –
nicht nur im Lernen,
sondern auch im Ankommen und im Miteinander.
Genau an dieser Stelle stehen wir an der Seite deines Kindes.
Reize, Lautstärke und das Miteinander in der Gruppe führen rasch zu Überforderung – die Entwicklung gerät ins Stocken
Was in dieser Zeit nicht gefördert wird, lässt sich später nur mühsam nachholen – die frühen Jahre zählen besonders
Viele Familien verbrauchen hier wertvolle Zeit – wir kennen die Zuständigkeiten und führen den gesamten Ablauf für Sie
Kita-Assistenz ist keine bloße „Zusatzhilfe“, sondern häufig der Punkt, an dem sich Überforderung in echte Entwicklung wandelt.
Unsere Kita-Assistenz ist eine Form der Eingliederungshilfe nach SGB IX und hilft Kindern mit besonderem Förderbedarf dabei, im Kita-Alltag in Starnberg anzukommen und mitzumachen.
Unsere Kita-Assistenzen sind Tag für Tag an der Seite Ihres Kindes – beim Spielen, beim Essen, bei Übergängen und in Momenten, die herausfordern.
Sie sind dabei nicht bloß zusätzliche Aufsicht.
Sondern eine feste Bezugsperson, die Ihr Kind versteht, ihm Halt gibt und es gezielt fördert.
Der Unterschied steckt im Zusammenspiel dahinter:
Unsere Mitarbeitenden begleiten nicht einfach nur.
Sie werden gezielt geschult, im Alltag angeleitet und fachlich unterstützt.
Durch unser internes Schulungssystem und die enge Abstimmung mit erfahrenen Fachkräften – darunter Erzieher:innen und Diplom-Pädagog:innen – sorgen wir dafür, dass Begleitung nicht nur gut gemeint, sondern fachlich wirksam ist.
Wir arbeiten heilpädagogisch, mit klarer Struktur und nah am Alltag – ausgerichtet auf den Förderbedarf, den Ihr Kind ganz persönlich mitbringt.
Eingliederungshilfe nach SGB IX – je nach Fall über das Jugendamt oder das Sozialamt finanziert.
Wir prüfen kostenlos, welcher Anspruch für Ihr Kind infrage kommt, klären, wer zuständig ist, und übernehmen die gesamte Antragstellung.
Kinder von ca. 2 bis 6 Jahren mit drohender oder bestehender Behinderung, die im Kita-Alltag ohne Begleitung schnell an ihre Grenzen kommen.
Typische Förderbedarfe:
Autismus-Spektrum · ADHS · Sprachentwicklungsstörungen · Entwicklungsverzögerungen · motorische Auffälligkeiten · sozial-emotionale Schwierigkeiten · Mehrfachbehinderungen
Die Begleitung geschieht stets im Zusammenspiel mit:
So entsteht keine isolierte Maßnahme – sondern ein gemeinsam abgestimmtes Konzept.
Ausgangspunkt ist immer der individuelle Förderbedarf Ihres Kindes – nicht ein feststehendes Schema.
Denn jedes Kind bringt eigene Stärken, Herausforderungen und Entwicklungsschritte mit.
Darüber hinaus übernehmen wir den kompletten Weg:
Wir klären, ob Jugendamt oder Sozialamt zuständig ist, prüfen den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX und kümmern uns um die vollständige Antragstellung.
Keine vagen Ankündigungen.
Sondern greifbare Unterstützung, tagtäglich, mitten im Kita-Geschehen.
Unsere Kita-Assistenz setzt genau dort an, wo Kinder sonst leicht übersehen werden:
im Gruppenleben, bei Übergängen, in emotional aufgeladenen Momenten und in der Entwicklung insgesamt.
Ihr Kind wird ins gemeinsame Spiel geholt, knüpft Kontakte und findet seinen Platz im Team der Gruppe.
Nicht am Rand. Sondern mitten drin.
Sprache wächst nicht am Tisch – sie entsteht im Tun.
Wir fördern Kommunikation dort, wo sie gebraucht wird: beim Spielen, beim Essen, in echten Momenten.
Mit Struktur, Geduld und gezielten Impulsen.
Anziehen, basteln, klettern, ausprobieren.
Ihr Kind darf sich in seinem eigenen Tempo entwickeln – begleitet mit Sicherheit statt Überforderung.
Überforderung wird frühzeitig bemerkt – bevor sie sich zuspitzt.
Wir helfen Ihrem Kind dabei, eigene Gefühle einzuordnen und besser mit Situationen umzugehen.
Beim Essen, auf der Toilette, bei Übergängen – zurückhaltend, respektvoll und passend zum Entwicklungsstand Ihres Kindes.
Keine isolierte Maßnahme, sondern ein eingespieltes Team:
regelmäßiger Austausch mit Erzieher:innen, Eltern, Frühförderstellen und Therapeut:innen.
Per Telefon, WhatsApp oder Formular.
Ohne Warteschleife. Ohne umständliche Wege.
Sie erhalten zügig eine klare Antwort.
Keine Lösung von der Stange.
Gemeinsam betrachten wir Bedarf, Situation, Diagnose, Kita-Alltag und Zuständigkeit.
Danach wissen Sie genau, welche Möglichkeiten bestehen.
Wir klären, ob Jugendamt oder Sozialamt zuständig ist, prüfen den Anspruch nach SGB IX und übernehmen die komplette Antragstellung.
Sie müssen sich nicht selbst durch Behördenwege kämpfen.
Keine zufällige Zuteilung.
Wir wählen gezielt die Kita-Assistenz aus, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das entscheidet über den Erfolg der Begleitung.
Ihr Kind erhält eine feste Bezugsperson, die begleitet, stärkt und Entwicklung tatsächlich ermöglicht.
Unsere Mitarbeitenden werden nicht einfach eingeteilt, sondern systematisch geschult und im Alltag begleitet.
Unterstützt durch erfahrene Fachkräfte, Erzieher:innen und Pädagog:innen.
Wir setzen niemanden „irgendwie“ ein.
Wir wählen gezielt die Bezugsperson, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Genau das macht sich im Alltag bemerkbar.
Von der ersten Einschätzung bis zur Bewilligung.
Antrag, Abstimmung, Kommunikation mit Jugendamt oder Sozialamt — das übernehmen wir für Sie.
Ihr Kind bekommt eine feste Ansprechperson.
Kein ständiger Wechsel. Keine Unsicherheit. Stattdessen Verlässlichkeit im Alltag.
Kita, Eltern, Frühförderstellen, Therapeut:innen und Kostenträger — wir arbeiten im Team, nicht nebeneinander her.
Sie haben feste Ansprechpartner.
Direkt erreichbar. Verbindlich. Ohne Weiterreichen durch das System.
Unsere Mitarbeitenden werden fortlaufend geschult und weiterentwickelt, damit die Begleitung nicht stehen bleibt, sondern mit Ihrem Kind mitwächst.
Unser Sohn ist in der Kita endlich richtig angekommen. Nicht, weil alles leichter geworden wäre – sondern weil ihn endlich jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin
Früher war jeder Morgen mit Anspannung verbunden.Martin und Lena Weber Eltern aus Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Heute geht unser Kind wieder gerne in die Kita.
Kita-Assistenz ist eine individuelle Unterstützung im Kita-Alltag für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Die Kosten werden in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen.
Der Antrag wird von den Eltern gestellt – wir unterstützen bei der Vorbereitung und begleiten den gesamten Prozess.
In vielen Fällen kann die Unterstützung innerhalb von 6–12 Wochen starten.
Echte Teilhabe am Kita-Alltag – genau darum geht es bei einer Kita-Assistenz. Sie begleitet Kinder heilpädagogisch dort, wo sie sonst nicht ausreichend im Gruppengeschehen mitwirken könnten.
Besonders geeignet ist diese Unterstützung für Kinder mit:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorischen oder kognitiven Besonderheiten
- Verhaltensauffälligkeiten oder mehreren gleichzeitigen Beeinträchtigungen
Die Begleitung geschieht mitten im Alltag: beim Spielen, beim gemeinsamen Essen, in Übergangsmomenten und immer dann, wenn eine Situation für das Kind besonders herausfordernd wird.
Dabei steht nicht das reine Beaufsichtigen im Vordergrund, sondern das aktive Dazugehören – Kinder sollen mitgestalten können, statt am Rand zu stehen. Das gilt auch für Familien in Starnberg und im Landkreis Starnberg.
Für Familien in Starnberg entstehen durch die Kita-Assistenz normalerweise keine eigenen Kosten, da sie als Leistung der Eingliederungshilfe finanziert wird.
Die rechtliche Grundlage dafür bildet:
§ 112 SGB IX
oder § 35a SGB VIII, wenn eine seelische Beeinträchtigung vorliegt
Welche Stelle konkret zuständig ist, richtet sich nach der Art der Beeinträchtigung:
- das Sozialamt bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung
- das Jugendamt Starnberg bei seelischer Beeinträchtigung
Wir übernehmen für Sie kostenfrei die Prüfung:
- ob grundsätzlich ein Anspruch besteht
- welche Stelle im Landkreis Starnberg dafür zuständig ist
- welche Unterlagen Sie dafür bereithalten sollten
Als Eltern reichen Sie den Antrag selbst bei der zuständigen Stelle ein – wir begleiten Sie dabei jedoch von Anfang bis Ende.
Unsere Unterstützung umfasst:
- die Klärung, ob das Jugendamt Starnberg oder das Sozialamt zuständig ist
- eine strukturierte Vorbereitung des Antrags
- die Abstimmung mit Kita und weiteren beteiligten Fachstellen
- einen verlässlichen Überblick über alle erforderlichen Unterlagen
Dazu zählen etwa:
- ärztliche oder psychologische Einschätzungen
- Entwicklungsberichte aus der Kita
- weitere Nachweise, die den Unterstützungsbedarf belegen
Diese Nachweise fordern Sie selbst an und reichen sie ein; wir erläutern Ihnen genau, was zu welchem Zeitpunkt gebraucht wird.
Die Entscheidung liegt weiterhin bei Ihnen – wir kümmern uns um Struktur und nehmen Ihnen organisatorische Last ab.
Sollte es zu Rückfragen oder gar einer Ablehnung kommen,
- helfen wir Ihnen, den Bescheid nachzuvollziehen
- und zeigen auf, welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind
Das Ziel ist stets ein sorgfältig vorbereiteter Antrag, der die Lage Ihres Kindes verständlich abbildet.
Familien im Landkreis Starnberg können unsere Begleitung dabei kostenlos in Anspruch nehmen.
Grundlage für eine Bewilligung ist eine bestehende oder drohende Behinderung, die im Alltag einen spürbaren Unterstützungsbedarf mit sich bringt.
Zu den häufigen Diagnosen zählen unter anderem:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS beziehungsweise ADS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorische oder kognitive Besonderheiten
- Wahrnehmungsstörungen
- geistige oder körperliche Behinderungen
- mehrfache Beeinträchtigungen
- seelische Beeinträchtigungen
Am Ende zählt jedoch nicht die Diagnose an sich, sondern der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Kita-Alltag.
Auch ohne abgeschlossene Diagnostik kann sich ein Antrag lohnen, sofern der Förderbedarf deutlich erkennbar ist.
Individuell zugeschnitten auf die Bedürfnisse Ihres Kindes begleitet eine Kita-Assistenz den gesamten Kita-Tag.
Zu den typischen Tätigkeiten zählen:
- Spielbegleitung und Unterstützung bei der Gruppenintegration – Kontakte zu anderen Kindern fördern und Teilhabe ermöglichen
- Sprachliche Begleitung im Alltag – Kommunikation beim Spielen, Essen und in Gruppensituationen unterstützen
- Begleitung durch Übergänge und feste Abläufe – Orientierung und Halt in wechselnden Situationen geben
- Unterstützung bei emotionaler Regulation und in Krisenmomenten – Überforderung frühzeitig wahrnehmen und ruhig begleiten
- Förderung von Motorik und Selbstständigkeit – Entwicklung im individuellen Tempo unterstützen
- Begleitung bei Mahlzeiten und Pflegesituationen – respektvoll, diskret und altersangemessen
- Enge Abstimmung mit Kita, Eltern und Fachstellen – für eine tragfähige und nachhaltige Entwicklung
Wichtig zu wissen: Logopädie, Ergotherapie und ähnliche therapeutische Leistungen sind eigenständige Maßnahmen – wir arbeiten dabei eng mit den zuständigen Fachstellen zusammen.
Die Dauer richtet sich maßgeblich nach dem zuständigen Amt.
Häufig kann die Kita-Assistenz innerhalb von 6 bis 12 Wochen tatsächlich starten.
Zwei Prozesse laufen dabei üblicherweise gleichzeitig ab:
- die Antragstellung und Prüfung durch die zuständige Behörde
- die Suche nach einer geeigneten Fachkraft
Auf Ihre erste Kontaktaufnahme erhalten Sie in der Regel noch am selben Werktag eine Antwort.
Liegt bereits eine Bewilligung vor, verläuft der Start meist deutlich zügiger.
Wir achten dabei besonders darauf, dass:
- der Antrag vollständig eingereicht wird
- Rückfragen ohne Verzögerung beantwortet werden
- unnötige Wartezeiten möglichst vermieden werden
Eine Ablehnung heißt nicht zwangsläufig, dass gar kein Anspruch besteht.
Häufig lässt sich die Einschätzung im weiteren Verlauf noch verändern, etwa durch:
- ergänzende fachliche Stellungnahmen
- eine präzisere Darstellung des Unterstützungsbedarfs
- einen formellen Widerspruch
Wir unterstützen Sie dabei,
- den Bescheid richtig einzuordnen
- mögliche Gründe für die Ablehnung zu erkennen
- die weiteren Schritte gezielt vorzubereiten
Unser Ziel bleibt dabei unverändert: die reale Situation Ihres Kindes nachvollziehbar und klar darzustellen.
Ja, das ist durchaus möglich.
Ein Anspruch kann auch dann bestehen, wenn noch keine abgeschlossene Diagnose vorliegt.
Maßgeblich ist, ob eine bestehende oder drohende Beeinträchtigung erkennbar ist, die im Alltag einen deutlichen Unterstützungsbedarf verursacht.
Anzeichen dafür können sein:
- Ihr Kind wirkt im Kita-Alltag häufig überfordert
- die Eingliederung in die Gruppe gelingt nicht
- ein gezielter Unterstützungsbedarf ist erkennbar
Der Antrag lässt sich parallel zu weiterführender Diagnostik stellen.
Gerade in den frühen Lebensjahren macht frühzeitige Unterstützung häufig einen großen Unterschied.
Wolkenfreie Zeit ist bundesländerübergreifend tätig – auch in Bayern, etwa in Starnberg, sind Familien herzlich willkommen.
Wichtig für Eltern: Es besteht ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht.
Das heißt konkret: Entscheiden Sie sich für Wolkenfreie Zeit, lässt sich die Unterstützung grundsätzlich unabhängig vom Wohnort organisieren.
Uns geht es nicht um feste Regionsgrenzen, sondern um die passende Unterstützung: Jede Anfrage prüfen wir individuell und finden dabei Lösungen – auch über bestehende Strukturen hinaus.
Über 500 Fachkräfte vor Ort — vom Norden Schleswig-Holsteins bis nach Sachsen und Thüringen. Eine Auswahl unserer Einsatzorte:
Dein Ort ist nicht dabei? Frag trotzdem an. Dank gesetzlich verankertem Wunsch- und Wahlrecht können wir auch außerhalb dieser Liste unterstützen.
Finden Sie jetzt heraus, ob Ihr Kind Anspruch hat – kostenlos, unverbindlich und ohne Behördenstress.
Viele Familien in Starnberg warten zu lange ab. Dabei entscheidet frühzeitige Unterstützung darüber, ob ein Kind Anschluss findet oder weiter zurückbleibt.
Wir prüfen den Anspruch, begleiten Sie durch alle Schritte und stehen Ihrem Kind bis zum Start der Unterstützung zur Seite – klar, strukturiert und zuverlässig.
In vielen Fällen kann die Kita-Assistenz bereits innerhalb weniger Wochen beginnen.
Starnberg gehört zum Landkreis Starnberg in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Starnberg aktiv und begleitet Familien in Starnberg mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Starnberg – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Kita-Assistenz in Starnberg kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.
Im Alltag findet die Begleitung dort statt, wo Ihr Kind sie braucht – je nach Leistung direkt in der Kita, in der Schule oder auch zuhause. Eine feste Bezugsperson übernimmt die Begleitung, damit Ihr Kind Vertrauen aufbauen und sich auf eine verlässliche Beziehung verlassen kann. Dabei stehen wir in regelmäßigem Austausch mit Ihnen als Familie, damit die Unterstützung genau zu den Bedürfnissen Ihres Kindes passt.
Für Familien aus Starnberg beginnt der Einstieg mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir die Situation Ihres Kindes gemeinsam betrachten. Im Anschluss übernehmen wir die Organisation und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess. So müssen Sie sich nicht allein durch Formulare und Zuständigkeiten arbeiten, sondern haben von Beginn an einen verlässlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Über die Bewilligung der Kita-Assistenz in Starnberg entscheidet das Jugendamt Starnberg (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Starnberg (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Starnberg – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Bayern gilt das Wunsch- und Wahlrecht.
Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:
Welches Amt bewilligt die Kita-Assistenz in Starnberg?
In Starnberg ist das Jugendamt Starnberg bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Starnberg zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.
Kostet die Kita-Assistenz in Starnberg etwas?
Nein. Für Familien in Starnberg ist die Kita-Assistenz kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.