Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Halt gefunden. Nicht weil alles leichter wurde – sondern weil ihn jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin

Es ist nicht der fehlende Wille, dazuzugehören.
Es fehlt jemand, der Halt gibt, wo bisher niemand stand.
Genau diesen Halt bietet die Kita-Assistenz von Wolkenfreie Zeit in Roth.
Für Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten.
Damit Ihr Kind nicht länger am Rand steht.
Rufen Sie uns an.
Manche Tage sind für Ihr Kind kaum zu bewältigen.
In der Gruppe verliert es schnell den Boden unter den Füßen.
Nicht aus Unwillen,
sondern weil ihm die Stütze fehlt, das allein zu bewältigen.
Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsverzögerungen oder anderen Förderbedarfen benötigen im Kita-Alltag oft etwas mehr Halt – mehr Zeit, mehr Ruhe und vor allem jemanden, der verlässlich an ihrer Seite bleibt.
Fehlt diese Stütze, wird vieles unnötig schwer –
nicht nur beim Lernen,
sondern auch beim Ankommen in der Gruppe.
Hier setzen wir an und geben Ihrem Kind den nötigen Rückhalt.
Reize, Lautstärke und Gruppendynamik überfordern schnell – die Entwicklung Ihres Kindes bleibt dabei zurück
Was jetzt an Förderung fehlt, lässt sich später nur mit viel mehr Aufwand aufholen – die frühen Jahre zählen besonders
Viele Familien in Roth verlieren dabei kostbare Zeit – wir kennen die Zuständigkeiten und führen den gesamten Ablauf für Sie
Kita-Assistenz ist kein bloßes Extra, sondern häufig genau der Halt, der aus Überforderung echte Entwicklung macht.
Unsere Kita-Assistenz basiert auf Eingliederungshilfe nach SGB IX und gibt Kindern mit besonderem Förderbedarf den Halt, im Kita-Alltag anzukommen und teilzunehmen.
Unsere Kita-Assistenzen sind täglich an der Seite Ihres Kindes – beim Spielen, beim Essen, in Übergängen und in schwierigen Momenten.
Keine zusätzliche Aufsicht im klassischen Sinn.
Vielmehr eine feste Bezugsperson, die Ihr Kind versteht, stärkt und gezielt fördert.
Der Unterschied steckt im Konzept:
Unsere Mitarbeitenden sind nicht bloß anwesend.
Sie werden gezielt geschult, im Alltag begleitet und fachlich angeleitet.
Dank unserer internen Schulungsstruktur und der engen Begleitung durch erfahrene Fachkräfte – darunter Erzieher:innen und Diplom-Pädagog:innen – wird aus gutem Willen fachlich wirksame Unterstützung.
Wir arbeiten heilpädagogisch, strukturiert und alltagsnah – ausgerichtet auf den individuellen Förderbedarf Ihres Kindes.
Eingliederungshilfe nach SGB IX – abhängig von der Situation finanziert über Jugendamt oder Sozialamt.
Wir prüfen kostenlos, welcher Anspruch für Ihr Kind in Roth besteht, klären die Zuständigkeit und übernehmen die vollständige Antragstellung.
Kinder von ca. 2 bis 6 Jahren mit drohender oder bestehender Behinderung, die im Kita-Alltag ohne Stütze schnell an ihre Grenzen kommen.
Typische Förderbedarfe:
Autismus-Spektrum · ADHS · Sprachentwicklungsstörungen · Entwicklungsverzögerungen · motorische Auffälligkeiten · sozial-emotionale Schwierigkeiten · Mehrfachbehinderungen
Die Begleitung erfolgt stets in enger Abstimmung mit:
So entsteht keine isolierte Maßnahme – sondern ein gemeinsam abgestimmtes Konzept.
Ausgangspunkt ist stets der individuelle Förderbedarf Ihres Kindes – nicht ein festes Schema.
Denn jedes Kind trägt eigene Stärken, Herausforderungen und Entwicklungsschritte in sich.
Darüber hinaus übernehmen wir den gesamten Prozess:
Wir klären die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX und übernehmen die vollständige Antragstellung.
Keine leeren Versprechen.
Sondern greifbare Unterstützung, tagtäglich im echten Kita-Leben.
Unsere Kita-Assistenz gibt genau dort Halt, wo Kinder sonst verloren gehen würden:
im Gruppengeschehen, in Übergängen, in emotionalen Momenten und in der Entwicklung.
Ihr Kind wird ins Spiel geholt, knüpft Kontakte und findet seinen festen Platz in der Gruppe.
Nicht außen vor. Sondern mitten im Geschehen.
Sprache wächst nicht am Tisch – sondern im Tun.
Wir stärken Kommunikation genau dort, wo sie entsteht: beim Spielen, beim Essen, im echten Miteinander.
Mit Struktur, Geduld und gezielter Förderung.
Anziehen, basteln, klettern, ausprobieren.
Ihr Kind wächst in seinem eigenen Tempo – mit sicherer Begleitung statt Druck.
Überforderung wird frühzeitig erkannt – bevor sie eskaliert.
Wir helfen Ihrem Kind, seine Gefühle einzuordnen und besser mit Situationen umzugehen.
Essen, Toilettengang, Übergänge – behutsam, respektvoll und dem Entwicklungsstand Ihres Kindes angepasst.
Keine isolierte Maßnahme, sondern ein abgestimmtes Zusammenspiel:
regelmäßiger Austausch mit Erzieher:innen, Eltern, Frühförderstellen und Therapeut:innen.
Telefonisch, per WhatsApp oder Formular.
Ohne Warteschleife. Ohne umständliche Schritte.
Sie erhalten schnell eine klare Rückmeldung.
Keine Lösung von der Stange.
Wir betrachten gemeinsam: Bedarf, Situation, Diagnose, Kita-Alltag und Zuständigkeit.
Danach wissen Sie genau, welche Möglichkeiten bestehen.
Wir klären die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch nach SGB IX und erledigen die gesamte Antragstellung.
Sie müssen sich nicht selbst durch Behördenwege kämpfen.
Keine willkürliche Zuteilung.
Wir wählen die Kita-Assistenz gezielt danach aus, ob sie fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Genau das entscheidet über den Erfolg.
Ihr Kind erhält eine verlässliche Bezugsperson, die Halt gibt, stärkt und Entwicklung wirklich ermöglicht.
Unsere Mitarbeitenden werden nicht einfach eingesetzt, sondern systematisch geschult und im Alltag begleitet.
Mit Rückhalt durch erfahrene Fachkräfte, Erzieher:innen und Pädagog:innen.
Wir setzen nicht irgendjemanden ein.
Wir wählen gezielt die Bezugsperson, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das ist der Unterschied, der sich im Alltag zeigt.
Von der ersten Einschätzung bis zur Bewilligung.
Antrag, Abstimmung, Kommunikation mit Jugendamt oder Sozialamt — das übernehmen wir für Sie.
Ihr Kind bekommt eine feste Bezugsperson.
Kein ständiger Wechsel. Keine Unsicherheit. Sondern Stabilität im Alltag.
Kita, Eltern, Frühförderstellen, Therapeut:innen und Kostenträger — wir stimmen uns ab, statt nebeneinander zu arbeiten.
Sie haben feste Ansprechpartner.
Direkt erreichbar. Verbindlich. Ohne Weiterreichen durch das System.
Unsere Mitarbeitenden werden fortlaufend geschult und weiterentwickelt, damit die Unterstützung mit Ihrem Kind mitwächst statt stehenzubleiben.
Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Halt gefunden. Nicht weil alles leichter wurde – sondern weil ihn jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin
Früher war jeder Morgen ein Kampf.Martin und Lena Weber Eltern aus Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Heute geht unser Kind wieder gerne in die Kita.
Kita-Assistenz ist eine individuelle Unterstützung im Kita-Alltag für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Die Kosten werden in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen.
Der Antrag wird von den Eltern gestellt – wir unterstützen bei der Vorbereitung und begleiten den gesamten Prozess.
In vielen Fällen kann die Unterstützung innerhalb von 6–12 Wochen starten.
Echte Teilhabe am Kita-Alltag – genau darum geht es bei einer Kita-Assistenz. Sie ist eine heilpädagogische Begleitung, die einzelne Kinder dort unterstützt, wo sie sonst nicht ausreichend am Gruppenleben teilnehmen könnten.
Besonders profitieren Kinder mit:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorischen oder kognitiven Auffälligkeiten
- Verhaltensauffälligkeiten oder mehreren gleichzeitig bestehenden Beeinträchtigungen
Die Begleitung setzt genau dort an, wo der Alltag stattfindet – beim Spielen, beim gemeinsamen Essen, in Übergangssituationen und in Momenten, die für das Kind besonders herausfordernd sind.
Es geht dabei nicht um bloße Beaufsichtigung, sondern darum, dass Kinder wirklich mitmachen können, statt am Rand zu stehen – das gilt genauso für Familien in Roth und im Landkreis Roth.
Für Familien in Roth entstehen in aller Regel keine eigenen Kosten, denn die Kita-Assistenz wird als Leistung der Eingliederungshilfe finanziert.
Rechtliche Grundlage:
§ 112 SGB IX
oder § 35a SGB VIII (bei seelischer Beeinträchtigung)
Welche Stelle konkret zuständig ist, richtet sich nach der Art der Beeinträchtigung:
- das Sozialamt bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung
- das Jugendamt Roth bzw. die Eingliederungshilfe bei seelischer Beeinträchtigung
Wir übernehmen für Sie kostenlos die Prüfung,
- ob überhaupt ein Anspruch besteht
- welche Stelle im Landkreis Roth dafür zuständig ist
- welche Unterlagen dafür erforderlich sind
Den Antrag reichen Sie als Eltern selbst beim zuständigen Amt ein – dabei stehen wir Ihnen von Anfang bis Ende zur Seite.
Unsere Unterstützung umfasst:
- die Klärung, ob das Jugendamt Roth bzw. die Eingliederungshilfe oder das Sozialamt zuständig ist
- eine verständliche Struktur für die Vorbereitung des Antrags
- die Abstimmung mit der Kita und weiteren beteiligten Fachstellen
- den Überblick über alle notwendigen Unterlagen
Dazu zählen beispielsweise:
- ärztliche oder psychologische Einschätzungen
- Entwicklungsberichte aus der Kita
- weitere Nachweise zum bestehenden Unterstützungsbedarf
Diese Nachweise fordern Sie selbst an und reichen sie ein; wir erklären Ihnen genau, was zu welchem Zeitpunkt gebraucht wird.
Alle Entscheidungen treffen weiterhin Sie – wir sorgen für Klarheit und nehmen Ihnen organisatorische Arbeit ab.
Sollte es zu Rückfragen oder einer Ablehnung kommen,
- helfen wir dabei, den Bescheid richtig einzuordnen
- und zeigen auf, welche Schritte sinnvoll sind
Ziel ist stets ein sorgfältig vorbereiteter Antrag, der die tatsächliche Situation Ihres Kindes nachvollziehbar abbildet.
Familien im Landkreis Roth können auf unsere Begleitung dabei kostenfrei zurückgreifen.
Grundsätzlich kommt eine Kita-Assistenz infrage, sobald bei einem Kind eine bestehende oder drohende Behinderung vorliegt, die im Alltag einen spürbaren Unterstützungsbedarf verursacht.
Häufig liegen dabei folgende Diagnosen vor:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS / ADS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorische oder kognitive Auffälligkeiten
- Wahrnehmungsstörungen
- geistige oder körperliche Behinderungen
- mehrfache Beeinträchtigungen
- seelische Beeinträchtigungen
Am Ende zählt jedoch weniger die konkrete Diagnose als vielmehr der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Kita-Alltag.
Auch ohne abgeschlossene Diagnose kann sich ein Antrag lohnen, sofern der Förderbedarf deutlich erkennbar ist.
Passgenau auf die Bedürfnisse Ihres Kindes abgestimmt – so begleitet eine Kita-Assistenz den gesamten Tagesablauf.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
- Spielbegleitung & Gruppenintegration – Kontakte zu anderen Kindern anbahnen, Teilhabe ermöglichen
- Sprachförderung im Alltag – Kommunikation beim Spielen, Essen und im Gruppengeschehen unterstützen
- Begleitung bei Übergängen & wiederkehrenden Abläufen – Sicherheit in wechselnden Situationen vermitteln
- emotionale Regulation & Begleitung in Krisenmomenten – Überforderung rechtzeitig wahrnehmen und ruhig auffangen
- Förderung von Motorik & Selbstständigkeit – Entwicklung im individuellen Tempo begleiten
- Unterstützung bei Mahlzeiten & Pflegesituationen – respektvoll, diskret und altersgemäß
- Austausch mit Kita, Eltern & weiteren Fachstellen – für eine tragfähige, langfristige Entwicklung
Wichtig zu wissen: Therapeutische Leistungen wie Logopädie oder Ergotherapie sind eigenständige Maßnahmen – hier arbeiten wir eng mit den entsprechenden Fachstellen zusammen.
Die Dauer richtet sich vor allem nach dem zuständigen Amt.
In vielen Fällen ist ein Start der Kita-Assistenz innerhalb von 6 bis 12 Wochen realistisch.
Meist laufen zwei Prozesse gleichzeitig ab:
- die Antragstellung und Prüfung durch das Amt
- die Suche nach einer geeigneten Fachkraft
Auf Ihre erste Anfrage erhalten Sie üblicherweise noch am selben Werktag eine Antwort.
Liegt bereits eine Bewilligung vor, geht der weitere Ablauf meist deutlich schneller.
Wir achten dabei darauf, dass
- der Antrag vollständig eingereicht wird
- Rückfragen zügig beantwortet werden
- unnötige Wartezeiten vermieden werden
Eine Ablehnung heißt nicht zwangsläufig, dass kein Anspruch besteht.
Häufig lässt sich die Entscheidung im weiteren Verlauf noch korrigieren, etwa durch:
- ergänzende fachliche Stellungnahmen
- eine präzisere Darstellung des Unterstützungsbedarfs
- einen formellen Widerspruch
Dabei unterstützen wir Sie,
- den Bescheid verständlich zu machen
- mögliche Gründe für die Ablehnung zu erkennen
- die passenden nächsten Schritte vorzubereiten
Unser Anliegen bleibt dabei unverändert: die tatsächliche Situation Ihres Kindes klar und nachvollziehbar zu schildern.
Ja, das ist grundsätzlich der Fall.
Auch ohne eine abgeschlossene Diagnose kann ein Anspruch bestehen.
Entscheidend ist vielmehr, ob eine bestehende oder drohende Beeinträchtigung mit erkennbarem Unterstützungsbedarf im Alltag vorliegt.
Hinweise darauf können sein, wenn:
- Ihr Kind im Kita-Alltag deutlich überfordert wirkt
- die Eingliederung in die Gruppe nicht gelingt
- ein gezielter Unterstützungsbedarf klar erkennbar ist
Der Antrag lässt sich auch parallel zu einer laufenden Diagnostik stellen.
Gerade in den frühen Lebensjahren macht frühzeitige Unterstützung einen großen Unterschied.
Wolkenfreie Zeit ist über Bundesländergrenzen hinweg aktiv. Auch in Bayern, konkret in Roth, sind Familien bei uns herzlich willkommen.
Wichtig für Eltern: Das gesetzlich verankerte Wunsch- und Wahlrecht steht Ihnen zu.
Das heißt konkret: Entscheiden Sie sich für Wolkenfreie Zeit, lässt sich die Unterstützung grundsätzlich unabhängig vom jeweiligen Wohnort organisieren.
Uns geht es nicht um feste „Zuständigkeitsgebiete“, sondern um die passende Unterstützung: Jede Anfrage betrachten wir einzeln und finden Lösungen – auch dort, wo bestehende Strukturen an ihre Grenzen stoßen.
Über 500 Fachkräfte vor Ort — vom Norden Schleswig-Holsteins bis nach Sachsen und Thüringen. Eine Auswahl unserer Einsatzorte:
Dein Ort ist nicht dabei? Frag trotzdem an. Dank gesetzlich verankertem Wunsch- und Wahlrecht können wir auch außerhalb dieser Liste unterstützen.
Finden Sie jetzt heraus, ob Ihr Kind Anspruch hat – kostenlos, unverbindlich und ohne Bürokratie-Stress.
Viele Familien in Roth warten zu lange. Dabei entscheidet frühe Unterstützung darüber, ob ein Kind Halt findet oder weiter allein zurechtkommen muss.
Wir prüfen den Anspruch, begleiten Sie durch jeden Schritt und stehen Ihrem Kind bis zum Start der Unterstützung zur Seite – klar, strukturiert und zuverlässig.
In vielen Fällen kann die Kita-Assistenz innerhalb weniger Wochen starten.
Roth gehört zum Landkreis Roth in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Roth aktiv und begleitet Familien in Roth mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Roth – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Kita-Assistenz in Roth kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.
Im Alltag begleitet die Kita-Assistenz Ihr Kind direkt dort, wo es sie braucht – in der Kita, teils ergänzend zu Hause, je nachdem, wie die Leistung bewilligt wurde. Eine feste Bezugsperson baut über die Zeit Vertrauen auf und kennt die besonderen Situationen Ihres Kindes genau. Der Austausch mit Ihnen als Familie sowie mit dem Kita-Team findet fortlaufend statt, damit die Begleitung wirklich zum Alltag passt.
Familien aus Roth können den Einstieg unkompliziert über ein kostenloses Erstgespräch starten, in dem wir gemeinsam auf die aktuelle Situation Ihres Kindes schauen. Im Anschluss übernehmen wir die Organisation rund um den Antrag beim zuständigen Amt im Landkreis Roth und begleiten Sie durch jeden weiteren Schritt. So behalten Sie den Überblick, ohne sich allein durch Formulare und Zuständigkeiten arbeiten zu müssen.
Über die Bewilligung der Kita-Assistenz in Roth entscheidet das Jugendamt Roth (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Roth (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Roth – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Bayern gilt das Wunsch- und Wahlrecht.
Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:
Welches Amt bewilligt die Kita-Assistenz in Roth?
In Roth ist das Jugendamt Roth bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Roth zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.
Kostet die Kita-Assistenz in Roth etwas?
Nein. Für Familien in Roth ist die Kita-Assistenz kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.