Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Platz gefunden. Nicht, weil alles leichter geworden ist – sondern weil ihn endlich jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin

Es fehlt nicht am Willen, dazuzugehören.
Es fehlt jemand, der den Weg dorthin mitgeht.
Genau diesen Weg ebnet die Kita-Assistenz von Wolkenfreie Zeit in Stuhr.
Für Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten.
Ihr Kind muss nicht länger außen vor bleiben.
Melden Sie sich bei uns.
An manchen Tagen wächst die Gruppe deinem Kind über den Kopf.
Es geht schnell im Trubel unter.
Nicht aus Unwillen,
sondern weil die eigenen Kräfte dafür noch nicht reichen.
Gerade Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsverzögerungen oder anderen Förderbedarfen benötigen im Kita-Alltag zusätzliche Unterstützung – mehr Zeit, mehr Ruhe und vor allem jemanden, der als festes Gegenüber an ihrer Seite bleibt.
Fehlt diese Begleitung, wird vieles unnötig anstrengend –
nicht nur beim Lernen,
sondern auch beim Ankommen und Mitmachen.
Genau an dieser Stelle steht unser Team an der Seite Ihres Kindes.
Zu viele Reize, Lautstärke und Gruppendynamik führen rasch zu Überlastung – die Entwicklung gerät ins Hintertreffen
Was heute liegen bleibt, lässt sich später nur mühsam nachholen – die frühen Jahre zählen doppelt
Viele Familien verlieren dabei kostbare Zeit – wir kennen die Zuständigkeiten in Stuhr und im Landkreis Diepholz und steuern den gesamten Ablauf
Kita-Assistenz ist kein „Extra“, sondern häufig der ausschlaggebende Faktor zwischen Überforderung und echtem Entwicklungsschritt.
Unsere Kita-Assistenz zählt zur Eingliederungshilfe nach SGB IX und hilft Kindern mit besonderem Förderbedarf, sich im Kita-Alltag zurechtzufinden und aktiv teilzunehmen.
Unsere Kita-Assistenzen sind Tag für Tag an der Seite Ihres Kindes – beim Spielen, beim Essen, in Übergängen und in schwierigen Momenten.
Dabei geht es nicht um zusätzliche Beaufsichtigung.
Sondern um eine feste Bezugsperson, die Ihr Kind versteht, ermutigt und gezielt fördert.
Der Unterschied liegt im System:
Unsere Mitarbeitenden sind nicht bloß anwesend.
Sie werden gezielt vorbereitet, im Alltag begleitet und fachlich angeleitet.
Dank unserer internen Schulungsstruktur und der engen Abstimmung mit erfahrenen Fachkräften – darunter Erzieher:innen und Diplom-Pädagog:innen – wird aus guter Absicht fachlich wirksame Unterstützung.
Wir gehen heilpädagogisch, strukturiert und alltagsnah vor – abgestimmt auf das, was Ihr Kind konkret braucht.
Eingliederungshilfe nach SGB IX – je nach Fall getragen von Jugendamt oder Sozialamt.
Wir klären kostenlos, welcher Anspruch für Ihr Kind greift, ermitteln die zuständige Stelle und übernehmen den kompletten Antrag.
Kinder von ca. 2 bis 6 Jahren mit drohender oder bestehender Behinderung, die im Kita-Alltag ohne Begleitung schnell an ihre Grenzen kommen.
Typische Förderbedarfe:
Autismus-Spektrum · ADHS · Sprachentwicklungsstörungen · Entwicklungsverzögerungen · motorische Auffälligkeiten · sozial-emotionale Schwierigkeiten · Mehrfachbehinderungen
Die Begleitung geschieht stets im engen Zusammenspiel mit:
So entsteht kein Nebeneinander – sondern ein abgestimmtes Gesamtkonzept.
Ausgangspunkt ist immer der individuelle Förderbedarf Ihres Kindes – kein starres Schema.
Denn jedes Kind bringt eigene Stärken, Herausforderungen und Entwicklungsschritte mit.
Darüber hinaus übernehmen wir den gesamten Prozess:
Wir klären die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX und kümmern uns um die vollständige Antragstellung.
Keine leeren Ankündigungen.
Sondern greifbare Unterstützung, täglich, mitten im Kita-Geschehen.
Unsere Kita-Assistenz setzt genau dort an, wo Kinder sonst untergehen:
im Gruppenalltag, in Übergängen, in emotionalen Momenten und in der Entwicklung.
Ihr Kind wird ins gemeinsame Spiel eingebunden, knüpft Kontakte und findet seinen Platz im Team der Gruppe.
Nicht am Rand. Sondern mittendrin.
Sprache wächst nicht am Tisch – sondern im echten Miteinander.
Wir fördern Kommunikation genau dort: beim Spielen, beim Essen, in realen Situationen.
Mit Struktur, Geduld und gezieltem Vorgehen.
Anziehen, basteln, klettern, ausprobieren.
Ihr Kind entfaltet seine Fähigkeiten im eigenen Tempo – begleitet statt überfordert.
Überlastung wird frühzeitig bemerkt – bevor sie eskaliert.
Wir unterstützen Ihr Kind dabei, Gefühle einzuordnen und Situationen besser zu meistern.
Essen, Toilettengang, Übergänge – behutsam, würdevoll und passend zum Entwicklungsstand Ihres Kindes.
Keine isolierte Maßnahme, sondern ein eingespieltes Team:
regelmäßiger Austausch mit Erzieher:innen, Eltern, Frühförderstellen und Therapeut:innen.
Telefonisch, per WhatsApp oder Formular.
Ohne Warteschleife. Ohne komplizierte Umwege.
Sie erhalten zügig eine klare Antwort.
Keine Lösung von der Stange.
Wir betrachten gemeinsam: Bedarf, Situation, Diagnose, Kita-Alltag und Zuständigkeit.
Danach wissen Sie genau, welche Schritte möglich sind.
Wir klären die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch nach SGB IX und erledigen die vollständige Antragstellung.
Sie müssen sich nicht selbst durch Behörden arbeiten.
Keine willkürliche Zuteilung.
Wir wählen gezielt die Kita-Assistenz, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Genau das entscheidet über den Erfolg.
Ihr Kind erhält eine feste Bezugsperson, die begleitet, bestärkt und Entwicklung tatsächlich ermöglicht.
Unsere Mitarbeitenden werden nicht einfach eingesetzt, sondern gezielt geschult und im Alltag begleitet.
Mit Rückhalt durch erfahrene Fachkräfte, Erzieher:innen und Pädagog:innen.
Wir setzen niemanden „auf gut Glück“ ein.
Wir suchen gezielt die Bezugsperson aus, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das macht im Alltag den Unterschied.
Von der ersten Einschätzung bis zur Bewilligung.
Antrag, Abstimmung, Kommunikation mit Jugendamt oder Sozialamt — das übernehmen wir für Sie.
Ihr Kind bekommt eine feste Bezugsperson.
Keine ständigen Wechsel. Keine Unsicherheit. Sondern Beständigkeit im Alltag.
Kita, Eltern, Frühförderstellen, Therapeut:innen und Kostenträger — wir arbeiten als Team miteinander, nicht getrennt voneinander.
Sie haben feste Ansprechpartner.
Direkt erreichbar. Verbindlich. Ohne Weiterreichen von Stelle zu Stelle.
Unsere Mitarbeitenden bilden sich fortlaufend weiter, damit die Unterstützung nicht stehen bleibt, sondern mit Ihrem Kind mitwächst.
Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Platz gefunden. Nicht, weil alles leichter geworden ist – sondern weil ihn endlich jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin
Früher war jeder Morgen ein Kampf.Martin und Lena Weber Eltern aus Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Heute geht unser Kind wieder gerne in die Kita.
Kita-Assistenz ist eine individuelle Unterstützung im Kita-Alltag für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Die Kosten werden in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen.
Der Antrag wird von den Eltern gestellt – wir unterstützen bei der Vorbereitung und begleiten den gesamten Prozess.
In vielen Fällen kann die Unterstützung innerhalb von 6–12 Wochen starten.
Mehr Teilhabe am Kita-Alltag – genau darum geht es bei der Kita-Assistenz. Sie ist eine heilpädagogische Fachkraft, die ein Kind dort begleitet, wo es sonst schwer wäre, im Gruppengeschehen mitzukommen.
Besonders profitieren Kinder mit:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorischen oder kognitiven Besonderheiten
- Verhaltensauffälligkeiten oder mehreren gleichzeitigen Beeinträchtigungen
Die Begleitung findet dort statt, wo der Tag passiert: beim Spielen, beim gemeinsamen Essen, in Übergangssituationen und immer dann, wenn es für das Kind schwierig wird.
Es geht nicht darum, nur zu beaufsichtigen, sondern echte Teilhabe zu ermöglichen – Ihr Kind soll mitmachen können, statt außen vor zu bleiben. Das gilt selbstverständlich auch für Familien in Stuhr und im Landkreis Diepholz.
Keine finanzielle Belastung für Ihre Familie – das ist bei der Kita-Assistenz der Regelfall. Als Leistung der Eingliederungshilfe wird sie von zuständiger Stelle getragen, für Familien in Stuhr entstehen dadurch in der Regel keine Kosten.
Rechtliche Grundlage:
§ 112 SGB IX
oder § 35a SGB VIII, wenn eine seelische Beeinträchtigung vorliegt
Wer genau zuständig ist, hängt von der Art der Beeinträchtigung ab:
- das Sozialamt bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung
- das Jugendamt Diepholz bei seelischer Beeinträchtigung
Wir klären für Sie kostenfrei:
- ob überhaupt ein Anspruch besteht
- welche Stelle im Landkreis Diepholz dafür zuständig ist
- welche Unterlagen Sie dafür benötigen
Ganz allein müssen Sie diesen Weg nicht gehen. Zwar stellen Sie als Eltern den Antrag selbst beim zuständigen Amt, aber wir stehen Ihnen dabei von Anfang bis Ende zur Seite.
Unsere Unterstützung umfasst:
- die Einschätzung, ob Jugendamt Diepholz oder Sozialamt der richtige Ansprechpartner ist
- eine klare Vorbereitung und Struktur für den Antrag
- die Abstimmung mit der Kita und weiteren Fachstellen
- den Überblick, welche Unterlagen wann gebraucht werden
Dazu zählen etwa:
- ärztliche oder psychologische Stellungnahmen
- Entwicklungsberichte aus der Kita
- ergänzende Nachweise zum Unterstützungsbedarf
Diese Nachweise fordern Sie selbst an und reichen sie ein – wir sagen Ihnen genau, was zu welchem Zeitpunkt notwendig ist.
Die Entscheidungen treffen weiterhin Sie, wir kümmern uns um Struktur und nehmen Ihnen Organisatorisches ab.
Sollte es Rückfragen geben oder der Antrag abgelehnt werden:
- helfen wir, den Bescheid richtig einzuordnen
- und zeigen Ihnen mögliche weitere Schritte auf
Am Ende steht ein gut vorbereiteter Antrag, der die reale Situation Ihres Kindes nachvollziehbar beschreibt.
Für Familien im Landkreis Diepholz ist diese Begleitung durch uns kostenlos.
Keine Sorge, wenn die Diagnose noch nicht eindeutig ist – entscheidend ist der tatsächliche Bedarf. Bewilligt werden kann eine Kita-Assistenz, wenn bei einem Kind eine bestehende oder drohende Behinderung vorliegt, die im Alltag spürbaren Unterstützungsbedarf verursacht.
Häufig sind das etwa:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS / ADS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorische oder kognitive Besonderheiten
- Wahrnehmungsstörungen
- geistige oder körperliche Behinderungen
- mehrfache Beeinträchtigungen
- seelische Beeinträchtigungen
Am Ende zählt nicht die Diagnose allein, sondern wie sich der Bedarf im Kita-Alltag konkret zeigt.
Auch ohne abgeschlossene Diagnostik kann sich ein Antrag lohnen, sofern der Förderbedarf deutlich erkennbar ist.
Passgenau auf Ihr Kind abgestimmt – so begleitet die Kita-Assistenz den gesamten Tag.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
- Spielbegleitung und Unterstützung bei der Gruppenintegration – Kontakte fördern, Teilhabe ermöglichen
- Sprachförderung im Alltag – Kommunikation beim Spielen, Essen und in der Gruppe begleiten
- Begleitung durch Übergänge und feste Abläufe – Halt geben, wenn sich Situationen ändern
- Unterstützung bei emotionaler Regulation und in Krisenmomenten – Überforderung früh erkennen und ruhig reagieren
- Förderung von Motorik und Selbstständigkeit – Entwicklung im eigenen Tempo begleiten
- Hilfe bei Mahlzeiten und Pflegesituationen – respektvoll, diskret, altersgerecht
- enge Abstimmung mit Kita, Eltern und Fachstellen – für eine tragfähige Entwicklung
Wichtig zu wissen: Logopädie, Ergotherapie und ähnliche therapeutische Leistungen sind eigenständige Maßnahmen. Wir arbeiten dabei eng mit den jeweiligen Fachstellen zusammen.
Verständlich, dass Sie schnell Klarheit möchten – wie lange es dauert, hängt vom zuständigen Amt ab.
Oft ist ein Start der Kita-Assistenz innerhalb von 6 bis 12 Wochen realistisch.
Zwei Prozesse laufen dabei meist gleichzeitig:
- die Prüfung des Antrags durch das Amt
- die Suche nach einer geeigneten Fachkraft
Meldet sich Ihre Familie bei uns, erhalten Sie in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.
Liegt bereits ein Bescheid vor, geht anschließend meist alles schneller.
Wir achten darauf, dass:
- der Antrag vollständig eingereicht wird
- Rückfragen zügig geklärt werden
- unnötige Wartezeit vermieden wird
Eine Ablehnung ist nicht das Ende des Wegs – oft heißt sie nur, dass noch etwas fehlt oder klarer dargestellt werden muss.
Häufig lässt sich die Entscheidung im nächsten Schritt korrigieren, zum Beispiel durch:
- zusätzliche fachliche Stellungnahmen
- eine genauere Beschreibung des tatsächlichen Unterstützungsbedarfs
- einen formellen Widerspruch
Wir unterstützen Sie dabei,
- den Bescheid verständlich einzuordnen
- mögliche Gründe für die Ablehnung zu erkennen
- die nächsten sinnvollen Schritte vorzubereiten
Unser Ziel bleibt dabei unverändert: die Situation Ihres Kindes so darzustellen, dass sie nachvollziehbar wird.
Ja – und das ist häufiger der Fall, als viele Eltern denken.
Ein Anspruch kann auch bestehen, wenn die Diagnostik noch nicht abgeschlossen ist.
Wichtig ist, ob eine bestehende oder drohende Beeinträchtigung erkennbar ist, die im Alltag deutliche Unterstützung erfordert.
Anzeichen dafür können sein:
- Ihr Kind wirkt im Kita-Alltag häufig überfordert
- die Integration in die Gruppe gelingt nicht
- gezielte Unterstützung erscheint eindeutig notwendig
Der Antrag lässt sich parallel zur weiteren Diagnostik stellen.
Gerade in den ersten Lebensjahren macht frühzeitige Unterstützung häufig einen großen Unterschied.
Ja, denn Wolkenfreie Zeit arbeitet bundesländerübergreifend. Auch in Niedersachsen, etwa in Stuhr, sind Familien bei uns herzlich willkommen.
Gut zu wissen: Als Eltern haben Sie ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht.
Das heißt konkret: Entscheiden Sie sich für Wolkenfreie Zeit, lässt sich die Unterstützung grundsätzlich unabhängig vom Wohnort organisieren.
Uns geht es nicht um feste Regionen, sondern um die passende Lösung für Ihr Kind: Jede Anfrage prüfen wir individuell – auch dann, wenn bestehende Strukturen dafür erweitert werden müssen.
Über 500 Fachkräfte vor Ort — vom Norden Schleswig-Holsteins bis nach Sachsen und Thüringen. Eine Auswahl unserer Einsatzorte:
Dein Ort ist nicht dabei? Frag trotzdem an. Dank gesetzlich verankertem Wunsch- und Wahlrecht können wir auch außerhalb dieser Liste unterstützen.
Finden Sie jetzt heraus, ob Ihr Kind Anspruch hat – kostenlos, unverbindlich und ohne Bürokratie-Stress.
Viele Familien in Stuhr warten zu lange ab. Dabei entscheidet frühzeitige Unterstützung darüber, ob ein Kind Anschluss findet oder weiter den Anschluss verliert.
Wir prüfen den Anspruch, begleiten Sie durch alle Schritte und bleiben an der Seite Ihres Kindes bis zum Start der Unterstützung – klar, strukturiert und zuverlässig.
In vielen Fällen kann die Kita-Assistenz innerhalb weniger Wochen starten.
Stuhr gehört zum Landkreis Diepholz in Niedersachsen. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Diepholz aktiv und begleitet Familien in Stuhr mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Stuhr – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Kita-Assistenz in Stuhr kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.
Der Alltag Ihres Kindes bleibt der Ausgangspunkt: Die Kita-Assistenz begleitet direkt vor Ort in der Kita, bei Bedarf auch zu Hause, und richtet sich nach dem, was im jeweiligen Moment gebraucht wird. Eine feste Bezugsperson sorgt für Vertrauen und Kontinuität, während regelmäßiger Austausch mit Ihnen als Familie sicherstellt, dass die Begleitung wirklich zu Ihrem Kind passt.
Für Familien in Stuhr beginnt der Weg mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf die Situation Ihres Kindes schauen. Danach übernehmen wir die Organisation rund um den Antrag, damit Sie sich auf Ihr Kind konzentrieren können statt auf Formulare und Zuständigkeiten.
Über die Bewilligung der Kita-Assistenz in Stuhr entscheidet das Jugendamt Diepholz (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Diepholz (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Diepholz – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Niedersachsen gilt das Wunsch- und Wahlrecht.
Von Stuhr aus sind wir im Landkreis Diepholz und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:
Welches Amt bewilligt die Kita-Assistenz in Stuhr?
In Stuhr ist das Jugendamt Diepholz bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Diepholz zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.
Kostet die Kita-Assistenz in Stuhr etwas?
Nein. Für Familien in Stuhr ist die Kita-Assistenz kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.