Unser Sohn ist in der Kita endlich angekommen. Nicht, weil alles leichter geworden ist – sondern weil ihn endlich jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin

Nicht, weil ihm das Dazugehören egal wäre.
Sondern weil bislang niemand die Verbindung geschaffen hat.
Genau diese Verbindung schafft die Kita-Assistenz von Wolkenfreie Zeit in Tübingen.
Für Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten.
Ihr Kind muss nicht länger außen vor bleiben.
Melden Sie sich bei uns.
An manchen Tagen wirkt die Gruppe für Ihr Kind einfach übermächtig.
Es verschwindet schnell im Trubel.
Nicht aus Unwillen,
sondern weil die eigenen Kräfte dafür noch nicht reichen.
Gerade Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsverzögerungen oder anderen Förderbedarfen benötigen im Kita-Alltag zusätzliche Unterstützung – mehr Ruhe, mehr Zeit und eine feste Person, auf die Verlass ist.
Fehlt diese Begleitung, wird vieles unnötig anstrengend –
nicht nur beim Lernen,
sondern auch beim Ankommen in der Gemeinschaft.
Genau an diesem Punkt stehen wir Ihrem Kind zur Seite.
Lärm, viele Reize und die Dynamik der Gruppe überfordern schnell – die Entwicklung gerät ins Stocken
Was jetzt versäumt wird, lässt sich später nur mühsam nachholen – die frühen Jahre zählen doppelt
Viele Familien in Tübingen verlieren dabei wertvolle Zeit – wir kennen die zuständigen Stellen und steuern den kompletten Prozess
Kita-Assistenz ist kein bloßes Extra, sondern häufig der Punkt, an dem aus Überforderung echte Entwicklung wird.
Unsere Kita-Assistenz zählt zur Eingliederungshilfe nach SGB IX und hilft Kindern mit besonderem Förderbedarf, im Kita-Alltag anzukommen und mitzugestalten.
Unsere Kita-Assistenzkräfte sind täglich an der Seite Ihres Kindes – beim Spielen, beim Essen, in Übergangsmomenten und in schwierigen Situationen.
Nicht als zusätzliches Aufpassen.
Sondern als feste Bezugsperson, die Ihr Kind versteht, ermutigt und gezielt fördert.
Der Unterschied steckt im Aufbau:
Unsere Fachkräfte sind nicht nur anwesend.
Sie werden gezielt geschult, im Alltag begleitet und fachlich angeleitet.
Dank unserer internen Schulungsstruktur und der engen Begleitung durch erfahrene Fachleute – darunter Erzieher:innen und Diplom-Pädagog:innen – sorgen wir dafür, dass Unterstützung fachlich fundiert wirkt, nicht nur gut gemeint ist.
Wir gehen heilpädagogisch, strukturiert und alltagsnah vor – ausgerichtet auf den individuellen Förderbedarf Ihres Kindes.
Eingliederungshilfe nach SGB IX – je nach Lage finanziert über Jugendamt oder Sozialamt.
Wir klären kostenfrei, welcher Anspruch für Ihr Kind besteht, ermitteln die Zuständigkeit und übernehmen den kompletten Antrag.
Kinder von ca. 2 bis 6 Jahren mit drohender oder bestehender Behinderung, die im Kita-Alltag ohne Begleitung rasch an ihre Grenzen stoßen.
Häufige Förderbedarfe:
Autismus-Spektrum · ADHS · Sprachentwicklungsstörungen · Entwicklungsverzögerungen · motorische Auffälligkeiten · sozial-emotionale Schwierigkeiten · Mehrfachbehinderungen
Die Begleitung geschieht stets in enger Abstimmung mit:
So entsteht kein Nebeneinander – sondern ein gemeinsam abgestimmtes Konzept.
Ausgangspunkt ist immer der individuelle Förderbedarf Ihres Kindes – kein festes Schema.
Denn jedes Kind bringt eigene Stärken, Herausforderungen und Entwicklungsschritte mit.
Darüber hinaus übernehmen wir den kompletten Ablauf:
Wir ermitteln die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX und stellen den vollständigen Antrag.
Keine leeren Versprechen.
Sondern greifbare Unterstützung, täglich, mitten im Kita-Geschehen.
Unsere Kita-Assistenz setzt genau dort an, wo Kinder sonst unsichtbar würden:
im Gruppenalltag, in Übergängen, in emotionalen Momenten und in der Entwicklung.
Ihr Kind wird ins Spiel geholt, knüpft Kontakte und findet seinen Platz in der Gruppe.
Nicht am Rand. Sondern mitten drin.
Sprache wächst nicht am Tisch – sie entsteht im echten Leben.
Wir fördern Kommunikation genau dort: beim Spielen, beim Essen, in realen Momenten.
Mit Geduld, Struktur und klarem Fokus.
Anziehen, basteln, klettern, ausprobieren.
Ihr Kind entfaltet sich im eigenen Tempo – begleitet statt überfordert.
Überforderung erkennen wir frühzeitig – bevor sie eskaliert.
Wir unterstützen Ihr Kind dabei, Gefühle einzuordnen und Situationen besser zu meistern.
Essen, Toilettengang, Übergänge – behutsam, respektvoll und passend zum Entwicklungsstand Ihres Kindes.
Keine isolierte Maßnahme, sondern ein abgestimmtes Zusammenspiel:
regelmäßiger Austausch mit Erzieher:innen, Eltern, Frühförderstellen und Therapeut:innen.
Telefonisch, per WhatsApp oder über das Formular.
Ohne Warteschleifen. Ohne umständliche Schritte.
Sie erhalten zügig eine eindeutige Antwort.
Keine Lösung von der Stange.
Wir betrachten gemeinsam: Bedarf, Situation, Diagnose, Kita-Alltag und Zuständigkeit.
Danach wissen Sie genau, was machbar ist.
Wir klären die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch nach SGB IX und stellen den vollständigen Antrag.
Sie müssen sich nicht selbst durch Ämter kämpfen.
Keine willkürliche Zuteilung.
Wir wählen gezielt die Kita-Assistenz aus, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das entscheidet über den Erfolg.
Ihr Kind erhält eine verlässliche Bezugsperson, die begleitet, stärkt und Entwicklung tatsächlich ermöglicht.
Unsere Mitarbeitenden werden nicht einfach eingesetzt, sondern gezielt geschult und im Alltag begleitet.
Getragen von erfahrenen Fachkräften, Erzieher:innen und Pädagog:innen.
Wir setzen niemanden „irgendwie" ein.
Wir suchen gezielt die Bezugsperson aus, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das macht den spürbaren Unterschied im Alltag.
Von der ersten Einschätzung bis zur Bewilligung.
Antrag, Abstimmung, Kommunikation mit Jugendamt oder Sozialamt — das übernehmen wir.
Ihr Kind bekommt eine feste Bezugsperson.
Kein ständiger Wechsel. Keine Unsicherheit. Sondern Verlässlichkeit im Alltag.
Kita, Eltern, Frühförderstellen, Therapeut:innen und Kostenträger — wir arbeiten koordiniert zusammen, nicht getrennt voneinander.
Sie haben feste Ansprechpartner.
Direkt erreichbar. Verlässlich. Ohne Herumreichen im System.
Unsere Mitarbeitenden werden fortlaufend geschult und weiterentwickelt, damit die Unterstützung mit Ihrem Kind mitwächst, statt stehen zu bleiben.
Unser Sohn ist in der Kita endlich angekommen. Nicht, weil alles leichter geworden ist – sondern weil ihn endlich jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin
Früher war jeder Morgen ein Kampf.Martin und Lena Weber Eltern aus Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Heute geht unser Kind wieder gerne in die Kita.
Kita-Assistenz ist eine individuelle Unterstützung im Kita-Alltag für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Die Kosten werden in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen.
Der Antrag wird von den Eltern gestellt – wir unterstützen bei der Vorbereitung und begleiten den gesamten Prozess.
In vielen Fällen kann die Unterstützung innerhalb von 6–12 Wochen starten.
Ein Kind, das im Kita-Alltag nicht von selbst mithalten kann, bekommt durch die Kita-Assistenz eine heilpädagogische Begleitung an die Seite gestellt, die genau auf seine Bedürfnisse eingeht.
Besonders gut geeignet ist dieses Angebot für Kinder mit:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorischen oder kognitiven Besonderheiten
- Verhaltensauffälligkeiten oder mehreren gleichzeitigen Beeinträchtigungen
Die Begleitung geschieht mitten im Geschehen: beim gemeinsamen Spielen, beim Essen, in Übergangsmomenten und immer dann, wenn eine Situation für das Kind besonders herausfordernd wird.
Dabei geht es nie um bloßes Beaufsichtigen, sondern darum, dass ein Kind wirklich mitmachen kann – dieser Gedanke gilt genauso für Familien in Tübingen und im Landkreis Tübingen.
Für Familien in Tübingen entstehen durch die Kita-Assistenz normalerweise keine eigenen Kosten, da die Leistung über die Eingliederungshilfe finanziert wird.
Rechtliche Grundlage:
§ 112 SGB IX
oder § 35a SGB VIII (bei seelischer Beeinträchtigung)
Abhängig davon, welche Beeinträchtigung im Vordergrund steht, ist unterschiedlich zuständig:
- das Sozialamt (bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung)
- das Jugendamt Tübingen (bei seelischer Beeinträchtigung)
Wir klären für Sie unverbindlich und ohne Kosten:
- ob grundsätzlich ein Anspruch vorliegt
- welche Stelle im Landkreis Tübingen konkret zuständig ist
- welche Unterlagen dafür zusammengestellt werden müssen
Als Eltern reichen Sie den Antrag selbst beim zuständigen Amt ein, während wir Sie durch den gesamten Prozess begleiten.
Unsere Unterstützung umfasst dabei:
- die Klärung, ob das Jugendamt Tübingen oder das Sozialamt zuständig ist
- eine nachvollziehbare Struktur für den Antrag
- die Absprache mit der Kita und weiteren beteiligten Fachstellen
- den Überblick über alle notwendigen Nachweise
Dazu zählen beispielsweise:
- ärztliche oder psychologische Einschätzungen
- Entwicklungsberichte aus der Kita
- weitere Belege zum bestehenden Unterstützungsbedarf
Diese Nachweise fordern Sie selbst an und reichen sie ein – wir sagen Ihnen genau, welche Unterlagen zu welchem Zeitpunkt gebraucht werden.
Die Entscheidung liegt weiterhin bei Ihnen, wir kümmern uns um Ordnung und Entlastung im Ablauf.
Falls Rückfragen auftauchen oder ein Bescheid ablehnend ausfällt:
- helfen wir dabei, ihn richtig einzuordnen
- und zeigen auf, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind
Am Ende steht ein durchdachter Antrag, der die reale Situation Ihres Kindes verständlich abbildet.
Familien im Landkreis Tübingen können unsere Begleitung dabei vollständig kostenfrei nutzen.
Sobald bei einem Kind eine bestehende oder sich abzeichnende Behinderung vorliegt, die im Alltag spürbaren Unterstützungsbedarf erzeugt, kann eine Kita-Assistenz bewilligt werden.
Zu den häufig auftretenden Diagnosen gehören:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS / ADS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorische oder kognitive Besonderheiten
- Wahrnehmungsstörungen
- geistige oder körperliche Behinderungen
- Mehrfachbehinderungen
- seelische Beeinträchtigungen
Letztlich zählt nicht die Diagnose als solche, sondern wie sich der Unterstützungsbedarf im Kita-Alltag konkret zeigt.
Selbst wenn noch keine abschließende Diagnose vorliegt, kann sich ein Antrag lohnen, sofern der Förderbedarf deutlich erkennbar ist.
Ein Kind wird von der Kita-Assistenz individuell durch den Tag begleitet, immer orientiert an seinen persönlichen Bedürfnissen.
Zu den typischen Aufgabenfeldern gehören:
- Spielbegleitung & Einbindung in die Gruppe – Kontakte zu anderen Kindern anbahnen, Teilhabe ermöglichen
- Sprachliche Begleitung im Alltag – Kommunikation beim Spielen, Essen und im Gruppengeschehen unterstützen
- Begleitung bei Übergängen & wiederkehrenden Abläufen – Orientierung in wechselnden Situationen geben
- Emotionale Stabilisierung & Krisenbegleitung – Überforderung rechtzeitig erkennen und ruhig auffangen
- Unterstützung von Motorik & Selbstständigkeit – Entwicklung im individuellen Tempo fördern
- Begleitung bei Mahlzeiten & Pflegesituationen – respektvoll, diskret und altersangemessen
- Austausch mit Kita, Eltern & weiteren Fachstellen – für eine tragfähige Entwicklung über die Zeit
Wichtig zu wissen: Therapeutische Leistungen wie Logopädie oder Ergotherapie sind eigenständige Maßnahmen – hier arbeiten wir eng mit den zuständigen Fachstellen zusammen.
Die Dauer bis zur Entscheidung richtet sich nach dem jeweils zuständigen Amt.
In zahlreichen Fällen lässt sich die Kita-Assistenz innerhalb von 6 bis 12 Wochen starten.
Dabei laufen üblicherweise zwei Prozesse gleichzeitig:
- die Antragstellung und deren Prüfung durch das Amt
- die Suche nach einer geeigneten Fachkraft
Auf eine erste Anfrage bekommen Sie in der Regel noch am gleichen Werktag eine Antwort von uns.
Liegt bereits ein Bescheid vor, geht der weitere Ablauf meist spürbar schneller.
Wir achten dabei darauf, dass:
- der Antrag vollständig eingereicht wird
- Rückfragen ohne Verzögerung beantwortet werden
- unnötige Wartezeiten möglichst vermieden werden
Ein ablehnender Bescheid heißt nicht zwangsläufig, dass gar kein Anspruch besteht.
Häufig lässt sich die Entscheidung im nächsten Schritt noch verändern, etwa über:
- zusätzliche fachliche Stellungnahmen
- eine präzisere Schilderung des Unterstützungsbedarfs
- einen formellen Widerspruch
Wir helfen Ihnen dabei,
- den Bescheid nachvollziehbar zu verstehen
- mögliche Gründe für die Ablehnung zu identifizieren
- die passenden nächsten Schritte vorzubereiten
Unser Anliegen bleibt dabei stets dasselbe: die tatsächliche Lage Ihres Kindes klar und verständlich darzustellen.
Ja, grundsätzlich ist das möglich.
Ein Anspruch kann bereits bestehen, bevor eine abschließende Diagnose vorliegt.
Entscheidend ist vielmehr, ob eine bestehende oder drohende Beeinträchtigung mit klar erkennbarem Unterstützungsbedarf im Alltag sichtbar wird.
Das zeigt sich beispielsweise, wenn:
- ein Kind im Kita-Alltag überfordert wirkt
- die Einbindung in die Gruppe nicht gelingen will
- gezielte Unterstützung offensichtlich notwendig erscheint
Der Antrag lässt sich parallel zu weiterer diagnostischer Abklärung stellen.
Gerade in den frühen Lebensjahren macht frühzeitige Unterstützung einen großen Unterschied.
Wolkenfreie Zeit arbeitet bundesländerübergreifend. Auch in Baden-Württemberg, etwa in Tübingen, sind Familien bei uns herzlich willkommen.
Wichtig für Eltern zu wissen: Ihnen steht gesetzlich ein Wunsch- und Wahlrecht zu.
Das heißt konkret: Entscheiden Sie sich für Wolkenfreie Zeit, lässt sich die Unterstützung grundsätzlich unabhängig vom Wohnort organisieren.
Uns geht es nicht um feste Regionsgrenzen, sondern um die passende Unterstützung: Jede Anfrage betrachten wir einzeln und finden Lösungen – auch dort, wo bestehende Strukturen an ihre Grenzen stoßen.
Über 500 Fachkräfte vor Ort — vom Norden Schleswig-Holsteins bis nach Sachsen und Thüringen. Eine Auswahl unserer Einsatzorte:
Dein Ort ist nicht dabei? Frag trotzdem an. Dank gesetzlich verankertem Wunsch- und Wahlrecht können wir auch außerhalb dieser Liste unterstützen.
Finden Sie jetzt heraus, ob Ihr Kind Anspruch hat – kostenlos, unverbindlich und ohne Behördenstress.
Viele Familien zögern zu lange. Dabei entscheidet frühzeitige Unterstützung darüber, ob ein Kind Anschluss findet oder weiter zurückbleibt.
Wir prüfen den Anspruch, begleiten Sie durch alle Schritte und stehen Ihrem Kind bis zum Start der Unterstützung zur Seite – klar, strukturiert und zuverlässig.
In vielen Fällen kann die Kita-Assistenz in Tübingen innerhalb weniger Wochen beginnen.
Tübingen gehört zum Landkreis Tübingen in Baden-Württemberg. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Tübingen aktiv und begleitet Familien in Tübingen mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Tübingen – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Kita-Assistenz in Tübingen kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.
Ein Kind erlebt die Begleitung durch die Kita-Assistenz dort, wo sein Alltag tatsächlich stattfindet – je nach Bedarf direkt in der Kita, in der Schule oder zu Hause. Über die gesamte Zeit hinweg bleibt möglichst eine feste Bezugsperson an der Seite des Kindes, damit Vertrauen wachsen kann und Übergänge leichter gelingen. Eng abgestimmt mit der Familie und den pädagogischen Fachkräften vor Ort passt sich die Begleitung immer wieder an das an, was das Kind gerade braucht.
Familien aus Tübingen, die den Einstieg suchen, beginnen am besten mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch, in dem die aktuelle Situation gemeinsam betrachtet wird. Im Anschluss übernehmen wir die Organisation rund um den Antrag beim Jugendamt Tübingen oder Sozialamt und begleiten Sie durch alle weiteren Schritte. So bleibt für die Familie mehr Raum, sich auf das Kind zu konzentrieren, während wir uns um Struktur und Abläufe kümmern.
Über die Bewilligung der Kita-Assistenz in Tübingen entscheidet das Jugendamt der Stadt Tübingen bzw. Jugendamt Tübingen (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Tübingen (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Tübingen – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Baden-Württemberg gilt das Wunsch- und Wahlrecht.
Wolkenfreie Zeit ist in ganz Baden-Württemberg aktiv – auch in Ihrer Nähe:
Welches Amt bewilligt die Kita-Assistenz in Tübingen?
In Tübingen ist das Jugendamt der Stadt Tübingen bzw. Jugendamt Tübingen bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Tübingen zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.
Kostet die Kita-Assistenz in Tübingen etwas?
Nein. Für Familien in Tübingen ist die Kita-Assistenz kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.