Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Platz gefunden. Nicht, weil alles leichter wurde – sondern weil jemand ihn wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin

Es fehlt nicht der Wille, dazuzugehören.
Es fehlt jemand, der den Weg dorthin mitgeht.
Die Kita-Assistenz von Wolkenfreie Zeit in Albstadt ist genau dieser Wegbegleiter.
Für Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten.
Ihr Kind muss nicht länger außen vor bleiben.
Rufen Sie uns an.
An manchen Tagen wächst der Trubel der Gruppe Ihrem Kind über den Kopf.
Es verliert schnell den Anschluss.
Nicht aus Unwillen,
sondern weil der nächste Schritt allein noch zu groß ist.
Gerade Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsverzögerungen oder weiteren Förderbedarfen benötigen im Kita-Alltag zusätzlichen Halt – etwas mehr Zeit, mehr Ruhe und eine feste Person an ihrer Seite, auf die Verlass ist.
Fehlt diese Begleitung, wird der Weg unnötig steinig –
nicht nur beim Lernen,
sondern auch beim Ankommen in der Gruppe.
Hier setzen wir an und gehen an der Seite Ihres Kindes mit.
Zu viele Reize, Lautstärke und Gruppendynamik führen rasch zur Überforderung – die Entwicklung gerät ins Stocken
Was heute liegen bleibt, muss später mühsam nachgeholt werden – die frühen Jahre setzen die Weichen
Zwischen den Zuständigkeiten geht oft kostbare Zeit verloren – wir kennen die Wege und übernehmen die Organisation für Sie
Kita-Assistenz ist keine bloße Ergänzung, sondern häufig der Punkt, an dem sich Überforderung in echte Entwicklung wandelt.
Unsere Kita-Assistenz zählt als Eingliederungshilfe nach SGB IX und hilft Kindern mit besonderem Förderbedarf, im Kita-Alltag von Albstadt Schritt für Schritt anzukommen.
Unsere Kita-Assistenzen sind tagtäglich an der Seite Ihres Kindes – beim Spielen, beim Essen, in Übergangsmomenten und in schwierigen Situationen.
Nicht als zusätzliches Auge, das nur beobachtet.
Sondern als feste Bezugsperson, die Ihr Kind versteht, stärkt und gezielt weiterbringt.
Der Unterschied steckt im Aufbau dahinter:
Unsere Mitarbeitenden sind nicht einfach anwesend.
Sie werden gezielt vorbereitet, im Alltag begleitet und fachlich angeleitet.
Über unsere interne Schulungsstruktur und die enge Anleitung durch erfahrene Fachkräfte – darunter Erzieher:innen und Diplom-Pädagog:innen – sorgen wir dafür, dass Unterstützung nicht nur gut gemeint, sondern fachlich tragfähig ist.
Wir arbeiten heilpädagogisch, mit klarer Struktur und nah am echten Alltag – ausgerichtet auf den Förderbedarf, den Ihr Kind mitbringt.
Eingliederungshilfe nach SGB IX – je nach Lage finanziert über Jugendamt oder Sozialamt.
Wir prüfen kostenfrei, welcher Anspruch für Ihr Kind infrage kommt, klären die Zuständigkeit und übernehmen die komplette Antragstellung.
Kinder von etwa 2 bis 6 Jahren mit drohender oder bestehender Behinderung, die im Kita-Alltag ohne Begleitung schnell an ihre Grenzen kommen.
Häufige Förderbedarfe:
Autismus-Spektrum · ADHS · Sprachentwicklungsstörungen · Entwicklungsverzögerungen · motorische Auffälligkeiten · sozial-emotionale Schwierigkeiten · Mehrfachbehinderungen
Die Begleitung geschieht stets in enger Abstimmung mit:
So entsteht kein Weg im Alleingang – sondern ein gemeinsam abgestimmtes Konzept.
Ausgangspunkt ist stets der individuelle Förderbedarf Ihres Kindes – nicht ein festes Schema.
Denn jedes Kind geht seinen eigenen Weg mit eigenen Stärken, Hürden und Fortschritten.
Darüber hinaus begleiten wir den gesamten Ablauf:
Wir klären die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX und übernehmen die vollständige Antragstellung.
Keine leeren Zusagen.
Sondern greifbare Unterstützung, Tag für Tag, mitten im Kita-Geschehen.
Unsere Kita-Assistenz setzt genau dort an, wo Kinder sonst zurückfallen würden:
im Gruppengeschehen, bei Übergängen, in emotional aufwühlenden Momenten und in der Entwicklung.
Ihr Kind wird aktiv ins gemeinsame Spiel geholt, knüpft Kontakte und findet seinen Platz innerhalb der Gruppe.
Nicht am Rand stehend. Sondern mitten drin.
Sprache wächst nicht am Tisch – sondern mitten im Geschehen.
Wir fördern Kommunikation genau dort: beim Spielen, beim Essen, in echten Momenten.
Mit Struktur, Geduld und gezielten Impulsen.
Anziehen, basteln, klettern, ausprobieren.
Ihr Kind geht diese Schritte in seinem eigenen Tempo – begleitet statt überfordert.
Überforderung wird frühzeitig bemerkt – bevor sie sich zuspitzt.
Wir unterstützen Ihr Kind dabei, Gefühle einzuordnen und Situationen besser zu bewältigen.
Essen, Toilettengang, Übergänge – behutsam, würdevoll und abgestimmt auf den Entwicklungsstand Ihres Kindes.
Kein isoliertes Vorgehen, sondern ein abgestimmtes Miteinander:
regelmäßiger Austausch mit Erzieher:innen, Eltern, Frühförderstellen und Therapeut:innen.
Telefonisch, per WhatsApp oder über das Formular.
Ohne Warteschleife. Ohne unnötige Umwege.
Sie erhalten zügig eine klare Antwort.
Keine Lösung von der Stange.
Gemeinsam betrachten wir: Bedarf, Situation, Diagnose, Kita-Alltag in Albstadt und Zuständigkeit.
Danach wissen Sie genau, welcher Weg möglich ist.
Wir klären die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch nach SGB IX und erledigen die gesamte Antragstellung.
Sie müssen sich nicht selbst durch Formulare kämpfen.
Keine zufällige Zuteilung.
Wir suchen gezielt die Kita-Assistenz aus, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das entscheidet über den Erfolg des Weges.
Ihr Kind erhält eine verlässliche Bezugsperson, die begleitet, stärkt und Entwicklung tatsächlich anstößt.
Unsere Mitarbeitenden werden nicht einfach eingesetzt, sondern gezielt geschult und im Alltag begleitet.
Unterstützt durch erfahrene Fachkräfte, Erzieher:innen und Pädagog:innen.
Wir besetzen nicht nach Zufall.
Wir wählen gezielt die Person aus, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das macht im Alltag den entscheidenden Unterschied.
Von der ersten Einschätzung bis zur Bewilligung.
Antrag, Abstimmung, Kontakt zu Jugendamt oder Sozialamt — das übernehmen wir für Sie.
Ihr Kind bekommt eine feste Bezugsperson.
Kein ständiger Wechsel, keine Unsicherheit, sondern ein verlässlicher Alltag.
Kita, Eltern, Frühförderstellen, Therapeut:innen und Kostenträger — wir stimmen uns ab, statt nebeneinander herzuarbeiten.
Sie haben feste Ansprechpartner.
Direkt erreichbar. Verbindlich. Ohne Weiterreichen von Stelle zu Stelle.
Unsere Mitarbeitenden bilden sich laufend weiter, damit die Unterstützung nicht stehen bleibt, sondern mit Ihrem Kind mitwächst.
Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Platz gefunden. Nicht, weil alles leichter wurde – sondern weil jemand ihn wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin
Früher war jeder Morgen ein Kampf.Martin und Lena Weber Eltern aus Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Heute geht unser Kind wieder gerne in die Kita.
Kita-Assistenz ist eine individuelle Unterstützung im Kita-Alltag für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Die Kosten werden in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen.
Der Antrag wird von den Eltern gestellt – wir unterstützen bei der Vorbereitung und begleiten den gesamten Prozess.
In vielen Fällen kann die Unterstützung innerhalb von 6–12 Wochen starten.
Ihr Kind bekommt mit einer Kita-Assistenz eine heilpädagogische Begleitperson an die Seite gestellt, die es individuell durch den Kita-Alltag führt – überall dort, wo eine Teilhabe am Gruppengeschehen sonst nicht gelingen würde.
Besonders geeignet ist diese Unterstützung für Kinder mit:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorischen oder kognitiven Besonderheiten
- Verhaltensauffälligkeiten oder mehreren gleichzeitigen Beeinträchtigungen
Die Begleitung geschieht mitten im Geschehen: beim gemeinsamen Spielen, beim Essen, in Übergangssituationen und immer dann, wenn es für Ihr Kind schwierig wird.
Dabei zählt nicht das reine Beaufsichtigen, sondern echte Teilhabe. Ihr Kind soll aktiv mitmachen können, statt am Rand zu stehen – das gilt genauso für Familien in Albstadt und im Zollernalbkreis.
Für Familien in Albstadt entstehen in der Regel keine Kosten – die Kita-Assistenz wird als Leistung der Eingliederungshilfe finanziert.
Die rechtliche Grundlage bildet:
§ 112 SGB IX
oder § 35a SGB VIII, wenn eine seelische Beeinträchtigung vorliegt
Je nach Art der Beeinträchtigung ist unterschiedlich zuständig:
- das Sozialamt bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung
- das Jugendamt Zollernalbkreis bei seelischer Beeinträchtigung
Wir klären für Sie kostenfrei:
- ob Ihr Kind einen Anspruch hat
- welche Stelle im Zollernalbkreis zuständig ist
- welche Unterlagen Sie dafür benötigen
Sie als Eltern reichen den Antrag beim zuständigen Amt selbst ein – dabei stehen wir Ihnen Schritt für Schritt zur Seite.
Unsere Unterstützung umfasst:
- die Klärung, ob Jugendamt Zollernalbkreis oder Sozialamt zuständig ist
- eine strukturierte Vorbereitung Ihres Antrags
- die Abstimmung mit der Kita und weiteren beteiligten Stellen
- den Überblick über alle notwendigen Unterlagen
Dazu zählen beispielsweise:
- ärztliche oder psychologische Einschätzungen
- Entwicklungsberichte der Kita
- ergänzende Nachweise zum Förderbedarf
Diese Nachweise fordern Sie selbst an und reichen sie ein – wir sagen Ihnen genau, was wann gebraucht wird.
Die Entscheidung liegt bei Ihnen als Familie, wir kümmern uns um Struktur und Entlastung.
Falls Rückfragen kommen oder der Antrag abgelehnt wird:
- helfen wir dabei, den Bescheid richtig einzuordnen
- zeigen wir Ihnen mögliche nächste Schritte
Am Ende steht ein gut vorbereiteter Antrag, der die tatsächliche Situation Ihres Kindes nachvollziehbar beschreibt.
Familien im Zollernalbkreis begleiten wir dabei komplett kostenfrei.
Ihr Kind kann eine Kita-Assistenz bewilligt bekommen, sobald eine bestehende oder drohende Behinderung vorliegt, die im Kita-Alltag spürbaren Unterstützungsbedarf verursacht.
Häufige Diagnosen sind unter anderem:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS / ADS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorische oder kognitive Besonderheiten
- Wahrnehmungsstörungen
- geistige oder körperliche Behinderungen
- Mehrfachbehinderungen
- seelische Beeinträchtigungen
Ausschlaggebend ist letztlich nicht die Diagnose selbst, sondern der konkrete Unterstützungsbedarf, den Ihr Kind im Alltag zeigt.
Auch ohne vollständige Diagnose kann sich ein Antrag lohnen, wenn der Förderbedarf offensichtlich ist.
Ihr Kind wird von der Kita-Assistenz passgenau durch den Tag begleitet – ganz nach seinen individuellen Bedürfnissen.
Zu den zentralen Aufgaben gehören:
- Spielbegleitung & Gruppenintegration – Kontakte zu anderen Kindern fördern, Teilhabe ermöglichen
- Sprachliche Unterstützung im Alltag – Kommunikation beim Spielen, Essen und in der Gruppe stärken
- Begleitung bei Übergängen & wiederkehrenden Abläufen – Sicherheit in wechselnden Situationen geben
- Emotionale Stabilisierung & Krisenbegleitung – Überforderung frühzeitig wahrnehmen und ruhig auffangen
- Förderung von Motorik & Selbstständigkeit – Entwicklung im individuellen Tempo begleiten
- Unterstützung bei Mahlzeiten & Pflegesituationen – respektvoll, diskret und altersgerecht
- Enge Abstimmung mit Kita, Familie & Fachstellen – für eine tragfähige Entwicklung
Wichtig zu wissen: Therapeutische Leistungen wie Logopädie oder Ergotherapie sind eigenständige Maßnahmen – wir arbeiten dabei eng mit den zuständigen Fachstellen zusammen.
Die Dauer hängt vom zuständigen Amt ab.
Oft startet die Kita-Assistenz innerhalb von 6 bis 12 Wochen.
Zwei Prozesse laufen dabei meist gleichzeitig:
- die Antragstellung und Prüfung durch das Amt
- die Suche nach einer geeigneten Fachkraft für Ihr Kind
Auf Ihre erste Anfrage erhalten Sie meist noch am gleichen Werktag eine Antwort.
Liegt bereits eine Bewilligung vor, geht alles Weitere meist schneller.
Wir sorgen dafür, dass:
- der Antrag vollständig eingereicht wird
- Rückfragen zügig beantwortet werden
- unnötige Wartezeiten vermieden werden
Eine Ablehnung heißt nicht, dass kein Anspruch besteht.
Häufig lässt sich die Entscheidung im nächsten Schritt noch ändern, zum Beispiel durch:
- ergänzende fachliche Stellungnahmen
- eine präzisere Beschreibung des Unterstützungsbedarfs
- einen formellen Widerspruch
Wir unterstützen Sie dabei,
- den Bescheid verständlich zu machen
- mögliche Gründe der Ablehnung zu erkennen
- die richtigen nächsten Schritte vorzubereiten
Unser Ziel bleibt dabei immer gleich: Wir wollen die tatsächliche Situation Ihres Kindes klar und nachvollziehbar darstellen.
Nein, das ist keine Voraussetzung.
Ein Anspruch kann auch ohne abgeschlossene Diagnose bestehen.
Entscheidend ist, ob eine bestehende oder drohende Beeinträchtigung erkennbar ist, die im Alltag deutliche Unterstützung erfordert.
Anzeichen dafür können sein:
- Ihr Kind wirkt im Kita-Alltag häufig überfordert
- die Integration in die Gruppe gelingt nicht
- ein gezielter Unterstützungsbedarf ist klar erkennbar
Der Antrag kann parallel zu weiteren diagnostischen Abklärungen gestellt werden.
Gerade in den frühen Lebensjahren ist rechtzeitige Unterstützung besonders wertvoll.
Wolkenfreie Zeit ist bundesländerübergreifend aktiv. Auch in Baden-Württemberg, etwa in Albstadt, sind Familien herzlich willkommen.
Für Eltern ist wichtig zu wissen: Sie besitzen ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht.
Das heißt: Entscheiden Sie sich für Wolkenfreie Zeit, lässt sich die Unterstützung grundsätzlich unabhängig vom Wohnort organisieren.
Uns geht es nicht um feste Regionen, sondern um die passende Unterstützung für Ihr Kind: Jede Anfrage prüfen wir individuell und finden Lösungen – auch über bestehende Strukturen hinaus.
Über 500 Fachkräfte vor Ort — vom Norden Schleswig-Holsteins bis nach Sachsen und Thüringen. Eine Auswahl unserer Einsatzorte:
Dein Ort ist nicht dabei? Frag trotzdem an. Dank gesetzlich verankertem Wunsch- und Wahlrecht können wir auch außerhalb dieser Liste unterstützen.
Finden Sie jetzt heraus, ob Ihr Kind Anspruch hat – kostenlos, unverbindlich und ohne bürokratischen Aufwand.
Viele Familien in Albstadt zögern zu lange. Dabei entscheidet frühzeitige Unterstützung darüber, ob ein Kind Anschluss findet oder weiter den Anschluss verliert.
Wir prüfen den Anspruch, begleiten Sie Schritt für Schritt und stehen Ihrem Kind bis zum Start der Unterstützung zur Seite – klar, geordnet und zuverlässig.
Häufig kann die Kita-Assistenz bereits innerhalb weniger Wochen beginnen.
Albstadt gehört zum Zollernalbkreis in Baden-Württemberg. Wolkenfreie Zeit ist im Zollernalbkreis aktiv und begleitet Familien in Albstadt mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Albstadt – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Kita-Assistenz in Albstadt kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.
Ihr Kind wird dort begleitet, wo es Ihren Alltag lebt – direkt in der Kita, in der Schule oder zu Hause, je nachdem, welche Leistung bewilligt wurde. Eine feste Bezugsperson baut Vertrauen auf und kennt die Situation Ihres Kindes genau. Regelmäßige Abstimmung mit Ihnen als Familie sorgt dafür, dass die Begleitung wirklich zu den Bedürfnissen Ihres Kindes passt.
Familien aus Albstadt können den Einstieg unkompliziert starten: Ein kostenloses Erstgespräch klärt, welche Unterstützung für Ihr Kind infrage kommt. Danach übernehmen wir die Organisation und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess – damit Sie sich auf Ihr Kind konzentrieren können.
Über die Bewilligung der Kita-Assistenz in Albstadt entscheidet das Jugendamt Zollernalbkreis (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Zollernalbkreis (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Zollernalbkreis – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Baden-Württemberg gilt das Wunsch- und Wahlrecht.
Wolkenfreie Zeit ist in ganz Baden-Württemberg aktiv – auch in Ihrer Nähe:
Welches Amt bewilligt die Kita-Assistenz in Albstadt?
In Albstadt ist das Jugendamt Zollernalbkreis bzw. die Eingliederungshilfe im Zollernalbkreis zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.
Kostet die Kita-Assistenz in Albstadt etwas?
Nein. Für Familien in Albstadt ist die Kita-Assistenz kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.