Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Platz gefunden. Nicht weil alles leichter wurde – sondern weil ihn jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin

Nicht, weil der Wille zur Teilhabe fehlt.
Sondern weil bislang niemand den Weg dorthin ebnet.
Genau diesen Weg ebnet die Kita-Assistenz von Wolkenfreie Zeit in Sinsheim.
Für Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten.
Ihr Kind muss nicht länger außen vor bleiben.
Rufen Sie uns an.
An manchen Tagen wirkt der Trubel der Gruppe für Ihr Kind einfach übermächtig.
Es gerät dabei schnell ins Hintertreffen.
Nicht aus fehlendem Willen,
sondern weil der eigene Weg dorthin noch fehlt.
Gerade Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsverzögerungen oder weiteren Förderbedarfen benötigen im Kita-Alltag zusätzliche Schritte – mehr Zeit, mehr Ruhe und eine feste Person, die ihnen zur Seite steht.
Fehlt diese Begleitung, wird der Weg unnötig steinig –
nicht nur beim Lernen,
sondern auch beim Ankommen und Mitmachen.
Hier setzen wir an und gehen mit Ihrem Kind gemeinsam voran.
Reize, Lautstärke und Gruppendynamik überfordern rasch – die Entwicklung gerät dabei ins Stocken
Was jetzt an Förderung ausbleibt, lässt sich später nur mühsam nachholen – die frühen Jahre geben die Richtung vor
Viele Familien verlieren dabei wertvolle Zeit – wir kennen die Zuständigkeiten und steuern den gesamten Weg für Sie
Kita-Assistenz ist kein „Extra“, sondern häufig der ausschlaggebende Schritt zwischen Überforderung und tatsächlichem Fortschritt.
Unsere Kita-Assistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach SGB IX und ebnet Kindern mit besonderem Förderbedarf den Weg zu echter Teilhabe im Kita-Alltag.
Unsere Kita-Assistenzen begleiten Ihr Kind in Sinsheim tagtäglich – beim Spielen, beim Essen, in Übergängen und in herausfordernden Momenten.
Nicht als zusätzliches Aufsichtspersonal.
Sondern als feste Bezugsperson, die Ihr Kind versteht, stärkt und gezielt auf seinem Weg fördert.
Der Unterschied steckt im Konzept dahinter:
Unsere Mitarbeitenden sind nicht bloß anwesend.
Sie werden gezielt vorbereitet, im Alltag begleitet und fachlich angeleitet.
Durch unser internes Schulungssystem und die enge Begleitung erfahrener Fachkräfte – darunter Erzieher:innen und Diplom-Pädagog:innen – sorgen wir dafür, dass Unterstützung nicht nur gut gemeint, sondern fachlich wirksam ist.
Wir gehen heilpädagogisch, strukturiert und alltagsnah vor – ausgerichtet auf den individuellen Förderbedarf Ihres Kindes.
Eingliederungshilfe nach SGB IX – je nach Lage finanziert über Jugendamt oder Sozialamt.
Kostenlos klären wir, welcher Anspruch für Ihr Kind greift, ermitteln die zuständige Stelle und übernehmen die vollständige Antragstellung.
Kinder von ca. 2 bis 6 Jahren mit drohender oder bestehender Behinderung, die im Kita-Alltag ohne Begleitung rasch an ihre Grenzen stoßen.
Typische Förderbedarfe:
Autismus-Spektrum · ADHS · Sprachentwicklungsstörungen · Entwicklungsverzögerungen · motorische Auffälligkeiten · sozial-emotionale Schwierigkeiten · Mehrfachbehinderungen
Die Begleitung stimmen wir stets ab mit:
So entsteht keine isolierte Maßnahme – sondern ein gemeinsam getragenes Konzept.
Ausgangspunkt ist immer der individuelle Förderbedarf Ihres Kindes – niemals eine vorgefertigte Lösung.
Denn jedes Kind bringt eigene Stärken, Herausforderungen und Entwicklungsschritte mit auf seinen Weg.
Darüber hinaus steuern wir den kompletten Prozess:
Wir ermitteln die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX und übernehmen die vollständige Antragstellung.
Keine leeren Ankündigungen.
Sondern spürbare Unterstützung, tagtäglich, mitten im echten Kita-Geschehen.
Unsere Kita-Assistenz setzt genau dort an, wo Kinder sonst zurückfallen würden:
im Gruppenalltag, in Übergängen, in emotionalen Momenten und in der Entwicklung insgesamt.
Ihr Kind wird aktiv ins Spielgeschehen geholt, knüpft Kontakte und findet seinen festen Platz in der Gruppe.
Nicht am Rand. Sondern mitten drin.
Sprache wächst nicht am Schreibtisch – sondern im Miteinander.
Wir setzen genau dort an: beim Spielen, beim Essen, in echten Momenten.
Mit Struktur, Geduld und gezielten Impulsen.
Anziehen, basteln, klettern, ausprobieren.
Ihr Kind geht diesen Weg im eigenen Tempo – begleitet statt überfordert.
Überforderung erkennen wir frühzeitig – bevor sie eskaliert.
Wir helfen Ihrem Kind, Gefühle einzuordnen und Situationen besser zu meistern.
Essen, Toilettengang, Übergänge – behutsam, respektvoll und dem Entwicklungsstand Ihres Kindes entsprechend.
Keine isolierte Einzelaktion, sondern ein abgestimmtes Zusammenspiel:
regelmäßiger Kontakt mit Erzieher:innen, Eltern, Frühförderstellen und Therapeut:innen.
Telefonisch, per WhatsApp oder über das Formular.
Ohne Warteschleife. Ohne umständliche Schritte.
Sie erhalten zügig eine eindeutige Rückmeldung.
Keine Lösung von der Stange.
Gemeinsam betrachten wir: Bedarf, Situation, Diagnose, Kita-Alltag und Zuständigkeit.
Danach wissen Sie genau, welcher Weg möglich ist.
Wir ermitteln die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch nach SGB IX und führen die gesamte Antragstellung durch.
Sie müssen sich nicht selbst durch Ämter kämpfen.
Keine zufällige Zuteilung.
Wir wählen gezielt die Kita-Assistenz aus, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das entscheidet über den Erfolg auf dem gemeinsamen Weg.
Ihr Kind erhält eine feste Bezugsperson, die begleitet, stärkt und echte Entwicklung ermöglicht.
Unsere Mitarbeitenden werden nicht einfach eingesetzt, sondern gezielt geschult und im Alltag begleitet.
Unterstützt durch erfahrene Fachkräfte, Erzieher:innen und Pädagog:innen.
Wir besetzen nicht nach Zufallsprinzip.
Wir wählen gezielt die Bezugsperson aus, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Genau das macht im Alltag den Unterschied.
Von der ersten Einschätzung bis zur Bewilligung.
Antrag, Abstimmung, Kommunikation mit Jugendamt oder Sozialamt — das übernehmen wir für Sie.
Ihr Kind bekommt eine feste Bezugsperson.
Kein ständiger Wechsel. Keine Unsicherheit. Sondern verlässliche Struktur im Alltag.
Kita, Eltern, Frühförderstellen, Therapeut:innen und Kostenträger — wir arbeiten Hand in Hand, nicht getrennt voneinander.
Sie haben feste Ansprechpartner.
Direkt erreichbar. Verbindlich. Ohne Weiterverweisen im System.
Unsere Mitarbeitenden bilden sich fortlaufend weiter, damit die Unterstützung nicht stehen bleibt, sondern mit Ihrem Kind mitwächst.
Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Platz gefunden. Nicht weil alles leichter wurde – sondern weil ihn jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin
Früher war jeder Morgen ein Kraftakt.Martin und Lena Weber Eltern aus Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Heute geht unser Kind wieder gerne in die Kita.
Kita-Assistenz ist eine individuelle Unterstützung im Kita-Alltag für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Die Kosten werden in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen.
Der Antrag wird von den Eltern gestellt – wir unterstützen bei der Vorbereitung und begleiten den gesamten Prozess.
In vielen Fällen kann die Unterstützung innerhalb von 6–12 Wochen starten.
Sobald ein Kind im Kita-Alltag nicht ausreichend am Gruppengeschehen teilhaben kann, setzt eine Kita-Assistenz an – eine heilpädagogische Begleitung, die genau dort unterstützt, wo es nötig ist.
Insbesondere folgende Kinder profitieren davon:
- Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung
- Kinder mit ADHS
- Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen
- Kinder mit motorischen oder kognitiven Besonderheiten
- Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten oder mehrfachen Beeinträchtigungen
Die Begleitung geschieht mitten im Geschehen: beim gemeinsamen Spiel, beim Essen, in Übergangssituationen und dort, wo es für das Kind besonders herausfordernd wird.
Es geht dabei nicht um bloße Aufsicht, sondern um echte Teilhabe – Kinder sollen mitmachen können, statt am Rand zu stehen. Das gilt auch für Familien in Sinsheim und im Rhein-Neckar-Kreis.
Für Familien in Sinsheim entstehen im Regelfall keine Kosten für die Kita-Assistenz, da sie als Leistung der Eingliederungshilfe finanziert wird.
Rechtliche Grundlage dafür:
§ 112 SGB IX
oder § 35a SGB VIII (wenn eine seelische Beeinträchtigung vorliegt)
Welche Stelle zuständig ist, hängt von der Art der Beeinträchtigung ab:
- das Sozialamt bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung
- das Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis bei seelischer Beeinträchtigung
Ohne Kosten für Sie klären wir:
- ob überhaupt ein Anspruch besteht
- welche Stelle im Rhein-Neckar-Kreis konkret zuständig ist
- welche Unterlagen dafür vorzubereiten sind
Sobald Sie sich zu einem Antrag entschließen, stellen Sie diesen selbst beim zuständigen Amt – Schritt für Schritt begleiten wir Sie dabei.
Unsere Unterstützung umfasst dabei:
- die Klärung, ob Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis oder Sozialamt zuständig ist
- eine klare Struktur für die Antragsvorbereitung
- die Abstimmung mit Kita und weiteren Fachstellen
- den Überblick über sämtliche notwendigen Unterlagen
Dazu zählen etwa:
- ärztliche oder psychologische Einschätzungen
- Entwicklungsberichte aus der Kita
- weitere Nachweise zum Unterstützungsbedarf
Diese Nachweise fordern Sie eigenständig an und reichen sie ein – wir erklären Ihnen genau, was zu welchem Zeitpunkt gebraucht wird.
Die Entscheidung darüber liegt bei Ihnen, wir kümmern uns um Struktur und Entlastung im Prozess.
Falls Rückfragen aufkommen oder ein Bescheid ablehnend ausfällt:
- unterstützen wir beim Verständnis des Bescheids
- und zeigen mögliche weitere Schritte auf
Ziel ist stets ein gut vorbereiteter Antrag, der die tatsächliche Situation Ihres Kindes nachvollziehbar abbildet.
Für Familien im Rhein-Neckar-Kreis ist diese Begleitung durch uns kostenfrei.
Sobald bei einem Kind eine bestehende oder drohende Behinderung vorliegt, die im Alltag einen deutlichen Unterstützungsbedarf mit sich bringt, kann eine Kita-Assistenz bewilligt werden.
Zu den häufigen Diagnosen zählen:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS / ADS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorische oder kognitive Besonderheiten
- Wahrnehmungsstörungen
- geistige oder körperliche Behinderungen
- Mehrfachbehinderungen
- seelische Beeinträchtigungen
Am Ende zählt jedoch nicht die Diagnose allein, sondern der konkrete Unterstützungsbedarf im Kita-Alltag.
Selbst wenn noch keine abgeschlossene Diagnose vorliegt, kann sich ein Antrag lohnen, sobald der Förderbedarf klar erkennbar ist.
Passgenau auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes abgestimmt, begleitet die Kita-Assistenz durch den gesamten Tag.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
- Spielbegleitung & Gruppenintegration – Kontakte zu anderen Kindern fördern, Teilhabe ermöglichen
- Sprachförderung im Alltag – Kommunikation beim Spielen, Essen und in der Gruppe unterstützen
- Begleitung bei Übergängen & Routinen – Halt in wechselnden Situationen geben
- Emotionale Regulation & Krisenbegleitung – Überforderung frühzeitig erkennen und ruhig begleiten
- Förderung von Motorik & Selbstständigkeit – Entwicklung im eigenen Tempo unterstützen
- Hilfe bei Mahlzeiten & Pflegesituationen – respektvoll, diskret und altersgerecht
- Abstimmung mit Kita, Eltern & Fachstellen – für eine tragfähige, nachhaltige Entwicklung
Wichtig zu wissen: Therapeutische Leistungen wie Logopädie oder Ergotherapie sind eigenständige Maßnahmen – wir stimmen uns dabei eng mit den zuständigen Fachstellen ab.
Wie viel Zeit vergeht, hängt vom jeweils zuständigen Amt ab.
Häufig kann die Kita-Assistenz bereits innerhalb von 6 bis 12 Wochen beginnen.
Zwei Prozesse laufen dabei meist gleichzeitig:
- die Antragstellung und Prüfung durch das Amt
- die Suche nach einer geeigneten Fachkraft
Noch am selben Werktag erhalten Sie in der Regel eine Rückmeldung auf Ihre erste Anfrage.
Liegt bereits eine Bewilligung vor, geht alles oft deutlich schneller.
Wir achten dabei darauf, dass:
- der Antrag vollständig eingereicht wird
- Rückfragen zügig beantwortet werden
- unnötige Wartezeiten vermieden werden
Selbst eine Ablehnung heißt nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.
Häufig lässt sich die Entscheidung im nächsten Schritt noch korrigieren, zum Beispiel durch:
- zusätzliche fachliche Stellungnahmen
- eine präzisere Beschreibung des Unterstützungsbedarfs
- einen formellen Widerspruch
Dabei unterstützen wir Sie, indem wir:
- den Bescheid verständlich einordnen
- mögliche Ablehnungsgründe erkennen
- die passenden nächsten Schritte vorbereiten
Unser Ziel bleibt dabei unverändert: die tatsächliche Situation Ihres Kindes klar und nachvollziehbar darzustellen.
Ja, grundsätzlich ist das möglich.
Selbst ohne abgeschlossene Diagnose kann bereits ein Anspruch bestehen.
Entscheidend ist, ob eine bestehende oder drohende Beeinträchtigung mit deutlichem Unterstützungsbedarf im Alltag erkennbar ist.
Das zeigt sich beispielsweise, wenn:
- Ihr Kind im Kita-Alltag überfordert wirkt
- die Integration in die Gruppe nicht gelingt
- ein gezielter Unterstützungsbedarf erkennbar ist
Parallel zur weiteren Diagnostik kann der Antrag bereits gestellt werden.
Gerade in den ersten Lebensjahren zählt frühzeitige Unterstützung besonders viel.
Bundesländerübergreifend ist Wolkenfreie Zeit tätig – auch in Baden-Württemberg, etwa in Sinsheim, sind Familien bei uns herzlich willkommen.
Wichtig für Eltern: Ihnen steht ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht zu.
Entscheiden Sie sich für Wolkenfreie Zeit, kann die Unterstützung grundsätzlich unabhängig vom Wohnort organisiert werden.
Uns geht es nicht um feste Regionen, sondern um passende Unterstützung: Jede Anfrage prüfen wir individuell und finden Lösungen – auch jenseits bestehender Strukturen.
Über 500 Fachkräfte vor Ort — vom Norden Schleswig-Holsteins bis nach Sachsen und Thüringen. Eine Auswahl unserer Einsatzorte:
Dein Ort ist nicht dabei? Frag trotzdem an. Dank gesetzlich verankertem Wunsch- und Wahlrecht können wir auch außerhalb dieser Liste unterstützen.
Klären Sie jetzt, ob Ihr Kind Anspruch hat – kostenlos, unverbindlich und ohne Behördendruck.
Viele Familien zögern zu lange. Dabei entscheidet frühzeitige Unterstützung darüber, ob ein Kind den Anschluss findet oder weiter zurückbleibt.
Wir prüfen den Anspruch, begleiten Sie Schritt für Schritt und stehen Ihrem Kind bis zum Start der Unterstützung zur Seite – klar, strukturiert und zuverlässig.
In vielen Fällen kann die Kita-Assistenz in Sinsheim bereits innerhalb weniger Wochen beginnen.
Sinsheim gehört zum Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg. Wolkenfreie Zeit ist im Rhein-Neckar-Kreis aktiv und begleitet Familien in Sinsheim mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Sinsheim – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Kita-Assistenz in Sinsheim kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.
Sobald die Kita-Assistenz startet, findet die Begleitung direkt dort statt, wo Ihr Kind seinen Alltag verbringt – in der Kita, gegebenenfalls in der Schule oder zu Hause, je nach bewilligter Leistung. Eine feste Bezugsperson begleitet Ihr Kind verlässlich durch den Tag und bleibt eng mit Ihnen als Familie sowie mit den pädagogischen Fachkräften der Einrichtung im Austausch. So entsteht ein Betreuungsalltag, der sich an den tatsächlichen Bedürfnissen Ihres Kindes in Sinsheim orientiert – strukturiert, planbar und nachvollziehbar für alle Beteiligten.
Wenn Sie den Einstieg für Ihr Kind in Sinsheim oder im Rhein-Neckar-Kreis suchen, beginnt alles mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation gemeinsam einordnen. Anschließend übernehmen wir die Organisation und begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Antragsprozess bei der zuständigen Stelle. Sie behalten dabei jederzeit die Entscheidungshoheit, während wir für einen klar strukturierten Ablauf sorgen.
Über die Bewilligung der Kita-Assistenz in Sinsheim entscheidet das Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Rhein-Neckar-Kreis (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Rhein-Neckar-Kreis – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Baden-Württemberg gilt das Wunsch- und Wahlrecht.
Von Sinsheim aus sind wir im Rhein-Neckar-Kreis und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:
Welches Amt bewilligt die Kita-Assistenz in Sinsheim?
In Sinsheim ist das Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis bzw. die Eingliederungshilfe im Rhein-Neckar-Kreis zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.
Kostet die Kita-Assistenz in Sinsheim etwas?
Nein. Für Familien in Sinsheim ist die Kita-Assistenz kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.