Unser Sohn ist in der Kita endlich angekommen. Nicht, weil alles leichter geworden ist – sondern weil ihn endlich jemand versteht.Julia Sparin Mutter aus Schwerin

Nicht, weil es abseits stehen möchte.
Sondern weil ihm noch niemand den Weg zeigt.
Kita-Assistenz von Wolkenfreie Zeit ist genau dieser Weg – für Familien in Heinsberg.
Für Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten.
Dein Kind soll nicht länger am Rand stehen.
Ruf uns an.
Manche Tage sind für dein Kind schwer zu bewältigen.
In der Gruppe geht vieles zu schnell.
Nicht, weil es nicht möchte,
sondern weil der nächste Schritt allein zu groß ist.
Gerade Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsverzögerungen oder anderen Förderbedarfen benötigen im Kita-Alltag zusätzliche Zeit, Ruhe und eine feste Person an ihrer Seite.
Fehlt diese Begleitung, wird der Weg unnötig steinig –
nicht nur beim Lernen,
sondern auch beim Ankommen und Mittendrin-sein.
Hier gehen wir mit deinem Kind gemeinsam los.
Lärm, viele Reize und Gruppendynamik überfordern schnell – Entwicklung gerät ins Stocken
Was jetzt liegen bleibt, holt man später schwer wieder auf – die frühen Jahre zählen doppelt
Viele Familien in Heinsberg verlieren hier kostbare Zeit – wir kennen die Zuständigkeiten und übernehmen den ganzen Weg
Kita-Assistenz ist kein nettes Extra, sondern oft der Schritt, der zwischen Überforderung und echtem Fortschritt entscheidet.
Unsere Kita-Assistenz ist eine Form der Eingliederungshilfe nach SGB IX und hilft Kindern mit besonderem Förderbedarf, im Kita-Alltag anzukommen und mitzumachen.
Unsere Kita-Assistenzen begleiten Ihr Kind jeden Tag – beim Spielen, beim Essen, in Übergängen und in schwierigen Momenten.
Nicht als zusätzliches Aufpassen.
Sondern als feste Bezugsperson, die Ihr Kind versteht, stärkt und gezielt fördert.
Der Unterschied zeigt sich im Aufbau:
Unsere Mitarbeitenden sind nicht bloß anwesend.
Sie werden gezielt vorbereitet, im Alltag angeleitet und fachlich begleitet.
Dank unserer internen Schulungsstruktur und der engen Anleitung durch erfahrene Fachkräfte – darunter Erzieher:innen und Diplom-Pädagog:innen – bleibt Unterstützung nicht nur gut gemeint, sondern wird fachlich wirksam.
Wir arbeiten heilpädagogisch, mit klarer Struktur und nah am Alltag – ausgerichtet auf den Förderbedarf Ihres Kindes.
Eingliederungshilfe nach SGB IX – je nach Lage finanziert über Jugendamt oder Sozialamt.
Wir prüfen kostenfrei, welcher Anspruch für Ihr Kind gilt, klären die Zuständigkeit und stellen den kompletten Antrag.
Kinder von ca. 2 bis 6 Jahren mit drohender oder bestehender Behinderung, die im Kita-Alltag ohne Begleitung schnell an ihre Grenzen kommen.
Typische Förderbedarfe:
Autismus-Spektrum · ADHS · Sprachentwicklungsstörungen · Entwicklungsverzögerungen · motorische Auffälligkeiten · sozial-emotionale Schwierigkeiten · Mehrfachbehinderungen
Begleitet wird immer in enger Abstimmung mit:
So entsteht keine Insellösung – sondern ein gemeinsam abgestimmter Plan.
Ausgangspunkt ist stets der persönliche Förderbedarf Ihres Kindes – kein Standardschema.
Denn jedes Kind geht seinen eigenen Weg mit eigenen Stärken, Hürden und Fortschritten.
Zusätzlich begleiten wir jeden Schritt:
Wir klären die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX und stellen den vollständigen Antrag.
Keine leeren Ankündigungen.
Sondern greifbare Hilfe, tagtäglich, mitten im Kita-Geschehen.
Unsere Kita-Assistenz setzt genau dort an, wo Kinder sonst zurückfallen:
im Gruppenalltag, in Übergängen, in emotionalen Momenten und in der Entwicklung.
Ihr Kind wird ins Spiel geholt, knüpft Kontakte und findet seinen Platz in der Gruppe.
Nicht am Rand. Sondern mitten drin.
Sprache wächst nicht am Tisch – sondern im gelebten Moment.
Wir fördern Kommunikation genau dort: beim Spielen, beim Essen, in echten Situationen.
Mit Geduld, Struktur und klarem Ziel.
Anziehen, basteln, klettern, ausprobieren.
Ihr Kind geht seinen Schritt in seinem Tempo – begleitet statt überfordert.
Überforderung erkennen wir früh – bevor sie eskaliert.
Wir helfen Ihrem Kind, Gefühle einzuordnen und Situationen besser zu meistern.
Essen, Toilettengang, Übergänge – zurückhaltend, respektvoll und passend zum Entwicklungsstand Ihres Kindes.
Kein Einzelschritt, sondern ein gemeinsam abgestimmtes Vorgehen:
regelmäßiger Austausch mit Erzieher:innen, Eltern, Frühförderstellen und Therapeut:innen.
Telefonisch, per WhatsApp oder Formular.
Ohne Warteschleife. Ohne komplizierte Umwege.
Sie erhalten schnell eine klare Antwort.
Keine Schablonenlösung.
Wir betrachten gemeinsam: Bedarf, Situation, Diagnose, Kita-Alltag und Zuständigkeit.
Danach wissen Sie genau, welcher Weg möglich ist.
Wir klären die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch nach SGB IX und stellen den vollständigen Antrag.
Sie müssen sich nicht selbst durch Behörden kämpfen.
Keine Zufallsbesetzung.
Wir wählen die Kita-Assistenz gezielt aus, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das entscheidet über den Erfolg.
Ihr Kind erhält eine feste Bezugsperson, die begleitet, stärkt und echte Entwicklung ermöglicht.
Unsere Mitarbeitenden werden nicht einfach eingesetzt, sondern gezielt geschult und im Alltag begleitet.
Unterstützt durch erfahrene Fachkräfte, Erzieher:innen und Pädagog:innen.
Wir setzen niemanden „irgendwie" ein.
Wir wählen die Bezugsperson gezielt aus, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das macht im Alltag den Unterschied.
Von der ersten Einschätzung bis zur Bewilligung.
Antrag, Abstimmung, Kontakt mit Jugendamt oder Sozialamt — das übernehmen wir.
Ihr Kind bekommt eine feste Bezugsperson.
Kein ständiger Wechsel. Keine Unsicherheit. Sondern Verlässlichkeit im Alltag.
Kita, Eltern, Frühförderstellen, Therapeut:innen und Kostenträger — wir stimmen uns ab, statt getrennt zu arbeiten.
Sie haben feste Ansprechpartner.
Direkt erreichbar. Verbindlich. Ohne Weiterreichen im System.
Unsere Mitarbeitenden werden fortlaufend geschult und weiterentwickelt, damit Unterstützung nicht stillsteht, sondern mit Ihrem Kind mitwächst.
Unser Sohn ist in der Kita endlich angekommen. Nicht, weil alles leichter geworden ist – sondern weil ihn endlich jemand versteht.Julia Sparin Mutter aus Schwerin
Früher war jeder Morgen ein Kampf.Martin und Lena Weber Eltern aus Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Heute geht unser Kind wieder gerne in die Kita.
Kita-Assistenz ist eine individuelle Unterstützung im Kita-Alltag für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Die Kosten werden in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen.
Der Antrag wird von den Eltern gestellt – wir unterstützen bei der Vorbereitung und begleiten den gesamten Prozess.
In vielen Fällen kann die Unterstützung innerhalb von 6–12 Wochen starten.
Mehr Teilhabe am Kita-Alltag ist das, was eine Kita-Assistenz ermöglichen soll – sie begleitet einzelne Kinder heilpädagogisch dort, wo sie sonst nicht ausreichend mitkommen würden.
Besonders gut geeignet ist diese Unterstützung für Kinder mit:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorischen oder kognitiven Besonderheiten
- Verhaltensauffälligkeiten oder mehreren gleichzeitigen Beeinträchtigungen
Begleitet wird das Kind mitten im Geschehen: beim Spielen, beim Essen, in Übergangsmomenten und dort, wo es für das Kind besonders herausfordernd wird.
Es geht dabei nie um reines Beaufsichtigen, sondern um echte Teilhabe – Kinder sollen mitmachen dürfen, statt am Rand zu stehen. Das gilt genauso für Familien in Heinsberg und im Kreis Heinsberg.
Kostenfrei bleibt die Kita-Assistenz für Familien in Heinsberg in aller Regel – sie zählt zu den Leistungen der Eingliederungshilfe.
Gesetzlich geregelt ist das über:
§ 112 SGB IX
oder § 35a SGB VIII (bei seelischer Beeinträchtigung)
Welche Stelle zuständig ist, hängt von der Art der Beeinträchtigung ab:
- das Sozialamt, wenn eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegt
- das Jugendamt Heinsberg, wenn eine seelische Beeinträchtigung vorliegt
Ganz ohne Kosten klären wir für Sie:
- ob überhaupt ein Anspruch besteht
- welche Stelle im Kreis Heinsberg konkret zuständig ist
- welche Unterlagen dafür gebraucht werden
Als Eltern stellen Sie den Antrag selbst beim zuständigen Amt – wir stehen Ihnen dabei die ganze Zeit über zur Seite.
Unsere Unterstützung umfasst:
- die Klärung, ob das Jugendamt Heinsberg oder das Sozialamt zuständig ist
- eine übersichtliche Struktur und gute Vorbereitung des Antrags
- die Abstimmung mit der Kita und weiteren beteiligten Fachstellen
- den Überblick über sämtliche notwendigen Unterlagen
Dazu zählen unter anderem:
- ärztliche oder psychologische Einschätzungen
- Entwicklungsberichte aus der Kita
- weitere Nachweise zum bestehenden Unterstützungsbedarf
Diese Unterlagen holen Sie selbst ein und reichen sie ein – wir sagen Ihnen genau, was wann gebraucht wird.
Die Entscheidung liegt bei Ihnen, wir übernehmen die Struktur und nehmen Ihnen Arbeit ab.
Falls Rückfragen kommen oder eine Ablehnung erfolgt:
- helfen wir dabei, den Bescheid richtig einzuordnen
- und zeigen auf, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind
Am Ende steht ein gut vorbereiteter Antrag, der die tatsächliche Situation Ihres Kindes nachvollziehbar macht.
Für Familien im Kreis Heinsberg ist diese Begleitung durch uns kostenlos.
Bewilligt werden kann eine Kita-Assistenz, wenn bei einem Kind eine bestehende oder drohende Behinderung besteht, die im Alltag spürbaren Unterstützungsbedarf erzeugt.
Zu den häufigsten Diagnosen zählen:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS / ADS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorische oder kognitive Besonderheiten
- Wahrnehmungsstörungen
- geistige oder körperliche Behinderungen
- Mehrfachbehinderungen
- seelische Beeinträchtigungen
Am Ende zählt jedoch nicht allein die Diagnose, sondern vor allem der konkrete Bedarf an Unterstützung im Kita-Alltag.
Selbst wenn noch keine abgeschlossene Diagnose vorliegt, kann sich ein Antrag lohnen, sofern der Förderbedarf deutlich erkennbar ist.
Individuell auf Ihr Kind abgestimmt begleitet die Kita-Assistenz den gesamten Tagesablauf.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
- Spielbegleitung & Einbindung in die Gruppe – Kontakte zu anderen Kindern fördern, Teilhabe ermöglichen
- Unterstützung der Sprache im Alltag – Kommunikation beim Spielen, Essen und in der Gruppe begleiten
- Begleitung bei Übergängen & wiederkehrenden Abläufen – Halt geben in wechselnden Situationen
- emotionale Regulation & Begleitung in Krisenmomenten – Überforderung frühzeitig erkennen und ruhig auffangen
- Förderung von Motorik & Selbstständigkeit – Entwicklung im eigenen Tempo begleiten
- Unterstützung bei Mahlzeiten & Pflegesituationen – respektvoll, diskret und altersgerecht
- Austausch mit Kita, Eltern & weiteren Fachstellen – für eine tragfähige und nachhaltige Entwicklung
Wichtig zu wissen: Logopädie, Ergotherapie und andere therapeutische Leistungen sind eigenständige Maßnahmen – wir arbeiten dabei eng mit den zuständigen Fachstellen zusammen.
Wie lange die Bearbeitung dauert, entscheidet letztlich das zuständige Amt.
Oft lässt sich der Start der Kita-Assistenz innerhalb von 6 bis 12 Wochen realisieren.
Zwei Prozesse laufen dabei meist gleichzeitig:
- die Antragstellung und Prüfung beim Amt
- die Suche nach einer passenden Fachkraft
Auf Ihre erste Anfrage bekommen Sie in der Regel noch am selben Werktag eine Antwort von uns.
Wenn bereits eine Bewilligung vorliegt, geht meist alles deutlich schneller.
Wir kümmern uns darum, dass:
- der Antrag vollständig eingereicht wird
- Rückfragen zügig geklärt werden
- unnötige Wartezeiten möglichst vermieden werden
Eine Ablehnung heißt nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.
Häufig lässt sich die Entscheidung im weiteren Verfahren noch verändern, zum Beispiel durch:
- zusätzliche fachliche Stellungnahmen
- eine präzisere Schilderung des Unterstützungsbedarfs
- einen formellen Widerspruch
Wir helfen Ihnen dabei,
- den Bescheid verständlich einzuordnen
- mögliche Gründe für die Ablehnung zu erkennen
- die passenden nächsten Schritte vorzubereiten
Dabei bleibt unser Ziel stets dasselbe: die tatsächliche Situation Ihres Kindes klar und nachvollziehbar sichtbar zu machen.
Ja, grundsätzlich ist das machbar.
Auch ohne eine bereits abgeschlossene Diagnose kann ein Anspruch bestehen.
Maßgeblich ist, ob eine bestehende oder drohende Beeinträchtigung mit klar erkennbarem Unterstützungsbedarf im Alltag vorliegt.
Hinweise darauf können sein:
- Ihr Kind wirkt im Kita-Alltag überfordert
- die Eingliederung in die Gruppe gelingt nicht
- ein gezielter Unterstützungsbedarf ist deutlich erkennbar
Der Antrag lässt sich parallel zu weiteren diagnostischen Schritten stellen.
Gerade in den frühen Lebensjahren macht frühzeitige Unterstützung einen großen Unterschied.
Über Bundesländergrenzen hinweg ist Wolkenfreie Zeit aktiv. Auch in Nordrhein-Westfalen, etwa in Heinsberg, sind Familien bei uns herzlich willkommen.
Wichtig für Sie als Eltern: Es besteht ein gesetzlich festgelegtes Wunsch- und Wahlrecht.
Entscheiden Sie sich für Wolkenfreie Zeit, lässt sich die Unterstützung grundsätzlich unabhängig vom jeweiligen Wohnort organisieren.
Uns geht es nicht um feste „Regionen“, sondern um die passende Unterstützung: Jede Anfrage betrachten wir individuell und finden Lösungen – auch dort, wo bestehende Strukturen an ihre Grenzen kommen.
Über 500 Fachkräfte vor Ort — vom Norden Schleswig-Holsteins bis nach Sachsen und Thüringen. Eine Auswahl unserer Einsatzorte:
Dein Ort ist nicht dabei? Frag trotzdem an. Dank gesetzlich verankertem Wunsch- und Wahlrecht können wir auch außerhalb dieser Liste unterstützen.
Finde jetzt heraus, ob dein Kind Anspruch hat – kostenlos, unverbindlich und ohne Bürokratie-Ärger.
Viele Familien in Heinsberg warten zu lange. Dabei entscheidet frühe Unterstützung darüber, ob ein Kind den Anschluss findet oder weiter zurückbleibt.
Wir prüfen den Anspruch, begleiten dich durch jeden Schritt und bleiben an deiner Seite, bis die Unterstützung startet – klar, strukturiert und zuverlässig.
Oft kann die Kita-Assistenz schon innerhalb weniger Wochen starten.
Heinsberg gehört zum Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Kreis Heinsberg aktiv und begleitet Familien in Heinsberg mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Heinsberg – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Kita-Assistenz in Heinsberg kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.
Verlässlichkeit im Alltag entsteht durch eine feste Bezugsperson, die Ihr Kind in Heinsberg direkt dort begleitet, wo es sie braucht – je nach Leistung in der Kita, in der Schule oder zu Hause. Alle Schritte werden eng mit Ihnen als Familie und mit den pädagogischen Fachkräften abgestimmt, damit die Unterstützung wirklich zum Tagesablauf Ihres Kindes passt. So bleibt die Begleitung nachvollziehbar und verlässlich, auch wenn sich Situationen im Alltag verändern.
Der Einstieg für Familien aus Heinsberg beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf Ihre Situation schauen. Danach übernehmen wir für Sie die Organisation und begleiten Sie durch den gesamten Antrag bei der Eingliederungshilfe. Sie müssen dabei nicht alles allein durchschauen – wir erklären jeden Schritt und sorgen dafür, dass nichts Wichtiges übersehen wird.
Über die Bewilligung der Kita-Assistenz in Heinsberg entscheidet das Jugendamt der Stadt Heinsberg bzw. Jugendamt Heinsberg (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Kreis Heinsberg (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Kreis Heinsberg – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Nordrhein-Westfalen gilt das Wunsch- und Wahlrecht.
Von Heinsberg aus sind wir im Kreis Heinsberg und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:
Welches Amt bewilligt die Kita-Assistenz in Heinsberg?
In Heinsberg ist das Jugendamt der Stadt Heinsberg bzw. Jugendamt Heinsberg bzw. die Eingliederungshilfe im Kreis Heinsberg zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.
Kostet die Kita-Assistenz in Heinsberg etwas?
Nein. Für Familien in Heinsberg ist die Kita-Assistenz kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.