Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Platz gefunden. Nicht, weil alles leichter wurde – sondern weil ihn jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin

Nicht, weil ihm die Zugehörigkeit fehlt.
Sondern weil bislang niemand den Weg mitgegangen ist.
Die Kita-Assistenz von Wolkenfreie Zeit in Kempen ebnet genau diesen Weg.
Für Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten.
Ihr Kind soll nicht länger am Rand stehen.
Rufen Sie uns an.
Manche Tage sind für dein Kind kaum zu bewältigen.
In der Gruppe geht es schnell verloren.
Nicht aus Unwillen,
sondern weil dieser Schritt allein noch zu groß ist.
Gerade Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsverzögerungen oder anderen Förderbedarfen benötigen im Kita-Alltag zusätzliche Zeit, Ruhe und eine feste Person, die den Weg an ihrer Seite mitgeht.
Fehlt diese Begleitung, wird der Weg unnötig steinig –
nicht nur beim Lernen,
sondern auch beim Ankommen und Mitgehören.
Hier setzen wir an und gehen mit deinem Kind los.
Reize, Lautstärke und das Miteinander in der Gruppe führen schnell zu Überlastung – Entwicklung gerät dabei aus dem Blick
Was jetzt liegen bleibt, holt man später nur schwer wieder auf – die frühen Jahre geben die Richtung vor
Viele Familien verlieren dabei kostbare Zeit – wir kennen die Zuständigkeiten und führen den Weg für Sie
Kita-Assistenz ist keine bloße „Zusatzhilfe“, sondern häufig der Schritt, der über Überforderung oder echte Entwicklung entscheidet.
Unsere Kita-Assistenz ist eine Form der Eingliederungshilfe nach SGB IX und begleitet Kinder mit besonderem Förderbedarf auf ihrem Weg in den Kita-Alltag hinein.
Unsere Kita-Assistenzen sind Tag für Tag an der Seite Ihres Kindes – beim Spielen, beim Essen, in Übergängen und in schwierigen Momenten.
Nicht als zusätzliche Aufsicht.
Sondern als feste Begleitperson, die Ihr Kind versteht, stärkt und gezielt fördert.
Der Unterschied zeigt sich im System dahinter:
Unsere Mitarbeitenden begleiten nicht bloß.
Sie werden gezielt vorbereitet, im Alltag unterstützt und fachlich angeleitet.
Durch unsere interne Schulungsstruktur und die enge Anleitung durch erfahrene Fachkräfte – darunter Erzieher:innen und Diplom-Pädagog:innen – sorgen wir dafür, dass Begleitung nicht nur wohlmeinend ist, sondern fachlich wirksam.
Wir arbeiten heilpädagogisch, mit klarer Struktur und nah am Alltag – ausgerichtet auf den individuellen Förderbedarf Ihres Kindes.
Eingliederungshilfe nach SGB IX – je nach Situation über Jugendamt oder Sozialamt finanziert.
Wir prüfen kostenfrei, welcher Anspruch für Ihr Kind besteht, klären die Zuständigkeit und übernehmen die gesamte Antragstellung.
Kinder von ca. 2 bis 6 Jahren mit drohender oder bestehender Behinderung, die im Kita-Alltag rasch an ihre Grenzen kommen, wenn Unterstützung fehlt.
Typische Förderbedarfe:
Autismus-Spektrum · ADHS · Sprachentwicklungsstörungen · Entwicklungsverzögerungen · motorische Auffälligkeiten · sozial-emotionale Schwierigkeiten · Mehrfachbehinderungen
Die Begleitung geschieht stets in enger Abstimmung mit:
So entsteht kein isolierter Baustein – sondern ein gemeinsam abgestimmter Weg.
Ausgangspunkt ist stets der individuelle Förderbedarf Ihres Kindes – nicht ein festes Schema.
Denn jedes Kind geht mit eigenen Stärken, Herausforderungen und Entwicklungsschritten seinen Weg.
Darüber hinaus begleiten wir den gesamten Weg:
Wir klären die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX und übernehmen die vollständige Antragstellung.
Keine vagen Zusagen.
Sondern greifbare Begleitung, jeden Tag, im echten Kita-Geschehen.
Unsere Kita-Assistenz setzt genau dort an, wo Kinder sonst den Anschluss verlieren würden:
im Gruppengeschehen, in Übergängen, in emotional schwierigen Momenten und in der Entwicklung.
Ihr Kind wird ins Spiel hineingeholt, knüpft Kontakte und findet seinen Platz in der Gruppe.
Nicht am Rand. Sondern mitten drin.
Sprache wächst nicht am Tisch – sondern im täglichen Miteinander.
Genau dort setzen wir an: beim Spielen, beim Essen, in echten Momenten.
Mit Struktur, Geduld und gezielter Förderung.
Anziehen, basteln, klettern, ausprobieren.
Ihr Kind geht diese Schritte im eigenen Tempo – begleitet statt überfordert.
Überforderung wird frühzeitig erkannt – bevor sie eskaliert.
Wir helfen Ihrem Kind, Gefühle einzuordnen und Situationen besser zu bewältigen.
Essen, Toilettengang, Übergänge – behutsam, würdevoll und dem Entwicklungsstand Ihres Kindes angepasst.
Keine Einzelaktion, sondern ein abgestimmter Weg:
regelmäßiger Austausch mit Erzieher:innen, Eltern, Frühförderstellen und Therapeut:innen.
Telefonisch, per WhatsApp oder Formular.
Ohne Warteschleife. Ohne umständliche Schritte.
Sie erhalten zügig eine eindeutige Rückmeldung.
Keine Lösung von der Stange.
Gemeinsam betrachten wir: Bedarf, Situation, Diagnose, Kita-Alltag und Zuständigkeit.
Danach wissen Sie genau, welcher Weg möglich ist.
Wir klären die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch nach SGB IX und übernehmen die vollständige Antragstellung.
Sie müssen sich nicht selbst durch die Behördenwege kämpfen.
Keine beliebige Besetzung.
Wir wählen gezielt die Kita-Assistenz aus, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das entscheidet über den weiteren Weg.
Ihr Kind bekommt eine feste Begleitperson, die den Weg mitgeht, stärkt und Entwicklung wirklich ermöglicht.
Unsere Mitarbeitenden werden nicht einfach eingesetzt, sondern gezielt geschult und im Alltag begleitet.
Getragen von erfahrenen Fachkräften, Erzieher:innen und Pädagog:innen.
Wir besetzen nicht nach Zufall.
Wir wählen die Begleitperson gezielt aus, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das macht im Alltag den Unterschied.
Von der ersten Einschätzung bis zur Bewilligung.
Antrag, Abstimmung, Kommunikation mit Jugendamt oder Sozialamt — diesen Weg gehen wir für Sie.
Ihr Kind erhält eine feste Bezugsperson.
Kein ständiger Wechsel. Keine Unsicherheit. Sondern Verlässlichkeit im Alltag.
Kita, Eltern, Frühförderstellen, Therapeut:innen und Kostenträger — wir stimmen uns ab, statt nebeneinander zu arbeiten.
Sie haben feste Ansprechpartner.
Direkt erreichbar. Verbindlich. Ohne Weiterverweisen im System.
Unsere Mitarbeitenden werden fortlaufend weitergebildet, damit Begleitung nicht stehen bleibt, sondern mit Ihrem Kind mitwächst.
Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Platz gefunden. Nicht, weil alles leichter wurde – sondern weil ihn jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin
Vorher war jeder Tag ein Kraftakt.Martin und Lena Weber Eltern aus Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Heute geht unser Kind wieder gerne in die Kita.
Kita-Assistenz ist eine individuelle Unterstützung im Kita-Alltag für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Die Kosten werden in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen.
Der Antrag wird von den Eltern gestellt – wir unterstützen bei der Vorbereitung und begleiten den gesamten Prozess.
In vielen Fällen kann die Unterstützung innerhalb von 6–12 Wochen starten.
Ihr Kind bekommt mit einer Kita-Assistenz eine heilpädagogische Begleitung an die Seite gestellt, die es dabei unterstützt, aktiv am Kita-Alltag teilzunehmen, wenn dies sonst nicht in ausreichendem Maß gelingen würde.
Besonders geeignet ist diese Unterstützung für Kinder mit:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorischen oder kognitiven Besonderheiten
- Verhaltensauffälligkeiten oder mehreren Beeinträchtigungen gleichzeitig
Die Begleitung findet dort statt, wo der Alltag tatsächlich passiert – beim Spielen, beim gemeinsamen Essen, in Übergangsmomenten und dann, wenn es für das Kind besonders herausfordernd wird.
Es geht dabei nicht um bloßes Beaufsichtigen, sondern um echte Teilhabe: Kinder sollen mitten im Geschehen dabei sein können, statt am Rand zu stehen – das gilt genauso für Familien in Kempen und im Kreis Viersen.
Familien in Kempen können in aller Regel beruhigt sein: Die Kita-Assistenz wird als Leistung der Eingliederungshilfe finanziert, sodass für Sie keine eigenen Kosten entstehen.
Rechtliche Grundlage:
§ 112 SGB IX
oder § 35a SGB VIII (bei seelischer Beeinträchtigung)
Welche Stelle zuständig ist, richtet sich nach der Art der Beeinträchtigung:
- das Sozialamt (körperliche oder geistige Beeinträchtigung)
- das Jugendamt der Stadt Kempen bzw. das Jugendamt Viersen (seelische Beeinträchtigung)
Gemeinsam mit Ihnen klären wir kostenlos:
- ob ein Anspruch besteht
- welche Stelle im Kreis Viersen zuständig ist
- welche Unterlagen dafür gebraucht werden
Als Eltern reichen Sie den Antrag selbst beim zuständigen Amt ein – dabei stehen wir Ihnen mit jedem einzelnen Schritt zur Seite.
Wir helfen Ihnen konkret bei:
- der Frage, ob das Jugendamt der Stadt Kempen, das Jugendamt Viersen oder das Sozialamt zuständig ist
- einer verständlichen Vorbereitung und Struktur des Antrags
- der Absprache mit Kita und weiteren beteiligten Fachstellen
- dem Überblick, welche Unterlagen insgesamt notwendig sind
Dazu zählen beispielsweise:
- ärztliche oder psychologische Einschätzungen
- Entwicklungsberichte der Kita
- weitere Belege zum bestehenden Unterstützungsbedarf
Diese Unterlagen fordern Sie selbst an und reichen sie ein – wir zeigen Ihnen genau, was zu welchem Zeitpunkt benötigt wird.
Die Entscheidung liegt weiterhin bei Ihnen, wir schaffen Klarheit und nehmen Ihnen organisatorischen Druck ab.
Sollte es zu Rückfragen oder sogar einer Ablehnung kommen:
- unterstützen wir Sie beim Verständnis des Bescheids
- und zeigen Ihnen auf, welche Schritte danach sinnvoll sind
Am Ende steht ein durchdachter Antrag, der die reale Situation Ihres Kindes verständlich abbildet.
Familien im Kreis Viersen begleiten wir dabei ohne jegliche Kosten.
Wenn bei Ihrem Kind eine bestehende oder sich abzeichnende Behinderung vorliegt, die im Alltag spürbaren Unterstützungsbedarf erzeugt, kann eine Kita-Assistenz bewilligt werden.
Häufig zeigt sich dieser Bedarf bei:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS / ADS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorischen oder kognitiven Besonderheiten
- Wahrnehmungsstörungen
- geistigen oder körperlichen Behinderungen
- mehrfachen Beeinträchtigungen
- seelischen Belastungen
Am Ende zählt nicht die Diagnose allein, sondern wie sich der Unterstützungsbedarf im Kita-Alltag Ihres Kindes tatsächlich zeigt.
Auch wenn noch keine endgültige Diagnose vorliegt, kann sich ein Antrag lohnen, sofern der Förderbedarf deutlich erkennbar ist.
Ihr Kind wird von der Kita-Assistenz individuell durch den Tag begleitet – abgestimmt genau auf seine persönlichen Bedürfnisse.
Zu den zentralen Aufgaben gehören:
- Spielbegleitung & Gruppenintegration – Kontakte zu anderen Kindern anbahnen, Teilhabe ermöglichen
- Sprachliche Unterstützung im Alltag – Kommunikation beim Spielen, Essen und im Gruppengeschehen fördern
- Begleitung in Übergängen & wiederkehrenden Abläufen – Sicherheit in wechselnden Situationen vermitteln
- Emotionale Begleitung & Unterstützung in Krisen – Überforderung frühzeitig wahrnehmen und ruhig auffangen
- Förderung von Bewegung & Selbstständigkeit – Entwicklung im individuellen Tempo begleiten
- Unterstützung bei Mahlzeiten & Pflege – einfühlsam, diskret und dem Alter entsprechend
- Austausch mit Kita, Eltern & weiteren Fachstellen – für eine stabile und nachhaltige Entwicklung
Wichtig zu wissen: Therapien wie Logopädie oder Ergotherapie sind eigenständige Leistungen – wir stimmen uns dabei eng mit den zuständigen Fachstellen ab.
Die Dauer richtet sich danach, wie das zuständige Amt den Vorgang bearbeitet.
Oft kann die Kita-Assistenz bereits innerhalb von 6 bis 12 Wochen starten.
Meist laufen zwei Prozesse gleichzeitig:
- die Antragsprüfung durch das Amt
- die Suche nach einer geeigneten Fachkraft
Auf Ihre erste Anfrage bekommen Sie in der Regel noch am selben Werktag eine Antwort von uns.
Wenn bereits eine Bewilligung vorliegt, geht es meist noch zügiger weiter.
Wir kümmern uns darum, dass:
- der Antrag vollständig eingereicht wird
- Rückfragen ohne Verzögerung beantwortet werden
- vermeidbare Wartezeiten wegfallen
Eine Ablehnung heißt nicht, dass kein Anspruch besteht – oft ist das erst der Anfang, nicht das Ende des Verfahrens.
Häufig lässt sich die Entscheidung im weiteren Verlauf noch verändern, zum Beispiel durch:
- ergänzende fachliche Stellungnahmen
- eine präzisere Schilderung des Unterstützungsbedarfs
- einen fristgerechten Widerspruch
Wir helfen Ihnen dabei,
- den Bescheid nachvollziehbar zu verstehen
- mögliche Gründe für die Ablehnung zu erkennen
- die passenden nächsten Schritte gemeinsam vorzubereiten
Unser Anliegen bleibt dabei immer gleich: die tatsächliche Lage Ihres Kindes klar und glaubwürdig sichtbar zu machen.
Ja, das ist ohne Weiteres möglich.
Ein Anspruch kann bereits bestehen, bevor eine endgültige Diagnose gestellt wurde.
Wichtig ist, ob eine bestehende oder drohende Beeinträchtigung mit klar erkennbarem Unterstützungsbedarf im Alltag vorliegt.
Hinweise darauf können sein, wenn:
- Ihr Kind im Kita-Alltag schnell überfordert wirkt
- die Einbindung in die Gruppe nicht gelingen will
- ein gezielter Unterstützungsbedarf spürbar wird
Der Antrag lässt sich parallel zu weiteren diagnostischen Schritten stellen.
Gerade in den frühen Lebensjahren macht frühzeitige Unterstützung einen großen Unterschied.
Wolkenfreie Zeit ist über die Grenzen einzelner Bundesländer hinweg aktiv. Auch in Nordrhein-Westfalen, etwa in Kempen, sind Familien bei uns herzlich willkommen.
Für Eltern ist wichtig zu wissen: Ihnen steht ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht zu.
Das heißt konkret: Entscheiden Sie sich für Wolkenfreie Zeit, lässt sich die Unterstützung grundsätzlich unabhängig vom Wohnort organisieren.
Uns geht es nicht um feste „Regionen“, sondern um die passende Unterstützung für Ihr Kind: Jede Anfrage betrachten wir individuell und finden Lösungen – auch dort, wo bestehende Strukturen an ihre Grenzen kommen.
Über 500 Fachkräfte vor Ort — vom Norden Schleswig-Holsteins bis nach Sachsen und Thüringen. Eine Auswahl unserer Einsatzorte:
Dein Ort ist nicht dabei? Frag trotzdem an. Dank gesetzlich verankertem Wunsch- und Wahlrecht können wir auch außerhalb dieser Liste unterstützen.
Klären Sie jetzt, ob Ihr Kind Anspruch hat – kostenlos, unverbindlich und ohne Behördenstress.
Viele Familien in Kempen warten zu lange. Dabei entscheidet frühe Unterstützung darüber, ob ein Kind seinen Weg findet oder weiter den Anschluss verliert.
Wir prüfen den Anspruch, gehen mit Ihnen jeden Schritt und begleiten Ihr Kind bis zum Start der Unterstützung – klar, geordnet und zuverlässig.
In vielen Fällen kann die Kita-Assistenz bereits innerhalb weniger Wochen beginnen.
Kempen gehört zum Kreis Viersen in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Kreis Viersen aktiv und begleitet Familien in Kempen mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Kempen – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Kita-Assistenz in Kempen kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.
Ihr Kind erlebt die Begleitung dort, wo sein Alltag stattfindet – je nach bewilligter Leistung direkt in der Kita, in der Schule oder auch zu Hause. Eine feste Bezugsperson sorgt dafür, dass sich Ihr Kind sicher fühlt und Vertrauen aufbauen kann. Dabei stimmen wir uns fortlaufend mit Ihnen als Familie ab, damit die Unterstützung wirklich zum Alltag Ihres Kindes passt.
Familien aus Kempen können den ersten Schritt ganz unkompliziert gehen: In einem kostenlosen Erstgespräch hören wir zu, verstehen die Situation Ihres Kindes und zeigen Ihnen die nächsten Möglichkeiten auf. Anschließend übernehmen wir gemeinsam mit Ihnen die Organisation rund um den Antrag, damit Sie sich in dieser Zeit auf Ihr Kind konzentrieren können.
Über die Bewilligung der Kita-Assistenz in Kempen entscheidet das Jugendamt der Stadt Kempen bzw. Jugendamt Viersen (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Kreis Viersen (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Kreis Viersen – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Nordrhein-Westfalen gilt das Wunsch- und Wahlrecht.
Von Kempen aus sind wir im Kreis Viersen und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:
Welches Amt bewilligt die Kita-Assistenz in Kempen?
In Kempen ist das Jugendamt der Stadt Kempen bzw. Jugendamt Viersen bzw. die Eingliederungshilfe im Kreis Viersen zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.
Kostet die Kita-Assistenz in Kempen etwas?
Nein. Für Familien in Kempen ist die Kita-Assistenz kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.