Unser Sohn ist in der Kita endlich richtig angekommen. Nicht, weil alles leichter geworden ist – sondern weil ihn jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin

Nicht, weil es nicht mitmachen möchte.
Sondern weil bislang niemand die Verbindung herstellt.
Die Kita-Assistenz von Wolkenfreie Zeit in Schwandorf schafft genau diese Verbindung.
Für Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten.
Dein Kind soll nicht länger am Rand stehen.
Melde dich bei uns.
An manchen Tagen wächst die Kita-Gruppe deinem Kind einfach über den Kopf.
Es verliert sich schnell im Trubel.
Nicht aus Unwillen,
sondern weil es diesen Schritt allein noch nicht bewältigen kann.
Vor allem Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsverzögerungen oder anderen Förderbedarfen benötigen im Kita-Alltag etwas mehr Raum – mehr Zeit, mehr Ruhe und vor allem jemanden, der verlässlich an ihrer Seite bleibt.
Fehlt diese Begleitung, wird vieles unnötig anstrengend –
nicht nur beim Lernen,
sondern auch beim Ankommen und Hineinwachsen.
Hier setzen wir an und stehen deinem Kind zur Seite.
Zu viele Reize, Lautstärke und Gruppendynamik führen rasch zu Überforderung – Entwicklung bleibt dabei zurück
Was jetzt nicht gefördert wird, holt man später nur mit viel mehr Aufwand auf – die frühen Jahre zählen doppelt
Zahlreiche Familien im Landkreis Schwandorf verlieren dabei wertvolle Zeit – wir wissen, wer zuständig ist, und regeln den Ablauf für Sie
Kita-Assistenz ist kein bloßes „Extra“, sondern häufig der ausschlaggebende Punkt zwischen Überlastung und echtem Entwicklungsschritt.
Unsere Kita-Assistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach SGB IX und hilft Kindern mit besonderem Förderbedarf, im Kita-Alltag anzukommen und aktiv teilzunehmen.
Unsere Kita-Assistenzen begleiten Ihr Kind Tag für Tag – beim Spielen, beim Essen, in Übergängen und in Momenten, die herausfordern.
Nicht als zusätzliche Aufpasser.
Sondern als feste Bezugsperson, die Ihr Kind versteht, ermutigt und gezielt fördert.
Der Unterschied liegt im Aufbau dahinter:
Unsere Mitarbeitenden sind nicht bloß anwesend.
Sie werden gezielt vorbereitet, im Alltag begleitet und fachlich angeleitet.
Durch unser internes Schulungssystem und die enge Anbindung an erfahrene Fachkräfte – darunter Erzieher:innen und Diplom-Pädagog:innen – sorgen wir dafür, dass Begleitung nicht nur gut gemeint, sondern fachlich fundiert ist.
Wir gehen heilpädagogisch, klar strukturiert und alltagsnah vor – ausgerichtet auf den individuellen Förderbedarf Ihres Kindes.
Eingliederungshilfe nach SGB IX – abhängig von der Situation getragen durch Jugendamt oder Sozialamt.
Wir klären kostenfrei, welcher Anspruch für Ihr Kind besteht, ermitteln die Zuständigkeit und übernehmen die komplette Antragstellung.
Kinder von etwa 2 bis 6 Jahren mit drohender oder bestehender Behinderung, die im Kita-Alltag ohne Unterstützung schnell an ihre Grenzen kommen.
Typische Förderbedarfe:
Autismus-Spektrum · ADHS · Sprachentwicklungsstörungen · Entwicklungsverzögerungen · motorische Auffälligkeiten · sozial-emotionale Schwierigkeiten · Mehrfachbehinderungen
Die Begleitung findet stets in enger Abstimmung statt mit:
So entsteht kein isoliertes Angebot – sondern ein durchdachtes Gesamtkonzept.
Ausgangspunkt ist immer der individuelle Förderbedarf Ihres Kindes – kein starres Standardmodell.
Denn jedes Kind trägt eigene Stärken, Herausforderungen und Entwicklungsschritte in sich.
Darüber hinaus übernehmen wir den kompletten Prozess:
Wir klären die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX und übernehmen die vollständige Antragstellung.
Keine vagen Zusagen.
Sondern spürbare Begleitung, tagtäglich, mitten im Kita-Geschehen.
Unsere Kita-Assistenz wirkt genau da, wo Kinder sonst übersehen werden würden:
im Gruppenalltag, bei Übergängen, in emotionalen Momenten und in der Entwicklung.
Ihr Kind wird ins gemeinsame Spiel geholt, knüpft Kontakte und findet seinen festen Platz in der Gruppe.
Nicht am Rand. Sondern mitten drin.
Sprache entwickelt sich nicht am Schreibtisch – sondern im gelebten Alltag.
Wir fördern Kommunikation genau dort: beim Spielen, beim Essen, in echten Momenten.
Mit Struktur, Geduld und gezielten Impulsen.
Anziehen, basteln, klettern, ausprobieren.
Ihr Kind darf im eigenen Tempo wachsen – begleitet mit Sicherheit statt Druck.
Überlastung wird frühzeitig bemerkt – bevor sie sich hochschaukelt.
Wir helfen Ihrem Kind, Gefühle einzuordnen und besser mit Situationen zurechtzukommen.
Essen, Toilettengang, Übergänge – behutsam, würdevoll und dem Entwicklungsstand Ihres Kindes angepasst.
Keine losgelöste Einzelmaßnahme, sondern ein abgestimmtes Miteinander:
regelmäßiger Austausch mit Erzieher:innen, Eltern, Frühförderstellen und Therapeut:innen.
Telefonisch, per WhatsApp oder über unser Formular.
Ohne Warteschleife. Ohne umständliche Schritte.
Sie erhalten zügig eine klare Antwort.
Keine Lösung von der Stange.
Wir betrachten gemeinsam: Bedarf, Lebenssituation, Diagnose, Kita-Alltag und Zuständigkeit.
Danach wissen Sie genau, welche Möglichkeiten bestehen.
Wir klären die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch nach SGB IX und übernehmen die gesamte Antragstellung.
Sie müssen sich nicht selbst durch Behörden kämpfen.
Keine willkürliche Zuteilung.
Wir wählen gezielt jene Kita-Assistenz aus, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das entscheidet maßgeblich über den Erfolg.
Ihr Kind erhält eine verlässliche Bezugsperson, die begleitet, ermutigt und Entwicklung wirklich in Gang bringt.
Unsere Mitarbeitenden werden nicht einfach eingesetzt, sondern gezielt geschult und im Alltag begleitet.
Unterstützt durch erfahrene Fachkräfte, Erzieher:innen und Pädagog:innen.
Wir besetzen nicht nach Zufall.
Wir suchen gezielt die Bezugsperson aus, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das macht im Alltag den entscheidenden Unterschied.
Von der ersten Einschätzung bis zur Bewilligung.
Antrag, Abstimmung, Kontakt zu Jugendamt oder Sozialamt — das übernehmen wir für Sie.
Ihr Kind bekommt eine feste Bezugsperson.
Kein ständiger Wechsel. Keine Unsicherheit. Sondern Verlässlichkeit im Alltag.
Kita, Eltern, Frühförderstellen, Therapeut:innen und Kostenträger — wir stimmen uns ab, statt getrennt zu handeln.
Sie haben feste Ansprechpartner.
Direkt erreichbar. Verbindlich. Ohne Weiterverweisen im System.
Unsere Mitarbeitenden werden fortlaufend weitergebildet, damit Begleitung nicht stillsteht, sondern mit Ihrem Kind mitwächst.
Unser Sohn ist in der Kita endlich richtig angekommen. Nicht, weil alles leichter geworden ist – sondern weil ihn jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin
Früher war jeder Morgen mit Anspannung verbunden.Martin und Lena Weber Eltern aus Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Heute geht unser Kind wieder gerne in die Kita.
Kita-Assistenz ist eine individuelle Unterstützung im Kita-Alltag für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Die Kosten werden in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen.
Der Antrag wird von den Eltern gestellt – wir unterstützen bei der Vorbereitung und begleiten den gesamten Prozess.
In vielen Fällen kann die Unterstützung innerhalb von 6–12 Wochen starten.
Wenn ein Kind im Kita-Alltag nicht von sich aus am Gruppengeschehen teilnehmen kann, setzt genau hier die Kita-Assistenz an: eine heilpädagogische Begleitung, die Kinder dort unterstützt, wo sie es im Moment brauchen.
Besonders bewährt hat sich diese Unterstützung bei Kindern mit:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorischen oder kognitiven Besonderheiten
- Verhaltensauffälligkeiten oder mehrfachen Beeinträchtigungen
Die Begleitung geschieht nicht am Rand, sondern mittendrin: beim gemeinsamen Spiel, beim Essen, in Übergangssituationen und immer dann, wenn es für das Kind schwierig wird.
Es geht dabei nie um reine Aufsicht, sondern um echte Teilhabe – Kinder sollen mitgestalten können, statt nur zuzusehen. Diesen Anspruch verfolgen wir auch für Familien in Schwandorf und im Landkreis Schwandorf.
In der Regel entstehen Familien in Schwandorf keine eigenen Kosten für die Kita-Assistenz, da sie als Leistung der Eingliederungshilfe finanziert wird.
Rechtliche Grundlage:
§ 112 SGB IX
oder § 35a SGB VIII (bei seelischer Beeinträchtigung)
Je nach Art der vorliegenden Beeinträchtigung liegt die Zuständigkeit bei:
- dem Sozialamt (körperliche oder geistige Beeinträchtigung)
- dem Jugendamt Schwandorf (seelische Beeinträchtigung)
Ohne Kosten für Sie klären wir vorab:
- ob überhaupt ein Anspruch besteht
- welche Stelle im Landkreis Schwandorf konkret zuständig ist
- welche Unterlagen dafür zusammengestellt werden müssen
Formal stellen Sie als Eltern den Antrag selbst beim zuständigen Amt, während wir Sie auf diesem Weg engmaschig begleiten.
Unsere Unterstützung umfasst dabei:
- die Klärung, ob das Jugendamt Schwandorf oder das Sozialamt zuständig ist
- eine nachvollziehbare Struktur für den Antrag
- die Abstimmung mit der Kita und weiteren beteiligten Stellen
- den Überblick über sämtliche erforderlichen Unterlagen
Dazu zählen beispielsweise:
- ärztliche oder psychologische Einschätzungen
- Entwicklungsberichte aus der Kita
- ergänzende Nachweise zum bestehenden Unterstützungsbedarf
Diese Nachweise fordern Sie selbst an und reichen sie ein, während wir genau erläutern, was zu welchem Zeitpunkt gebraucht wird.
Die Entscheidungen treffen Sie, wir kümmern uns um Klarheit und Entlastung im Ablauf.
Sollte es zu Rückfragen oder gar einer Ablehnung kommen:
- helfen wir dabei, den Bescheid richtig einzuordnen
- und zeigen auf, welche Schritte danach sinnvoll sind
Am Ende steht ein sorgfältig vorbereiteter Antrag, der die Lage Ihres Kindes nachvollziehbar abbildet.
Für Familien im Landkreis Schwandorf ist diese Begleitung durchweg kostenfrei.
Sobald bei einem Kind eine bestehende oder sich abzeichnende Behinderung vorliegt, die im Alltag spürbaren Unterstützungsbedarf erzeugt, kommt eine Kita-Assistenz grundsätzlich infrage.
Häufig liegen dabei folgende Diagnosen vor:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS / ADS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorische oder kognitive Besonderheiten
- Wahrnehmungsstörungen
- geistige oder körperliche Behinderungen
- Mehrfachbehinderungen
- seelische Beeinträchtigungen
Am Ende zählt jedoch weniger die Diagnose selbst als vielmehr der konkret erkennbare Unterstützungsbedarf im Kita-Alltag.
Selbst wenn noch keine abschließende Diagnose vorliegt, kann sich ein Antrag lohnen, sofern der Förderbedarf deutlich sichtbar ist.
Tag für Tag begleitet eine Kita-Assistenz Ihr Kind so, wie es zu seinen individuellen Bedürfnissen passt.
Zu den zentralen Aufgaben gehören:
- Spielbegleitung & Gruppenintegration – Kontakte zu anderen Kindern anbahnen, Teilhabe ermöglichen
- Sprachförderung im Alltag – Kommunikation beim Spielen, Essen und in der Gruppe begleiten
- Begleitung bei Übergängen & Routinen – Sicherheit in wechselnden Situationen geben
- Emotionale Regulation & Krisenbegleitung – Überforderung früh erkennen und ruhig auffangen
- Förderung von Motorik & Selbstständigkeit – Entwicklung im eigenen Tempo begleiten
- Hilfe bei Mahlzeiten & Pflegesituationen – respektvoll, diskret und altersgerecht
- Abstimmung mit Kita, Eltern & Fachstellen – für eine tragfähige, nachhaltige Entwicklung
Wichtig dabei: Therapeutische Leistungen wie Logopädie oder Ergotherapie sind eigenständige Maßnahmen, bei denen wir eng mit den zuständigen Fachstellen zusammenarbeiten.
Wie viel Zeit die Bewilligung in Anspruch nimmt, hängt maßgeblich vom zuständigen Amt ab.
In der Praxis zeigt sich häufig, dass eine Kita-Assistenz innerhalb von 6 bis 12 Wochen beginnen kann.
Meist laufen zwei Prozesse gleichzeitig:
- die Antragstellung und Prüfung durch das Amt
- die Suche nach einer geeigneten Fachkraft
Auf Ihre erste Anfrage erhalten Sie üblicherweise noch am selben Werktag eine Antwort.
Liegt bereits eine Bewilligung vor, verkürzt sich der weitere Ablauf oft deutlich.
Wir achten darauf, dass:
- der Antrag vollständig eingereicht wird
- Rückfragen zeitnah beantwortet werden
- unnötige Wartezeiten vermieden werden
Eine Ablehnung heißt zunächst einmal nur, dass die Situation noch einmal genauer betrachtet werden muss – nicht, dass grundsätzlich kein Anspruch besteht.
Häufig lässt sich die Entscheidung im weiteren Verlauf noch korrigieren, etwa durch:
- zusätzliche fachliche Stellungnahmen
- eine genauere Schilderung des Unterstützungsbedarfs
- einen formellen Widerspruch
Dabei stehen wir Ihnen zur Seite, indem wir
- den Bescheid verständlich einordnen
- mögliche Gründe für die Ablehnung herausarbeiten
- die weiteren Schritte gemeinsam vorbereiten
Unser Anliegen bleibt dabei stets dasselbe: die tatsächliche Situation Ihres Kindes so darzustellen, dass sie nachvollziehbar wird.
Ja, das ist grundsätzlich der Fall.
Selbst ohne abgeschlossene Diagnostik kann bereits ein Anspruch bestehen.
Ausschlaggebend ist, ob sich eine bestehende oder drohende Beeinträchtigung mit deutlichem Unterstützungsbedarf im Alltag zeigt.
Hinweise darauf können sein, wenn:
- Ihr Kind im Kita-Alltag sichtlich überfordert wirkt
- die Einbindung in die Gruppe nicht gelingen will
- ein gezielter Unterstützungsbedarf erkennbar ist
Der Antrag lässt sich dabei parallel zu einer weiterführenden Diagnostik stellen.
Gerade in den frühen Lebensjahren macht rechtzeitige Unterstützung oft einen großen Unterschied.
Wolkenfreie Zeit ist über einzelne Bundesländer hinweg aktiv. Auch in Bayern, konkret in Schwandorf, sind Familien bei uns herzlich willkommen.
Wichtig zu wissen: Eltern steht ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht zu.
Das heißt konkret: Entscheiden Sie sich für Wolkenfreie Zeit, lässt sich die Unterstützung grundsätzlich unabhängig vom Wohnort organisieren.
Uns geht es weniger um feste Regionsgrenzen als um die passende Unterstützung im Einzelfall: Jede Anfrage prüfen wir individuell und finden Lösungen – auch dort, wo bestehende Strukturen an ihre Grenzen stoßen.
Über 500 Fachkräfte vor Ort — vom Norden Schleswig-Holsteins bis nach Sachsen und Thüringen. Eine Auswahl unserer Einsatzorte:
Dein Ort ist nicht dabei? Frag trotzdem an. Dank gesetzlich verankertem Wunsch- und Wahlrecht können wir auch außerhalb dieser Liste unterstützen.
Finde jetzt heraus, ob dein Kind Anspruch hat – kostenlos, unverbindlich und ohne Bürokratie-Stress.
Zu viele Familien im Landkreis Schwandorf warten zu lange. Dabei entscheidet frühe Unterstützung darüber, ob ein Kind Anschluss findet oder weiter zurückfällt.
Wir prüfen den Anspruch, begleiten dich bei jedem Schritt und stehen deinem Kind bis zum Start der Unterstützung zur Seite – klar, strukturiert und zuverlässig.
In vielen Fällen kann die Kita-Assistenz in Schwandorf bereits innerhalb weniger Wochen beginnen.
Schwandorf gehört zum Landkreis Schwandorf in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Schwandorf aktiv und begleitet Familien in Schwandorf mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Schwandorf – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Kita-Assistenz in Schwandorf kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.
Im Alltag findet die Begleitung dort statt, wo Ihr Kind sie braucht – je nach Leistung direkt in der Kita, in der Schule oder zu Hause im Landkreis Schwandorf. Eine feste Bezugsperson begleitet Ihr Kind kontinuierlich, damit Vertrauen entstehen kann und sich Routinen einspielen. Dabei bleibt die Abstimmung mit Ihnen als Familie und mit der Kita eng, sodass Beobachtungen und Fördermaßnahmen aufeinander abgestimmt sind.
Für Familien aus Schwandorf beginnt der Einstieg meist mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir uns Zeit nehmen, die Situation Ihres Kindes zu verstehen. Im Anschluss übernehmen wir für Sie die Organisation rund um den Antrag bei der Eingliederungshilfe und begleiten jeden weiteren Schritt. So müssen Sie sich nicht allein durch Formulare und Zuständigkeiten arbeiten, sondern haben von Anfang an einen verlässlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Über die Bewilligung der Kita-Assistenz in Schwandorf entscheidet das Jugendamt Schwandorf (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Schwandorf (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Schwandorf – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Bayern gilt das Wunsch- und Wahlrecht.
Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:
Welches Amt bewilligt die Kita-Assistenz in Schwandorf?
In Schwandorf ist das Jugendamt Schwandorf bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Schwandorf zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.
Kostet die Kita-Assistenz in Schwandorf etwas?
Nein. Für Familien in Schwandorf ist die Kita-Assistenz kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.