Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Platz gefunden. Nicht, weil alles leichter wurde – sondern weil ihn endlich jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin

Nicht, weil der Wille zum Mitmachen fehlt.
Sondern weil bislang niemand den Weg mitgeht.
Genau diesen Weg ebnet die Kita-Assistenz von Wolkenfreie Zeit in Ganderkesee.
Für Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten.
Dein Kind soll nicht länger außen vor bleiben.
Melde dich bei uns.
An manchen Tagen wirkt die Kita für dein Kind einfach zu groß.
In der Gruppe verliert es schnell den Anschluss.
Nicht aus Unwillen,
sondern weil dieser Schritt allein noch zu weit ist.
Gerade Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsverzögerungen oder anderen Förderbedarfen benötigen im Kita-Alltag zusätzliche Zeit, Ruhe und vor allem jemanden, der ihnen verlässlich zur Seite steht.
Fehlt diese Begleitung, wird der Weg unnötig steiniger –
nicht nur beim Lernen,
sondern auch beim Ankommen und beim Dazugehören.
Genau an diesem Punkt gehen wir mit deinem Kind gemeinsam weiter.
Reizüberflutung, Lärm und Gruppendynamik führen schnell zur Überforderung – die Entwicklung gerät ins Stocken
Was jetzt liegen bleibt, muss später mühsam nachgeholt werden – die frühen Jahre geben die Richtung vor
Viele Familien verlaufen sich im Zuständigkeits-Dschungel – wir kennen die Wege und übernehmen sie für Sie
Kita-Assistenz ist kein „Extra“, sondern häufig der entscheidende Wegpunkt zwischen Überforderung und echtem Fortschritt.
Unsere Kita-Assistenz basiert auf der Eingliederungshilfe nach SGB IX und hilft Kindern mit besonderem Förderbedarf, im Kita-Alltag Schritt für Schritt Fuß zu fassen und mitzumachen.
Unsere Kita-Assistenzen begleiten Ihr Kind täglich – beim Spielen, beim Essen, in Übergängen und in Momenten, die herausfordern.
Und das nicht als zusätzliche Aufpasser.
Sondern als feste Bezugsperson, die Ihr Kind versteht, stärkt und gezielt weiterbringt.
Der Unterschied zeigt sich im Aufbau:
Unsere Mitarbeitenden sind nicht bloß anwesend.
Sie werden geschult, im Alltag begleitet und fachlich angeleitet.
Durch unsere interne Schulungsstruktur und die enge Begleitung erfahrener Fachkräfte – darunter Erzieher:innen und Diplom-Pädagog:innen – sorgen wir dafür, dass die Unterstützung nicht nur gut gemeint, sondern fachlich wirksam ist.
Wir gehen heilpädagogisch, strukturiert und alltagsnah vor – Schritt für Schritt abgestimmt auf den individuellen Förderbedarf Ihres Kindes.
Eingliederungshilfe nach SGB IX – je nach Lage finanziert über Jugendamt oder Sozialamt.
Wir klären kostenlos, welcher Anspruch für Ihr Kind besteht, finden die richtige Zuständigkeit und übernehmen den gesamten Antragsweg.
Kinder von ca. 2 bis 6 Jahren mit drohender oder bestehender Behinderung, die im Kita-Alltag ohne Begleitung schnell an ihre Grenzen kommen.
Typische Förderbedarfe:
Autismus-Spektrum · ADHS · Sprachentwicklungsstörungen · Entwicklungsverzögerungen · motorische Auffälligkeiten · sozial-emotionale Schwierigkeiten · Mehrfachbehinderungen
Auf dem gesamten Weg stimmen wir uns eng ab mit:
So entsteht kein loses Nebeneinander – sondern ein gemeinsam abgestimmter Plan.
Ausgangspunkt ist immer der individuelle Förderbedarf Ihres Kindes – kein starres Schema.
Denn jedes Kind geht seinen eigenen Weg mit eigenen Stärken, Herausforderungen und Entwicklungsschritten.
Darüber hinaus begleiten wir Sie durch den ganzen Ablauf:
Wir bestimmen die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX und übernehmen die vollständige Antragstellung.
Keine vagen Ankündigungen.
Sondern handfeste Unterstützung, Tag für Tag, mitten im Kita-Geschehen.
Unsere Kita-Assistenz setzt genau dort an, wo Kinder sonst den Anschluss verlieren würden:
im Gruppengeschehen, in Übergängen, in emotionalen Momenten und in der Entwicklung.
Ihr Kind wird aktiv ins Spiel geholt, knüpft Kontakte und findet seinen Platz in der Gruppe.
Nicht am Rand. Sondern mitten drin.
Sprache wächst nicht am Schreibtisch – sondern im echten Leben.
Wir fördern Kommunikation genau dort: beim Spielen, beim Essen, in echten Momenten.
Mit Struktur, Geduld und gezielten Impulsen.
Anziehen, basteln, klettern, ausprobieren.
Ihr Kind geht diese Schritte im eigenen Tempo – begleitet, statt überfordert.
Überforderung erkennen wir frühzeitig – bevor sie eskaliert.
Wir helfen Ihrem Kind, Gefühle einzuordnen und besser mit schwierigen Momenten umzugehen.
Essen, Toilettengang, Übergänge – behutsam, respektvoll und passend zum Entwicklungsstand Ihres Kindes.
Kein Einzelschritt, sondern ein abgestimmtes Zusammenspiel:
regelmäßiger Austausch mit Erzieher:innen, Eltern, Frühförderstellen und Therapeut:innen.
Per Telefon, WhatsApp oder Formular.
Ohne Warteschleife. Ohne umständliche Umwege.
Sie erhalten zügig eine klare Antwort.
Keine Schablonenlösung.
Wir betrachten gemeinsam: Bedarf, Situation, Diagnose, Kita-Alltag und Zuständigkeit.
Danach wissen Sie genau, welche Schritte möglich sind.
Wir bestimmen die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch nach SGB IX und übernehmen die gesamte Antragstellung.
Sie müssen sich nicht selbst durch die Behörden kämpfen.
Keine beliebige Zuteilung.
Wir wählen die Kita-Assistenz gezielt aus, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Genau diese Passung entscheidet über den Erfolg.
Ihr Kind erhält eine verlässliche Bezugsperson, die begleitet, stärkt und echte Entwicklungsschritte ermöglicht.
Unsere Mitarbeitenden werden nicht einfach eingesetzt, sondern gezielt geschult und im Alltag begleitet.
Unterstützt durch erfahrene Fachkräfte, Erzieher:innen und Pädagog:innen.
Wir setzen niemanden „irgendwie“ ein.
Wir wählen gezielt die Bezugsperson, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Genau das macht im Alltag den Unterschied.
Von der ersten Einschätzung bis zur Bewilligung.
Antrag, Abstimmung, Kommunikation mit Jugendamt oder Sozialamt — diesen Weg gehen wir für Sie.
Ihr Kind bekommt eine feste Bezugsperson.
Kein ständiger Wechsel. Keine Unsicherheit. Sondern Verlässlichkeit im Alltag.
Kita, Eltern, Frühförderstellen, Therapeut:innen und Kostenträger — wir gehen den Weg gemeinsam, nicht getrennt.
Sie haben feste Ansprechpartner.
Direkt erreichbar. Verbindlich. Ohne Weiterleiten durch das System.
Unsere Mitarbeitenden bilden sich laufend weiter, damit die Unterstützung nicht stehen bleibt, sondern mit Ihrem Kind mitwächst.
Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Platz gefunden. Nicht, weil alles leichter wurde – sondern weil ihn endlich jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin
Früher war jeder Morgen ein Kampf.Martin und Lena Weber Eltern aus Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Heute geht unser Kind wieder gerne los.
Kita-Assistenz ist eine individuelle Unterstützung im Kita-Alltag für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Die Kosten werden in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen.
Der Antrag wird von den Eltern gestellt – wir unterstützen bei der Vorbereitung und begleiten den gesamten Prozess.
In vielen Fällen kann die Unterstützung innerhalb von 6–12 Wochen starten.
Im Zentrum steht die Teilhabe: Eine Kita-Assistenz ist eine heilpädagogisch ausgerichtete Begleitung, die Ihr Kind Schritt für Schritt durch den Kita-Alltag führt, wenn eine eigenständige Teilnahme am Gruppengeschehen sonst schwerfallen würde.
Besonders bewährt hat sich diese Unterstützung bei Kindern mit:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorischen oder kognitiven Auffälligkeiten
- Verhaltensauffälligkeiten oder mehrfachen Beeinträchtigungen
Dabei setzt die Begleitung genau dort an, wo der Alltag stattfindet: beim gemeinsamen Spiel, bei den Mahlzeiten, in Übergangsmomenten und dort, wo es für das Kind besonders herausfordernd wird.
Es geht nicht um reine Aufsicht, sondern darum, dass Kinder wirklich mitmachen können – dieser Anspruch gilt genauso für Familien in Ganderkesee und im Landkreis Oldenburg.
Für Familien in Ganderkesee entstehen in der Regel keine eigenen Kosten, denn die Kita-Assistenz wird als Leistung der Eingliederungshilfe finanziert.
Die rechtliche Basis bildet:
§ 112 SGB IX
oder § 35a SGB VIII, sofern eine seelische Beeinträchtigung vorliegt
Abhängig von der Art der Beeinträchtigung ist unterschiedlich zuständig:
- das Sozialamt bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung
- das Jugendamt Oldenburg bei seelischer Beeinträchtigung
Wir klären für Sie ohne Kosten:
- ob grundsätzlich ein Anspruch besteht
- welche Stelle im Landkreis Oldenburg konkret zuständig ist
- welche Unterlagen dafür vorbereitet werden müssen
Den Antrag reichen Sie als Eltern selbst bei der zuständigen Stelle ein, wir stehen Ihnen dabei jedoch von Anfang bis Ende zur Seite.
Unsere Unterstützung umfasst dabei:
- die Einordnung, ob das Jugendamt Oldenburg oder das Sozialamt zuständig ist
- eine übersichtliche Vorbereitung und Struktur für den Antrag
- die Absprache mit Kita und beteiligten Fachstellen
- den Überblick, welche Nachweise insgesamt notwendig sind
Dazu zählen beispielsweise:
- ärztliche oder psychologische Einschätzungen
- Berichte aus dem Kita-Alltag zur Entwicklung
- weitere Belege zum bestehenden Unterstützungsbedarf
Diese Nachweise beschaffen und reichen Sie selbst ein, wir erläutern dabei genau, was zu welchem Zeitpunkt gebraucht wird.
Die eigentliche Entscheidung liegt bei Ihnen, wir übernehmen die Organisation und nehmen Ihnen Aufwand ab.
Sollte es zu Nachfragen oder einer Ablehnung kommen:
- unterstützen wir Sie beim Verständnis des Bescheids
- und zeigen auf, welche weiteren Schritte sinnvoll sind
Am Ende steht ein sorgfältig vorbereiteter Antrag, der die reale Situation Ihres Kindes verständlich abbildet.
Für Familien im Landkreis Oldenburg ist diese Begleitung durch uns kostenfrei.
Grundlage für eine Bewilligung ist, dass beim Kind eine bestehende oder sich abzeichnende Behinderung vorliegt, die im Alltag spürbaren Unterstützungsbedarf erzeugt.
Zu den Diagnosen, die häufiger vorkommen, gehören:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS beziehungsweise ADS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorische oder kognitive Auffälligkeiten
- Wahrnehmungsstörungen
- geistige oder körperliche Behinderungen
- mehrfache Behinderungen
- seelische Beeinträchtigungen
Letztlich zählt weniger die Diagnose selbst als der konkrete Unterstützungsbedarf, der sich im Kita-Alltag zeigt.
Auch ohne eine bereits abgeschlossene Diagnose kann sich ein Antrag lohnen, sofern der Förderbedarf deutlich erkennbar ist.
Ganz auf Ihr Kind zugeschnitten begleitet eine Kita-Assistenz den Tagesablauf und richtet sich dabei nach den individuellen Bedürfnissen.
Zu den wiederkehrenden Aufgaben zählen unter anderem:
- Begleitung beim Spielen und Unterstützung der Gruppenintegration – Kontakte zu anderen Kindern anbahnen, Teilhabe ermöglichen
- Sprachliche Förderung im Alltag – Unterstützung der Kommunikation beim Spielen, Essen und im Gruppengeschehen
- Unterstützung bei Übergängen und wiederkehrenden Abläufen – Orientierung geben, wenn Situationen wechseln
- Emotionale Begleitung und Unterstützung in Krisenmomenten – Überforderung frühzeitig wahrnehmen und ruhig auffangen
- Förderung von Motorik und Selbstständigkeit – Entwicklung im eigenen Tempo begleiten
- Unterstützung bei Mahlzeiten und Pflegesituationen – respektvoll, zurückhaltend und dem Alter entsprechend
- Abstimmung mit Kita, Eltern und beteiligten Fachstellen – als Grundlage für eine stabile, langfristige Entwicklung
Wichtig zu wissen: Therapeutische Leistungen wie Logopädie oder Ergotherapie sind eigenständige Maßnahmen, wir arbeiten dafür eng mit den zuständigen Fachstellen zusammen.
Die benötigte Zeit richtet sich vor allem danach, wie das zuständige Amt arbeitet.
In zahlreichen Fällen ist ein Start der Kita-Assistenz innerhalb von 6 bis 12 Wochen realistisch.
Zwei Prozesse laufen dabei meist gleichzeitig:
- die Antragstellung und deren Prüfung beim Amt
- die Suche nach einer geeigneten Fachkraft
Nach Ihrer ersten Anfrage erhalten Sie üblicherweise noch am gleichen Werktag eine Rückmeldung.
Liegt bereits eine Bewilligung vor, verkürzt sich der weitere Ablauf häufig deutlich.
Wir achten dabei darauf, dass:
- der Antrag vollständig eingereicht wird
- eingehende Rückfragen zeitnah beantwortet werden
- vermeidbare Wartezeiten möglichst entfallen
Eine Ablehnung heißt nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.
Häufig lässt sich die ursprüngliche Entscheidung im weiteren Verfahren noch anpassen, etwa durch:
- ergänzende fachliche Stellungnahmen
- eine präzisere Schilderung des Unterstützungsbedarfs
- einen förmlichen Widerspruch
Dabei helfen wir Ihnen,
- den Bescheid inhaltlich richtig einzuordnen
- mögliche Gründe für die Ablehnung zu identifizieren
- die weiteren Schritte gezielt vorzubereiten
Unser Anliegen bleibt dabei stets dasselbe: die tatsächliche Lebenssituation Ihres Kindes nachvollziehbar und klar darzustellen.
Ja, das ist grundsätzlich der Fall.
Ein Anspruch kann bereits bestehen, bevor eine Diagnose abschließend gestellt wurde.
Maßgeblich ist, ob sich eine bestehende oder drohende Beeinträchtigung mit spürbarem Unterstützungsbedarf im Alltag zeigt.
Anzeichen dafür können sein, wenn:
- Ihr Kind im Kita-Alltag deutlich überfordert erscheint
- die Eingliederung in die Gruppe nicht gut gelingt
- ein gezielter Unterstützungsbedarf offensichtlich vorhanden ist
Der Antrag lässt sich parallel zur weiteren diagnostischen Abklärung stellen.
Gerade in den frühen Lebensjahren macht frühzeitige Unterstützung einen großen Unterschied.
Wolkenfreie Zeit ist über einzelne Bundesländer hinweg aktiv. Auch in Niedersachsen, konkret in Ganderkesee, sind Familien bei uns herzlich willkommen.
Für Eltern ist wichtig zu wissen: Ihnen steht ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht zu.
Das heißt konkret: Entscheiden Sie sich für Wolkenfreie Zeit, lässt sich die Unterstützung meist unabhängig vom konkreten Wohnort organisieren.
Uns geht es nicht um feste „Regionen“, sondern um passende Lösungen: Jede Anfrage betrachten wir einzeln und finden Wege, auch außerhalb gewohnter Strukturen.
Über 500 Fachkräfte vor Ort — vom Norden Schleswig-Holsteins bis nach Sachsen und Thüringen. Eine Auswahl unserer Einsatzorte:
Dein Ort ist nicht dabei? Frag trotzdem an. Dank gesetzlich verankertem Wunsch- und Wahlrecht können wir auch außerhalb dieser Liste unterstützen.
Finde jetzt heraus, ob dein Kind Anspruch hat – kostenlos, unverbindlich und ohne Behörden-Frust.
Viele Familien zögern zu lange. Dabei entscheidet frühe Unterstützung darüber, ob ein Kind Anschluss findet oder weiter zurückbleibt.
Wir prüfen den Anspruch, begleiten dich bei jedem Schritt und gehen mit deinem Kind den Weg bis zum Start der Unterstützung in Ganderkesee – klar, geordnet und zuverlässig.
In vielen Fällen kann die Kita-Assistenz bereits innerhalb weniger Wochen beginnen.
Ganderkesee gehört zum Landkreis Oldenburg in Niedersachsen. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Oldenburg aktiv und begleitet Familien in Ganderkesee mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Ganderkesee – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Kita-Assistenz in Ganderkesee kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.
Vor Ort in Ganderkesee bedeutet die Begleitung, dass die Kita-Assistenz dort ansetzt, wo Ihr Kind seinen Alltag verbringt – je nach Bedarf direkt in der Kita, in der Schule oder auch zu Hause. Eine feste Bezugsperson begleitet Ihr Kind kontinuierlich, damit Vertrauen wachsen kann und Übergänge leichter gelingen. Dabei bleibt die Abstimmung mit Ihnen als Familie durchgehend eng, damit die Unterstützung wirklich zum Alltag Ihres Kindes passt.
Für Familien aus Ganderkesee beginnt der Einstieg mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam die Situation Ihres Kindes betrachten. Im Anschluss übernehmen wir die weitere Organisation – von der Antragstellung bis zur Abstimmung mit den zuständigen Stellen im Landkreis Oldenburg. So müssen Sie sich nicht allein durch Formulare und Zuständigkeiten arbeiten, sondern haben an Ihrer Seite jemanden, der den Prozess strukturiert begleitet.
Über die Bewilligung der Kita-Assistenz in Ganderkesee entscheidet das Jugendamt Oldenburg (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Oldenburg (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Oldenburg – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Niedersachsen gilt das Wunsch- und Wahlrecht.
Von Ganderkesee aus sind wir im Landkreis Oldenburg und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:
Welches Amt bewilligt die Kita-Assistenz in Ganderkesee?
In Ganderkesee ist das Jugendamt Oldenburg bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Oldenburg zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.
Kostet die Kita-Assistenz in Ganderkesee etwas?
Nein. Für Familien in Ganderkesee ist die Kita-Assistenz kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.