Unser Sohn hat in der Kita endlich Halt gefunden. Nicht, weil alles leichter geworden ist – sondern weil ihn endlich jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin

Nicht, weil es sich verweigert.
Sondern weil noch keiner die Hand gereicht hat, die trägt.
Kita-Assistenz von Wolkenfreie Zeit ist genau diese Brücke.
Für Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten.
Ihr Kind verdient festen Boden unter den Füßen.
Sprechen Sie mit uns.
Manche Tage überfordern Kinder still und leise.
In der großen Gruppe fallen sie schnell zurück.
Nicht aus Unwillen,
sondern weil ihnen der Halt fehlt, um es allein zu bewältigen.
Gerade Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsverzögerungen oder weiteren Förderbedarfen benötigen im Kita-Betrieb zusätzliche Ruhe, mehr Zeit und eine feste Bezugsperson, auf die Verlass ist.
Fehlt diese Begleitung, wird der Alltag unnötig schwer –
nicht allein beim Lernen,
sondern auch beim Ankommen und Zugehörigkeitsgefühl.
Genau an dieser Stelle stehen wir Ihrem Kind zur Seite.
Lärm, viele Reize und die Dynamik der Gruppe führen rasch zur Überlastung – die Entwicklung gerät ins Stocken
Was jetzt liegen bleibt, lässt sich später nur mit Mühe aufholen – gerade die frühen Jahre zählen doppelt
Viele Eltern verlieren wertvolle Zeit im Zuständigkeitsdickicht – wir kennen die Wege und übernehmen den ganzen Prozess
Kita-Assistenz ist keine bloße „Zusatzleistung“, sondern häufig der Punkt, an dem aus Überforderung wirkliche Entwicklung wird.
Unsere Kita-Assistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach SGB IX und hilft Kindern mit besonderem Förderbedarf, im Kita-Alltag anzukommen und wirklich teilzuhaben.
Unsere Kita-Assistenzkräfte sind Tag für Tag an der Seite Ihres Kindes – beim Spielen, beim Essen, in Übergängen und in schwierigen Momenten.
Nicht als bloße zusätzliche Aufsicht.
Sondern als verlässliche Bezugsperson, die Ihr Kind versteht, stützt und gezielt fördert.
Der Unterschied steckt im Aufbau dahinter:
Unsere Mitarbeitenden sind nicht bloß anwesend.
Sie werden gezielt geschult, im Alltag begleitet und fachlich angeleitet.
Durch unsere interne Schulungsstruktur und die enge Begleitung erfahrener Fachkräfte – darunter Erzieher:innen und Diplom-Pädagog:innen – sorgen wir dafür, dass Unterstützung nicht nur gut gemeint, sondern fachlich wirksam ist.
Wir arbeiten heilpädagogisch, strukturiert und nah am Alltag – ausgerichtet auf den individuellen Förderbedarf Ihres Kindes.
Eingliederungshilfe nach SGB IX – je nach Lage finanziert über Jugendamt oder Sozialamt.
Wir prüfen kostenfrei, welcher Anspruch für Ihr Kind besteht, klären die Zuständigkeit und übernehmen die gesamte Antragstellung.
Kinder von ca. 2 bis 6 Jahren mit drohender oder bestehender Behinderung, die im Kita-Alltag ohne Begleitung schnell an ihre Grenzen stoßen.
Häufige Förderbedarfe:
Autismus-Spektrum · ADHS · Sprachentwicklungsstörungen · Entwicklungsverzögerungen · motorische Auffälligkeiten · sozial-emotionale Schwierigkeiten · Mehrfachbehinderungen
Die Begleitung findet stets in enger Abstimmung statt mit:
So entsteht keine isolierte Maßnahme – sondern ein abgestimmtes Gesamtkonzept.
Ausgangspunkt ist stets der individuelle Förderbedarf Ihres Kindes – nicht ein festes Schema.
Denn jedes Kind bringt eigene Stärken, Herausforderungen und Entwicklungsschritte mit sich.
Darüber hinaus übernehmen wir den kompletten Weg:
Wir klären die Zuständigkeit zwischen Jugendamt und Sozialamt, prüfen den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX und übernehmen die vollständige Antragstellung.
Keine vagen Ankündigungen.
Sondern spürbare Unterstützung, Tag für Tag, mitten im Kita-Alltag.
Unsere Kita-Assistenz setzt genau dort an, wo Kinder sonst allein zurückblieben:
im Gruppengeschehen, bei Übergängen, in emotionalen Momenten und in der Entwicklung insgesamt.
Ihr Kind wird ins Spiel geholt, knüpft Kontakte und findet seinen festen Platz in der Gruppe.
Nicht am Rand stehend. Sondern mitten drin.
Sprache wächst nicht am Tisch – sie entsteht im Tun.
Wir fördern Kommunikation genau dort: beim Spielen, beim Essen, in echten Momenten.
Mit Struktur, Geduld und gezielten Impulsen.
Anziehen, basteln, klettern, ausprobieren.
Ihr Kind wächst in seinem eigenen Tempo – begleitet statt überfordert.
Überforderung wird früh bemerkt – bevor sie eskaliert.
Wir helfen Ihrem Kind, Gefühle einzuordnen und besser mit Situationen umzugehen.
Essen, Toilettengang, Übergänge – behutsam, würdevoll und dem Entwicklungsstand Ihres Kindes angepasst.
Keine isolierte Einzelmaßnahme, sondern ein abgestimmtes Miteinander:
regelmäßiger Austausch mit Erzieher:innen, Eltern, Frühförderstellen und Therapeut:innen.
Telefonisch, per WhatsApp oder über das Formular.
Ohne Warteschleife. Ohne umständliche Schritte.
Sie erhalten zügig eine klare Antwort.
Keine Lösung von der Stange.
Wir betrachten gemeinsam: Bedarf, Situation, Diagnose, Kita-Alltag und Zuständigkeit.
Danach wissen Sie genau, was möglich ist.
Wir klären die Zuständigkeit zwischen Jugendamt und Sozialamt, prüfen den Anspruch nach SGB IX und übernehmen die vollständige Antragstellung.
Sie müssen sich nicht selbst durch Formulare kämpfen.
Keine zufällige Zuteilung.
Wir wählen bewusst die Kita-Assistenz, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Genau das entscheidet über den Erfolg.
Ihr Kind erhält eine verlässliche Bezugsperson, die begleitet, stärkt und Entwicklung tatsächlich ermöglicht.
Unsere Mitarbeitenden werden nicht einfach eingesetzt, sondern gezielt geschult und im Alltag begleitet.
Unterstützt durch erfahrene Fachkräfte, Erzieher:innen und Pädagog:innen.
Wir setzen niemanden „irgendwie“ ein.
Wir wählen gezielt die Bezugsperson, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das macht den Unterschied im Alltag aus.
Von der ersten Einschätzung bis zur Bewilligung.
Antrag, Abstimmung, Austausch mit Jugendamt oder Sozialamt — das übernehmen wir für Sie.
Ihr Kind bekommt eine feste Bezugsperson.
Kein ständiger Wechsel. Keine Unsicherheit. Sondern Verlässlichkeit im Alltag.
Kita, Eltern, Frühförderstellen, Therapeut:innen und Kostenträger — wir arbeiten abgestimmt zusammen, nicht getrennt voneinander.
Sie haben feste Ansprechpartner.
Direkt erreichbar. Verbindlich. Ohne Weiterreichen im System.
Unsere Mitarbeitenden werden fortlaufend geschult und weiterentwickelt, damit Unterstützung nicht stillsteht, sondern mit Ihrem Kind mitwächst.
Unser Sohn hat in der Kita endlich Halt gefunden. Nicht, weil alles leichter geworden ist – sondern weil ihn endlich jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin
Früher war jeder Morgen ein Kampf.Martin und Lena Weber Eltern aus Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Heute geht unser Kind wieder gerne in die Kita.
Kita-Assistenz ist eine individuelle Unterstützung im Kita-Alltag für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Die Kosten werden in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen.
Der Antrag wird von den Eltern gestellt – wir unterstützen bei der Vorbereitung und begleiten den gesamten Prozess.
In vielen Fällen kann die Unterstützung innerhalb von 6–12 Wochen starten.
Sobald ein Kind im Kita-Alltag nicht ausreichend am Gruppengeschehen teilnehmen kann, setzt hier eine heilpädagogische Begleitung an, die individuell auf das Kind abgestimmt ist.
Besonders geeignet ist diese Unterstützung für Kinder mit:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorischen oder kognitiven Auffälligkeiten
- Verhaltensauffälligkeiten oder Mehrfachbeeinträchtigungen
Die Begleitung geschieht mitten im Geschehen: beim Spielen, bei den Mahlzeiten, in Übergangssituationen und dann, wenn es für das Kind gerade schwierig wird.
Entscheidend ist dabei nicht das reine Beaufsichtigen, sondern echte Teilhabe – Kinder sollen mitmachen können, statt am Rand zu stehen. Das gilt für Familien in Osterholz-Scharmbeck ebenso wie für alle anderen Familien im Landkreis Osterholz.
In Osterholz-Scharmbeck müssen Familien für eine Kita-Assistenz normalerweise keine eigenen Mittel aufbringen, denn die Leistung wird über die Eingliederungshilfe finanziert.
Rechtliche Grundlage:
§ 112 SGB IX
oder § 35a SGB VIII (bei seelischer Beeinträchtigung)
Je nach Art der Beeinträchtigung ist zuständig:
- das Sozialamt (körperliche oder geistige Beeinträchtigung)
- das Jugendamt Osterholz (seelische Beeinträchtigung)
Wir übernehmen für Sie kostenlos die Prüfung, ob ein Anspruch besteht, welche Stelle im Landkreis Osterholz zuständig ist und welche Unterlagen dafür vorbereitet werden müssen.
Zunächst stellen Sie als Eltern den Antrag selbst beim zuständigen Amt – dabei begleiten wir Sie von Anfang bis Ende.
Unsere Unterstützung umfasst:
- die Klärung, ob das Jugendamt Osterholz oder das Sozialamt zuständig ist
- eine strukturierte Vorbereitung des Antrags
- die Abstimmung mit der Kita und weiteren Fachstellen
- den Überblick über alle notwendigen Nachweise
Dazu zählen zum Beispiel:
- ärztliche oder psychologische Einschätzungen
- Entwicklungsberichte aus der Kita
- ergänzende Nachweise zum Unterstützungsbedarf
Diese Nachweise fordern Sie selbst an und reichen sie ein – wir zeigen Ihnen genau, was wann gebraucht wird.
Die Entscheidung liegt am Ende immer bei Ihnen, wir sorgen für Ordnung und Entlastung im Ablauf.
Falls Rückfragen auftauchen oder eine Ablehnung kommt, helfen wir dabei, den Bescheid nachzuvollziehen, und zeigen mögliche weitere Schritte auf.
Ziel ist immer ein gut vorbereiteter Antrag, der die reale Situation Ihres Kindes verständlich abbildet.
Für Familien im Landkreis Osterholz ist diese Begleitung durch uns kostenfrei.
Sobald bei einem Kind eine bestehende oder drohende Behinderung vorliegt, die im Alltag spürbaren Unterstützungsbedarf erzeugt, kann eine Kita-Assistenz bewilligt werden.
Häufige Diagnosen in diesem Zusammenhang sind:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS / ADS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorische oder kognitive Auffälligkeiten
- Wahrnehmungsstörungen
- geistige oder körperliche Behinderungen
- Mehrfachbehinderungen
- seelische Beeinträchtigungen
Letztlich zählt nicht die Diagnose allein, sondern der konkret sichtbare Unterstützungsbedarf im Kita-Alltag.
Auch ohne abgeschlossene Diagnostik kann sich ein Antrag lohnen, wenn der Förderbedarf klar zu erkennen ist.
Im Tagesverlauf begleitet eine Kita-Assistenz Ihr Kind genau dort, wo Unterstützung gebraucht wird – abgestimmt auf seine persönlichen Bedürfnisse.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
- Spielbegleitung & Gruppenintegration – Kontakte zu anderen Kindern fördern, Teilhabe ermöglichen
- Sprachförderung im Alltag – Kommunikation beim Spielen, Essen und in der Gruppe unterstützen
- Begleitung bei Übergängen & Routinen – Halt in wechselnden Situationen geben
- Emotionale Regulation & Krisenbegleitung – Überforderung frühzeitig erkennen und ruhig begleiten
- Förderung von Motorik & Selbstständigkeit – Entwicklung im eigenen Tempo unterstützen
- Hilfe bei Mahlzeiten & Pflegesituationen – respektvoll, diskret und altersgerecht
- Abstimmung mit Kita, Eltern & Fachstellen – für eine tragfähige, nachhaltige Entwicklung
Wichtig zu wissen: Therapeutische Leistungen wie Logopädie oder Ergotherapie zählen zu eigenständigen Maßnahmen – wir stimmen uns dabei eng mit den zuständigen Fachstellen ab.
Wie schnell es geht, hängt maßgeblich vom zuständigen Amt ab.
In zahlreichen Fällen ist ein Start der Kita-Assistenz innerhalb von 6 bis 12 Wochen realistisch.
Meist laufen zwei Prozesse gleichzeitig: die Antragsprüfung durch das Amt und parallel die Suche nach einer passenden Fachkraft.
Nach Ihrer ersten Anfrage erhalten Sie in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung von uns.
Wenn bereits eine Bewilligung vorliegt, geht der weitere Ablauf oft merklich schneller.
Wir achten konsequent darauf, dass der Antrag vollständig eingereicht wird, Rückfragen zügig beantwortet werden und unnötige Wartezeiten vermieden werden.
Eine Ablehnung heißt nicht zwangsläufig, dass kein Anspruch besteht.
Häufig lässt sich die Entscheidung im nächsten Schritt noch anpassen – etwa durch zusätzliche fachliche Stellungnahmen, eine genauere Beschreibung des Unterstützungsbedarfs oder einen formellen Widerspruch.
Wir helfen Ihnen dabei, den Bescheid richtig einzuordnen, mögliche Gründe für die Ablehnung zu identifizieren und die passenden nächsten Schritte vorzubereiten.
Unser Ziel bleibt dabei konstant: die tatsächliche Situation Ihres Kindes nachvollziehbar und klar darzustellen.
Ja, grundsätzlich ist das möglich.
Selbst ohne abgeschlossene Diagnostik kann ein Anspruch bestehen.
Ausschlaggebend ist, ob eine bestehende oder drohende Beeinträchtigung mit klar erkennbarem Unterstützungsbedarf im Alltag vorliegt.
Das zeigt sich beispielsweise dann, wenn Ihr Kind im Kita-Alltag überfordert wirkt, die Integration in die Gruppe nicht gelingt oder gezielte Unterstützung offensichtlich notwendig ist.
Der Antrag lässt sich parallel zur weiteren Diagnostik stellen.
Gerade in den frühen Lebensjahren macht frühzeitige Unterstützung einen großen Unterschied.
Wolkenfreie Zeit ist bundesländerübergreifend aktiv. Auch in Niedersachsen, etwa in Osterholz-Scharmbeck, sind Familien bei uns herzlich willkommen.
Für Eltern ist wichtig zu wissen: Es besteht ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht.
Entscheiden Sie sich für Wolkenfreie Zeit, lässt sich die Unterstützung grundsätzlich unabhängig vom Wohnort organisieren.
Uns geht es nicht um feste Regionen, sondern um passgenaue Unterstützung: Jede Anfrage prüfen wir individuell und finden Lösungen – auch über bestehende Strukturen hinaus.
Über 500 Fachkräfte vor Ort — vom Norden Schleswig-Holsteins bis nach Sachsen und Thüringen. Eine Auswahl unserer Einsatzorte:
Dein Ort ist nicht dabei? Frag trotzdem an. Dank gesetzlich verankertem Wunsch- und Wahlrecht können wir auch außerhalb dieser Liste unterstützen.
Finden Sie jetzt heraus, ob Ihr Kind Anspruch hat – kostenlos, unverbindlich und ohne Behördenstress.
Viele Familien zögern zu lange. Dabei entscheidet frühzeitige Unterstützung darüber, ob ein Kind Anschluss findet oder weiter zurückbleibt.
Wir prüfen den Anspruch, begleiten Sie durch alle Schritte und stehen Ihrem Kind bis zum Beginn der Unterstützung zur Seite – klar, geordnet und verlässlich, auch für Familien im Landkreis Osterholz.
In vielen Fällen kann die Kita-Assistenz in Osterholz-Scharmbeck innerhalb weniger Wochen beginnen.
Osterholz-Scharmbeck gehört zum Landkreis Osterholz in Niedersachsen. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Osterholz aktiv und begleitet Familien in Osterholz-Scharmbeck mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Osterholz-Scharmbeck – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Kita-Assistenz in Osterholz-Scharmbeck kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.
Im Kita-Alltag in Osterholz-Scharmbeck findet die Begleitung dort statt, wo Ihr Kind sie braucht – direkt in der Kita oder, je nach bewilligter Leistung, auch zu Hause. Eine feste Bezugsperson sorgt für Verlässlichkeit, während laufende Absprachen mit Familie und Kita sicherstellen, dass die Unterstützung zum jeweiligen Entwicklungsstand passt. So entsteht Schritt für Schritt eine stabile Struktur, auf die sich Kind und Eltern verlassen können.
Für Familien im Landkreis Osterholz beginnt der Einstieg mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir die aktuelle Situation gemeinsam einordnen. Anschließend übernehmen wir die Organisation rund um den Antrag bei der Eingliederungshilfe beziehungsweise dem Jugendamt Osterholz. So bleibt der Prozess für Sie überschaubar, während wir uns um die notwendigen Abläufe kümmern.
Über die Bewilligung der Kita-Assistenz in Osterholz-Scharmbeck entscheidet das Jugendamt Osterholz (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Osterholz (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Osterholz – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Niedersachsen gilt das Wunsch- und Wahlrecht.
Wolkenfreie Zeit ist in ganz Niedersachsen aktiv – auch in Ihrer Nähe:
Welches Amt bewilligt die Kita-Assistenz in Osterholz-Scharmbeck?
In Osterholz-Scharmbeck ist das Jugendamt Osterholz bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Osterholz zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.
Kostet die Kita-Assistenz in Osterholz-Scharmbeck etwas?
Nein. Für Familien in Osterholz-Scharmbeck ist die Kita-Assistenz kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.