Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Platz gefunden. Nicht weil alles leichter wurde – sondern weil ihn endlich jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin

Es fehlt nicht am Willen, dazuzugehören.
Es fehlt jemand, der den Weg dorthin mitgeht.
Wir von Wolkenfreie Zeit bauen diesen Weg mit unserer Kita-Assistenz in Mettmann.
Für Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten.
Ihr Kind verdient festen Halt statt Rückzug.
Sprechen Sie mit uns.
Manche Kinder wirken in der großen Gruppe wie verloren.
Der Trubel schluckt sie regelrecht.
Nicht aus Unwillen,
sondern weil die eigene Kraft dafür noch nicht reicht.
Gerade Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsverzögerungen oder weiteren Förderbedarfen benötigen im Kita-Alltag zusätzlichen Halt – Zeit, Ruhe und jemanden, der verlässlich an ihrer Seite bleibt.
Fehlt diese Stütze, wird der Alltag unnötig schwer –
nicht nur beim Lernen,
sondern auch beim Ankommen und Mitmachen.
Genau dort geben wir Ihrem Kind Halt.
Lärm, viele Reize und die Gruppendynamik überfordern schnell – die Entwicklung gerät ins Stocken
Was jetzt liegen bleibt, holt man später nur mühsam auf – die frühen Jahre zählen doppelt
Viele Eltern verzetteln sich in Zuständigkeitsfragen – wir kennen die Wege und übernehmen sie für Sie
Kita-Assistenz ist kein nettes Extra, sondern häufig genau die Stütze, die aus Überforderung echte Entwicklung werden lässt.
Unsere Kita-Assistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach SGB IX und hilft Kindern mit besonderem Förderbedarf, im Kita-Alltag von Mettmann wirklich anzukommen.
Unsere Kita-Assistenzen sind jeden Tag an der Seite Ihres Kindes – beim Spielen, beim Essen, in Übergängen und wenn es schwierig wird.
Nicht als zusätzliches Aufpassen.
Sondern als feste Bezugsperson, die Ihr Kind versteht, ihm Halt gibt und es gezielt fördert.
Der Unterschied steckt im Konzept dahinter:
Unsere Mitarbeitenden sind nicht bloß anwesend.
Sie werden gezielt vorbereitet, im Alltag begleitet und fachlich angeleitet.
Durch interne Schulungen und die enge Begleitung erfahrener Fachkräfte – darunter Erzieher:innen und Diplom-Pädagog:innen – wird aus gutem Willen fachlich wirksame Unterstützung.
Wir arbeiten heilpädagogisch, strukturiert und nah am Alltag – ausgerichtet auf den individuellen Förderbedarf Ihres Kindes.
Eingliederungshilfe nach SGB IX – je nach Situation getragen von Jugendamt oder Sozialamt.
Wir klären kostenlos, welcher Anspruch für Ihr Kind besteht, ermitteln die Zuständigkeit und übernehmen die vollständige Antragstellung.
Kinder von ca. 2 bis 6 Jahren mit drohender oder bestehender Behinderung, die im Kita-Alltag ohne Stütze rasch an ihre Grenzen kommen.
Typische Förderbedarfe:
Autismus-Spektrum · ADHS · Sprachentwicklungsstörungen · Entwicklungsverzögerungen · motorische Auffälligkeiten · sozial-emotionale Schwierigkeiten · Mehrfachbehinderungen
Die Begleitung geschieht stets in enger Abstimmung mit:
So entsteht keine isolierte Maßnahme, sondern ein fest verzahntes Gesamtkonzept.
Ausgangspunkt ist immer der individuelle Förderbedarf Ihres Kindes – kein starres Schema.
Denn jedes Kind bringt eigene Stärken, Herausforderungen und Entwicklungsschritte mit.
Darüber hinaus übernehmen wir den gesamten Ablauf für Sie:
Wir klären die Zuständigkeit zwischen Jugendamt und Sozialamt, prüfen den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX und stellen den vollständigen Antrag.
Keine vagen Ankündigungen.
Sondern spürbare Unterstützung, tagtäglich im echten Kita-Geschehen.
Unsere Kita-Assistenz setzt genau dort an, wo Kinder sonst den Anschluss verlieren würden:
im Miteinander der Gruppe, bei Übergängen, in emotional schwierigen Momenten und in der Entwicklung insgesamt.
Ihr Kind wird ins Spielgeschehen hineingeholt, knüpft Kontakte und findet seinen Platz.
Nicht am Rand stehend. Sondern mittendrin.
Sprache wächst nicht am Tisch, sondern im echten Erleben.
Wir fördern Kommunikation genau dort: beim Spielen, beim Essen, in realen Momenten.
Mit Struktur, Geduld und gezieltem Vorgehen.
Anziehen, basteln, klettern, ausprobieren.
Ihr Kind wächst in seinem eigenen Tempo – begleitet mit Sicherheit statt Druck.
Überforderung wird frühzeitig bemerkt – bevor sie sich hochschaukelt.
Wir helfen Ihrem Kind, Gefühle einzuordnen und Situationen besser zu meistern.
Essen, Toilettengang, Übergänge – behutsam, würdevoll und abgestimmt auf den Entwicklungsstand Ihres Kindes.
Keine Einzelaktion, sondern ein fest abgestimmtes Miteinander:
regelmäßiger Kontakt zu Erzieher:innen, Eltern, Frühförderstellen und Therapeut:innen.
Telefonisch, per WhatsApp oder über unser Formular.
Ohne Warteschleife. Ohne umständliche Hürden.
Sie erhalten zügig eine klare Antwort.
Keine Lösung von der Stange.
Wir betrachten gemeinsam: Bedarf, Situation, Diagnose, Kita-Alltag und Zuständigkeit.
Danach wissen Sie genau, welche Möglichkeiten bestehen.
Wir klären die Zuständigkeit zwischen Jugendamt und Sozialamt, prüfen den Anspruch nach SGB IX und übernehmen die gesamte Antragstellung.
Sie müssen sich nicht selbst durch Behörden arbeiten.
Keine willkürliche Zuteilung.
Wir wählen gezielt die Kita-Assistenz aus, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das entscheidet über den Erfolg.
Ihr Kind erhält eine feste Bezugsperson, die stützt, stärkt und echte Entwicklung ermöglicht.
Unsere Mitarbeitenden werden nicht einfach eingeteilt, sondern gezielt geschult und im Alltag begleitet.
Getragen von erfahrenen Fachkräften, Erzieher:innen und Pädagog:innen.
Wir besetzen nicht „irgendwie".
Wir wählen gezielt die Bezugsperson, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das ist der Unterschied, der im Alltag wirkt.
Von der ersten Einschätzung bis zur Bewilligung.
Antrag, Abstimmung, Kontakt zu Jugendamt oder Sozialamt — das übernehmen wir für Sie.
Ihr Kind bekommt eine feste Bezugsperson.
Kein ständiger Wechsel. Keine Unsicherheit. Sondern Halt im Alltag.
Kita, Eltern, Frühförderstellen, Therapeut:innen und Kostenträger — wir stimmen uns ab, statt getrennt vor uns hinzuarbeiten.
Sie haben feste Ansprechpartner.
Direkt erreichbar. Verbindlich. Ohne endloses Weiterreichen.
Unsere Mitarbeitenden bilden sich fortlaufend weiter, damit die Unterstützung mit Ihrem Kind mitwächst, statt stehen zu bleiben.
Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Platz gefunden. Nicht weil alles leichter wurde – sondern weil ihn endlich jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin
Früher war jeder Morgen ein Kraftakt.Martin und Lena Weber Eltern aus Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Heute geht unser Kind wieder gerne los.
Kita-Assistenz ist eine individuelle Unterstützung im Kita-Alltag für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Die Kosten werden in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen.
Der Antrag wird von den Eltern gestellt – wir unterstützen bei der Vorbereitung und begleiten den gesamten Prozess.
In vielen Fällen kann die Unterstützung innerhalb von 6–12 Wochen starten.
Wenn ein Kind im Kita-Alltag nicht von selbst mitkommt, kann eine heilpädagogische Fachkraft an seiner Seite den entscheidenden Unterschied machen. Genau das leistet eine Kita-Assistenz: Sie begleitet Kinder dort, wo sie sonst Schwierigkeiten hätten, sich ins Gruppengeschehen einzufinden.
Besonders profitieren können Kinder mit:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorischen oder kognitiven Besonderheiten
- Verhaltensauffälligkeiten oder mehreren gleichzeitig bestehenden Beeinträchtigungen
Die Begleitung findet mitten im Alltag statt – beim gemeinsamen Spiel, beim Essen, in Übergangsmomenten und überall dort, wo es für das Kind schwierig wird.
Dabei geht es nie um reine Aufsicht, sondern um echte Teilhabe: Kinder sollen dazugehören und mitmachen können, statt am Rand zu stehen – dieser Anspruch gilt auch für Familien in Mettmann und im Kreis Mettmann.
Wenn Eltern in Mettmann sich für eine Kita-Assistenz entscheiden, entstehen für sie in der Regel keine eigenen Kosten, denn die Leistung wird über die Eingliederungshilfe finanziert.
Rechtliche Grundlage:
§ 112 SGB IX
oder § 35a SGB VIII (bei seelischer Beeinträchtigung)
Je nachdem, welche Beeinträchtigung im Vordergrund steht, ist unterschiedlich zuständig:
- das Sozialamt (bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung)
- das Jugendamt Mettmann (bei seelischer Beeinträchtigung)
Wir klären für Sie kostenfrei:
- ob grundsätzlich ein Anspruch besteht
- welche Stelle im Kreis Mettmann konkret zuständig ist
- welche Unterlagen dafür zusammengestellt werden müssen
Zunächst gilt: Den Antrag stellen Sie als Eltern selbst beim zuständigen Amt, während wir Sie auf diesem Weg Schritt für Schritt begleiten.
Unsere Unterstützung umfasst dabei:
- die Klärung, ob das Jugendamt Mettmann oder das Sozialamt zuständig ist
- eine klare Struktur für die Vorbereitung des Antrags
- die Abstimmung mit der Kita und weiteren beteiligten Fachstellen
- den Überblick über sämtliche erforderlichen Unterlagen
Dazu zählen beispielsweise:
- ärztliche oder psychologische Einschätzungen
- Entwicklungsberichte aus der Kita
- weitere Nachweise, die den Unterstützungsbedarf belegen
Diese Nachweise fordern Sie selbst an und reichen sie ein – wir zeigen Ihnen genau, welche Unterlagen wann gebraucht werden.
Die Entscheidung liegt weiterhin bei Ihnen, wir kümmern uns um Struktur und Entlastung im Hintergrund.
Sollte es zu Rückfragen kommen oder der Antrag abgelehnt werden:
- helfen wir dabei, den Bescheid richtig einzuordnen
- und zeigen auf, welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind
Am Ende steht ein gut vorbereiteter Antrag, der die tatsächliche Situation Ihres Kindes nachvollziehbar abbildet.
Familien im Kreis Mettmann können auf unsere Begleitung dabei kostenlos zurückgreifen.
Grundsätzlich kommt eine Kita-Assistenz infrage, sobald bei einem Kind eine bestehende oder drohende Behinderung vorliegt, die im Alltag einen spürbaren Unterstützungsbedarf mit sich bringt.
Oft handelt es sich dabei um:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS / ADS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorische oder kognitive Besonderheiten
- Wahrnehmungsstörungen
- geistige oder körperliche Behinderungen
- mehrfache Beeinträchtigungen
- seelische Beeinträchtigungen
Letztlich zählt weniger die Diagnose an sich als vielmehr der konkrete Unterstützungsbedarf, der sich im Kita-Alltag zeigt.
Selbst wenn noch keine abgeschlossene Diagnose vorliegt, kann sich ein Antrag lohnen, sofern der Förderbedarf erkennbar ist.
Im Verlauf eines Kita-Tages begleitet eine Kita-Assistenz Ihr Kind so, wie es zu seinen individuellen Bedürfnissen passt.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
- Spielbegleitung & Gruppenintegration – Kontakte zu anderen Kindern anbahnen, Teilhabe ermöglichen
- Sprachförderung im Alltag – Kommunikation beim Spielen, Essen und in der Gruppe unterstützen
- Begleitung bei Übergängen & Routinen – Sicherheit in wechselnden Situationen vermitteln
- Emotionale Regulation & Krisenbegleitung – Überforderung frühzeitig wahrnehmen und ruhig auffangen
- Förderung von Motorik & Selbstständigkeit – Entwicklung im eigenen Tempo begleiten
- Hilfe bei Mahlzeiten & Pflegesituationen – respektvoll, diskret und altersgerecht
- Abstimmung mit Kita, Eltern & Fachstellen – für eine tragfähige, nachhaltige Entwicklung
Wichtig dabei: Therapeutische Leistungen wie Logopädie oder Ergotherapie sind eigenständige Maßnahmen – wir stehen dazu in engem Austausch mit den zuständigen Fachstellen.
Die Dauer hängt maßgeblich vom zuständigen Amt ab.
In vielen Fällen lässt sich der Start der Kita-Assistenz innerhalb von 6 bis 12 Wochen realisieren.
Zwei Prozesse laufen dabei meist gleichzeitig ab:
- die Antragstellung und Prüfung durch das Amt
- die Suche nach einer passenden Fachkraft
Nachdem Sie sich erstmals bei uns gemeldet haben, erhalten Sie meist noch am selben Werktag eine Rückmeldung.
Liegt bereits eine Bewilligung vor, geht alles Weitere häufig deutlich schneller.
Wir achten in jedem Fall darauf, dass:
- der Antrag vollständig eingereicht wird
- Rückfragen zügig beantwortet werden
- unnötige Wartezeiten vermieden werden
Zunächst gilt: Eine Ablehnung heißt nicht, dass tatsächlich kein Anspruch besteht.
Häufig lässt sich die Entscheidung im nächsten Schritt noch anpassen, zum Beispiel durch:
- zusätzliche fachliche Stellungnahmen
- eine genauere Beschreibung des tatsächlichen Unterstützungsbedarfs
- einen formellen Widerspruch
Dabei helfen wir Ihnen,
- den Bescheid inhaltlich richtig einzuordnen
- mögliche Gründe für die Ablehnung zu verstehen
- die passenden nächsten Schritte vorzubereiten
Unser Anliegen bleibt dabei immer das gleiche: die tatsächliche Situation Ihres Kindes verständlich und nachvollziehbar darzustellen.
Ja, das ist grundsätzlich der Fall.
Auch ohne eine bereits abgeschlossene Diagnose kann ein Anspruch bestehen.
Ausschlaggebend ist, ob eine bestehende oder drohende Beeinträchtigung erkennbar ist, die im Alltag einen deutlichen Unterstützungsbedarf mit sich bringt.
Das zeigt sich beispielsweise, wenn:
- Ihr Kind im Kita-Alltag überfordert wirkt
- die Einbindung in die Gruppe nicht gelingen will
- ein gezielter Unterstützungsbedarf klar erkennbar ist
Der Antrag lässt sich parallel zu einer weiterführenden Diagnostik stellen.
Gerade in den ersten Lebensjahren macht frühzeitige Unterstützung oft einen großen Unterschied.
Wolkenfreie Zeit ist über Bundesländergrenzen hinweg aktiv. Auch in Nordrhein-Westfalen, etwa in Mettmann, sind Familien bei uns herzlich willkommen.
Wichtig zu wissen: Eltern steht ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht zu.
Das heißt konkret: Entscheiden Sie sich für Wolkenfreie Zeit, lässt sich die Unterstützung grundsätzlich unabhängig vom Wohnort organisieren.
Uns geht es nicht um feste Regionsgrenzen, sondern um die passende Unterstützung: Jede Anfrage betrachten wir individuell und finden Lösungen – auch dort, wo bestehende Strukturen an ihre Grenzen stoßen.
Über 500 Fachkräfte vor Ort — vom Norden Schleswig-Holsteins bis nach Sachsen und Thüringen. Eine Auswahl unserer Einsatzorte:
Dein Ort ist nicht dabei? Frag trotzdem an. Dank gesetzlich verankertem Wunsch- und Wahlrecht können wir auch außerhalb dieser Liste unterstützen.
Klären Sie jetzt, ob Ihr Kind Anspruch hat – kostenlos, unverbindlich und ohne Behördendschungel.
Viele Familien im Kreis Mettmann warten zu lange ab. Dabei entscheidet frühzeitige Unterstützung darüber, ob ein Kind Anschluss findet oder weiter allein bleibt.
Wir prüfen den Anspruch, begleiten Sie durch jeden Schritt und stehen Ihrem Kind bis zum Start der Unterstützung zur Seite – klar, strukturiert und verlässlich.
In vielen Fällen kann die Kita-Assistenz in Mettmann bereits innerhalb weniger Wochen beginnen.
Mettmann gehört zum Kreis Mettmann in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Kreis Mettmann aktiv und begleitet Familien in Mettmann mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Mettmann – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Kita-Assistenz in Mettmann kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.
Im Alltag findet die Begleitung dort statt, wo Ihr Kind sie braucht – je nach bewilligter Leistung direkt in der Kita, in der Schule oder zu Hause in Mettmann. Eine feste Bezugsperson begleitet Ihr Kind kontinuierlich, sodass Vertrauen wachsen kann und sich Abläufe nicht ständig ändern. Dabei stehen wir im engen Austausch mit Ihnen als Familie, damit die Unterstützung zu dem passt, was im Alltag tatsächlich gebraucht wird.
Wenn Sie als Familie im Kreis Mettmann den ersten Schritt gehen möchten, beginnt alles mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf Ihre Situation schauen. Im Anschluss übernehmen wir für Sie die Organisation und begleiten Sie durch den Antrag – von der Klärung der Zuständigkeit bis zur Zusammenstellung der Unterlagen. So müssen Sie sich um die Formalitäten nicht allein kümmern und behalten trotzdem jederzeit die Entscheidung in der Hand.
Über die Bewilligung der Kita-Assistenz in Mettmann entscheidet das Jugendamt der Stadt Mettmann bzw. Jugendamt Mettmann (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Kreis Mettmann (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Kreis Mettmann – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Nordrhein-Westfalen gilt das Wunsch- und Wahlrecht.
Von Mettmann aus sind wir im Kreis Mettmann und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:
Welches Amt bewilligt die Kita-Assistenz in Mettmann?
In Mettmann ist das Jugendamt der Stadt Mettmann bzw. Jugendamt Mettmann bzw. die Eingliederungshilfe im Kreis Mettmann zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.
Kostet die Kita-Assistenz in Mettmann etwas?
Nein. Für Familien in Mettmann ist die Kita-Assistenz kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.