Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Platz gefunden. Nicht, weil alles leichter wurde – sondern weil ihn jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin

Nicht, weil der Wille zur Teilhabe fehlt.
Sondern weil bislang niemand die Verbindung geschaffen hat.
Genau diese Verbindung schafft die Kita-Assistenz von Wolkenfreie Zeit in Landsberg am Lech.
Für Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten.
Ihr Kind muss nicht länger außen vor bleiben.
Sprechen Sie mit uns.
Manche Tage überfordern Kinder ganz einfach.
In der großen Gruppe fallen sie zurück.
Nicht aus Unwillen,
sondern weil die eigenen Kräfte dafür noch nicht reichen.
Gerade Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsverzögerungen oder anderen Förderbedarfen benötigen im Kita-Alltag mehr Raum – mehr Ruhe, mehr Geduld und eine feste Person an ihrer Seite.
Fehlt diese Begleitung, wird der Alltag unnötig anstrengend –
nicht nur beim Lernen,
sondern auch beim Ankommen in der Gemeinschaft.
Genau an diesem Punkt begleiten wir Ihr Kind.
Zu viele Reize, Lautstärke und Gruppendynamik überfordern schnell – die Entwicklung gerät ins Stocken
Versäumte Förderung lässt sich später nur schwer nachholen – die frühen Jahre zählen besonders
Zwischen Behörden geht oft wertvolle Zeit verloren – wir kennen die Zuständigkeiten und steuern den gesamten Ablauf
Kita-Assistenz ist keine reine „Zusatzleistung“, sondern häufig der entscheidende Faktor zwischen Überforderung und echtem Fortschritt.
Unsere Kita-Assistenz gehört zur Eingliederungshilfe nach SGB IX und hilft Kindern mit besonderem Förderbedarf, im Kita-Alltag anzukommen und mitzuwirken.
Unsere Kita-Assistenzen sind Tag für Tag an der Seite Ihres Kindes präsent – beim Spiel, beim Essen, in Übergangsmomenten und in schwierigen Situationen.
Nicht als zusätzliche Aufsichtsperson.
Sondern als feste Bezugsperson, die Ihr Kind versteht, ermutigt und gezielt fördert.
Der entscheidende Unterschied liegt im Aufbau:
Unsere Mitarbeitenden sind nicht bloß anwesend.
Sie werden gezielt geschult, im Alltag begleitet und fachlich angeleitet.
Durch unsere interne Schulungsstruktur und die enge Betreuung durch erfahrene Fachkräfte – darunter Erzieher:innen und Diplom-Pädagog:innen – sorgen wir dafür, dass Unterstützung nicht nur gut gemeint, sondern fachlich wirksam ist.
Wir gehen heilpädagogisch, strukturiert und alltagsnah vor – ausgerichtet auf den individuellen Förderbedarf Ihres Kindes.
Eingliederungshilfe nach SGB IX – je nach Fall über Jugendamt oder Sozialamt finanziert.
Wir prüfen kostenfrei, welcher Anspruch für Ihr Kind besteht, klären die Zuständigkeit und übernehmen die komplette Antragstellung.
Kinder von ca. 2 bis 6 Jahren mit drohender oder bestehender Behinderung, die im Kita-Alltag ohne Begleitung rasch an ihre Grenzen stoßen.
Typische Förderbedarfe:
Autismus-Spektrum · ADHS · Sprachentwicklungsstörungen · Entwicklungsverzögerungen · motorische Auffälligkeiten · sozial-emotionale Schwierigkeiten · Mehrfachbehinderungen
Die Begleitung geschieht stets in enger Abstimmung mit:
So entsteht keine isolierte Maßnahme – sondern ein durchdachtes Gesamtkonzept.
Ausgangspunkt ist stets der individuelle Förderbedarf Ihres Kindes – kein starres Schema.
Denn jedes Kind bringt eigene Stärken, Herausforderungen und Entwicklungsschritte mit.
Darüber hinaus übernehmen wir den kompletten Prozess:
Wir klären die Zuständigkeit zwischen Jugendamt und Sozialamt, prüfen den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX und übernehmen die vollständige Antragstellung.
Keine leeren Ankündigungen.
Sondern spürbare Unterstützung, tagtäglich, mitten im Kita-Geschehen.
Unsere Kita-Assistenz setzt genau dort an, wo Kinder sonst zurückbleiben würden:
im Gruppengeschehen, bei Übergängen, in emotionalen Momenten und in der Entwicklung.
Ihr Kind wird ins Spielgeschehen eingebunden, knüpft Kontakte und findet seinen Platz in der Gruppe.
Nicht am Rand. Sondern mitten drin.
Sprache wächst nicht am Schreibtisch – sondern im echten Leben.
Wir fördern Kommunikation genau dort: beim Spielen, beim Essen, in alltäglichen Momenten.
Mit Struktur, Geduld und gezielten Impulsen.
Anziehen, basteln, klettern, ausprobieren.
Ihr Kind entfaltet seine Fähigkeiten im eigenen Rhythmus – begleitet statt überfordert.
Überforderung wird rechtzeitig bemerkt – bevor sie eskaliert.
Wir unterstützen Ihr Kind dabei, Gefühle einzuordnen und Situationen besser zu bewältigen.
Essen, Toilettengang, Übergänge – behutsam, respektvoll und abgestimmt auf den Entwicklungsstand Ihres Kindes.
Keine isolierte Einzelmaßnahme, sondern ein abgestimmtes Zusammenspiel:
regelmäßiger Austausch mit Erzieher:innen, Eltern, Frühförderstellen und Therapeut:innen.
Telefonisch, per WhatsApp oder über unser Formular.
Ohne Warteschleifen. Ohne umständliche Schritte.
Sie erhalten zügig eine klare Antwort.
Keine Lösung von der Stange.
Wir betrachten gemeinsam: Bedarf, Situation, Diagnose, Kita-Alltag und Zuständigkeit.
Danach wissen Sie genau, welche Möglichkeiten bestehen.
Wir klären die Zuständigkeit zwischen Jugendamt und Sozialamt, prüfen den Anspruch nach SGB IX und erledigen die gesamte Antragstellung.
Sie müssen sich nicht selbst durch Behörden arbeiten.
Keine beliebige Zuteilung.
Wir wählen gezielt die Kita-Assistenz aus, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das entscheidet über den Erfolg.
Ihr Kind erhält eine verlässliche Bezugsperson, die begleitet, stärkt und Entwicklung tatsächlich ermöglicht.
Unsere Mitarbeitenden werden nicht einfach eingesetzt, sondern systematisch geschult und im Arbeitsalltag begleitet.
Unterstützt durch erfahrene Fachkräfte, Erzieher:innen und Pädagog:innen.
Wir setzen niemanden „irgendwie“ ein.
Wir wählen gezielt die Bezugsperson, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Genau das macht sich im Alltag bemerkbar.
Von der ersten Einschätzung bis zur Bewilligung.
Antrag, Abstimmung, Kommunikation mit Jugendamt oder Sozialamt — das übernehmen wir für Sie.
Ihr Kind erhält eine feste Bezugsperson.
Kein ständiger Wechsel. Keine Unsicherheit. Sondern Verlässlichkeit im Alltag.
Kita, Eltern, Frühförderstellen, Therapeut:innen und Kostenträger — wir stimmen uns ab, statt aneinander vorbeizuarbeiten.
Sie haben feste Ansprechpartner.
Direkt erreichbar. Verbindlich. Ohne Weiterleitung durch das System.
Unsere Mitarbeitenden werden fortlaufend geschult und weiterentwickelt, damit die Unterstützung nicht stehen bleibt, sondern mit Ihrem Kind mitwächst.
Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Platz gefunden. Nicht, weil alles leichter wurde – sondern weil ihn jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin
Früher war jeder Morgen mit Anspannung verbunden.Martin und Lena Weber Eltern aus Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Heute geht unser Kind wieder gerne in die Kita.
Kita-Assistenz ist eine individuelle Unterstützung im Kita-Alltag für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Die Kosten werden in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen.
Der Antrag wird von den Eltern gestellt – wir unterstützen bei der Vorbereitung und begleiten den gesamten Prozess.
In vielen Fällen kann die Unterstützung innerhalb von 6–12 Wochen starten.
Wie kann ein Kind, das im Gruppenalltag sonst kaum mithalten würde, wirklich dazugehören? Genau hier setzt die Kita-Assistenz an: Sie begleitet Kinder heilpädagogisch und individuell durch ihren Kita-Tag, damit Teilhabe gelingt.
Besonders geeignet ist diese Unterstützung für Kinder mit:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorischen oder kognitiven Besonderheiten
- Verhaltensauffälligkeiten oder mehreren Beeinträchtigungen gleichzeitig
Die Begleitung geschieht mitten im Geschehen: beim gemeinsamen Spielen, beim Essen, in Übergangsmomenten und dort, wo es für das Kind besonders herausfordernd wird.
Es geht dabei nicht um bloßes Aufpassen, sondern um echte Teilhabe – auch Familien in Landsberg am Lech und im Landkreis Landsberg am Lech sollen erleben, dass ihr Kind mitmachen kann, statt am Rand zu stehen.
Muss eine Familie in Landsberg am Lech die Kita-Assistenz selbst bezahlen? Nein – in der Regel entstehen keine Kosten, da die Leistung über die Eingliederungshilfe abgerechnet wird.
Rechtlich stützt sich das auf:
§ 112 SGB IX
oder § 35a SGB VIII, sofern eine seelische Beeinträchtigung vorliegt
Welche Stelle konkret zuständig ist, richtet sich nach der Art der Beeinträchtigung:
- das Sozialamt bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung
- das Jugendamt Landsberg am Lech bei seelischer Beeinträchtigung
Wir klären für Sie unentgeltlich:
- ob grundsätzlich ein Anspruch besteht
- welche Behörde im Landkreis Landsberg am Lech dafür zuständig ist
- welche Unterlagen Sie dafür benötigen
Wer stellt den Antrag eigentlich – und wer hilft dabei? Den Antrag reichen Sie als Eltern selbst bei der zuständigen Stelle ein, wir stehen Ihnen dabei begleitend zur Seite.
Konkret unterstützen wir Sie bei:
- der Frage, ob Jugendamt oder Sozialamt zuständig ist
- einer nachvollziehbaren Struktur für den Antrag
- der Abstimmung mit der Kita und weiteren beteiligten Fachstellen
- dem Überblick, welche Unterlagen insgesamt notwendig sind
Dazu zählen beispielsweise:
- ärztliche oder psychologische Einschätzungen
- Entwicklungsberichte aus der Kita
- ergänzende Nachweise zum Unterstützungsbedarf
Diese Nachweise fordern Sie selbst an und legen sie vor – wir erklären Ihnen genau, was zu welchem Zeitpunkt gebraucht wird.
Die Entscheidung liegt weiterhin bei Ihnen; wir übernehmen die Struktur und nehmen Ihnen Aufwand ab.
Gibt es Rückfragen oder sogar eine Ablehnung:
- helfen wir beim Verständnis des Bescheids
- und zeigen auf, welche Schritte danach sinnvoll sind
Am Ende steht ein gut vorbereiteter Antrag, der die reale Situation Ihres Kindes verständlich abbildet.
Familien im Landkreis Landsberg am Lech erhalten unsere Begleitung dabei ohne Kosten.
Wann kommt eine Kita-Assistenz überhaupt infrage? Immer dann, wenn eine bestehende oder sich abzeichnende Behinderung im Alltag zu einem klar erkennbaren Unterstützungsbedarf führt.
Zu den häufigsten Diagnosen gehören:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS / ADS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorische oder kognitive Besonderheiten
- Wahrnehmungsstörungen
- geistige oder körperliche Behinderungen
- mehrfache Beeinträchtigungen
- seelische Beeinträchtigungen
Entscheidend ist am Ende weniger das Etikett der Diagnose als der tatsächliche Förderbedarf im Kita-Alltag.
Auch ohne abgeschlossene Diagnostik kann sich ein Antrag lohnen, sofern der Unterstützungsbedarf deutlich erkennbar ist.
Wie sieht die Begleitung im Tagesablauf konkret aus? Eine Kita-Assistenz orientiert sich eng an den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes und begleitet es passgenau durch den Tag.
Zu den zentralen Aufgaben zählen:
- Spielbegleitung & Einbindung in die Gruppe – soziale Kontakte anstoßen, Teilhabe ermöglichen
- Sprachliche Unterstützung im Alltag – Kommunikation beim Spielen, Essen und in der Gruppensituation fördern
- Begleitung durch Übergänge & feste Routinen – Orientierung und Sicherheit in wechselnden Situationen geben
- Emotionale Stabilisierung & Krisenbegleitung – Überforderung frühzeitig wahrnehmen und ruhig auffangen
- Förderung von Motorik & Selbstständigkeit – Entwicklung im individuellen Tempo begleiten
- Unterstützung bei Mahlzeiten & Pflegesituationen – diskret, respektvoll und altersangemessen
- Austausch mit Kita, Eltern & Fachstellen – als Basis für eine tragfähige, langfristige Entwicklung
Wichtig zu wissen: Logopädie, Ergotherapie und ähnliche therapeutische Leistungen sind eigenständige Maßnahmen – wir arbeiten dazu eng mit den entsprechenden Fachstellen zusammen.
Wann genau die Kita-Assistenz starten kann, hängt maßgeblich vom zuständigen Amt ab.
In der Praxis ist ein Beginn häufig innerhalb von 6 bis 12 Wochen realistisch.
Zwei Prozesse laufen dabei meist gleichzeitig ab:
- die Antragsprüfung durch das Amt
- die Suche nach einer passenden Fachkraft
Auf eine erste Anfrage bekommen Sie meist noch am selben Werktag eine Rückmeldung von uns.
Liegt bereits eine Bewilligung vor, geht vieles spürbar schneller.
Wir achten konsequent darauf, dass:
- der Antrag von Anfang an vollständig ist
- Rückfragen ohne Verzögerung beantwortet werden
- unnötige Wartezeiten vermieden werden
Bedeutet eine Ablehnung automatisch, dass kein Anspruch besteht? Nein, keineswegs.
Häufig lässt sich die Entscheidung im weiteren Verlauf noch anpassen, etwa durch:
- ergänzende fachliche Stellungnahmen
- eine präzisere Darstellung des Unterstützungsbedarfs
- einen formellen Widerspruch
Wir unterstützen Sie dabei,
- den Bescheid richtig einzuordnen
- mögliche Gründe für die Ablehnung zu identifizieren
- die nächsten sinnvollen Schritte vorzubereiten
Unser Anliegen bleibt dabei konstant: die reale Situation Ihres Kindes klar und nachvollziehbar zu belegen.
Braucht es zwingend eine fertige Diagnose? Nein, das ist keine Voraussetzung.
Ein Anspruch kann auch dann bestehen, wenn die Diagnostik noch nicht abgeschlossen ist.
Ausschlaggebend ist, ob eine bestehende oder drohende Beeinträchtigung mit deutlichem Unterstützungsbedarf im Alltag sichtbar wird.
Anzeichen dafür können sein:
- Ihr Kind wirkt im Kita-Alltag häufig überfordert
- die Einbindung in die Gruppe gelingt nur schwer
- ein gezielter Unterstützungsbedarf ist erkennbar
Der Antrag lässt sich parallel zu weiterer Diagnostik stellen.
Gerade in den frühen Lebensjahren macht rechtzeitige Unterstützung einen großen Unterschied.
Muss man in einer bestimmten Region wohnen, um Unterstützung zu erhalten? Nicht wirklich – Wolkenfreie Zeit ist bundesländerübergreifend tätig, auch in Bayern und damit in Landsberg am Lech sind Familien herzlich willkommen.
Wichtig für Eltern: Es besteht ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht.
Das heißt konkret: Entscheiden Sie sich für Wolkenfreie Zeit, lässt sich die Unterstützung meist unabhängig vom konkreten Wohnort organisieren.
Für uns zählt nicht die „Region“, sondern die passende Lösung: Jede Anfrage prüfen wir individuell und finden Wege – auch außerhalb gewohnter Strukturen.
Über 500 Fachkräfte vor Ort — vom Norden Schleswig-Holsteins bis nach Sachsen und Thüringen. Eine Auswahl unserer Einsatzorte:
Dein Ort ist nicht dabei? Frag trotzdem an. Dank gesetzlich verankertem Wunsch- und Wahlrecht können wir auch außerhalb dieser Liste unterstützen.
Finden Sie jetzt heraus, ob Ihr Kind Anspruch hat – kostenlos, unverbindlich und ohne Behördenaufwand.
Viele Familien warten zu lange ab. Dabei entscheidet frühzeitige Unterstützung darüber, ob ein Kind Anschluss findet oder weiter zurückbleibt.
Wir prüfen den Anspruch, begleiten Sie durch jeden Schritt und stehen Ihrem Kind bis zum Start der Unterstützung zur Seite – klar, geordnet und zuverlässig.
In vielen Fällen kann die Kita-Assistenz in Landsberg am Lech bereits innerhalb weniger Wochen beginnen.
Landsberg am Lech gehört zum Landkreis Landsberg am Lech in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Landsberg am Lech aktiv und begleitet Familien in Landsberg am Lech mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Landsberg am Lech – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Kita-Assistenz in Landsberg am Lech kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.
Wie läuft die Begleitung im Alltag konkret ab, wenn ein Kind in Landsberg am Lech Unterstützung erhält? Je nach bewilligter Leistung findet die Kita-Assistenz direkt vor Ort statt – in der Kita, in der Schule oder auch zuhause. Eine feste Bezugsperson begleitet Ihr Kind kontinuierlich und stimmt sich eng mit Ihnen als Familie sowie mit der Einrichtung ab, damit Verlässlichkeit und Kontinuität im Vordergrund stehen.
Wie gelingt für Familien im Landkreis Landsberg am Lech der erste Schritt? Am Anfang steht ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir gemeinsam die individuelle Situation Ihres Kindes betrachten. Anschließend übernehmen wir die Organisation und begleiten Sie strukturiert durch den Antragsprozess, damit Sie sich auf Ihr Kind konzentrieren können.
Über die Bewilligung der Kita-Assistenz in Landsberg am Lech entscheidet das Jugendamt Landsberg am Lech (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Landsberg am Lech (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Landsberg am Lech – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Bayern gilt das Wunsch- und Wahlrecht.
Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:
Welches Amt bewilligt die Kita-Assistenz in Landsberg am Lech?
In Landsberg am Lech ist das Jugendamt Landsberg am Lech bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Landsberg am Lech zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.
Kostet die Kita-Assistenz in Landsberg am Lech etwas?
Nein. Für Familien in Landsberg am Lech ist die Kita-Assistenz kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.