Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Platz gefunden. Nicht, weil alles leichter geworden ist – sondern weil ihn jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin

Nicht, weil es abseits stehen möchte.
Sondern weil bislang niemand die Verbindung geschaffen hat.
Genau diese Verbindung schafft die Kita-Assistenz von Wolkenfreie Zeit in Hagen.
Für Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten.
Ihr Kind muss nicht länger abseits bleiben.
Rufen Sie uns an.
Für manche Kinder ist der gewöhnliche Kita-Tag schlicht zu viel.
In der Gruppe geraten sie schnell aus dem Blick.
Nicht aus Unwillen,
sondern weil ihnen die Kraft dafür allein noch fehlt.
Vor allem Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsverzögerungen oder weiteren Förderbedarfen benötigen im Kita-Alltag etwas Zusätzliches – Zeit, Ruhe und eine feste Person, auf die sie sich verlassen können.
Fehlt diese Begleitung, wird vieles unnötig anstrengend –
nicht nur im Lernen,
sondern auch dabei, anzukommen und dazuzugehören.
Hier stehen wir Ihrem Kind zur Seite.
Lärm, viele Reize und die Dynamik der Gruppe führen rasch zu Überlastung – Entwicklung gerät ins Hintertreffen
Was in dieser Phase nicht gefördert wird, lässt sich später nur mit deutlich mehr Aufwand nachholen – die frühen Jahre zählen besonders
Viele Familien verbrauchen hier wertvolle Zeit – wir kennen die zuständigen Stellen und übernehmen den ganzen Ablauf
Kita-Assistenz ist keine bloße „Zusatzleistung“, sondern häufig der ausschlaggebende Punkt zwischen Überforderung und echtem Entwicklungsschritt.
Unsere Kita-Assistenz ist eine Form der Eingliederungshilfe nach SGB IX und hilft Kindern mit besonderem Förderbedarf dabei, im Kita-Alltag anzukommen und teilzuhaben.
Unsere Kita-Assistenzen begleiten den Alltag Ihres Kindes tagtäglich – beim Spielen, beim Essen, in Übergangsmomenten und in schwierigen Situationen.
Dabei geht es nicht um zusätzliche Beaufsichtigung.
Sondern um eine verlässliche Bezugsperson, die Ihr Kind versteht, ihm Halt gibt und es gezielt fördert.
Der Unterschied steckt im System dahinter:
Unsere Mitarbeitenden sind nicht bloß anwesend.
Sie werden gezielt geschult, im Alltag begleitet und fachlich angeleitet.
Durch unsere interne Schulungsstruktur und die enge Begleitung erfahrener Fachkräfte – darunter Erzieher:innen und Diplom-Pädagog:innen – sorgen wir dafür, dass Unterstützung nicht nur gut gemeint, sondern fachlich wirksam ist.
Wir arbeiten heilpädagogisch, strukturiert und nah am Alltag – ausgerichtet auf den individuellen Förderbedarf Ihres Kindes.
Eingliederungshilfe nach SGB IX – je nach Situation getragen von Jugendamt oder Sozialamt.
Wir klären kostenlos, welcher Anspruch für Ihr Kind besteht, ermitteln die Zuständigkeit und übernehmen die vollständige Antragstellung.
Kinder von ca. 2 bis 6 Jahren mit drohender oder bestehender Behinderung, die im Kita-Alltag ohne Unterstützung rasch an ihre Grenzen kommen.
Typische Förderbedarfe:
Autismus-Spektrum · ADHS · Sprachentwicklungsstörungen · Entwicklungsverzögerungen · motorische Auffälligkeiten · sozial-emotionale Schwierigkeiten · Mehrfachbehinderungen
Die Begleitung geschieht stets in enger Abstimmung mit:
So entsteht keine isolierte Maßnahme, sondern ein abgestimmtes Gesamtkonzept.
Ausgangspunkt ist immer der individuelle Förderbedarf Ihres Kindes – nicht ein starres Schema.
Denn jedes Kind bringt eigene Stärken, Herausforderungen und Entwicklungsschritte mit.
Darüber hinaus übernehmen wir den kompletten Ablauf:
Wir klären die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX und übernehmen die vollständige Antragstellung.
Keine allgemein gehaltenen Zusagen.
Sondern spürbare Unterstützung, täglich, mitten im Kita-Alltag.
Unsere Kita-Assistenz setzt genau dort an, wo Kinder sonst untergehen würden:
im Gruppenalltag, in Übergängen, in emotional schwierigen Momenten und in der Entwicklung.
Ihr Kind wird ins Spielgeschehen einbezogen, knüpft Kontakte und findet seinen Platz innerhalb der Gruppe.
Nicht am Rand. Sondern mitten drin.
Sprache wächst nicht am Tisch – sondern im gelebten Alltag.
Wir fördern Kommunikation genau dort: beim Spielen, beim Essen, in echten Momenten.
Mit Struktur, Geduld und gezielten Impulsen.
Anziehen, basteln, klettern, ausprobieren.
Ihr Kind entfaltet seine Fähigkeiten im eigenen Tempo – begleitet statt überfordert.
Überlastung wird frühzeitig erkannt – bevor sie sich zuspitzt.
Wir unterstützen Ihr Kind dabei, Gefühle einzuordnen und Situationen besser zu bewältigen.
Essen, Toilettengang, Übergänge – behutsam, respektvoll und passend zum Entwicklungsstand Ihres Kindes.
Keine isolierte Einzelmaßnahme, sondern ein abgestimmtes System:
regelmäßiger Austausch mit Erzieher:innen, Eltern, Frühförderstellen und Therapeut:innen.
Telefonisch, per WhatsApp oder Formular.
Ohne Warteschleife. Ohne umständliche Schritte.
Sie erhalten zügig eine klare Antwort.
Keine Standardlösung von der Stange.
Gemeinsam betrachten wir Bedarf, Situation, Diagnose, Kita-Alltag und Zuständigkeit.
Danach wissen Sie genau, welche Möglichkeiten bestehen.
Wir klären die Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt), prüfen den Anspruch nach SGB IX und übernehmen die vollständige Antragstellung.
Sie müssen sich nicht selbst durch Behördenwege kämpfen.
Keine willkürliche Zuteilung.
Wir wählen gezielt die Kita-Assistenz aus, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Das entscheidet maßgeblich über den Erfolg.
Ihr Kind erhält eine verlässliche Bezugsperson, die begleitet, stärkt und echte Entwicklung ermöglicht.
Unsere Mitarbeitenden werden nicht einfach eingesetzt, sondern systematisch geschult und im Alltag begleitet.
Unterstützt durch erfahrene Fachkräfte, Erzieher:innen und Pädagog:innen.
Wir setzen niemanden „irgendwie“ ein.
Wir wählen gezielt die Bezugsperson, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Genau das macht sich im Alltag bemerkbar.
Von der ersten Einschätzung bis zur Bewilligung.
Antrag, Abstimmung, Kommunikation mit Jugendamt oder Sozialamt — das übernehmen wir für Sie.
Ihr Kind erhält eine feste Bezugsperson.
Kein ständiger Wechsel. Keine Unsicherheit. Sondern Verlässlichkeit im Alltag.
Kita, Eltern, Frühförderstellen, Therapeut:innen und Kostenträger — wir arbeiten abgestimmt, nicht nebeneinander her.
Sie haben feste Ansprechpartner.
Direkt erreichbar. Verbindlich. Ohne Weiterreichen im System.
Unsere Mitarbeitenden werden fortlaufend geschult und weiterentwickelt, damit die Unterstützung nicht stehen bleibt, sondern mit Ihrem Kind mitwächst.
Unser Sohn hat in der Kita endlich seinen Platz gefunden. Nicht, weil alles leichter geworden ist – sondern weil ihn jemand wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin
Früher war jeder Morgen mit Anspannung verbunden.Martin und Lena Weber Eltern aus Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Heute geht unser Kind wieder gerne in die Kita.
Kita-Assistenz ist eine individuelle Unterstützung im Kita-Alltag für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Die Kosten werden in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen.
Der Antrag wird von den Eltern gestellt – wir unterstützen bei der Vorbereitung und begleiten den gesamten Prozess.
In vielen Fällen kann die Unterstützung innerhalb von 6–12 Wochen starten.
Verlässliche Unterstützung mitten im Kita-Alltag – das ist der Kern einer Kita-Assistenz. Sie begleitet Kinder heilpädagogisch dort, wo sie sonst nicht ausreichend am Gruppenleben teilnehmen könnten.
Besonders geeignet ist diese Begleitung für Kinder mit:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorischen oder kognitiven Auffälligkeiten
- Verhaltensauffälligkeiten oder mehrfachen Beeinträchtigungen
Die Begleitung setzt genau dort an, wo der Alltag stattfindet: beim Spielen, beim Essen, in Übergangssituationen und in Momenten, die das Kind besonders fordern.
Es geht dabei nicht ums bloße Beaufsichtigen, sondern um echte Teilhabe – Kinder sollen aktiv mitmachen können, statt am Rand zu stehen. Das gilt auch für Familien in Hagen.
Kostenfrei für die Familie – das ist bei der Kita-Assistenz in Hagen der Regelfall, denn die Leistung wird über die Eingliederungshilfe finanziert.
Rechtliche Grundlage:
§ 112 SGB IX
oder § 35a SGB VIII (bei seelischer Beeinträchtigung)
Welche Stelle zuständig ist, richtet sich nach der Art der Beeinträchtigung:
- das Sozialamt (körperliche oder geistige Beeinträchtigung)
- das Jugendamt der Stadt Hagen (seelische Beeinträchtigung)
Wir übernehmen für Sie kostenlos die Prüfung:
- ob überhaupt ein Anspruch besteht
- welche Stelle in der Stadt Hagen konkret zuständig ist
- welche Unterlagen dafür zusammengestellt werden müssen
Gestellt wird der Antrag von Ihnen als Eltern – begleitet werden Sie dabei aber von uns, Schritt für Schritt und mit klarer Struktur.
Unsere Unterstützung umfasst:
- die Klärung, ob das Jugendamt der Stadt Hagen oder das Sozialamt zuständig ist
- eine strukturierte Vorbereitung des Antrags
- die Abstimmung mit Kita und weiteren Fachstellen
- den Überblick über alle notwendigen Unterlagen
Dazu zählen beispielsweise:
- ärztliche oder psychologische Einschätzungen
- Entwicklungsberichte aus der Kita
- weitere Nachweise zum bestehenden Unterstützungsbedarf
Diese Nachweise fordern Sie selbst an und reichen sie ein – wir sagen Ihnen genau, was wann gebraucht wird.
Entscheidungen treffen Sie selbst, wir sorgen im Hintergrund für Ordnung und Entlastung.
Bei Rückfragen oder einer Ablehnung:
- helfen wir, den Bescheid richtig einzuordnen
- und zeigen Ihnen mögliche weitere Schritte auf
Ziel ist stets ein gut vorbereiteter Antrag, der die Situation Ihres Kindes nachvollziehbar abbildet.
Für Familien in Hagen ist diese Begleitung durch uns kostenfrei.
Möglich wird eine Kita-Assistenz, sobald bei einem Kind eine bestehende oder drohende Behinderung vorliegt, die im Alltag einen spürbaren Unterstützungsbedarf erzeugt.
Häufig liegen dabei folgende Diagnosen vor:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS / ADS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorische oder kognitive Auffälligkeiten
- Wahrnehmungsstörungen
- geistige oder körperliche Behinderungen
- Mehrfachbehinderungen
- seelische Beeinträchtigungen
Ausschlaggebend ist letztlich nicht die einzelne Diagnose, sondern der konkrete Förderbedarf im Kita-Alltag.
Auch ohne abgeschlossene Diagnostik kann sich ein Antrag lohnen, wenn der Unterstützungsbedarf klar sichtbar ist.
Passgenau auf Ihr Kind zugeschnitten – so begleitet eine Kita-Assistenz den Tagesablauf, orientiert an den individuellen Bedürfnissen.
Zu den zentralen Aufgaben zählen:
- Spielbegleitung & Gruppenintegration – Kontakte zu anderen Kindern anbahnen, Teilhabe ermöglichen
- Sprachförderung im Alltag – Kommunikation beim Spielen, Essen und im Gruppengeschehen begleiten
- Unterstützung bei Übergängen & Routinen – Orientierung in wechselnden Situationen geben
- Emotionale Regulation & Krisenbegleitung – Überforderung früh erkennen und ruhig auffangen
- Förderung von Motorik & Selbstständigkeit – Entwicklung im individuellen Tempo begleiten
- Unterstützung bei Mahlzeiten & Pflegesituationen – respektvoll, diskret und altersangemessen
- Abstimmung mit Kita, Eltern & Fachstellen – für eine tragfähige, nachhaltige Begleitung
Wichtig zu wissen: Logopädie, Ergotherapie und ähnliche therapeutische Leistungen sind eigenständige Maßnahmen – wir stimmen uns eng mit den zuständigen Fachstellen ab.
Abhängig vom zuständigen Amt ist die genaue Dauer bis zur Bewilligung.
In der Praxis beginnt die Kita-Assistenz häufig innerhalb von 6 bis 12 Wochen.
Zwei Prozesse laufen dabei meist gleichzeitig ab:
- die Antragsprüfung durch das zuständige Amt
- die Suche nach einer passenden Fachkraft
Meist noch am selben Werktag erhalten Sie eine Rückmeldung auf Ihre erste Anfrage.
Liegt bereits eine Bewilligung vor, verkürzt sich der Prozess oft deutlich.
Worauf wir dabei achten:
- ein vollständig eingereichter Antrag
- zügige Beantwortung von Rückfragen
- Vermeidung unnötiger Wartezeiten
Automatisch kein Anspruch bedeutet eine Ablehnung keineswegs.
Häufig lässt sich die Entscheidung im nächsten Schritt noch korrigieren – etwa durch:
- zusätzliche fachliche Stellungnahmen
- eine präzisere Darstellung des Unterstützungsbedarfs
- einen formellen Widerspruch
Unsere Unterstützung dabei:
- den Bescheid verständlich zu erklären
- mögliche Gründe für die Ablehnung zu erkennen
- passende nächste Schritte vorzubereiten
Unser Ziel bleibt dabei unverändert: die tatsächliche Situation Ihres Kindes klar und nachvollziehbar aufzuzeigen.
Ja, grundsätzlich ist das möglich.
Auch ohne eine abgeschlossene Diagnose kann ein Anspruch bestehen.
Maßgeblich ist, ob eine bestehende oder drohende Beeinträchtigung mit deutlichem Unterstützungsbedarf im Alltag erkennbar ist.
Hinweise darauf zeigen sich zum Beispiel, wenn:
- Ihr Kind im Kita-Alltag überfordert erscheint
- die Integration in die Gruppe nicht gelingen will
- ein gezielter Unterstützungsbedarf deutlich erkennbar ist
Parallel zu weiterer Diagnostik kann der Antrag gestellt werden.
Gerade in den frühen Lebensjahren zählt jede frühzeitig einsetzende Unterstützung besonders.
Bundesländerübergreifend ist Wolkenfreie Zeit aktiv. Auch in Nordrhein-Westfalen, konkret in der Stadt Hagen, sind Familien bei uns herzlich willkommen.
Wichtig für Eltern: Es besteht ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht.
Das heißt konkret: Entscheiden Sie sich für Wolkenfreie Zeit, lässt sich die Unterstützung grundsätzlich unabhängig vom Wohnort organisieren.
Nicht die Region steht bei uns im Vordergrund, sondern die passende Unterstützung: Jede Anfrage prüfen wir individuell und finden Lösungen – auch über bestehende Strukturen hinaus.
Über 500 Fachkräfte vor Ort — vom Norden Schleswig-Holsteins bis nach Sachsen und Thüringen. Eine Auswahl unserer Einsatzorte:
Dein Ort ist nicht dabei? Frag trotzdem an. Dank gesetzlich verankertem Wunsch- und Wahlrecht können wir auch außerhalb dieser Liste unterstützen.
Finden Sie jetzt heraus, ob Ihr Kind Anspruch hat – kostenlos, unverbindlich und ohne Bürokratie-Stress.
Viele Familien warten zu lange ab. Dabei entscheidet frühe Unterstützung darüber, ob ein Kind Anschluss findet oder weiter zurückbleibt.
Wir prüfen den Anspruch, begleiten Sie durch alle Schritte und stehen Ihrem Kind bis zum Start der Unterstützung zur Seite – klar, strukturiert und zuverlässig.
In vielen Fällen kann die Kita-Assistenz in Hagen bereits innerhalb weniger Wochen beginnen.
Hagen liegt in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Hagen mit qualifizierten Fachkräften, die die Region kennen – kurze Wege statt ferner Zentrale.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Hagen – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Kita-Assistenz in Hagen kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.
Direkt im gewohnten Umfeld Ihres Kindes findet die Begleitung statt – je nach Leistung in der Kita, in der Schule oder zu Hause in Hagen. Eine feste Bezugsperson sorgt für Kontinuität und baut eine vertrauensvolle Beziehung zum Kind auf. Alle Schritte stimmen wir eng mit der Familie und der jeweiligen Einrichtung ab, damit die Unterstützung im Alltag wirklich trägt.
Der Einstieg beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam die Situation Ihres Kindes betrachten. Anschließend übernehmen wir für Sie die Organisation und begleiten den Antrag bei der zuständigen Stelle in Hagen. So müssen Sie sich um die Verwaltung nicht allein kümmern und behalten dennoch jederzeit die Entscheidung in der Hand.
Über die Bewilligung der Kita-Assistenz in Hagen entscheidet das Jugendamt der Stadt Hagen (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. der Träger der Eingliederungshilfe (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). In Nordrhein-Westfalen gilt das Wunsch- und Wahlrecht: Sie bestimmen den Träger, nicht die Behörde.
Wolkenfreie Zeit ist in ganz Nordrhein-Westfalen aktiv – auch in Ihrer Nähe:
Welches Amt bewilligt die Kita-Assistenz in Hagen?
In Hagen ist das Jugendamt der Stadt Hagen bzw. die Eingliederungshilfe zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.
Kostet die Kita-Assistenz in Hagen etwas?
Nein. Für Familien in Hagen ist die Kita-Assistenz kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.