Unsere Tochter hat in der Kita endlich ihren Platz gefunden. Nicht, weil alles leichter wurde – sondern weil jemand sie wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin

Nicht, weil der Wille zum Mitmachen fehlt.
Sondern weil bislang niemand die Verbindung hergestellt hat.
Genau diese Verbindung stellen wir mit unserer Kita-Assistenz in Vilsbiburg her.
Für Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder sozial-emotionalen Auffälligkeiten.
Ihr Kind muss nicht länger außen vor bleiben.
Sprechen Sie mit uns.
An manchen Tagen wirkt die Kita für Ihr Kind überwältigend.
In der Gruppe verliert es sich schnell.
Nicht aus Unwillen,
sondern weil die eigene Kraft dafür noch nicht reicht.
Vor allem Kinder mit Autismus, ADHS, Sprachentwicklungsverzögerungen oder weiteren Förderbedarfen benötigen im Kita-Geschehen zusätzliche Ruhe, zusätzliche Zeit und vor allem eine feste Person, die an ihrer Seite bleibt.
Fehlt diese Begleitung, wird alles anstrengender als nötig –
nicht nur beim Lernen,
sondern auch beim Ankommen in der Gruppe.
Hier setzt unsere Begleitung an – direkt bei Ihrem Kind.
Zu viele Reize, Lautstärke und Gruppendynamik führen rasch zur Überlastung – die Entwicklung gerät dabei ins Hintertreffen
Was jetzt an Förderung ausbleibt, lässt sich später nur mit deutlich mehr Aufwand nachholen – die frühen Jahre zählen besonders
Viele Familien in und um Vilsbiburg verbrauchen hier kostbare Zeit – wir kennen die zuständigen Stellen und steuern den gesamten Ablauf für Sie
Kita-Assistenz ist keine bloße Randleistung, sondern häufig der Punkt, an dem sich Überforderung in echte Entwicklung wandelt.
Unsere Kita-Assistenz zählt zur Eingliederungshilfe nach SGB IX und hilft Kindern mit besonderem Förderbedarf, im Kita-Alltag von Vilsbiburg wirklich mitzuwirken.
Unsere Kita-Assistenzen sind Tag für Tag an der Seite Ihres Kindes – beim Spiel, beim Essen, bei Übergängen und in schwierigen Momenten.
Dabei geht es nicht um zusätzliche Aufsicht.
Sondern um eine feste Bezugsperson, die Ihr Kind versteht, stärkt und gezielt begleitet.
Der Unterschied liegt im System:
Unsere Mitarbeitenden sind nicht bloß anwesend.
Sie werden gezielt vorbereitet, im Alltag unterstützt und fachlich angeleitet.
Über unsere interne Schulungsstruktur und die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachkräften – darunter Erzieher:innen und Diplom-Pädagog:innen – sorgen wir dafür, dass Unterstützung nicht bloß gut gemeint, sondern fachlich wirksam ist.
Wir arbeiten heilpädagogisch, strukturiert und nah am Alltag – jeweils abgestimmt auf den Förderbedarf Ihres Kindes.
Eingliederungshilfe nach SGB IX – je nach Fall über Jugendamt oder Sozialamt finanziert.
Wir klären für Sie kostenlos, welcher Anspruch für Ihr Kind besteht, ermitteln die Zuständigkeit und übernehmen die gesamte Antragstellung.
Kinder von ca. 2 bis 6 Jahren mit drohender oder bestehender Behinderung, die im Kita-Alltag ohne Begleitung rasch an ihre Grenzen kommen.
Typische Förderbedarfe:
Autismus-Spektrum · ADHS · Sprachentwicklungsstörungen · Entwicklungsverzögerungen · motorische Auffälligkeiten · sozial-emotionale Schwierigkeiten · Mehrfachbehinderungen
Die Begleitung geschieht stets im engen Zusammenspiel mit:
So bleibt keine Insellösung übrig – sondern ein fein abgestimmtes Gesamtkonzept entsteht.
Ausgangspunkt ist immer der individuelle Förderbedarf Ihres Kindes – kein starres Standardmodell.
Denn jedes Kind bringt eigene Stärken, Herausforderungen und Entwicklungsschritte mit sich.
Darüber hinaus übernehmen wir den kompletten Ablauf:
Wir klären die Zuständigkeit zwischen Jugendamt und Sozialamt, prüfen den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX und übernehmen die vollständige Antragstellung.
Keine vagen Ankündigungen.
Sondern greifbare Unterstützung, täglich, mitten im Kita-Alltag.
Unsere Kita-Assistenz wirkt dort, wo Kinder sonst leicht zurückfallen würden:
im Gruppengeschehen, bei Übergängen, in emotional herausfordernden Momenten und in der Entwicklung insgesamt.
Ihr Kind wird ins gemeinsame Spiel eingebunden, knüpft Kontakte und findet seinen Platz im Team der Gruppe.
Nicht am Rand. Sondern mitten drin.
Sprache wächst nicht am Tisch – sondern im Miteinander.
Wir fördern Kommunikation genau dort: beim Spielen, beim Essen, in echten Momenten.
Mit Struktur, Geduld und gezielter Begleitung.
Anziehen, basteln, klettern, ausprobieren.
Ihr Kind entfaltet Fähigkeiten im eigenen Rhythmus – begleitet statt überfordert.
Überlastung erkennen wir früh – bevor sie sich zuspitzt.
Wir unterstützen Ihr Kind dabei, Gefühle einzuordnen und Situationen besser zu bewältigen.
Essen, Toilettengang, Übergänge – behutsam, würdevoll und passend zum Entwicklungsstand Ihres Kindes.
Keine isolierte Einzelmaßnahme, sondern ein abgestimmtes Team:
regelmäßiger Austausch mit Erzieher:innen, Eltern, Frühförderstellen und Therapeut:innen.
Telefonisch, per WhatsApp oder über das Formular.
Ohne lange Warteschleifen. Ohne umständliche Schritte.
Sie erhalten zügig eine klare Antwort.
Keine Lösung von der Stange.
Wir betrachten gemeinsam: Bedarf, Situation, Diagnose, Kita-Alltag und Zuständigkeit.
Danach wissen Sie genau, welche Möglichkeiten bestehen.
Wir klären die Zuständigkeit zwischen Jugendamt und Sozialamt, prüfen den Anspruch nach SGB IX und übernehmen die vollständige Antragstellung.
Sie müssen sich nicht selbst durch Behördenwege arbeiten.
Keine zufällige Zuteilung.
Wir wählen die Kita-Assistenz gezielt so, dass sie fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Genau das entscheidet über den Erfolg.
Ihr Kind erhält eine verlässliche Bezugsperson, die begleitet, stärkt und Entwicklung wirklich in Gang bringt.
Unsere Mitarbeitenden werden nicht einfach eingesetzt, sondern systematisch geschult und im Arbeitsalltag begleitet.
Getragen von erfahrenen Fachkräften, Erzieher:innen und Pädagog:innen.
Wir setzen niemanden „irgendwie" ein.
Wir wählen gezielt die Person aus, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt.
Genau darin liegt der Unterschied, der sich im Alltag zeigt.
Von der ersten Einschätzung bis zur Bewilligung.
Antrag, Abstimmung, Kommunikation mit Jugendamt oder Sozialamt — all das übernehmen wir für Sie.
Ihr Kind bekommt eine feste Bezugsperson.
Kein ständiger Wechsel. Keine Unsicherheit. Stattdessen Verlässlichkeit im Alltag.
Kita, Eltern, Frühförderstellen, Therapeut:innen und Kostenträger — wir arbeiten im Team zusammen, nicht aneinander vorbei.
Sie haben feste Kontaktpersonen.
Direkt erreichbar. Verbindlich. Ohne ständiges Weiterreichen.
Unsere Mitarbeitenden entwickeln sich fortlaufend weiter, damit die Begleitung nicht stehen bleibt, sondern mit Ihrem Kind mitwächst.
Unsere Tochter hat in der Kita endlich ihren Platz gefunden. Nicht, weil alles leichter wurde – sondern weil jemand sie wirklich verstanden hat.Julia Sparin Mutter aus Schwerin
Früher war jeder Morgen mit Anspannung verbunden.Martin und Lena Weber Eltern aus Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Heute geht unser Kind wieder gerne in die Kita.
Kita-Assistenz ist eine individuelle Unterstützung im Kita-Alltag für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Die Kosten werden in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen.
Der Antrag wird von den Eltern gestellt – wir unterstützen bei der Vorbereitung und begleiten den gesamten Prozess.
In vielen Fällen kann die Unterstützung innerhalb von 6–12 Wochen starten.
Wir verstehen unter einer Kita-Assistenz eine heilpädagogische Begleitperson, die Kinder in ihrem Kita-Alltag Schritt für Schritt unterstützt, wenn eine gleichwertige Teilhabe am Gruppenleben sonst nicht möglich wäre.
Besonders profitieren Kinder mit:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorischen oder kognitiven Besonderheiten
- Verhaltensauffälligkeiten oder mehrfachen Beeinträchtigungen
Wir setzen dort an, wo der Alltag stattfindet: beim gemeinsamen Spiel, bei den Mahlzeiten, in Übergangsmomenten und dann, wenn es für das Kind besonders herausfordernd wird.
Uns geht es nicht um bloße Aufsicht, sondern um echte Teilhabe – Kinder sollen aktiv dabei sein können, statt am Rand zu stehen. Das gilt genauso für Familien in Vilsbiburg und im Landkreis Landshut.
Für Familien in Vilsbiburg entstehen in der Regel keine Kosten – die Kita-Assistenz wird als Leistung der Eingliederungshilfe finanziert.
Gesetzliche Grundlage:
§ 112 SGB IX
oder § 35a SGB VIII (bei seelischer Beeinträchtigung)
Welche Stelle zuständig ist, richtet sich nach der Art der Beeinträchtigung:
- das Sozialamt (körperliche oder geistige Beeinträchtigung)
- das Jugendamt Landshut (seelische Beeinträchtigung)
Wir klären das für Sie unentgeltlich:
- ob überhaupt ein Anspruch vorliegt
- welche Stelle im Landkreis Landshut zuständig ist
- welche Unterlagen dafür gebraucht werden
Den Antrag reichen Sie als Eltern selbst beim zuständigen Amt ein – wir gehen diesen Weg gemeinsam mit Ihnen, Schritt für Schritt.
Wir helfen Ihnen dabei:
- herauszufinden, ob das Jugendamt Landshut oder das Sozialamt zuständig ist
- den Antrag strukturiert vorzubereiten
- sich mit der Kita und weiteren Fachstellen abzustimmen
- den Überblick über alle nötigen Unterlagen zu behalten
Dazu zählen unter anderem:
- ärztliche oder psychologische Einschätzungen
- Entwicklungsberichte aus der Kita
- weitere Nachweise zum Unterstützungsbedarf
Diese Nachweise besorgen und reichen Sie selbst ein – wir sagen Ihnen genau, was wann gebraucht wird.
Die Entscheidung liegt bei Ihnen, wir kümmern uns um Struktur und Entlastung im Hintergrund.
Falls Rückfragen kommen oder eine Ablehnung erfolgt:
- helfen wir, den Bescheid einzuordnen
- und zeigen Ihnen mögliche weitere Schritte auf
Unser Anliegen ist ein gut vorbereiteter Antrag, der die Situation Ihres Kindes nachvollziehbar abbildet.
Für Familien im Landkreis Landshut ist diese Begleitung durch uns kostenfrei.
Eine Kita-Assistenz kommt infrage, wenn bei einem Kind eine bestehende oder drohende Behinderung vorliegt, die im Alltag einen deutlichen Unterstützungsbedarf mit sich bringt.
Häufig sehen wir folgende Diagnosen:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS / ADS
- Sprachentwicklungsstörungen
- motorische oder kognitive Besonderheiten
- Wahrnehmungsstörungen
- geistige oder körperliche Behinderungen
- Mehrfachbehinderungen
- seelische Beeinträchtigungen
Am Ende zählt aber nicht die Diagnose allein, sondern der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Kita-Alltag.
Auch ohne abgeschlossene Diagnose kann sich ein Antrag lohnen, wenn der Förderbedarf deutlich erkennbar ist.
Wir begleiten Ihr Kind so, wie es zu seinen individuellen Bedürfnissen passt – abgestimmt auf seinen ganz eigenen Alltag.
Zu unseren typischen Aufgaben gehören:
- Spielbegleitung & Einbindung in die Gruppe – Kontakte zu anderen Kindern fördern, Teilhabe ermöglichen
- Unterstützung der Sprache im Alltag – Kommunikation beim Spielen, Essen und in der Gruppe begleiten
- Begleitung bei Übergängen & festen Abläufen – Halt geben, wenn sich Situationen ändern
- Emotionale Begleitung in schwierigen Momenten – Überforderung früh erkennen und ruhig auffangen
- Förderung von Bewegung & Selbstständigkeit – Entwicklung im eigenen Tempo begleiten
- Unterstützung bei Mahlzeiten & Pflege – respektvoll, diskret und altersgerecht
- Austausch mit Kita, Eltern & weiteren Fachstellen – für eine tragfähige Entwicklung
Wichtig zu wissen: Logopädie, Ergotherapie und ähnliche therapeutische Leistungen sind eigenständige Maßnahmen – wir stimmen uns dazu eng mit den zuständigen Fachstellen ab.
Wie lange es dauert, hängt vom jeweils zuständigen Amt ab.
Oft kann die Kita-Assistenz bereits nach 6 bis 12 Wochen starten.
Zwei Prozesse laufen dabei meist gleichzeitig:
- die Prüfung des Antrags durch das Amt
- die Suche nach einer passenden Fachkraft
Auf Ihre erste Anfrage bei uns melden wir uns in der Regel noch am selben Werktag zurück.
Liegt bereits eine Bewilligung vor, geht vieles noch zügiger.
Wir achten darauf, dass:
- der Antrag vollständig eingereicht wird
- Rückfragen rasch beantwortet werden
- unnötige Wartezeiten vermieden werden
Eine Ablehnung heißt nicht, dass kein Anspruch besteht – das verstehen wir sehr gut und lassen Sie damit nicht allein.
Häufig lässt sich die Entscheidung im nächsten Schritt noch korrigieren, zum Beispiel durch:
- ergänzende fachliche Stellungnahmen
- eine genauere Darstellung des Unterstützungsbedarfs
- einen förmlichen Widerspruch
Wir stehen Ihnen dabei zur Seite,
- den Bescheid verständlich zu machen
- mögliche Gründe der Ablehnung zu erkennen
- die passenden nächsten Schritte vorzubereiten
Unser Ziel bleibt immer dasselbe: die tatsächliche Situation Ihres Kindes nachvollziehbar sichtbar zu machen.
Ja, das ist durchaus möglich.
Auch ohne abgeschlossene Diagnose kann bereits ein Anspruch bestehen.
Entscheidend ist, ob eine bestehende oder drohende Beeinträchtigung erkennbar ist, die im Alltag einen deutlichen Unterstützungsbedarf mit sich bringt.
Das zeigt sich etwa, wenn:
- Ihr Kind im Kita-Alltag überfordert scheint
- die Einbindung in die Gruppe nicht gelingen will
- ein gezielter Unterstützungsbedarf klar erkennbar ist
Der Antrag lässt sich parallel zu weiterer Diagnostik stellen.
Gerade in den frühen Jahren macht frühzeitige Unterstützung einen großen Unterschied.
Wolkenfreie Zeit ist über Bundesländergrenzen hinweg tätig. Auch in Bayern, etwa in Vilsbiburg, sind Familien bei uns herzlich willkommen.
Gut zu wissen: Als Eltern haben Sie ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht.
Das heißt: Entscheiden Sie sich für Wolkenfreie Zeit, lässt sich die Unterstützung grundsätzlich unabhängig vom Wohnort organisieren.
Uns geht es nicht um Regionsgrenzen, sondern um die passende Lösung für Ihr Kind: Jede Anfrage prüfen wir individuell – auch dort, wo bestehende Strukturen an ihre Grenzen kommen.
Über 500 Fachkräfte vor Ort — vom Norden Schleswig-Holsteins bis nach Sachsen und Thüringen. Eine Auswahl unserer Einsatzorte:
Dein Ort ist nicht dabei? Frag trotzdem an. Dank gesetzlich verankertem Wunsch- und Wahlrecht können wir auch außerhalb dieser Liste unterstützen.
Finden Sie jetzt heraus, ob Ihr Kind Anspruch hat – kostenlos, unverbindlich und ohne bürokratischen Aufwand.
Viele Familien in Vilsbiburg zögern zu lange. Dabei entscheidet frühzeitige Unterstützung darüber, ob ein Kind den Anschluss findet oder weiter zurückbleibt.
Wir prüfen den Anspruch, begleiten Sie durch alle Schritte und stehen Ihrem Kind bis zum Beginn der Unterstützung zur Seite – klar, strukturiert und verlässlich.
In vielen Fällen kann die Kita-Assistenz bereits innerhalb weniger Wochen beginnen.
Vilsbiburg gehört zum Landkreis Landshut in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Landshut aktiv und begleitet Familien in Vilsbiburg mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Vilsbiburg – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Kita-Assistenz in Vilsbiburg kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.
Bei uns bekommt Ihr Kind in Vilsbiburg eine feste Bezugsperson, die je nach Bedarf direkt in der Kita, in der Schule oder zu Hause an seiner Seite ist. Wir stimmen den Ablauf eng mit der Familie und der jeweiligen Einrichtung ab, damit die Begleitung wirklich zum Alltag Ihres Kindes passt. So entsteht Verlässlichkeit dort, wo sie gebraucht wird – im vertrauten Umfeld.
Wenn Sie in Vilsbiburg oder im Landkreis Landshut den ersten Schritt gehen möchten, laden wir Sie zu einem kostenlosen Erstgespräch ein. Darin hören wir uns Ihre Situation und Ihre Sorgen genau an und besprechen gemeinsam, wie es weitergehen kann. Anschließend übernehmen wir die Antragstellung und die weitere Organisation, damit Sie entlastet werden.
Über die Bewilligung der Kita-Assistenz in Vilsbiburg entscheidet das Jugendamt Landshut (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Landshut (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Landshut – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Bayern gilt das Wunsch- und Wahlrecht.
Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:
Welches Amt bewilligt die Kita-Assistenz in Vilsbiburg?
In Vilsbiburg ist das Jugendamt Landshut bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Landshut zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.
Kostet die Kita-Assistenz in Vilsbiburg etwas?
Nein. Für Familien in Vilsbiburg ist die Kita-Assistenz kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.