Delegation bedeutet, dass eine ärztliche Aufgabe an eine geschulte nichtärztliche Person übertragen wird, zum Beispiel das Geben von Insulin oder einem Notfallmedikament. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet, wer geeignet ist, und trägt die Verantwortung für diese Auswahl. Die ausführende Person ist dafür verantwortlich, die Aufgabe fachlich korrekt umzusetzen. Erst durch diese klare Aufteilung wird medizinische Versorgung in Kita und Schule verlässlich und rechtlich sauber möglich.
Medizinische Versorgung in Kita und Schule
Medizinische Versorgung in Kita und Schule: wer Medikamente geben darf, wer die Kosten übernimmt und wie du eine medizinische Assistenz beantragst.
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Medikamente und Delegation
Wer was übernehmen darf
In der Schule dürfen grundsätzlich alle Personen Medikamente geben, die dazu vom Arzt oder von den Eltern angeleitet wurden und die es freiwillig übernehmen. Lehrkräfte sind dazu in der Regel nicht verpflichtet, dürfen es aber tun. Reicht das nicht aus, kann die Gabe über häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V oder über eine Assistenz abgesichert werden.
Rechtsgrundlage und Antrag
Wer zahlt und wie du die Versorgung beantragst
Medizinische Behandlungspflege in der Schule zahlt in der Regel die Krankenkasse als häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Geht es dagegen um Unterstützung beim Lernen, in der Kommunikation oder im sozialen Miteinander, ist die Eingliederungshilfe zuständig. Oft braucht ein Kind beides, dann müssen zwei Anträge parallel laufen. Für Familien ist die häusliche Krankenpflege kostenfrei, bei Kindern fällt keine Zuzahlung an.
Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V ist medizinische Behandlungspflege, die eine Pflegefachkraft im Auftrag der Krankenkasse übernimmt, zum Beispiel das Stellen und Geben von Medikamenten oder die Versorgung mit Insulin. Sie ist nicht auf das Zuhause beschränkt: Nach dem Gesetz kann sie auch an anderen geeigneten Orten erbracht werden, ausdrücklich auch in Schulen und Kindertageseinrichtungen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die die Krankenkasse genehmigt. Für Familien entstehen dabei in der Regel keine Kosten, bei Kindern fällt keine Zuzahlung an.
Eine medizinische Assistenz für die Schule beantragst du in der Regel über eine ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V, die du bei der Krankenkasse deines Kindes einreichst. Die Krankenkasse muss die Verordnung genehmigen, für Familien ist die Leistung kostenfrei. Geht es weniger um medizinische Behandlungspflege als um Teilhabe im Unterricht, führt der Weg über die Eingliederungshilfe beim Sozialamt oder Jugendamt.
Versorgung in der Praxis
Von Sondenernährung bis Stomaversorgung
Asthma braucht im Schulalltag vor allem klare Absprachen: Wo liegt das Notfallspray, wer darf es geben, und was passiert bei Sport oder Pollenflug. Wenn diese Punkte schriftlich geregelt sind, kann dein Kind normal am Unterricht teilnehmen. Wichtig sind ein Notfallplan, informierte Lehrkräfte und ein schnell erreichbares Bedarfsmedikament.
Ein Notfallmedikament bei einem epileptischen Anfall darf grundsätzlich jede Person geben, die dazu bereit ist und eingewiesen wurde, also auch Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher oder eine Schulbegleitung. Es handelt sich um Erste Hilfe in einer akuten Notlage und nicht um eine ärztliche Tätigkeit, die nur Pflegefachkräfte ausüben dürfen. Voraussetzung sind eine ärztliche Verordnung mit klarer Anweisung, eine Einweisung und die schriftliche Zustimmung der Eltern. Eine Verpflichtung zur Gabe besteht für Schulpersonal in der Regel nicht, weshalb verlässliche Absprachen so wichtig sind.
Im Notfall darf jede Person den Notfallpen einsetzen, auch Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher oder eine Assistenzkraft. Es handelt sich um Erste Hilfe bei einer lebensbedrohlichen Situation, nicht um eine ärztliche Tätigkeit, die besondere Qualifikationen verlangt. Wichtig sind ein schriftlicher Notfallplan, eine ärztliche Anordnung und eine Einweisung aller beteiligten Personen.
Sondenernährung in der Schule ist Behandlungspflege und darf nur von Menschen übernommen werden, die dafür qualifiziert und ausdrücklich von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt eingewiesen wurden. In der Praxis übernimmt das meist eine Pflegefachkraft oder eine medizinisch geschulte Assistenz, die für dein Kind in der Schule eingesetzt wird. Finanziert wird das je nach Situation über die Krankenkasse als häusliche Krankenpflege oder über die Eingliederungshilfe. Lehrkräfte sind dazu nicht verpflichtet, sie dürfen aber freiwillig mitwirken, wenn sie eingewiesen wurden.
Katheterisierung und Stomaversorgung in der Schule übernimmt eine Person mit pflegerischer Qualifikation, die von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt eingewiesen wurde. Das kann ein Pflegedienst sein, eine medizinische Assistenz oder eine Schulbegleitung mit entsprechender Ausbildung und schriftlicher Delegation. Lehrkräfte sind dazu nicht verpflichtet. Finanziert wird die Leistung je nach Fall über die Krankenkasse oder über die Eingliederungshilfe.
Kinder mit Tracheostoma oder Beatmung werden in der Regel durch eine qualifizierte Pflegefachkraft versorgt, nicht durch Angehörige, Lehrkräfte oder eine einfache Assistenz. Die Leistung heißt außerklinische Intensivpflege und wird bei der Krankenkasse beantragt, auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Für Schule oder Kita kommt oft eine zweite Leistung dazu, weil Pflege und Teilhabe getrennt finanziert werden. Wichtig ist ein schriftlicher Versorgungs- und Notfallplan, der überall gilt.
Notfälle und Grenzen
Vorsorge treffen, Rechte kennen
Nein, ein pauschaler Ausschluss von Ausflügen oder Klassenfahrten allein wegen einer Erkrankung ist nicht zulässig. Schulveranstaltungen gehören zum Unterricht, und dein Kind hat grundsätzlich Anspruch darauf, daran teilzunehmen. Fehlt die medizinische Versorgung vor Ort, muss die Schule gemeinsam mit dir und dem zuständigen Kostenträger nach einer Lösung suchen, statt dein Kind zu Hause zu lassen.
Ein Notfallplan beschreibt in wenigen Sätzen, was im Notfall zu tun ist: Warnzeichen, konkrete Maßnahmen, Medikament mit Dosis, Zeitpunkt für den Notruf und die Telefonnummern von Eltern und Ärztin oder Arzt. Er wird von der behandelnden Praxis unterschrieben und von dir als Eltern freigegeben. In Kita und Schule gehört er an einen Ort, den alle Beteiligten kennen und in Sekunden erreichen.
Wenn keine Fachkraft gefunden wird, bleibt dein Bewilligungsbescheid gültig. Der Anspruch deines Kindes erlischt nicht, weil der Arbeitsmarkt leer ist. Der Leistungsträger muss die Versorgung sicherstellen und mit dir nach Übergangslösungen suchen. Wichtig ist, dass du die Lücke schriftlich meldest und dokumentierst, was dadurch ausfällt.
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