Rechtsgrundlage und Antrag
Wie beantrage ich eine medizinische Assistenz für die Schule?
Stand: 10.08.2026
Eine medizinische Assistenz für die Schule beantragst du zuerst über die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt: Sie stellen eine Verordnung für häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V aus, die du bei der Krankenkasse deines Kindes einreichst. Die Krankenkasse prüft und genehmigt die Verordnung. Wenn der Bedarf nicht medizinisch, sondern auf Teilhabe am Unterricht gerichtet ist, ist stattdessen die Eingliederungshilfe zuständig.
Was medizinische Assistenz in der Schule bedeutet
Gemeint ist eine Fachkraft, die während der Schulzeit Behandlungspflege übernimmt. Das kann zum Beispiel das Messen von Werten, das Verabreichen verordneter Medikamente, die Beobachtung von Warnzeichen oder das Handeln nach einem ärztlichen Notfallplan sein. Ziel ist, dass dein Kind sicher am Unterricht teilnehmen kann, ohne dass du selbst in der Schule anwesend sein musst.
Davon zu unterscheiden ist die Assistenz, die dein Kind vor allem beim Lernen, in der Struktur des Schultags oder im Kontakt mit anderen Kindern begleitet. Beides kann sich überschneiden, wird aber von unterschiedlichen Stellen finanziert.
Worauf sich der Anspruch stützt
Die zentrale Grundlage ist § 37 SGB V. Häusliche Krankenpflege umfasst die Behandlungspflege und kann nach dem Gesetz auch an anderen geeigneten Orten erbracht werden, ausdrücklich auch in Schulen und Kindertageseinrichtungen. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch die Krankenkasse. Für Kinder fällt dabei keine Zuzahlung an.
Geht es um Assistenz ohne medizinischen Schwerpunkt, greift die Eingliederungshilfe. Je nach Fall ist das die Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX oder die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII. Viele Familien beantragen beides parallel, wenn der Bedarf zwei Seiten hat.
Wer den Antrag bearbeitet
Für die häusliche Krankenpflege ist die Krankenkasse deines Kindes zuständig. Dort reichst du die ärztliche Verordnung ein, in der Regel so früh wie möglich vor dem gewünschten Beginn.
Für die Eingliederungshilfe ist entweder das Sozialamt als Träger der Eingliederungshilfe oder das Jugendamt zuständig, abhängig davon, ob der Bedarf körperlich, geistig oder seelisch begründet ist. Wenn du unsicher bist, stelle den Antrag trotzdem. Die angeschriebene Stelle muss prüfen, ob sie zuständig ist, und den Antrag sonst weiterleiten.
Der Weg Schritt für Schritt
- Sprich mit der behandelnden Praxis über den Bedarf während der Schulzeit und lasse ihn schriftlich festhalten.
- Bitte um eine Verordnung häuslicher Krankenpflege, in der die Maßnahmen, die Häufigkeit und der Ort Schule benannt sind.
- Reiche die Verordnung bei der Krankenkasse ein und behalte eine Kopie.
- Informiere die Schulleitung frühzeitig, damit organisatorische Fragen geklärt werden können.
- Klärt gemeinsam mit der Praxis, welche Tätigkeiten im Rahmen der Delegation an eine geschulte nichtärztliche Kraft übertragen werden. Die Verantwortung für die Auswahl bleibt bei der Ärztin oder dem Arzt, die Durchführungsverantwortung liegt bei der ausführenden Kraft.
Kommt ein ablehnender Bescheid, hast du in der Regel einen Monat Zeit für den Widerspruch. Ein kurzer fristwahrender Widerspruch genügt zunächst, die Begründung kannst du nachreichen.
Dein nächster Schritt
Rufe in der behandelnden Praxis an und vereinbare einen Termin mit dem klaren Anliegen: eine Verordnung für häusliche Krankenpflege, die den Bedarf während der Schulzeit abdeckt. Schreibe vorher auf einer halben Seite auf, welche Handgriffe wann nötig sind und was passiert, wenn sie ausbleiben. Diese Notiz hilft der Praxis beim Formulieren und dir später bei der Krankenkasse.
Zusammenfassung
Medizinische Assistenz in der Schule läuft über die ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege und die Genehmigung der Krankenkasse. Teilhabebedarf ohne medizinischen Schwerpunkt gehört zur Eingliederungshilfe bei Sozialamt oder Jugendamt. Wichtig sind eine genaue Beschreibung des Bedarfs, eine geklärte Delegation und der Blick auf die Widerspruchsfrist von einem Monat.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wolkenfreie Zeit stellt geschulte Assistenzkräfte für Schule und Kita, unter anderem für die Begleitung von Kindern mit Diabetes Typ 1 oder Epilepsie. Wir sprechen mit dir durch, welcher Weg in eurer Situation passt, begleiten die Abstimmung mit Schule und Praxis und klären mit euch, welche Tätigkeiten delegiert werden müssen, damit die Versorgung im Schulalltag verlässlich läuft.
Wenn du magst, melde dich mit einer kurzen Schilderung eurer Lage und dem Bundesland, in dem ihr wohnt. Wir sind in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen tätig und sagen dir offen, ob und wie wir unterstützen können.
Häufige Fragen
Ja. Wenn dein Kind sowohl medizinische Versorgung als auch Unterstützung beim Lernen und in der Gruppe braucht, kannst du die Verordnung bei der Krankenkasse einreichen und parallel einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Die Stellen klären die Abgrenzung untereinander.
Die Schule muss den Einsatz organisatorisch ermöglichen, etwa durch einen geeigneten Raum und klare Absprachen. Es lohnt sich, die Schulleitung früh einzubinden, damit es zum Startzeitpunkt keine offenen Fragen mehr gibt.
Sprich zeitnah mit der verordnenden Praxis und beschreibe konkret, welche Zeiten im Schulalltag nicht abgedeckt sind. Eine Verordnung kann angepasst oder ergänzt werden, wenn der Bedarf nachvollziehbar dargestellt wird.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.