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Versorgung in der Praxis

Wer übernimmt Katheterisierung und Stomaversorgung in der Schule?

Stand: 10.08.2026

Katheterisierung und Stomaversorgung in der Schule darf nur eine Person übernehmen, die dafür qualifiziert und ärztlich eingewiesen ist. In der Praxis sind das Pflegefachkräfte eines ambulanten Pflegedienstes oder eine medizinische Assistenz beziehungsweise Schulbegleitung mit pflegerischer Ausbildung und schriftlicher Delegation. Lehrkräfte können diese Aufgaben freiwillig übernehmen, sind dazu aber nicht verpflichtet, und ohne Einweisung sollten sie es auch nicht tun.

Das klingt zunächst nach viel Organisation. In den meisten Fällen lässt sich die Versorgung aber verlässlich regeln, wenn die Zuständigkeiten einmal schriftlich geklärt sind.

Warum eine ärztliche Delegation nötig ist

Katheterisieren und die Versorgung eines Stomas sind medizinische Maßnahmen. Verantwortlich ist zunächst die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Die Aufgabe kann an eine andere Person übertragen werden, wenn diese fachlich geeignet ist, eingewiesen wurde und die Übertragung schriftlich festgehalten ist. Diese Delegation beschreibt genau, welche Maßnahme wie oft und in welcher Form durchgeführt wird, und wer im Notfall zu informieren ist.

Wichtig für dich: Die Delegation ist personengebunden. Wenn eine andere Person einspringt, braucht auch sie eine eigene Einweisung. Kläre deshalb früh mit, wer die Vertretung übernimmt.

Wer die Versorgung praktisch leistet

Je nach Situation kommen unterschiedliche Lösungen infrage:

  • ein ambulanter Pflegedienst, der zu festen Zeiten in die Schule kommt
  • eine medizinische Assistenz oder Schulbegleitung mit pflegerischer Qualifikation, die während der Schulzeit vor Ort ist
  • Schulgesundheitsfachkräfte, wo es sie im Bundesland gibt
  • dein Kind selbst, wenn es die Maßnahme altersgerecht und sicher selbst durchführen kann, oft mit Anleitung und einem geschützten Raum

Gerade beim Katheterisieren lernen viele Kinder mit der Zeit, die Maßnahme selbst zu übernehmen. Bis dahin braucht es eine verlässliche Begleitung und einen ruhigen, hygienisch geeigneten Raum in der Schule.

Die rechtliche Grundlage

Medizinische Behandlungspflege wie das Katheterisieren kann als häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V von der Krankenkasse übernommen werden. Nach der Rechtsprechung ist damit nicht nur die Wohnung gemeint, sondern auch andere Orte, an denen dein Kind sich regelmäßig aufhält, also unter Umständen auch die Schule. Reicht das nicht aus oder ist die Unterstützung eng mit dem Schulbesuch verbunden, kommt Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX infrage. Bei Kindern mit seelischer Behinderung ist zusätzlich § 35a SGB VIII zu beachten.

Welche Stelle zuständig ist

Für häusliche Krankenpflege stellst du den Antrag bei der Krankenkasse, Grundlage ist eine ärztliche Verordnung. Für Eingliederungshilfe ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig, meist das Sozialamt, bei seelischer Behinderung das Jugendamt. Wenn du nicht sicher bist, wer zuständig ist, reiche den Antrag trotzdem ein. Die Stelle muss ihn in der Regel innerhalb von zwei Wochen an die richtige Stelle weiterleiten.

Kommt eine Ablehnung, hast du in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Diese Frist ist wichtig, notiere dir das Datum sofort.

Dein nächster Schritt

Bitte die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt um eine schriftliche Verordnung und um eine Beschreibung der nötigen Maßnahme, einschließlich Häufigkeit und Zeitpunkt im Schulalltag. Reiche diese Unterlagen bei der Krankenkasse ein und vereinbare parallel ein kurzes Gespräch mit der Schulleitung über Raum, Hygiene und Vertretung. Halte die Ergebnisse in einer kurzen schriftlichen Notiz fest.

Zusammenfassung

Katheterisierung und Stomaversorgung in der Schule übernehmen qualifizierte und ärztlich eingewiesene Personen, nicht die Lehrkräfte. Grundlage ist eine schriftliche Delegation. Finanziert wird über die Krankenkasse nach § 37 SGB V oder über die Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX. Zuständig sind Krankenkasse, Sozialamt oder Jugendamt. Bei einer Ablehnung gilt in der Regel eine Widerspruchsfrist von einem Monat.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wolkenfreie Zeit stellt medizinische Assistenz und Schulbegleitung in acht Bundesländern und kann dich dabei unterstützen, die Versorgung deines Kindes im Schulalltag zu organisieren. Dazu gehört, gemeinsam mit dir und der behandelnden Praxis zu klären, welche Qualifikation und welche Einweisung für die konkrete Maßnahme nötig sind, und mit der Schule Absprachen zu Raum, Hygiene und Vertretung zu treffen.

Wenn du magst, melde dich mit den vorhandenen Unterlagen, also ärztlicher Verordnung, Bescheiden und Schulkontakt. Wir schauen mit dir, welcher Weg in deinem Bundesland realistisch ist und was als nächstes ansteht.

Häufige Fragen

Ja, für Katheterisierung und Stomaversorgung braucht es einen abschließbaren, sauberen und ungestörten Raum, meist mit Waschbecken. Das lässt sich in der Regel mit der Schulleitung klären, oft reicht ein Sanitäts- oder Pflegeraum.

Hilfsmittel und Verbrauchsmaterial werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, auf ärztliche Verordnung hin. Kläre mit der Versorgungsstelle, ob ein zweiter Vorrat für die Schule bereitgestellt werden kann.

Auch dort muss die Versorgung sichergestellt sein. Sprich frühzeitig mit Schule und Leistungsträger, damit die Begleitung für den Zeitraum mitgeplant und bewilligt werden kann.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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