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Notfälle und Grenzen

Was gehört in einen Notfallplan für Kita und Schule?

Stand: 10.08.2026

Ein Notfallplan für Kita und Schule enthält den Namen deines Kindes mit Foto, die Diagnose, die typischen Warnzeichen, die einzelnen Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge, das Notfallmedikament mit genauer Dosis und Anwendung, den klaren Zeitpunkt für den Notruf 112 und alle wichtigen Telefonnummern. Er ist ärztlich unterschrieben und von dir als Sorgeberechtigte freigegeben. Auf eine DIN A4 Seite passt alles, was im Ernstfall wirklich zählt.

Die Pflichtangaben auf einer Seite

Ein guter Notfallplan ist kurz. Wer im Notfall drei Seiten lesen muss, liest gar nicht. Halte dich an das Wesentliche und schreibe in einfachen, aktiven Sätzen.

  • Name, Geburtsdatum und ein aktuelles Foto deines Kindes
  • Diagnose und, falls vorhanden, Besonderheiten wie Allergien oder Wahrnehmungsstörungen
  • Frühe Warnzeichen, auch die untypischen, die nur ihr kennt
  • Maßnahmen Schritt für Schritt, nummeriert und ohne Fachsprache
  • Notfallmedikament: Name, Dosis, Anwendungsweg, Aufbewahrungsort, Verfallsdatum
  • Klare Grenze: ab wann wird der Notruf 112 gewählt
  • Telefonnummern von Eltern, Zweitkontakt, behandelnder Praxis und Klinik
  • Datum, Unterschrift der Ärztin oder des Arztes, Unterschrift der Sorgeberechtigten

Was oft vergessen wird

Viele Pläne beschreiben nur den Ernstfall, nicht den Weg dorthin. Ergänze deshalb, was vorher hilft: Darf dein Kind den Raum verlassen? Muss immer eine Person mitgehen? Was passiert nach dem Ereignis, wenn dein Kind erschöpft ist und nicht sofort wieder in den Unterricht kann?

Genauso wichtig ist der Satz, was auf keinen Fall getan werden darf. Diese Negativliste verhindert gut gemeinte Fehler. Notiere außerdem, wer informiert wird, wenn du telefonisch nicht erreichbar bist, und wie mit Vertretungslehrkräften oder Ausflügen umgegangen wird.

Die rechtliche Seite

Ein Notfallplan ersetzt keine Erlaubnis, er begründet sie mit. Medizinische Maßnahmen wie das Verabreichen eines Notfallmedikaments werden von der behandelnden Ärztin oder dem Arzt an eine eingewiesene Person delegiert. Deshalb gehören ärztliche Unterschrift und deine schriftliche Einwilligung immer dazu.

Davon zu trennen ist die Frage, wer die Begleitung finanziert. Eine Assistenz in Schule oder Kita wird in der Regel als Leistung der Eingliederungshilfe beantragt, für Kinder mit seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII beim Jugendamt, sonst nach § 112 SGB IX beim Träger der Eingliederungshilfe, häufig dem Sozialamt. Behandlungspflege kann je nach Fall über die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V bei der Krankenkasse laufen. Wird ein Antrag abgelehnt, hast du in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit für den Widerspruch.

Wer den Plan bekommt und wo er hängt

Der Plan gehört dorthin, wo dein Kind sich aufhält, nicht in einen verschlossenen Aktenschrank im Sekretariat. Bewährt hat sich: ein Exemplar im Klassenraum, eines beim Notfallset, eines im Sekretariat und eines im Ausflugsrucksack.

Besprich einmal im Schuljahr mit der Leitung, wer eingewiesen ist und wer vertritt. Prüfe zu jedem Schuljahresbeginn Verfallsdaten, Telefonnummern und Dosierungen. Ändert sich etwas an der Therapie, tausche den Plan sofort aus und ziehe die alte Version ein.

Dein nächster Schritt

Nimm dir heute zehn Minuten und schreibe die drei Sätze auf, die im Notfall zuerst zählen: erstes Warnzeichen, erste Maßnahme, Zeitpunkt für den Notruf. Bring diesen Entwurf zum nächsten Termin in der behandelnden Praxis mit und bitte um Ergänzung und Unterschrift. Danach vereinbarst du ein kurzes Gespräch mit der Klassenleitung oder Kita-Leitung, um die Einweisung und die Aufbewahrungsorte festzulegen.

Zusammenfassung

Ein Notfallplan ist kurz, ärztlich unterschrieben und für alle sofort erreichbar. Er nennt Warnzeichen, Maßnahmen, Medikament mit Dosis, die Grenze zum Notruf und die Erreichbarkeiten. Die Delegation medizinischer Maßnahmen kommt von der Ärztin oder dem Arzt, die Finanzierung einer Assistenz läuft über Jugendamt, Träger der Eingliederungshilfe oder Krankenkasse. Einmal jährlich prüfen reicht meist, bei Therapieänderungen sofort.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dabei, einen Notfallplan verständlich zu strukturieren und mit Kita oder Schule abzustimmen. Unsere Assistenzkräfte werden auf die Situation deines Kindes eingewiesen und arbeiten genau nach dem Plan, den Praxis und Eltern festgelegt haben.

Wenn du unsicher bist, ob dein Kind eine Assistenz braucht oder wie der Antrag gestellt wird, sprich uns an. Ein erstes Gespräch klärt oft schon, welche Stelle zuständig ist und welche Unterlagen du sammeln solltest. Der nächste Schritt für dich: Entwurf notieren, ärztliche Unterschrift einholen, Gesprächstermin in der Einrichtung vereinbaren.

Häufige Fragen

Lehrkräfte sind im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht zu Erster Hilfe verpflichtet. Für darüber hinausgehende medizinische Maßnahmen braucht es eine ärztliche Delegation, eine Einweisung und in der Regel eine freiwillige Bereitschaft der Person. Klärt das frühzeitig gemeinsam mit der Schulleitung.

In einfacher Alltagssprache, ohne medizinische Fachbegriffe. Wer den Plan zum ersten Mal liest, muss ihn in unter einer Minute verstehen können.

Ein Notfallplan richtet sich an Erwachsene. Für Mitschülerinnen und Mitschüler reicht meist eine kurze, altersgerechte Erklärung, was passieren kann und wen sie holen sollen.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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