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Im Anfall und im Notfall

Was gehört in einen Anfallsnotfallplan?

Stand: 10.08.2026

Ein Anfallsnotfallplan gehört auf eine einzige Seite und beantwortet vier Fragen: Wie sieht ein Anfall bei deinem Kind aus, was ist sofort zu tun, wann wird ein Notfallmedikament gegeben und ab wann wird der Rettungsdienst gerufen. Ausgestellt und unterschrieben wird er von der behandelnden Kinderärztin, der neuropädiatrischen Praxis oder der Klinikambulanz. Du selbst sorgst dafür, dass er dort liegt, wo dein Kind ist, also in Schule, Kita, Hort und bei der Begleitung.

Diese Angaben gehören hinein

Ein guter Plan ist konkret und kurz. Allgemeine Sätze helfen im Ernstfall nicht, beschreibende Sätze schon.

  • Name, Geburtsdatum und ein aktuelles Foto des Kindes
  • Diagnose und wie die Anfälle typischerweise aussehen, mit deinen eigenen Worten beschrieben
  • Was in den ersten Sekunden zu tun ist, zum Beispiel Kopf schützen, Zeit stoppen, Kind nicht festhalten
  • Ab welcher Anfallsdauer welches Notfallmedikament gegeben wird, mit Wirkstoff, Dosis und Anwendungsweg
  • Was nach der Gabe passiert und worauf zu achten ist
  • Wann der Rettungsdienst gerufen wird und was ihm gesagt werden soll
  • Telefonnummern von Eltern, Praxis und Klinik
  • Datum, Unterschrift und Stempel der Praxis

Ergänze, was nach einem Anfall gut tut, etwa Ruhe, ein bestimmter Raum oder Schlaf. Auch das gehört zur Versorgung und verhindert, dass dein Kind zu früh wieder in den Unterricht muss.

Wer den Plan ausstellt und wer ihn braucht

Die ärztliche Unterschrift ist der Kern des Plans, denn sie ist die fachliche Anordnung für die Medikamentengabe. Bitte in der Praxis ausdrücklich um einen schriftlichen Notfallplan für Schule oder Kita, nicht nur um ein Rezept.

Danach brauchst du eine schriftliche Einverständniserklärung von dir als Sorgeberechtigte und eine Einweisung der Menschen vor Ort. Der Plan sollte in der Klasse, im Sekretariat, im Lehrerzimmer und bei der Begleitung deines Kindes vorliegen, jeweils zusammen mit dem Notfallmedikament an einem bekannten, schnell erreichbaren Ort. Prüfe mindestens einmal im Jahr das Haltbarkeitsdatum und lasse den Plan aktualisieren, wenn sich Anfallsbild oder Medikation ändern.

Worauf du dich stützen kannst

Braucht dein Kind während der Schulzeit eine Person, die den Notfallplan zuverlässig umsetzt, kann eine Schulbegleitung als Leistung zur Teilhabe an Bildung in Betracht kommen. Rechtsgrundlage ist je nach Fall § 112 SGB IX in der Eingliederungshilfe oder § 35a SGB VIII, wenn das Jugendamt zuständig ist. Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe, in vielen Regionen das Sozialamt oder der Landkreis, bei seelischer Behinderung das Jugendamt. Medizinische Leistungen wie häusliche Krankenpflege regelt § 37 SGB V über die Krankenkasse.

Wird ein Antrag abgelehnt, hast du in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit für den Widerspruch. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.

Wenn die Schule zögert

Manche Schulen sagen, sie dürften keine Medikamente geben. In der Praxis lässt sich das meist lösen, wenn ein unterschriebener ärztlicher Plan, deine Einverständniserklärung und eine dokumentierte Einweisung vorliegen. Bitte um ein gemeinsames Gespräch mit Schulleitung, Klassenleitung und, wenn vorhanden, Schulbegleitung, und halte die Absprachen schriftlich fest.

Dein nächster Schritt

Rufe diese Woche in der behandelnden Praxis an und bitte um einen schriftlichen, unterschriebenen Anfallsnotfallplan für Schule oder Kita. Notiere vorher aus deiner Erinnerung, wie ein Anfall bei deinem Kind aussieht und wie lange er meist dauert. Diese Beschreibung ist Gold wert, weil sie im Alltag beobachtet wurde und keine Praxis sie so genau kennt wie du.

Zusammenfassung

Ein Anfallsnotfallplan beschreibt Anfallsbild, Sofortmaßnahmen, Medikamentengabe und Notrufgrenze auf einer Seite. Er wird ärztlich unterschrieben, von dir freigegeben und liegt überall dort, wo dein Kind betreut wird. Wird eine Person gebraucht, die ihn im Schulalltag umsetzt, führt der Weg über den Träger der Eingliederungshilfe oder das Jugendamt.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wolkenfreie Zeit begleitet Kinder mit Epilepsie in Schule, Kita und Hort. Unsere Begleitungen lassen sich in den Notfallplan deines Kindes einweisen, beobachten Anfälle aufmerksam, dokumentieren sie und handeln nach der ärztlichen Anordnung. Ebenso wichtig ist die ruhige Zeit danach, damit dein Kind nicht überfordert in den Unterricht zurückmuss.

Wir unterstützen dich außerdem dabei, den Plan mit der Schule zu besprechen und Absprachen verbindlich festzuhalten. Wenn du wissen möchtest, ob eine Begleitung in deinem Bundesland für euch in Frage kommt, nimm Kontakt zu uns auf und schildere kurz die Situation deines Kindes. Wir sagen dir offen, welcher Weg aus unserer Sicht sinnvoll ist.

Häufige Fragen

Sinnvoll ist eine Aktualisierung mindestens einmal im Jahr und immer dann, wenn sich Anfallsbild, Dosis oder Medikament ändern. So bleibt die ärztliche Anordnung aktuell und alle Beteiligten arbeiten mit derselben Fassung.

Der Plan und das Notfallmedikament gehören mit, und mindestens eine begleitende Person sollte eingewiesen sein. Kläre vorher schriftlich, wer verantwortlich ist und wie im Notfall Hilfe geholt wird, auch nachts.

Ja, ein einfaches Anfallstagebuch mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Auffälligkeiten hilft der Praxis bei der Einstellung der Medikamente. Kurze Videoaufnahmen können ebenfalls sehr hilfreich sein, wenn dein Kind damit einverstanden ist.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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