Alltag & Praxis
Epilepsie in der Schule: was bei einem Anfall zu tun ist
Stand: 01.08.2026
Ein epileptischer Anfall entsteht durch plötzliche, unkontrollierte elektrische Entladungen von Nervenzellen im Gehirn. Normalerweise arbeiten diese Zellen in einem geordneten Zusammenspiel. Je nachdem, welche Hirnbereiche betroffen sind, sieht ein Anfall sehr unterschiedlich aus.
Wie sich ein Anfall zeigen kann
- Bewusstseinsstörungen, bei denen das Kind abwesend oder weggetreten wirkt
- Muskelzuckungen oder Verkrampfungen einzelner Körperteile oder des ganzen Körpers
- Stürze durch plötzlichen Verlust der Körperspannung
- kurze Aussetzer ganz ohne sichtbare Bewegung
Entscheidend ist: Das Kind kann den Anfall nicht steuern und in dieser Situation nicht bewusst reagieren. Es ist auf ruhige Unterstützung angewiesen.
Während des Anfalls
- Ruhe bewahren. Das klingt selbstverständlich und ist der wichtigste Punkt, weil es klares Denken ermöglicht und die anderen Kinder mitberuhigt.
- Vor Verletzungen schützen: harte oder spitze Gegenstände wegräumen, den Kopf polstern, etwa mit einer Jacke. Das Kind aber nicht festhalten und die Bewegungen nicht unterdrücken.
- Nichts in den Mund stecken, weder Gegenstände noch Finger. Die verbreitete Vorstellung, jemand könne die Zunge verschlucken, ist ein Irrtum, und der Versuch führt regelmäßig zu Verletzungen.
- Zeit stoppen. Die Dauer ist die wichtigste Information für Notruf und Protokoll.
- Notruf 112 wählen, wenn der Anfall länger als fünf Minuten dauert, wenn mehrere Anfälle aufeinander folgen oder wenn Unsicherheit besteht.
Nicht sinnvoll ist es, dem Kind während des Anfalls etwas zu trinken oder zu essen zu geben oder es allein zu lassen.
Nach dem Anfall
Mit dem Ende des Anfalls ist die Situation nicht vorbei. Viele Kinder sind danach erschöpft, verwirrt oder sehr müde.
Die stabile Seitenlage hält die Atemwege frei und verhindert, dass Speichel oder Erbrochenes in die Luftröhre gelangen. Das Kind bleibt nicht allein, ruhiges Ansprechen gibt Orientierung, denn viele Kinder brauchen Zeit, um wieder ganz zu sich zu kommen. Die Eltern werden über jeden Anfall informiert.
Das Anfallsprotokoll
Jeder Anfall liefert Informationen, aus denen Ärztinnen und Ärzte Muster ablesen und die Behandlung anpassen können. Festgehalten werden:
- Datum und Uhrzeit
- Dauer des Anfalls
- Art und Verlauf, also welche Körperteile betroffen waren und ob das Kind bei Bewusstsein war
- Auffälligkeiten davor, etwa Müdigkeit oder mögliche Auslöser
- Zustand danach, also Erschöpfung, Verwirrtheit oder Schlaf
Eine lückenlose Dokumentation über Monate ist oft der Baustein, der eine Therapie wirklich voranbringt.
Zusammenfassung
Bei einem Anfall gilt: ruhig bleiben, das Kind vor Verletzungen schützen, nichts in den Mund stecken, die Zeit stoppen und ab fünf Minuten den Notruf wählen. Danach stabile Seitenlage, beim Kind bleiben, Eltern informieren und den Anfall protokollieren.
Diese Angaben ersetzen keine ärztliche Beratung und keine individuelle Einweisung in den Notfallplan deines Kindes.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wenn dein Kind Epilepsie hat, klären wir vor dem ersten Einsatztag gemeinsam mit dir den Notfallplan: Welche Anfallsformen treten auf, was ist zu tun, ab wann wird der Notruf gewählt und wer wird informiert.
Eine Notfallmedikation darf eine Begleitung nur geben, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart, ärztlich angeordnet und persönlich eingewiesen wurde. Wir organisieren diese Einweisung, bevor der Einsatz beginnt.
Häufige Fragen
Ja, damit im Ernstfall alle richtig reagieren. Sinnvoll ist ein schriftlicher Notfallplan, der Lehrkräften und Begleitung bekannt ist.
Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, ärztlicher Anordnung und persönlicher Einweisung. Ohne diese drei Punkte ist die Gabe nicht zulässig.
Wenn ein Anfall länger als fünf Minuten dauert, wenn mehrere Anfälle aufeinander folgen oder wenn Unsicherheit besteht. Im Zweifel immer.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.