Versorgung in der Praxis
Wer darf bei einer allergischen Reaktion den Notfallpen einsetzen?
Stand: 10.08.2026
Bei einer schweren allergischen Reaktion darf grundsätzlich jede Person den Adrenalin-Notfallpen einsetzen, die eingewiesen wurde und die Situation erkennt. Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Assistenzkräfte und auch Mitschülerinnen und Mitschüler dürfen im Notfall helfen. Die Anwendung ist eine Erste-Hilfe-Maßnahme in einer lebensbedrohlichen Lage und keine Tätigkeit, die Pflegefachkräften vorbehalten ist.
Viele Eltern hören trotzdem in der Schule den Satz, dass niemand dafür zuständig sei. Diese Sorge ist verständlich, rechtlich aber fast immer entkräftbar.
Warum die Anwendung Erste Hilfe ist
Ein Adrenalin-Autoinjektor ist genau dafür gebaut, dass Laien ihn benutzen können. Die Nadel ist geschützt, die Dosis ist voreingestellt, die Anwendung erfolgt in den seitlichen Oberschenkel, auch durch die Kleidung hindurch. Wer in einer Notfallsituation nach bestem Wissen handelt, muss keine Haftung fürchten. Im Gegenteil: Wer erkennbar notwendige Hilfe unterlässt, obwohl sie zumutbar ist, macht sich nach § 323c StGB wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar.
Daneben gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Kinder in Kita und Schule sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, und auch helfende Personen stehen bei Erster Hilfe unter diesem Schutz. Das nimmt in Gesprächen mit der Schule oft viel Druck heraus.
Der Unterschied zwischen Notfall und geplanter Gabe
Zu unterscheiden ist die akute Notfallgabe von der geplanten, wiederkehrenden Medikamentengabe im Alltag, etwa Antihistaminika nach Plan. Für regelmäßige Gaben braucht es eine ärztliche Anordnung und eine schriftliche Übertragung an die durchführende Person, also eine Delegation. Für den Notfallpen selbst ist eine ärztliche Anordnung ebenfalls sinnvoll und üblich, weil sie festhält, bei welchen Anzeichen der Pen eingesetzt wird. Sie ist aber keine Voraussetzung dafür, dass jemand im akuten Notfall handeln darf.
Wer zuständig ist und wo Unterstützung beantragt wird
Für die Organisation in der Schule ist zunächst die Schulleitung verantwortlich, unterstützt von Schulamt und Schulträger. Sie sorgt dafür, dass der Notfallplan bekannt ist und der Pen jederzeit erreichbar aufbewahrt wird.
Reicht das nicht aus, weil dein Kind zusätzlich engmaschige Beobachtung braucht, kommen zwei Wege in Frage. Medizinische Behandlungspflege kann über die Krankenkasse als häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V in Betracht kommen. Eine Assistenz zur Teilhabe an Bildung wird als Eingliederungshilfe beantragt, je nach Fall nach § 112 SGB IX beim Träger der Eingliederungshilfe, häufig dem Sozialamt, oder nach § 35a SGB VIII beim Jugendamt. Lehnt eine Behörde ab, hast du in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen.
Was ein guter Notfallplan enthält
- Name, Foto und Geburtsdatum deines Kindes
- die konkreten Auslöser, soweit bekannt
- die Anzeichen, bei denen der Pen eingesetzt wird
- Präparat, Dosis und Aufbewahrungsort
- die klare Anweisung, sofort den Notruf 112 zu wählen
- Telefonnummern von Eltern und behandelnder Praxis
- Datum, Unterschrift der Ärztin oder des Arztes und deine Unterschrift
Der Plan gehört sichtbar ins Klassenzimmer, ins Lehrerzimmer und in die Betreuung am Nachmittag. Auch Vertretungskräfte müssen ihn kennen.
Dein nächster Schritt
Bitte in der behandelnden Praxis um einen schriftlichen Notfallplan mit ärztlicher Anordnung und um ein Übungsgerät. Vereinbare danach einen Termin mit der Schulleitung und schlage eine kurze Einweisung für alle Personen vor, die mit deinem Kind zu tun haben, gern gemeinsam mit der Praxis oder einer Fachkraft. Halte die Absprache schriftlich fest, zum Beispiel als kurzes Protokoll per E-Mail. Das schafft Klarheit für alle Seiten.
Zusammenfassung
Im Notfall darf jede eingewiesene Person den Adrenalin-Pen einsetzen, denn das ist Erste Hilfe. Nicht zu handeln ist das größere Risiko. Ein ärztlicher Notfallplan, eine klare Aufbewahrung und regelmäßige Einweisungen machen die Versorgung verlässlich. Reicht das nicht, kann eine medizinische Assistenz über Krankenkasse oder Eingliederungshilfe beantragt werden.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wolkenfreie Zeit begleitet Kinder mit medizinischem Versorgungsbedarf in Kita und Schule und kennt die Abstimmung zwischen Eltern, Schule, Ärztinnen und Ärzten sowie Kostenträgern aus dem Alltag. Unsere Assistenzkräfte werden für die individuelle Versorgung deines Kindes eingewiesen, beobachten aufmerksam und handeln im Notfall nach dem abgestimmten Plan.
Wir unterstützen dich außerdem dabei, den Bedarf verständlich zu beschreiben und den passenden Antragsweg zu finden. Wenn du in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen lebst, melde dich gern für ein erstes Gespräch. Bring dazu am besten den ärztlichen Notfallplan und, falls vorhanden, bisherige Bescheide mit.
Häufige Fragen
In der Regel werden zwei Geräte empfohlen, damit bei ausbleibender Wirkung nachgegeben werden kann. Wie viele dein Kind braucht, legt die behandelnde Praxis fest.
Ältere Kinder und Jugendliche tragen ihn oft selbst. Das solltest du mit der Praxis und der Schule absprechen und im Notfallplan festhalten, damit im Ernstfall alle wissen, wo der Pen ist.
Nach jeder Anwendung muss immer der Notruf 112 gewählt werden. Die Wirkung kann nachlassen und die Reaktion erneut auftreten, deshalb ist eine ärztliche Überwachung notwendig.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.