Orientierung und erste Schritte

Orientierung und erste Schritte: was deinem Kind zusteht, wer wofür zuständig ist und welche Begriffe du kennen solltest.

Erste Schritte

Der Einstieg ins Hilfesystem

Für Kinder mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Entwicklungsauffälligkeiten gibt es vier große Unterstützungsbereiche: Eingliederungshilfe für Teilhabe in Kita und Schule, Leistungen der Pflegeversicherung, Nachteilsausgleiche über den Schwerbehindertenausweis und medizinische Leistungen der Krankenkasse. Jeder Bereich hat eine eigene zuständige Stelle und einen eigenen Antrag. Du musst nicht alles gleichzeitig angehen, aber du solltest wissen, was es gibt.

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Es gibt nicht eine Stelle für alles: Für Schulbegleitung und Teilhabe ist je nach Situation das Jugendamt oder das Sozialamt als Träger der Eingliederungshilfe zuständig, für Pflegeleistungen die Pflegekasse, für den Schwerbehindertenausweis das Versorgungsamt. Entscheidend ist die Art des Bedarfs, nicht die Diagnose allein. Und wenn du beim falschen Amt landest, muss dieses deinen Antrag weiterleiten, statt dich wegzuschicken.

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Nachschlagen

Begriffe und Werkzeuge

Im Kontakt mit Ämtern, Schulen und Kliniken tauchen ständig Abkürzungen auf, die niemand erklärt. Dieses Glossar sammelt die Begriffe, die dir in Anträgen, Bescheiden und Gesprächen am häufigsten begegnen. Du musst nichts auswendig lernen, es reicht, wenn du hier nachschlagen kannst, wenn ein Wort auftaucht.

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Ein Pflegetagebuch ist eine einfache Aufzeichnung darüber, wo dein Kind im Alltag Unterstützung braucht, wie lange und wie oft. Du führst es am besten über 7 bis 14 Tage vor dem Begutachtungstermin, mit Datum, Uhrzeit, Tätigkeit und Art der Hilfe. Eine Druckvorlage kannst du dir selbst als Tabelle anlegen oder bei deiner Pflegekasse und bei Pflegestützpunkten anfragen. Die Aufzeichnungen helfen dir, im Termin nichts zu vergessen und den echten Aufwand sichtbar zu machen.

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