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Pflegetagebuch führen: Anleitung mit Druckvorlage

Stand: 10.08.2026

Ein Pflegetagebuch ist eine schlichte Tabelle, in der du über 7 bis 14 Tage festhältst, wobei dein Kind Unterstützung braucht, wie oft das vorkommt und wie viel Zeit es kostet. Du brauchst dafür kein amtliches Formular, eine selbst angelegte oder ausgedruckte Vorlage reicht völlig aus. Der Sinn dahinter ist einfach: Im Begutachtungstermin fällt vieles unter den Tisch, was du längst automatisch tust, und genau das macht das Tagebuch wieder sichtbar.

Warum sich der Aufwand lohnt

Viele Eltern erleben nach der Begutachtung dasselbe: Sie haben im Termin ruhig und bescheiden erzählt, weil ein guter Tag war, und lesen später im Gutachten eine Beschreibung, die mit ihrem Alltag wenig zu tun hat. Was du täglich leistest, ist dir so vertraut geworden, dass du es kaum noch als Hilfe wahrnimmst.

Das Pflegetagebuch wirkt dem entgegen. Es zeigt Wiederholungen, nächtliche Unterbrechungen, lange Übergänge und die Tage, an denen gar nichts geht. Es ist außerdem eine gute Grundlage, falls du später Widerspruch einlegen möchtest.

Was in die Vorlage gehört

Lege dir eine Tabelle mit diesen Spalten an, für jeden Tag ein Blatt:

  • Datum und Uhrzeit
  • Situation oder Tätigkeit, zum Beispiel Anziehen, Essen, Schulweg, Nacht
  • Was dein Kind selbst geschafft hat
  • Welche Hilfe nötig war, zum Beispiel erinnern, anleiten, motivieren, teilweise übernehmen, ganz übernehmen
  • Dauer in Minuten
  • Wie oft am Tag
  • Besonderheiten, zum Beispiel Widerstand, Panik, Anfall, Blutzuckerkontrolle

Schreibe unten auf jedes Blatt zwei Zeilen für Auffälligkeiten des Tages. Genau dort landen die Dinge, die im Gespräch später am meisten zählen.

Worauf du beim Ausfüllen achten solltest

Beschreibe konkret statt zusammenfassend. Nicht "Morgen war anstrengend", sondern "6.40 Uhr, Anziehen, 25 Minuten, dreimal neu begonnen, ich musste jedes Kleidungsstück einzeln reichen und benennen".

Halte auch die Hilfen fest, die nicht körperlich sind. Erinnern, strukturieren, Konflikte auffangen, nachts wach sein, Ängste beruhigen, all das zählt bei Kindern oft mehr als reine Körperpflege. Notiere ebenso gute Tage. Ein Tagebuch, in dem jeder Tag gleich schlimm aussieht, wirkt weniger glaubwürdig als eines, das die Schwankungen zeigt.

Die rechtliche Grundlage und wer zuständig ist

Die Pflegebedürftigkeit wird nach § 14 SGB XI beurteilt. Dabei geht es um die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, unter anderem Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Es lohnt sich, dein Tagebuch grob an diesen Bereichen auszurichten.

Zuständig ist die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse deines Kindes angesiedelt ist. Sie beauftragt die Begutachtung, bei gesetzlich Versicherten in der Regel durch den Medizinischen Dienst. Über den Antrag soll die Pflegekasse üblicherweise innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Kommt ein Ablehnungsbescheid, hast du in der Regel einen Monat ab Zugang Zeit für den Widerspruch.

Dein nächster Schritt

Nimm dir heute zehn Minuten und lege die Tabelle an, am Computer oder handschriftlich auf einem Blatt, das du mehrfach kopierst. Starte morgen früh mit dem ersten Eintrag und lege das Blatt an einen festen Ort, zum Beispiel an den Kühlschrank. Wenn du den Begutachtungstermin schon hast, rechne zurück und beginne spätestens zwei Wochen vorher. Bringe zum Termin eine Kopie mit und behalte das Original.

Zusammenfassung

Ein Pflegetagebuch braucht kein amtliches Formular, sondern nur eine klare Tabelle mit Datum, Tätigkeit, Art der Hilfe, Dauer und Häufigkeit. Führe es über ein bis zwei Wochen, beschreibe konkret und notiere auch Erinnern, Beruhigen und nächtliche Hilfe. Zuständig ist die Pflegekasse, Grundlage der Beurteilung ist § 14 SGB XI, und nach einer Ablehnung gilt in der Regel eine Widerspruchsfrist von einem Monat.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wenn du beim Ausfüllen unsicher bist, was überhaupt als Unterstützung zählt, kannst du das mit uns durchgehen. Unsere Assistenzkräfte erleben Kinder mit Autismus, ADHS, FASD, Diabetes Typ 1 oder Epilepsie im Alltag und wissen, wie sich Hilfebedarf konkret beschreiben lässt, ohne zu dramatisieren und ohne ihn kleinzureden.

Begleitet eine Schulbegleitung oder Diabetesassistenz von Wolkenfreie Zeit dein Kind bereits, können ihre Beobachtungen aus dem Schulalltag deine eigenen Aufzeichnungen sinnvoll ergänzen. Sprich uns dazu an, am besten bevor der Begutachtungstermin ansteht, damit genug Zeit für die Vorbereitung bleibt.

Häufige Fragen

Nein, es ist freiwillig. Du kannst es aber im Termin vorlegen oder eine Kopie mitgeben. Das Original solltest du behalten, damit du es bei einem Widerspruch noch hast.

Ja. Wichtig ist nicht die Form, sondern dass Datum, Situation, Art der Hilfe und Dauer nachvollziehbar sind. Auch Notizen im Handy sind möglich, wenn du sie später ausdrucken kannst.

Ja, das ist sogar sinnvoll. Der andere Elternteil, Großeltern oder eine Assistenzkraft können ihre Beobachtungen eintragen. Schreib dazu, wer den Eintrag gemacht hat.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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