Antrag und Begutachtung
Wie führe ich ein Pflegetagebuch?
Stand: 10.08.2026
Ein Pflegetagebuch führst du, indem du über etwa ein bis zwei Wochen täglich notierst, bei welchen Tätigkeiten dein Kind Unterstützung braucht, wie oft das vorkommt und wie viel Zeit und Kraft es dich kostet. Du brauchst dafür kein besonderes Formular, ein Heft oder eine Tabelle reicht. Wichtig ist, dass du konkret schreibst und auch die Nächte, die schlechten Tage und die kleinen Handgriffe aufnimmst, die dir selbst längst selbstverständlich vorkommen.
Warum sich der Aufwand lohnt
Beim Begutachtungstermin sitzt eine fremde Person eine gute Stunde bei euch und soll einschätzen, wie euer Alltag aussieht. Viele Eltern erzählen in dieser Situation vom guten Tag, weil sie nicht klagen wollen oder weil die Anspannung sie blockiert. Ein Pflegetagebuch nimmt dir diese Last ab. Du musst nichts aus dem Gedächtnis rekonstruieren, sondern kannst zeigen, was tatsächlich passiert ist.
Gerade bei Kindern mit Autismus, ADHS, FASD, Diabetes Typ 1 oder Epilepsie ist der Aufwand oft nicht sichtbar. Anleiten, beaufsichtigen, motivieren, beruhigen, mehrfach dieselbe Aufforderung wiederholen: Das alles zählt und gehört ins Tagebuch.
Diese Bereiche gehören hinein
Die Begutachtung schaut auf sechs Lebensbereiche. Wenn du dein Tagebuch daran ausrichtest, findet die Gutachterin oder der Gutachter sich schnell zurecht.
- Mobilität: Aufstehen, Treppen, Wege, Umsetzen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Verstehen, Erinnern, Entscheiden, sich mitteilen
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Ängste, Unruhe, Aggression, nächtliches Wachsein, Weglauftendenz
- Selbstversorgung: Waschen, Anziehen, Essen, Toilette
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Medikamente, Blutzucker, Katheter, Therapien, Arzttermine
- Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte: Tagesstruktur, Spiel, Kontakt zu anderen Kindern
So schreibst du konkret genug
Schreibe Tätigkeit, Uhrzeit, Häufigkeit, Dauer und Art der Hilfe. Art der Hilfe heißt: Hast du beaufsichtigt, angeleitet, teilweise übernommen oder vollständig übernommen? Statt "morgens schwierig" also lieber: "7.10 Uhr, Anziehen, ich muss jedes Kleidungsstück einzeln anreichen und dreimal auffordern, Dauer 25 Minuten, sonst passiert nichts."
Notiere auch, was nachts los ist und was an Krisentagen anders läuft. Halte fest, wenn ein Tag gut lief, das macht deine Aufzeichnung glaubwürdig. Bei Kindern wird immer verglichen, wie viel Hilfe ein gleichaltriges Kind ohne Beeinträchtigung bräuchte. Schreibe deshalb ruhig dazu, was dein Kind alterstypisch eigentlich allein können müsste.
Wer zuständig ist und was rechtlich dahintersteht
Zuständig ist die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse deines Kindes angesiedelt ist. Dorthin geht der Antrag, von dort kommt der Bescheid. Die Begutachtung selbst übernimmt bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten in der Regel Medicproof.
Die Begutachtung ist in § 18 SGB XI geregelt, die Ermittlung des Pflegegrads anhand der sechs Bereiche in § 15 SGB XI. Ein Pflegetagebuch ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, es ist aber ein anerkanntes und übliches Hilfsmittel, um deine Angaben zu belegen. Gib eine Kopie ab und behalte das Original.
Fristen im Blick behalten
Die Pflegekasse soll in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Kommt ein Bescheid, mit dem du nicht einverstanden bist, hast du ab Zugang einen Monat Zeit für den Widerspruch. Dein Pflegetagebuch ist dann besonders wertvoll, weil du damit im Widerspruch konkret darlegen kannst, was im Gutachten fehlt.
Dein nächster Schritt
Leg heute Abend ein Heft oder eine Tabelle an und schreibe für die nächsten sieben Tage jeden Abend zehn Minuten lang auf, was der Tag gefordert hat. Wenn dir das zu viel ist, nimm dir zuerst nur einen Bereich vor, zum Beispiel den Morgen und die Nacht. Auch eine unvollständige Aufzeichnung ist besser als keine.
Zusammenfassung
Ein Pflegetagebuch ist eine tägliche Notiz über Hilfebedarf, Häufigkeit, Dauer und Art der Unterstützung, geführt über ein bis zwei Wochen. Es orientiert sich an den sechs Bereichen der Begutachtung nach § 15 SGB XI und geht als Kopie an die Gutachterin oder den Gutachter. Zuständig ist die Pflegekasse bei der Krankenkasse. Für einen Widerspruch gegen den Bescheid hast du einen Monat Zeit.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in acht Bundesländern und kennt die Situation vor dem Begutachtungstermin gut. Unsere Assistenzkräfte erleben den Alltag deines Kindes mit und können dir helfen, Beobachtungen zu sortieren und Situationen zu benennen, die dir als Elternteil kaum noch auffallen, weil sie längst zur Routine geworden sind. Auf Wunsch schauen wir gemeinsam mit dir auf deine Notizen und überlegen, welche Bereiche noch fehlen.
Wenn du unsicher bist, wie du anfangen sollst, melde dich einfach mit einer kurzen Nachricht bei uns. Wir besprechen mit dir, welche Unterstützung in deiner Region möglich ist, und du entscheidest danach in Ruhe, ob und wie es weitergeht.
Häufige Fragen
Ein bis zwei Wochen reichen in der Regel aus, wenn darin ein normaler Alltag mit guten und schlechten Tagen abgebildet ist. Fällt die Zeit in eine Ausnahmesituation wie Ferien oder Krankheit, schreibe das dazu.
Nein. Pflegekassen und Verbände bieten Vordrucke an, du darfst aber auch ein Heft, eine Tabelle oder eine Notiz-App auf dem Handy nutzen. Entscheidend ist der Inhalt, nicht die Form.
Ja. Auch nach einem ablehnenden oder zu niedrigen Bescheid ist eine aktuelle Aufzeichnung sinnvoll, weil sie den tatsächlichen Bedarf dokumentiert. Achte darauf, den Widerspruch selbst innerhalb der Monatsfrist einzulegen und die Begründung gegebenenfalls nachzureichen.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.