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Antrag und Begutachtung

Wie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bei Kindern ab?

Stand: 10.08.2026

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst findet bei Kindern fast immer in der häuslichen Umgebung statt und dauert meist ein bis zwei Stunden. Eine Pflegefachkraft oder eine Ärztin des Medizinischen Dienstes spricht mit dir, sieht dein Kind und geht sechs Lebensbereiche durch. Entscheidend ist dabei nicht die Diagnose, sondern wie viel Unterstützung dein Kind im Vergleich zu einem gleichaltrigen, altersgerecht entwickelten Kind braucht.

Wer den Termin veranlasst und wer kommt

Den Anstoß gibst du mit dem Antrag bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse deines Kindes angesiedelt und beauftragt den Medizinischen Dienst. Bei privat Versicherten übernimmt das Medicproof. Du bekommst einen Terminvorschlag schriftlich oder telefonisch. Wenn der Termin nicht passt, zum Beispiel weil dein Kind in dieser Zeit in der Schule ist oder ein Klinikaufenthalt ansteht, kannst du um eine Verschiebung bitten.

Es kommt in der Regel eine einzelne Person. Bei Kindern sind das häufig Fachkräfte mit Erfahrung in der Kinderbegutachtung. Du darfst jemanden dazuholen, etwa den zweiten Elternteil, eine Pflegeperson, eine Assistenzkraft oder jemanden aus einer Beratungsstelle.

Was angeschaut wird

Die Begutachtung folgt einem festen Raster aus sechs Bereichen: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Für jeden Bereich werden Punkte vergeben, die unterschiedlich gewichtet in den Pflegegrad einfließen.

Bei Kindern gilt eine Besonderheit: Verglichen wird immer mit einem gleichaltrigen Kind ohne Beeinträchtigung. Dass ein Vierjähriger beim Anziehen Hilfe braucht, zählt also nicht. Dass ein Zehnjähriger sie noch braucht, sehr wohl. Für Säuglinge und Kleinkinder in den ersten Lebensmonaten gibt es zusätzlich eine vereinfachte Regelung, weil der Vergleich dort kaum sinnvoll möglich ist. Frag im Zweifel bei deiner Pflegekasse nach, was für das Alter deines Kindes gilt.

Wie der Termin abläuft

Meist beginnt das Gespräch mit Fragen zur Vorgeschichte, zu Diagnosen, Therapien und Hilfsmitteln. Danach werden die sechs Bereiche der Reihe nach durchgegangen. Die Gutachterin fragt nach konkreten Alltagssituationen: Morgenroutine, Essen, Schlafen, Toilettengang, Umgang mit Terminen, Verhalten in Belastungssituationen. Oft wird dein Kind gebeten, etwas zu zeigen, das ist aber kein Test und kein Zwang.

Wichtig ist, dass du den schlechten Tag beschreibst und nicht nur den guten. Viele Kinder halten sich in fremder Anwesenheit zusammen. Sag ruhig deutlich, wenn das gerade so ist. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen hilft dir, nichts zu vergessen.

Rechtsgrundlage, Zuständigkeit und Fristen

Die Begutachtung ist in § 18 SGB XI geregelt, die Ermittlung des Grades der Selbstständigkeit über die sechs Module in § 15 SGB XI. Zuständig für Antrag und Bescheid ist die Pflegekasse, nicht der Medizinische Dienst. Der Medizinische Dienst erstellt nur das Gutachten und gibt eine Empfehlung ab.

Die Pflegekasse soll dir in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang schriftlich Bescheid geben. Kürzere Fristen gelten in bestimmten Eilfällen. Wenn der Bescheid kommt und du damit nicht einverstanden bist, hast du ab Zugang einen Monat Zeit für den Widerspruch. Diese Frist ist verbindlich, also notiere dir das Datum sofort. Du kannst außerdem eine Kopie des Gutachtens anfordern.

Dein nächster Schritt

Leg heute ein einfaches Pflegetagebuch an, mit Datum, Uhrzeit und der Frage: Wobei habe ich geholfen und wie lange hat es gedauert. Notiere auch nächtliche Unterstützung, Beruhigen, Erinnern und Beaufsichtigen. Nimm dazu Arztberichte, Therapieberichte und die Liste der Hilfsmittel in einen Ordner. Damit gehst du in den Termin, ohne im Moment selbst alles erinnern zu müssen.

Zusammenfassung

Die Begutachtung ist ein strukturiertes Gespräch bei dir zu Hause entlang von sechs Alltagsbereichen. Bei Kindern zählt der Unterschied zu gleichaltrigen Kindern. Rechtsgrundlage ist § 18 SGB XI, entschieden wird von der Pflegekasse, und gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Gute Vorbereitung mit Tagebuch und Unterlagen ist das, was du selbst am meisten beeinflussen kannst.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in acht Bundesländern im Alltag rund um Autismus, ADHS, FASD, Diabetes Typ 1 und Epilepsie. Unsere Assistenzkräfte erleben, wo dein Kind im Tagesverlauf tatsächlich Unterstützung braucht, und diese Beobachtungen können dir helfen, den Alltag für die Begutachtung präzise zu beschreiben. Auf Wunsch kann eine vertraute Assistenzperson beim Termin dabei sein, wenn das für dein Kind Sicherheit bedeutet.

Der nächste Schritt: Melde dich bei uns, wenn du wissen willst, welche Form der Begleitung in deiner Region möglich ist. Für die Begutachtung selbst gilt: Termin bestätigen, Pflegetagebuch starten, Unterlagen sammeln. Für die rechtliche Einordnung sind Pflegestützpunkte und unabhängige Pflegeberatung die richtigen Anlaufstellen.

Häufige Fragen

Ja, der Medizinische Dienst begutachtet dein Kind persönlich. Wenn dein Kind den Kontakt schwer aushält, sag das vorher an und erkläre es beim Termin. Es geht nicht darum, dass dein Kind mitmacht, sondern darum, dass die Gutachterin ein realistisches Bild bekommt.

Melde dich möglichst früh bei der Stelle, die den Termin geschickt hat, und bitte um einen neuen. Lass Termine nicht kommentarlos verstreichen, das kann das Verfahren verzögern oder zur Ablehnung führen.

In bestimmten Situationen sind andere Formen möglich, etwa nach Aktenlage oder telefonisch. Bei Kindern ist der Hausbesuch aber der Regelfall, weil die häusliche Umgebung viel über den tatsächlichen Hilfebedarf zeigt.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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