Antrag und Begutachtung
Wie beantrage ich einen Pflegegrad für mein Kind?
Stand: 06.08.2026
Warum sich der Antrag lohnt
Ein Pflegegrad ist keine Frage des Alters. Auch Kinder mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung können pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sein. Entscheidend ist, dass dein Kind in seiner Selbstständigkeit gesundheitlich bedingt eingeschränkt ist und deshalb deutlich mehr Hilfe braucht als andere Kinder im gleichen Alter. Diese Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Mit einem Pflegegrad öffnen sich viele Türen: Pflegegeld, der Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und weitere Leistungen.
So stellst du den Antrag
Der Antrag geht an die Pflegekasse deines Kindes. Sie ist bei der Krankenkasse angesiedelt, bei der dein Kind versichert ist. Ein Anruf oder ein kurzes formloses Schreiben genügt, zum Beispiel: "Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung für mein Kind." Als Eltern stellt ihr den Antrag als gesetzliche Vertreter. Das Datum ist wichtig, denn Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Warte also nicht, bis alle Unterlagen perfekt zusammengestellt sind. Die Pflegekasse schickt dir anschließend ein Formular und beauftragt die Begutachtung.
Die Begutachtung: bei Kindern gelten eigene Regeln
Der Medizinische Dienst kommt in der Regel zu euch nach Hause. Bei Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich ermittelt: Der Gutachter schaut, wie stark die Selbstständigkeit deines Kindes im Vergleich zu altersentsprechend entwickelten Kindern eingeschränkt ist. Für Babys und Kleinkinder von 0 bis 18 Monaten gelten besondere Regeln. Weil in diesem Alter jedes Kind umfassend versorgt werden muss, werden diese Kinder bei gleicher Punktzahl pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft als ältere Kinder oder Erwachsene.
Begutachtet werden unter anderem die Bereiche Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
So bereitest du dich auf den Termin vor
- Führe ein bis zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch: Was braucht dein Kind wann an Hilfe, und was können Gleichaltrige schon allein?
- Lege Arztberichte, Berichte aus dem Sozialpädiatrischen Zentrum und Therapieberichte bereit.
- Beschreibe den Alltag ehrlich und konkret, auch die anstrengenden Tage. Beschönige nichts.
- Wenn möglich, sollten beide Elternteile beim Termin dabei sein.
Bescheid, Fristen und Widerspruch
Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. Hält sie diese Frist nicht ein, stehen dir für jede begonnene Woche der Verspätung 70 Euro zu. Du hast außerdem ein Recht darauf, das Gutachten zusammen mit dem Bescheid zu erhalten. Bist du mit der Entscheidung nicht einverstanden, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wie das geht, erklären wir in einem eigenen Artikel.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wir begleiten Familien im Alltag und kennen die Abläufe rund um Pflegegrad und Begutachtung aus vielen Familien. Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf eure Situation, geben Hinweise zur Vorbereitung auf den Termin und helfen dir, den Bescheid einzuordnen.
Häufige Fragen
Leistungen der Pflegeversicherung gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind.
Nein. Der Antrag und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sind für euch kostenfrei.
Ja. Für Kinder von 0 bis 18 Monaten gelten eigene Regeln, sie werden bei gleicher Einschränkung sogar einen Pflegegrad höher eingestuft. Gerade bei schweren Erkrankungen oder Behinderungen kann schon im Säuglingsalter ein Pflegegrad bestehen.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.