Geld und Steuern
Welche Kosten zählen als außergewöhnliche Belastung?
Stand: 10.08.2026
Als außergewöhnliche Belastung zählen Kosten, die dir zwangsläufig entstehen, weil dein Kind oder du selbst krank oder behindert seid, und die andere Familien in vergleichbarer Situation nicht in dieser Höhe haben. Typisch sind Krankheits- und Therapiekosten, Zuzahlungen, behinderungsbedingte Hilfsmittel, Fahrten zu Behandlungen und Umbauten in der Wohnung. Voraussetzung ist, dass du die Kosten selbst getragen hast, sie belegen kannst und keine Kasse sie erstattet hat.
Das klingt zunächst nach viel Papier. Es lohnt sich trotzdem, denn viele Familien verschenken hier jedes Jahr Geld, weil sie Belege gar nicht erst sammeln.
Was hinter dem Begriff steckt
Die Grundlage steht in § 33 des Einkommensteuergesetzes. Danach können Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig sind, das heißt, wenn du dich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kannst. Freiwillige Ausgaben, reine Vorsorge oder Anschaffungen mit erkennbarem Gegenwert fallen in der Regel heraus.
Wichtig ist auch: Die Kosten müssen angemessen und notwendig sein. Bei medizinischen Ausgaben verlangt das Finanzamt häufig einen Nachweis, dass die Behandlung erforderlich war, etwa eine ärztliche Verordnung. Bei bestimmten Leistungen wird ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes verlangt, und zwar in der Regel ausgestellt, bevor die Kosten entstehen. Diese Reihenfolge wird oft übersehen.
Diese Kosten kommen bei Familien häufig zusammen
- Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Praxisgebühren, die die Kasse nicht übernimmt
- Kosten für Brillen, Einlagen, Orthesen, Zahnbehandlungen oder verordnete Therapien
- Fahrten zu Ärztinnen, Kliniken, Therapien und Beratungsstellen
- Kur- und Klinikaufenthalte, soweit sie ärztlich angeordnet und nicht erstattet sind
- behinderungsbedingte Umbauten in Wohnung oder Bad, abzüglich Zuschüssen
- Kosten für eine notwendige Betreuung oder Pflege, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind
Sammle Belege konsequent, auch die kleinen. Zehn Quittungen über wenige Euro summieren sich über ein Jahr spürbar.
Warum nicht jeder Euro wirkt
Von deinen nachgewiesenen Kosten zieht das Finanzamt die sogenannte zumutbare Belastung ab. Sie richtet sich nach deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Zahl deiner Kinder und liegt je nach Situation bei einem geringen Prozentsatz deiner Einkünfte. Nur der Betrag oberhalb dieser Grenze mindert deine Steuer.
Deshalb ist es sinnvoll, größere planbare Ausgaben möglichst in einem Kalenderjahr zu bündeln. Wer die Brille im Dezember und die Zahnbehandlung im Januar bezahlt, verteilt die Kosten auf zwei Jahre und bleibt womöglich zweimal unter der Grenze.
Pauschbeträge, Zuständigkeit und Fristen
Neben den Einzelkosten gibt es Pauschbeträge, für die du keine Belege brauchst, etwa den Behinderten-Pauschbetrag und den Pflege-Pauschbetrag nach § 33b des Einkommensteuergesetzes. Auch die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale gehört dazu. Wer einen Pauschbetrag nutzt, kann die davon abgedeckten Kosten nicht zusätzlich einzeln ansetzen. Anderes, zum Beispiel akute Krankheitskosten, bleibt daneben möglich.
Zuständig ist dein Finanzamt, nicht die Kranken- oder Pflegekasse. Die Kosten gibst du in der Einkommensteuererklärung an. Für die freiwillige Abgabe hast du in der Regel vier Jahre rückwirkend Zeit. Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist, gelten kürzere gesetzliche Abgabefristen. Ist der Steuerbescheid falsch oder wurden Kosten nicht anerkannt, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen. Diese Frist ist knapp, also lege den Bescheid nicht ungeöffnet zur Seite.
Dein nächster Schritt
Lege heute einen Ordner oder eine Box mit der Aufschrift Steuer und dem laufenden Jahr an. Wirf dort jede Quittung hinein, die mit Gesundheit, Therapie, Hilfsmitteln oder Fahrten zu tun hat, und notiere Fahrten mit Datum, Ziel und Kilometern in einer einfachen Liste. Wenn eine größere Behandlung ansteht, kläre vorher, ob du eine ärztliche Verordnung oder eine amtsärztliche Bescheinigung brauchst.
Zusammenfassung
Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufige, nachgewiesene und nicht erstattete Kosten rund um Krankheit, Behinderung und Pflege. Sie wirken sich erst oberhalb der zumutbaren Belastung aus, weshalb sich das Bündeln von Ausgaben lohnt. Zuständig ist das Finanzamt, gegen einen Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Der wichtigste Schritt ist unspektakulär: Belege sammeln, von Anfang an.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wolkenfreie Zeit begleitet Familien im Alltag, und dazu gehört auch der Papierkram, der sich neben Schule, Therapie und Pflege stapelt. Unsere Assistenzkräfte und Ansprechpersonen können dir helfen, den Überblick zu behalten: Belege sortieren, Fahrten mitschreiben, Bescheide gemeinsam durchgehen und erkennen, welche Unterlagen noch fehlen. Wir arbeiten in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Wir übernehmen keine Steuerberatung und dürfen deine Erklärung nicht für dich erstellen. Für die konkrete Berechnung sind eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein die richtigen Stellen. Als nächsten Schritt kannst du dich bei uns melden und schildern, wo es im Alltag klemmt. Gemeinsam schauen wir, welche Entlastung passt und wer für welche Frage zuständig ist.
Häufige Fragen
Das hängt davon ab, ob du für das Kind noch Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhältst und ob du die Kosten tatsächlich selbst getragen hast. Kläre das im Zweifel mit einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein.
In der Regel nicht. Belege werden meist nur auf Nachfrage verlangt. Du solltest sie aber aufbewahren, damit du sie bei Rückfragen des Finanzamts schnell vorlegen kannst.
Dann wirken sie sich in diesem Jahr steuerlich nicht aus. Eine Übertragung in ein anderes Jahr ist bei außergewöhnlichen Belastungen grundsätzlich nicht vorgesehen, deshalb ist das zeitliche Bündeln planbarer Ausgaben sinnvoll.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.