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Geld und Steuern

Behinderten-Pauschbetrag: Wie viel Steuern spare ich?

Stand: 10.08.2026

Der Behinderten-Pauschbetrag senkt nicht deine Steuer direkt, sondern dein zu versteuerndes Einkommen. Wie viel du wirklich sparst, hängt deshalb von deinem persönlichen Steuersatz ab: Bei einem Pauschbetrag von 1.140 Euro und einem Steuersatz von rund 30 Prozent bleiben etwa 340 Euro mehr im Jahr übrig. Bei Kindern mit Merkzeichen H oder Pflegegrad 4 oder 5 ist der Betrag deutlich höher, und die Ersparnis kann im vierstelligen Bereich liegen.

Wie hoch der Pauschbetrag ausfällt

Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung. Seit der Reform von 2021 gelten gestaffelte Beträge, die bei einem GdB von 20 beginnen und mit steigendem GdB anwachsen. Bei einem GdB von 50 liegt der Pauschbetrag bei 1.140 Euro im Jahr, bei einem GdB von 100 bei 2.840 Euro.

Einen Sonderfall bilden Menschen mit den Merkzeichen H oder Bl sowie Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5. Hier gilt ein deutlich höherer Pauschbetrag von 7.400 Euro im Jahr. Weil sich Beträge und Regeln ändern können, lohnt sich vor der Abgabe ein Blick auf den aktuellen Stand oder eine Rückfrage bei einer Beratungsstelle.

Was du am Ende wirklich sparst

Ein Pauschbetrag ist ein Freibetrag, keine Rückzahlung. Vom Pauschbetrag kommt also nur der Anteil bei dir an, den du sonst als Steuer gezahlt hättest. Als grobe Orientierung: Je nach Einkommen liegt der Grenzsteuersatz in Deutschland meist zwischen etwa 20 und 42 Prozent.

Wer sehr wenig oder gar keine Einkommensteuer zahlt, hat vom Pauschbetrag entsprechend wenig. Das ist bitter, aber wichtig zu wissen, damit du deine Erwartungen einordnen kannst. In diesen Fällen sind andere Wege oft wirksamer, etwa Leistungen der Pflegekasse oder Zuschüsse von Stiftungen.

Die Rechtsgrundlage und die Übertragung auf dich als Elternteil

Geregelt ist der Pauschbetrag in § 33b Einkommensteuergesetz. Dort steht auch, dass der Pauschbetrag eines Kindes auf die Eltern übertragen werden kann, wenn das Kind ihn selbst nicht nutzt und du für das Kind Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhältst. Das ist bei Kindern der Regelfall, denn sie haben in der Regel kein eigenes zu versteuerndes Einkommen.

Unabhängig davon gibt es den Pflege-Pauschbetrag für Menschen, die eine nahestehende Person unentgeltlich in der eigenen oder deren Wohnung pflegen. Er ist ebenfalls in § 33b Einkommensteuergesetz geregelt und nach Pflegegrad gestaffelt, mit dem höchsten Betrag von 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5 oder dem Merkzeichen H. Behinderten-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag schließen sich nicht grundsätzlich aus, greifen aber bei unterschiedlichen Personen.

Zuständige Stelle, Nachweise und Fristen

Zuständig ist dein Finanzamt. Du machst den Pauschbetrag in der Einkommensteuererklärung geltend, bei einem Kind in der Anlage Kind. Als Nachweis dient der Feststellungsbescheid oder der Schwerbehindertenausweis, ausgestellt vom Versorgungsamt oder der in deinem Bundesland zuständigen Stelle.

Wichtig sind zwei Fristen. Wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, kannst du die Steuererklärung in der Regel vier Jahre rückwirkend einreichen und den Pauschbetrag nachholen. Und wenn ein Steuerbescheid den Pauschbetrag nicht berücksichtigt, hast du ab Bekanntgabe des Bescheids einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen.

Dein nächster Schritt

Hol den Feststellungsbescheid oder den Schwerbehindertenausweis deines Kindes heraus und schau nach zwei Angaben: dem Grad der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen. Prüfe außerdem das Gültigkeitsdatum und ab wann die Feststellung rückwirkend gilt, denn oft reicht sie weiter zurück, als Eltern denken.

Wenn die Feststellung schon länger besteht, du sie aber steuerlich nie genutzt hast, sprich mit einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung über eine rückwirkende Abgabe. Notiere dir dafür die betroffenen Jahre.

Zusammenfassung

Der Behinderten-Pauschbetrag mindert dein zu versteuerndes Einkommen, gestaffelt nach dem Grad der Behinderung, mit einem deutlich höheren Betrag bei Merkzeichen H, Bl oder Pflegegrad 4 und 5. Deine reale Ersparnis entspricht dem Steueranteil auf diesen Betrag. Bei Kindern lässt sich der Pauschbetrag auf die Eltern übertragen. Zuständig ist das Finanzamt, Nachweis ist der Feststellungsbescheid, und rückwirkend geht in der Regel mehr, als du vermutest.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wolkenfreie Zeit ist keine Steuerberatung, aber wir kennen den Papierberg, der neben Pflege, Schule und Terminen liegen bleibt. Unsere Assistenzkräfte und Ansprechpartner helfen dir, Ordnung in deine Unterlagen zu bringen: Feststellungsbescheid, Pflegebescheid, Nachweise über Fahrten und Zuzahlungen an einem Ort, sortiert nach Jahren. Das ist genau das Material, das du für eine Steuererklärung oder ein Beratungsgespräch brauchst.

Wenn du in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen lebst, kannst du uns unverbindlich ansprechen. Als nächsten Schritt empfehlen wir dir, einen Termin bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung zu vereinbaren und die sortierten Unterlagen mitzunehmen.

Häufige Fragen

Ja. Der Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag und wird in der Regel nicht monatsweise gekürzt. Entscheidend ist, dass die Feststellung für das Jahr gilt, oft auch rückwirkend ab dem im Bescheid genannten Datum.

Dann gilt üblicherweise der höhere Pauschbetrag für das gesamte Jahr. Reiche den neuen Bescheid mit der Steuererklärung ein.

Grundsätzlich wird der Pauschbetrag bei getrennt lebenden Eltern in der Regel hälftig aufgeteilt. Auf gemeinsamen Antrag ist auch eine andere Verteilung möglich. Das Finanzamt sagt dir, welche Angaben es dafür braucht.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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