Zurück zu Pflege & Teilhabe

Geld und Steuern

Welche Fahrtkosten kann ich steuerlich absetzen?

Stand: 10.08.2026

Absetzbar sind die Fahrten, die dir durch die Behinderung deines Kindes zusätzlich entstehen, also Wege zu Ärztinnen, Therapien, Kliniken, Reha und Beratungsstellen sowie behinderungsbedingte Alltags- und Freizeitfahrten. Statt jede einzelne Fahrt aufzulisten, gibt es dafür heute eine feste Jahrespauschale von 900 Euro oder 4.500 Euro. Welche der beiden gilt, hängt vom Grad der Behinderung, von den Merkzeichen und vom Pflegegrad ab.

Das klingt nach Steuerkram, ist aber für viele Familien bares Geld. Und es ist einfacher geworden, als du vielleicht befürchtest.

Welche Fahrten gemeint sind

Gemeint sind Fahrten, die es ohne die Behinderung nicht oder nicht in diesem Umfang gäbe. Dazu gehören typischerweise:

  • Wege zu Fachärztinnen, Kliniken, Ambulanzen und Sozialpädiatrischen Zentren
  • Fahrten zu Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie oder Psychotherapie
  • Fahrten zu Reha-Maßnahmen, Hilfsmittelanpassung oder Begutachtungen
  • bei stärkerer Beeinträchtigung auch private Fahrten, weil dein Kind Bus und Bahn nicht selbstständig nutzen kann

Nicht gemeint sind die normalen Wege, die jede Familie hat, etwa der tägliche Weg zur Arbeit oder der Einkauf um die Ecke.

Die Rechtsgrundlage und die zwei Pauschalen

Die Grundlage ist § 33 Einkommensteuergesetz, der außergewöhnliche Belastungen regelt. Seit 2021 steht in § 33 Absatz 2a EStG ausdrücklich die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale. Sie beträgt 900 Euro im Jahr bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder bei mindestens 70 in Verbindung mit dem Merkzeichen G. Sie beträgt 4.500 Euro im Jahr bei den Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H sowie bei Pflegegrad 4 oder 5.

Wichtig ist: Diese Pauschale ersetzt den Einzelnachweis. Höhere Fahrtkosten kannst du daneben nicht mehr geltend machen. Außerdem zieht das Finanzamt die sogenannte zumutbare Belastung nach § 33 Absatz 3 EStG ab, die sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet. Es kann also sein, dass sich nicht der volle Betrag auswirkt. Getrennt davon steht der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG, den du dir als Elternteil übertragen lassen kannst. Beides schließt sich nicht aus.

Wer zuständig ist

Zuständig ist ausschließlich dein Finanzamt, nicht die Krankenkasse und nicht das Versorgungsamt. Du trägst die Pauschale in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein, die Angaben zum Kind gehören in die Anlage Kind. Als Nachweis dient in der Regel der Schwerbehindertenausweis oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsamts, bei Pflegegrad 4 oder 5 der Bescheid der Pflegekasse.

Wenn das Merkzeichen oder der Pflegegrad erst im Laufe des Jahres festgestellt wurde, gilt die Pauschale trotzdem für das ganze Jahr. Der höhere Betrag zählt, sobald die Voraussetzungen im Jahr vorlagen.

Fristen, die du kennen solltest

Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist, gilt in der Regel der 31. Juli des Folgejahres, bei Steuerberatung später. Gibst du freiwillig ab, hast du vier Jahre Zeit. Für 2022 kannst du also in der Regel noch bis Ende 2026 abgeben. Gegen einen Steuerbescheid, der die Fahrtkostenpauschale nicht berücksichtigt, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen. Diese Frist ist kurz, notiere sie dir sofort, wenn der Bescheid ankommt.

Dein nächster Schritt

Hol den Schwerbehindertenausweis deines Kindes und den Pflegebescheid heraus und schau nach: Welcher GdB steht dort, welche Merkzeichen, welcher Pflegegrad. Damit weißt du in zwei Minuten, ob 900 Euro oder 4.500 Euro für dich gelten. Trage den Betrag dann in der nächsten Steuererklärung in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein und lege eine Kopie des Nachweises bereit. Wenn dir noch ein Merkzeichen wie H fehlt, das eigentlich passen könnte, lohnt sich zusätzlich ein Antrag beim Versorgungsamt.

Zusammenfassung

Behinderungsbedingte Fahrten setzt du über eine Jahrespauschale ab, nicht mehr über einzelne Belege. Je nach GdB, Merkzeichen und Pflegegrad sind das 900 Euro oder 4.500 Euro. Zuständig ist das Finanzamt, die Nachweise kommen vom Versorgungsamt und von der Pflegekasse. Freiwillige Erklärungen sind vier Jahre rückwirkend möglich, ein Einspruch gegen den Bescheid nur innerhalb eines Monats.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wir von Wolkenfreie Zeit übernehmen keine Steuerberatung, aber wir sehen im Alltag, woran es meistens hakt: Bescheide liegen verstreut, Merkzeichen sind nicht beantragt, und niemand hat den Kopf für Formulare. Unsere Assistenzkräfte und Ansprechpersonen können dir helfen, den Überblick über Bescheide, Fristen und offene Anträge zu behalten und einzuordnen, welche Stelle für welchen Nachweis zuständig ist.

Als nächster Schritt reicht ein Ordner oder eine Klarsichthülle mit drei Dokumenten: Feststellungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis, Pflegebescheid und der letzte Steuerbescheid. Wenn du magst, sprich uns an, wenn du unsicher bist, ob bei deinem Kind noch ein Merkzeichen oder eine Höherstufung möglich wäre. Wir sagen dir, an welche Stelle du dich wenden kannst.

Häufige Fragen

Nein, die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale setzt mindestens einen GdB von 70 mit Merkzeichen G oder mindestens 80 voraus. Andere behinderungsbedingte Kosten können aber weiterhin als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Der Betrag steht dem Kind zu und wird in der Regel auf die Eltern aufgeteilt, üblicherweise zur Hälfte. Auf gemeinsamen Antrag ist auch eine andere Aufteilung möglich.

Für die Pauschale nicht. Ein grober Überblick über Therapie- und Arzttermine kann aber hilfreich sein, falls das Finanzamt Rückfragen zur Behinderung oder zu anderen Kosten stellt.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

‹ Zurück zu Pflege & Teilhabe

Barrierefreiheit
Schriftgröße