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GdB und Merkzeichen

Wie bekomme ich das Merkzeichen H für mein Kind?

Stand: 10.08.2026

Das Merkzeichen H bekommst du für dein Kind, indem du es beim zuständigen Versorgungsamt beantragst, entweder gleich mit dem Erstantrag auf Feststellung der Behinderung oder später als Änderungs- und Neufeststellungsantrag. Zuerkannt wird H, wenn dein Kind bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens dauernd auf fremde Hilfe angewiesen ist. Bei Kindern zählt dabei nur der Hilfebedarf, der über das hinausgeht, was gleichaltrige Kinder ohne Behinderung ebenfalls brauchen.

Was das Merkzeichen H bedeutet

H steht für hilflos. Gemeint ist nicht, dass dein Kind nichts kann. Gemeint ist, dass es für Dinge wie Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang, Fortbewegung oder für die notwendige Beaufsichtigung und Anleitung regelmäßig und über längere Zeit Unterstützung braucht. Auch eine ständige Überwachung, etwa bei starker Selbstgefährdung, bei nächtlichen Kontrollen oder bei einer Erkrankung, die jederzeit eingreifen erfordert, kann dazugehören.

Das Merkzeichen bringt spürbare Erleichterungen. Dazu zählen in der Regel:

  • ein erhöhter Pauschbetrag im Steuerrecht, den Eltern übertragen bekommen können
  • die Möglichkeit der unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr über die Wertmarke, bei H ohne Eigenanteil
  • eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer statt der Ermäßigung
  • Vergünstigungen bei vielen Einrichtungen und oft eine Begleitperson frei

Worauf sich die Entscheidung stützt

Die Merkzeichen und ihre Feststellung sind in § 152 SGB IX geregelt. Was unter Hilflosigkeit zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Steuerrecht, konkret aus § 33b Einkommensteuergesetz, und wird in der Versorgungsmedizin-Verordnung mit ihren Versorgungsmedizinischen Grundsätzen näher beschrieben. Dort ist auch festgehalten, dass bei Kindern der altersübliche Hilfebedarf abgezogen wird.

Zuständig ist das Versorgungsamt. Je nach Bundesland heißt die Stelle anders, etwa Landesamt für soziale Dienste, Landesamt für Soziales und Versorgung, Kommunales Sozialamt oder Inklusionsamt. In welchem der acht Bundesländer ihr auch lebt, die Zuständigkeit richtet sich nach eurem Wohnort. Das Amt entscheidet nach Aktenlage, also anhand der ärztlichen Unterlagen. Eine persönliche Untersuchung findet meist nicht statt.

So bereitest du den Antrag vor

Weil nach Aktenlage entschieden wird, entscheidet die Qualität deiner Unterlagen. Hilfreich sind:

  • aktuelle Arztberichte, Klinikbriefe, Entwicklungs- und Therapieberichte
  • Berichte aus Kita, Schule oder Frühförderung, wenn sie den Unterstützungsbedarf beschreiben
  • ein Pflegetagebuch oder ein Wochenprotokoll mit Uhrzeiten und Dauer der Hilfen
  • eine eigene Alltagsbeschreibung: was passiert morgens, mittags, abends, nachts

Schreibe konkret statt allgemein. Nicht "braucht viel Hilfe beim Anziehen", sondern "braucht täglich rund 25 Minuten Anleitung, Schritt für Schritt, sonst bleibt das Anziehen unvollständig". Beschreibe auch schlechte Tage, nicht nur den Durchschnitt. Genau diese Details fehlen in vielen Anträgen.

Wenn H abgelehnt wird

Eine Ablehnung ist kein Urteil über dein Kind, sondern oft ein Hinweis darauf, dass der Alltag in den Akten nicht sichtbar geworden ist. Gegen den Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids, die genaue Angabe steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens.

Du kannst den Widerspruch zunächst kurz und fristwahrend einlegen und die Begründung nachreichen. Sinnvoll ist es, vorher Akteneinsicht zu beantragen, um zu sehen, welche Befunde dem Amt überhaupt vorlagen.

Dein nächster Schritt

Lade dir das Antragsformular des für dein Bundesland zuständigen Versorgungsamts herunter und lege eine Sammelmappe an. Notiere in den nächsten sieben Tagen jeden Abend in Stichworten, wobei dein Kind heute Hilfe gebraucht hat und wie lange. Diese eine Woche ist die stärkste Anlage, die dein Antrag haben kann.

Zusammenfassung

Das Merkzeichen H beantragst du beim Versorgungsamt, mit dem Erstantrag oder später neu. Maßgeblich ist der dauerhafte, erhebliche Hilfebedarf über das altersübliche Maß hinaus, geregelt über § 152 SGB IX und § 33b Einkommensteuergesetz. Entscheidend sind aussagekräftige ärztliche Unterlagen und eine konkrete Alltagsbeschreibung. Kommt eine Ablehnung, hast du in der Regel einen Monat Zeit für den Widerspruch.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wolkenfreie Zeit begleitet Familien im Alltag und kennt deshalb genau die Situationen, die in Anträgen oft untergehen: den Morgen, der 90 Minuten dauert, die ständige Beaufsichtigung, die nächtlichen Unterbrechungen. Unsere Assistenzkräfte können ihre Beobachtungen aus dem Alltag strukturiert festhalten, sodass du sie als Anlage nutzen kannst. Auch beim Sortieren von Unterlagen und beim Verstehen von Bescheiden können wir dich unterstützen.

Wenn du unsicher bist, wo du anfangen sollst, melde dich bei uns und beschreibe kurz, wie euer Tag abläuft und welche Unterlagen du schon hast. Gemeinsam klären wir, welcher Antrag als Nächstes sinnvoll ist und welche Nachweise noch fehlen.

Häufige Fragen

Nein. Pflegegrad und Merkzeichen werden von unterschiedlichen Stellen nach unterschiedlichen Maßstäben geprüft, die Pflegekasse einerseits, das Versorgungsamt andererseits. Ein Pflegegrad ist aber ein starker Hinweis im Antrag, und das Pflegegutachten kannst du als Nachweis beilegen.

Bei Kindern wird H häufig befristet zuerkannt und später überprüft, weil sich der Hilfebedarf mit der Entwicklung verändern kann. Achte auf das Ablaufdatum im Ausweis und stelle rechtzeitig vor Ablauf einen Verlängerungsantrag.

Ja, du kannst die Feststellung beantragen. In der Praxis geht ein anerkannter Hilflosigkeitsbedarf allerdings meist mit einem hohen Grad der Behinderung einher, weil beides auf denselben Beeinträchtigungen beruht.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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