Umsetzung und Alltag
Wie läuft das Hilfeplan- oder Gesamtplangespräch ab?
Stand: 07.08.2026
Das Hilfeplan- oder Gesamtplangespräch ist ein gemeinsames Gespräch, in dem festgelegt wird, welchen Bedarf dein Kind hat, welche Ziele verfolgt werden und welche Unterstützung dafür nötig ist. Eingeladen werden in der Regel du als Sorgeberechtigte, dein Kind je nach Alter, die Fachkraft des Amtes und häufig die Schule sowie der spätere Leistungserbringer. Was dort besprochen und protokolliert wird, ist die Grundlage für den Bescheid, deshalb lohnt sich eine gute Vorbereitung.
Wer am Tisch sitzt und worum es geht
Je nach zuständigem Amt heißt das Gespräch Hilfeplangespräch oder Gesamtplangespräch. Gemeint ist beides Mal dasselbe Ziel: Es soll geklärt werden, was dein Kind im Schulalltag braucht, damit es teilhaben kann. Besprochen werden der Alltag deines Kindes, die Situation in der Schule, bisherige Unterstützung, konkrete Ziele und der Umfang der Hilfe, also zum Beispiel Stunden, Fächer und Zeiten.
Üblich sind Runden mit dir, deinem Kind, der Fachkraft des Amtes, einer Lehrkraft oder Schulleitung und manchmal einer Fachkraft aus Therapie oder Diagnostik. Du kannst eine Vertrauensperson mitbringen, etwa deine Partnerin, einen Freund oder eine Beratungsstelle. Das ist ausdrücklich vorgesehen und muss dir nicht peinlich sein.
Worauf sich das Verfahren stützt
Wenn das Jugendamt zuständig ist, weil bei deinem Kind eine seelische Behinderung droht oder besteht, richtet sich die Hilfe nach § 35a SGB VIII. Das Hilfeplanverfahren selbst ist in § 36 SGB VIII geregelt. Dort ist festgelegt, dass Eltern und Kind an der Entscheidung über die Hilfeart beteiligt werden und der Hilfeplan regelmäßig überprüft wird.
Ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig, meist das Sozialamt, gilt das Gesamtplanverfahren nach § 117 SGB IX. Die Gesamtplankonferenz ist in § 119 SGB IX geregelt. Auch dort steht, dass deine Wünsche zu berücksichtigen sind und du beteiligt wirst. Vorher wird der Bedarf mit einem landesweit festgelegten Instrument ermittelt.
So bereitest du dich vor
Je konkreter du beschreiben kannst, was im Schulalltag passiert, desto klarer wird der Bedarf. Allgemeine Sätze wie "es ist schwierig" helfen wenig. Hilfreich sind Beispiele mit Situation, Reaktion und nötiger Unterstützung.
- Notiere zwei bis drei typische Situationen pro Schultag, in denen dein Kind Unterstützung braucht
- Sammle Berichte aus Diagnostik, Therapie und Schule
- Schreibe deine Ziele auf, zum Beispiel Pausen bewältigen oder Aufgaben beginnen können
- Überlege vorab, welcher Stundenumfang realistisch ist und warum
- Bitte um ein Protokoll und lies es später in Ruhe durch
Was nach dem Gespräch passiert
Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten und dir zugeschickt. Prüfe, ob alles korrekt wiedergegeben ist. Wenn etwas fehlt oder falsch dargestellt ist, kannst du schriftlich eine Ergänzung verlangen. Danach folgt der Bescheid mit Art und Umfang der Leistung.
Bist du mit dem Bescheid nicht einverstanden, kannst du in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Diese Frist ist wichtig, denn danach wird der Bescheid bestandskräftig. Ein kurzer Widerspruch reicht zunächst, die Begründung kannst du nachreichen.
Dein nächster Schritt
Lege dir heute eine Mappe oder eine Datei an und schreibe fünf konkrete Alltagssituationen deines Kindes auf, jeweils mit Datum, Situation und dem, was geholfen hat. Nimm diese Notizen zum Gespräch mit. Wenn noch kein Termin steht, ruf bei der zuständigen Stelle an und frage nach, wann das Gespräch geplant ist und wer eingeladen wird.
Zusammenfassung
Im Hilfeplan- oder Gesamtplangespräch wird gemeinsam festgelegt, welchen Bedarf dein Kind hat und welche Unterstützung folgt. Grundlage sind § 36 SGB VIII beim Jugendamt und § 117 SGB IX beim Träger der Eingliederungshilfe. Du bist beteiligt, darfst eine Vertrauensperson mitbringen und solltest konkrete Beispiele vorbereiten. Prüfe das Protokoll und beachte bei einem Bescheid die Widerspruchsfrist von einem Monat.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wolkenfreie Zeit kann dich bei der Vorbereitung auf das Gespräch begleiten und mit dir sortieren, welche Beobachtungen aus dem Schulalltag wichtig sind. Auf Wunsch nehmen Mitarbeitende als Leistungserbringer am Gespräch teil und erläutern, wie eine Begleitung konkret aussehen könnte, welche Ziele realistisch sind und wie die Zusammenarbeit mit der Schule organisiert wird.
Wenn du in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen lebst, kannst du dich mit deiner Situation an uns wenden. Der nächste Schritt ist ein erstes Gespräch, in dem wir klären, wo du gerade stehst und was vor dem Termin noch zu tun ist.
Häufige Fragen
Dein Kind soll altersgerecht beteiligt werden, muss aber nicht die ganze Zeit anwesend sein. Oft ist ein kurzer Teil sinnvoll, manchmal reicht es, wenn du die Sicht deines Kindes vorher erfragst und einbringst.
In der Regel wird der Plan regelmäßig fortgeschrieben, häufig einmal im Jahr oder zum Ende eines Bewilligungszeitraums. Wenn sich die Situation deines Kindes deutlich ändert, kannst du auch früher eine Überprüfung anregen.
Ja, du kannst um eine Verlegung bitten und das kurz begründen. Melde dich rechtzeitig schriftlich oder telefonisch, damit ein neuer Termin gefunden werden kann.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.