Antrag und Anspruch
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Stand: 07.08.2026
Für den Antrag auf Schulbegleitung brauchst du in der Regel einen schriftlichen Antrag, eine aktuelle fachliche Stellungnahme über die Beeinträchtigung deines Kindes und eine Einschätzung der Schule zum Unterstützungsbedarf. Der Antrag selbst ist formlos möglich, ein Satz mit Namen, Geburtsdatum und dem Wunsch nach Schulbegleitung genügt für den Start. Fehlende Unterlagen kannst du nachreichen, die Behörde muss dich darauf hinweisen, was noch fehlt.
Die Grundlage: Antrag und Nachweis der Beeinträchtigung
Der wichtigste Baustein ist ein aktueller Nachweis darüber, wie sich die Beeinträchtigung deines Kindes im Alltag auswirkt. Das kann ein Diagnosebericht sein, ein Bericht aus der Sozialpädiatrie, aus einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis oder aus einem Autismuszentrum. Bei seelischen Beeinträchtigungen wird häufig eine Stellungnahme verlangt, die sich an den anerkannten Klassifikationssystemen orientiert. Der Bericht sollte nicht nur die Diagnose nennen, sondern auch beschreiben, was deinem Kind konkret schwerfällt.
Hilfreich sind außerdem Unterlagen, die du vielleicht schon zu Hause hast:
- Kopien vorhandener Diagnose- und Entwicklungsberichte
- Berichte aus Ergotherapie, Logopädie oder Psychotherapie
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid, falls vorhanden
- Bescheid über einen Pflegegrad, falls vorhanden
- frühere Bescheide zur Eingliederungshilfe
Was die Schule beisteuert
Die Schule beschreibt aus ihrer Sicht, in welchen Situationen dein Kind Unterstützung braucht. Gemeint sind konkrete Beobachtungen: Was passiert beim Wechsel zwischen Räumen, in Pausen, bei Gruppenarbeit, bei Materialorganisation oder bei Überlastung. Je genauer die Beschreibung, desto leichter fällt die Entscheidung.
Oft gibt es zusätzlich ein Formular der Behörde, das die Klassenleitung ausfüllt. Manche Träger bitten auch um eine Stellungnahme der Schulaufsicht oder um Angaben zu bereits genutzten Nachteilsausgleichen und sonderpädagogischer Förderung. Das ist kein Misstrauen dir gegenüber, sondern dient der Abgrenzung: Es soll geklärt werden, welcher Bedarf zur Schule gehört und welcher Bedarf eine persönliche Assistenz braucht.
Rechtlicher Rahmen
Bei Kindern mit einer seelischen Beeinträchtigung, etwa bei Autismus oder ADHS mit Teilhabebeeinträchtigung, richtet sich der Anspruch nach § 35a SGB VIII. Bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen greift die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, für Hilfen zur Bildung ist dort § 112 SGB IX einschlägig. Der Antrag ist ein Sozialleistungsantrag, für den nach § 16 SGB I keine besondere Form vorgeschrieben ist. Ein Brief oder ein ausgefülltes Formular reichen aus.
Zur Mitwirkung gehört, dass du vorhandene Unterlagen zur Verfügung stellst und Schweigepflichtentbindungen unterschreibst, damit Ärztinnen, Therapeuten und Schule mit der Behörde sprechen dürfen. Diese Entbindungen kannst du auf einzelne Stellen begrenzen.
Wer die Unterlagen bekommt und welche Fristen gelten
Zuständig ist bei seelischer Beeinträchtigung das Jugendamt, bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung der Träger der Eingliederungshilfe, häufig das Sozialamt oder eine Stelle des Landkreises. Wenn du unsicher bist, gib den Antrag bei einer der beiden Stellen ab. Sie muss ihn innerhalb von zwei Wochen weiterleiten, wenn sie nicht zuständig ist.
Ein Datum solltest du dir merken: Kommt ein ablehnender Bescheid, hast du in der Regel einen Monat ab Zugang Zeit für den Widerspruch. Der Widerspruch kann zunächst kurz sein, die Begründung darfst du nachreichen.
Dein nächster Schritt
Lege heute eine Mappe an und sammle darin alles, was du schon hast: Diagnoseberichte, Therapieberichte, Zeugnisse, frühere Bescheide. Schreibe dann einen kurzen Antrag mit Namen, Geburtsdatum, Schule und dem Satz, dass du Schulbegleitung beantragst. Schicke ihn ab, auch wenn noch nicht alles vollständig ist. Das Eingangsdatum zählt.
Zusammenfassung
Du brauchst einen formlosen oder formgebundenen Antrag, einen aktuellen fachlichen Bericht zur Beeinträchtigung und eine Beschreibung der Schule zum Unterstützungsbedarf. Ergänzend helfen Therapieberichte, Ausweise und frühere Bescheide. Zuständig sind Jugendamt oder Sozialamt, und bei einer Ablehnung gilt in der Regel eine Widerspruchsfrist von einem Monat.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wolkenfreie Zeit begleitet dich vor und während des Verfahrens. Wir sortieren mit dir, welche Unterlagen bereits ausreichen und welche du noch anfragen solltest, und wir erklären dir, wie eine Bedarfsbeschreibung aus dem Alltag deines Kindes verständlich formuliert wird. Auf Wunsch stimmen wir uns mit der Schule ab, damit die schulische Stellungnahme den tatsächlichen Bedarf abbildet.
Wenn die Bewilligung vorliegt, stellen wir eine passende Schulbegleitung und begleiten die Einarbeitung in acht Bundesländern von Schleswig-Holstein bis Thüringen. Dein nächster Schritt: Melde dich mit dem aktuellen Stand deines Antrags bei uns, dann gehen wir die Unterlagenliste gemeinsam durch.
Häufige Fragen
Viele Stellen wünschen sich einen Bericht aus den letzten ein bis zwei Jahren. Ist dein Bericht älter, frage bei der zuständigen Stelle nach, ob eine kurze aktuelle Ergänzung der behandelnden Praxis genügt.
Für Schulbegleitung als Leistung zur Teilhabe an Bildung wird in der Regel kein Einkommen angerechnet. Werden trotzdem Nachweise verlangt, frage nach der Rechtsgrundlage für diese Anforderung.
Bitte zunächst schriftlich und mit einem konkreten Datum darum. Passiert nichts, informiere die zuständige Stelle. Sie kann die Schule direkt beteiligen, und du kannst deine eigenen Beobachtungen ergänzend einreichen.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.