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Antrag und Anspruch

Was kostet uns als Familie eine Schulbegleitung?

Stand: 07.08.2026

Eine Schulbegleitung kostet euch als Familie in der Regel nichts. Sie ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und wird vom zuständigen Amt finanziert, nicht von euch. Ein Beitrag aus eurem Einkommen oder Vermögen wird für die Begleitung während der allgemeinen Schulpflicht normalerweise nicht erhoben.

Viele Eltern zögern mit dem Antrag, weil sie eine Rechnung fürchten. Diese Sorge ist verständlich, aber in den allermeisten Fällen unbegründet.

Warum die Begleitung für euch kostenfrei ist

Die Schulbegleitung gehört zu den Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Der Gedanke dahinter: Ein Kind mit Behinderung soll die Schule besuchen können wie jedes andere Kind auch. Wenn die Familie dafür zahlen müsste, wäre der Schulbesuch vom Geldbeutel abhängig. Genau das soll nicht sein.

Deshalb rechnet der Dienst, der die Begleitung stellt, direkt mit dem Amt ab. Ihr bekommt keine Rechnung, ihr streckt nichts vor und ihr müsst nichts zurückzahlen. Auch dann nicht, wenn ihr gut verdient.

Was im Gesetz steht

Je nach Situation eures Kindes stützt sich der Anspruch auf unterschiedliche Grundlagen. Für Kinder mit einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung greift § 35a SGB VIII, also die Eingliederungshilfe über das Jugendamt. Kostenbeiträge der Eltern sind dort für ambulante Hilfen wie die Schulbegleitung nicht vorgesehen.

Für Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung ist § 112 SGB IX die Grundlage, die Hilfen zur Schulbildung regelt. Das Neunte Sozialgesetzbuch sieht vor, dass für Leistungen zur Teilhabe an Bildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht kein Beitrag aus Einkommen und Vermögen verlangt wird. Fragt im Zweifel direkt nach, ob in eurem Fall eine Beteiligung vorgesehen ist. Ihr habt ein Recht auf eine klare Auskunft.

Wer bei euch zuständig ist

Zuständig ist entweder das Jugendamt oder das Sozialamt als Träger der Eingliederungshilfe. Welche Stelle es ist, hängt davon ab, welcher Bedarf im Vordergrund steht. Wenn ihr unsicher seid, stellt den Antrag trotzdem. Die Stelle, die ihn erhält, muss ihn bei Unzuständigkeit innerhalb von zwei Wochen an die richtige Stelle weiterleiten.

Die Bezeichnungen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. In manchen Regionen heißt die Stelle Fachdienst Eingliederungshilfe, in anderen Amt für Soziales oder Teilhabe. Gemeint ist immer dieselbe Aufgabe.

Wo doch Kosten entstehen können

Es gibt wenige Punkte, an denen Geld eine Rolle spielen kann:

  • Fahrtkosten der Begleitung bei Ausflügen oder Klassenfahrten. Diese gehören meist zur bewilligten Leistung, sollten aber vorher schriftlich geklärt werden.
  • Verpflegung der Begleitung bei mehrtägigen Fahrten. Auch das gehört in die Absprache vor der Fahrt.
  • Leistungen außerhalb der allgemeinen Schulpflicht, etwa in einer Ausbildung oder im Studium. Dort kann ein Beitrag aus Einkommen und Vermögen vorgesehen sein.

Wichtig ist: Klärt solche Punkte vorher mit dem Amt, nicht hinterher. Eine kurze schriftliche Bestätigung erspart euch später Diskussionen.

Dein nächster Schritt

Ruf beim Jugendamt oder beim Sozialamt an und stelle eine einzige Frage: Fällt in unserem Fall ein Kostenbeitrag an, und wenn ja, auf welcher Grundlage? Notiere Datum, Namen und Antwort. Wenn ein Beitrag genannt wird, bitte um eine schriftliche Begründung.

Solltest du einen Bescheid mit einer Kostenbeteiligung erhalten, die dir nicht richtig erscheint, kannst du Widerspruch einlegen. Dafür hast du in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids. Ein kurzer Satz reicht zunächst, die Begründung kannst du nachreichen.

Zusammenfassung

Eine Schulbegleitung während der Schulpflicht ist für Familien in aller Regel kostenfrei. Der Dienst rechnet direkt mit dem Jugendamt oder dem Sozialamt ab. Kosten können höchstens bei Randthemen wie Fahrten entstehen oder außerhalb der allgemeinen Schulpflicht. Lass die Sorge vor Kosten also nicht der Grund sein, warum ihr den Antrag nicht stellt.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wolkenfreie Zeit stellt Schulbegleitungen in acht Bundesländern und rechnet die Leistung direkt mit dem zuständigen Amt ab. Ihr bekommt von uns keine Rechnung für die Begleitung eures Kindes. Wenn Fragen zur Abrechnung, zu Fahrten oder zu Klassenfahrten auftauchen, klären wir das gemeinsam mit euch und dem Kostenträger, bevor die Begleitung startet.

Dein nächster Schritt: Melde dich bei uns mit dem aktuellen Stand eures Antrags, auch wenn noch nichts bewilligt ist. Wir sagen dir, was in eurem Bundesland üblich ist und worauf du im Bescheid achten solltest.

Häufige Fragen

Nur wenn du ohne Bewilligung eine private Kraft einsetzt. Sobald das Amt bewilligt hat, läuft die Abrechnung über den Kostenträger. Beauftrage niemand auf eigene Rechnung, bevor ein Bescheid vorliegt.

Für die Schulbegleitung während der Schulpflicht erfolgt in der Regel keine Anrechnung. Pflegegeld dient einem anderen Zweck und bleibt davon unberührt.

Ausfallzeiten regelt der Vertrag zwischen Dienst und Kostenträger, nicht ihr. Meldet Krankheit trotzdem früh, damit die Begleitung planen kann.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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