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Schulbegleitung nach Bundesland

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein beantragen: Zuständigkeiten und Besonderheiten

Stand: 10.08.2026

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein beantragst du bei deinem Wohnort-Landkreis oder deiner kreisfreien Stadt, entweder beim Jugendamt oder beim Träger der Eingliederungshilfe. Die Leistung ist für euch als Familie kostenfrei, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Gegen eine Ablehnung oder eine zu geringe Bewilligung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Diese Grundsätze gelten bundesweit. Was in Schleswig-Holstein dazukommt, sind die konkreten Wege vor Ort, die Zuständigkeit der Kreise und die Regelungen des Landesschulrechts.

Welche Stelle deinen Antrag bearbeitet

Zuständig ist in der Regel das Jugendamt beziehungsweise der Träger der Eingliederungshilfe des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der deine Familie wohnt. Nicht die Schule und nicht das Schulamt entscheiden über die Schulbegleitung, auch wenn die Schule wichtige Stellungnahmen beisteuert. Maßgeblich ist euer Wohnort, nicht der Schulort. Wenn dein Kind also in einem anderen Kreis zur Schule geht, bleibt trotzdem der Wohnort-Kreis dein Ansprechpartner.

Ob Jugendamt oder Eingliederungshilfe, richtet sich nach dem Bedarf deines Kindes. Bei einer seelischen Behinderung oder wenn eine solche droht, ist das Jugendamt zuständig. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung ist es der Träger der Eingliederungshilfe, in der Praxis meist über das Sozialamt erreichbar. Wenn du unsicher bist, stelle den Antrag trotzdem. Die Ämter sind verpflichtet, einen Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten, wenn sie selbst nicht zuständig sind.

Worauf sich der Anspruch stützt

Bei einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung stützt sich der Anspruch auf § 35a SGB VIII. Das betrifft zum Beispiel viele Kinder mit Autismus, ADHS oder FASD, sofern die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung greift § 112 SGB IX, die Leistung zur Teilhabe an Bildung im Rahmen der Eingliederungshilfe.

Beide Wege führen zum selben Ziel: Dein Kind soll den Schulalltag bewältigen können. Für den Antrag brauchst du eine fachliche Grundlage, in der Regel eine ärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme, dazu eine Beschreibung der konkreten Schwierigkeiten im Schulalltag. Beschreibe dabei nicht nur die Diagnose, sondern was im Unterricht, in den Pausen und bei Wechseln tatsächlich passiert.

Was in Schleswig-Holstein besonders ist

Das Schulrecht regelt in Schleswig-Holstein das Schulgesetz des Landes. Es bestimmt den Rahmen für Inklusion, Förderzentren und die Aufgaben der Schule. Die Schulbegleitung selbst ist aber keine Schulleistung, sondern eine Leistung der Jugendhilfe oder der Eingliederungshilfe. Diese Trennung sorgt oft für Missverständnisse, wenn die Schule dich an das Amt verweist und das Amt zurück an die Schule.

Schleswig-Holstein ist ein Flächenland. Zwischen Westküste, Kiel und Lübeck unterscheiden sich Abläufe, Formulare und Bearbeitungswege der einzelnen Kreise. Frage deshalb direkt bei deinem Kreis oder deiner kreisfreien Stadt nach, wie dort der Antrag eingereicht wird und welche Unterlagen erwartet werden.

Kosten und Fristen im Blick

Die Schulbegleitung ist für euch kostenfrei. Beim Jugendamt gibt es keine Kostenbeteiligung, und in der Eingliederungshilfe wird die Leistung zur Teilhabe an Bildung ohne Einsatz von Einkommen und Vermögen erbracht. Du musst also nicht befürchten, dass eine Bewilligung eure finanzielle Lage belastet.

Wichtig ist die Widerspruchsfrist: Nach Zugang eines Bescheids hast du einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Diese Frist gilt auch dann, wenn zwar bewilligt wurde, aber deutlich weniger Stunden als beantragt. Ein kurzer Widerspruch reicht zunächst, die Begründung kannst du nachreichen.

Dein nächster Schritt

Ruf bei deinem Kreis oder deiner kreisfreien Stadt an und frage, welche Stelle dort Anträge auf Schulbegleitung bearbeitet. Stelle im Anschluss einen formlosen schriftlichen Antrag mit Namen, Geburtsdatum, Schule und einem Satz zum Bedarf, damit das Datum gesichert ist. Alles Weitere kannst du danach ergänzen.

Zusammenfassung

In Schleswig-Holstein läuft der Antrag über das Jugendamt oder den Träger der Eingliederungshilfe deines Wohnort-Kreises. Rechtsgrundlage ist § 35a SGB VIII oder § 112 SGB IX. Die Leistung ist kostenfrei, und gegen jeden Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wolkenfreie Zeit hat den Hauptsitz in Itzehoe und ist an der gesamten Westküste tätig, unter anderem in Itzehoe, Heide, Meldorf, Brunsbüttel und Husum, sowie in den Räumen Kiel und Lübeck. Wir kennen die Abläufe in den Kreisen vor Ort und können dir erklären, wie ein Antrag üblicherweise aufgebaut ist, welche Unterlagen sinnvoll sind und wie du den Bedarf deines Kindes so beschreibst, dass er nachvollziehbar wird.

Wenn eine Schulbegleitung bewilligt ist, stellen wir eine passende Begleitung und stimmen uns mit Schule und Amt ab. Dein nächster Schritt: Nimm Kontakt zu uns auf und schildere kurz, in welchem Kreis ihr wohnt und wo dein Kind zur Schule geht. Dann klären wir gemeinsam, wo ihr gerade steht.

Häufige Fragen

Du kannst den Antrag auch schon vorher stellen, um die Frist zu sichern. Für die Entscheidung braucht das Amt in der Regel eine fachliche Stellungnahme, etwa ärztlich oder psychotherapeutisch. Diese kannst du nachreichen.

Den Antrag stellen die Sorgeberechtigten. Die Schule kann und sollte aber eine Stellungnahme beisteuern, in der sie den Unterstützungsbedarf im Unterricht beschreibt. Das stärkt deinen Antrag deutlich.

Bei einem Umzug in einen anderen Kreis wechselt in der Regel auch die zuständige Stelle. Melde den Umzug frühzeitig, damit die Begleitung möglichst ohne Lücke weiterlaufen kann.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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