GdB und Merkzeichen
Was bedeutet der Grad der Behinderung und wie wird er festgestellt?
Stand: 10.08.2026
Der Grad der Behinderung, kurz GdB, ist eine Maßzahl dafür, wie stark sich gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am Leben auswirken. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 angegeben und auf Antrag von der zuständigen Versorgungsbehörde festgestellt, in der Regel nach Aktenlage anhand ärztlicher Befunde. Ab einem GdB von 50 gilt dein Kind als schwerbehindert und bekommt einen Schwerbehindertenausweis.
Was die Zahl wirklich aussagt
Der GdB misst nicht, wie krank oder wie fähig ein Mensch ist. Er beschreibt die Auswirkungen einer Beeinträchtigung auf die Teilhabe im Alltag, also darauf, was ohne Unterstützung schwer oder gar nicht möglich ist. Deshalb kann eine Diagnose bei zwei Kindern sehr unterschiedlich bewertet werden, je nachdem, wie stark der Alltag betroffen ist.
Wichtig zu wissen: Bei mehreren Beeinträchtigungen werden die Einzelwerte nicht addiert. Die Behörde bildet einen Gesamt-GdB und prüft dabei, ob sich die einzelnen Beeinträchtigungen gegenseitig verstärken oder überschneiden. Ein Kind mit zwei Einzelwerten von je 30 hat also nicht automatisch einen GdB von 60.
Worauf sich die Feststellung stützt
Rechtliche Grundlage ist § 152 SGB IX. Danach stellt die zuständige Behörde auf Antrag das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest. Was eine Behinderung ist, beschreibt § 2 SGB IX: Es geht um körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die zusammen mit Barrieren die gleichberechtigte Teilhabe erschweren, wenn dieser Zustand voraussichtlich länger als sechs Monate anhält.
Die inhaltlichen Maßstäbe stehen in der Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Dort sind für viele Krankheitsbilder Bewertungsspannen hinterlegt. Für Kinder gibt es eigene Hinweise, weil sich Entwicklungsverzögerungen anders auswirken als vergleichbare Einschränkungen bei Erwachsenen.
Wer zuständig ist und wie das Verfahren abläuft
Zuständig ist das Versorgungsamt. Je nach Bundesland heißt die Stelle anders, zum Beispiel Landesamt für soziale Dienste, Amt für Versorgung und Integration, Landesverwaltungsamt oder Kommunales Sozialamt. Den Antrag stellst du formlos oder mit dem Formular des Landes, vielerorts auch online.
So läuft es meist ab:
- Du stellst den Antrag und benennst alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte, Kliniken und Therapiestellen.
- Die Behörde fordert Befunde an. Eine eigene Untersuchung findet nur selten statt.
- Der ärztliche Dienst schlägt Einzelwerte und einen Gesamt-GdB vor.
- Du bekommst einen schriftlichen Bescheid, ab einem GdB von 50 zusätzlich den Ausweis.
Die Bearbeitung dauert je nach Land und Auslastung oft mehrere Monate. Du kannst den Ablauf beschleunigen, indem du aktuelle Berichte gleich in Kopie mitschickst.
Wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt
Du musst einen Bescheid nicht hinnehmen. Gegen die Feststellung kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch einlegen. Die Frist ist verbindlich, deshalb lohnt sich ein Blick auf das Datum im Bescheid. Der Widerspruch kann zunächst kurz sein, die Begründung darfst du nachreichen.
Hilfreich ist es, vorher Akteneinsicht zu beantragen. Dann siehst du, welche Befunde vorlagen und welche Einzelwerte angesetzt wurden. Oft fehlen einfach Unterlagen, etwa zu Verhalten, Schlaf, Kommunikation oder zum Unterstützungsbedarf in Kita und Schule. Verschlechtert sich der Zustand später, kannst du jederzeit einen Änderungsantrag stellen.
Dein nächster Schritt
Lege eine Mappe an und sammle die letzten Arzt- und Klinikberichte, Entwicklungsberichte, Therapieberichte und, falls vorhanden, Berichte aus Kita oder Schule. Notiere auf einer Seite in Stichpunkten, was im Alltag konkret schwer ist, mit Beispielen aus einer normalen Woche. Dann stellst du den Antrag bei der Versorgungsbehörde deines Bundeslandes und legst die Unterlagen bei. Ein Datum, wann du den Antrag abgeschickt hast, hilft dir später beim Nachfragen.
Zusammenfassung
Der GdB beschreibt die Auswirkungen einer Beeinträchtigung auf die Teilhabe, nicht die Diagnose selbst. Grundlage sind § 152 SGB IX und die Versorgungsmedizinischen Grundsätze, zuständig ist das Versorgungsamt deines Bundeslandes. Einzelwerte werden nicht addiert, sondern zu einem Gesamt-GdB zusammengeführt. Ab 50 gilt dein Kind als schwerbehindert. Gegen einen Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wolkenfreie Zeit begleitet Familien im Alltag rund um Schule, Kita und Pflege. Unsere Assistenzkräfte erleben täglich, was dein Kind an Unterstützung braucht, und können ihre Beobachtungen so beschreiben, dass sie für ein Verfahren nachvollziehbar sind. Das ergänzt ärztliche Befunde, weil dort selten steht, wie ein normaler Schultag oder ein Morgen zu Hause wirklich aussieht.
Wenn du unsicher bist, welche Unterlagen sinnvoll sind oder wie du deine Beobachtungen sortierst, sprich uns an. Ein guter nächster Schritt ist ein kurzes Gespräch, in dem wir gemeinsam durchgehen, was du schon hast und was noch fehlt.
Häufige Fragen
Nicht immer. Gerade bei Kindern wird die Feststellung oft befristet, weil sich die Entwicklung verändern kann. Das Ablaufdatum steht im Bescheid. Eine Verlängerung solltest du rechtzeitig vorher beantragen.
Auch unterhalb von 50 gibt es Möglichkeiten. Ab einem GdB von 30 kann die Agentur für Arbeit auf Antrag eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen aussprechen, die im Arbeitsleben Schutz bietet. Für Kinder spielt das erst beim Übergang in Ausbildung oder Beruf eine Rolle.
Nein, das sind zwei getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Maßstäben und unterschiedlichen Stellen. Den Pflegegrad stellt die Pflegekasse fest, den GdB die Versorgungsbehörde. Ein hoher Pflegegrad führt nicht automatisch zu einem hohen GdB und umgekehrt.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.