GdB und Merkzeichen
Wann wird der Schwerbehindertenausweis überprüft oder entzogen?
Stand: 10.08.2026
Ein Schwerbehindertenausweis wird überprüft, wenn die Gültigkeit abläuft, wenn eine sogenannte Heilungsbewährung endet oder wenn dem Versorgungsamt Hinweise auf eine wesentliche Änderung des Gesundheitszustands vorliegen. Entzogen oder im Grad der Behinderung herabgesetzt wird er nur dann, wenn eine dauerhafte Besserung nachgewiesen ist. Gegen einen Bescheid, der den GdB senkt oder die Schwerbehinderteneigenschaft aufhebt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Viele Eltern erschrecken, wenn Post vom Versorgungsamt kommt. Eine Überprüfung ist zunächst ein Routinevorgang und kein Vorwurf.
Wann eine Überprüfung ansteht
Ausweise werden häufig befristet ausgestellt, oft für einige Jahre. Bei Kindern und Jugendlichen ist das besonders üblich, weil sich Entwicklung und Unterstützungsbedarf verändern können. Läuft die Frist ab, prüft die zuständige Stelle, ob die Feststellung weiter gilt. Bei bestimmten Erkrankungen gilt zudem eine Heilungsbewährung, also ein festgelegter Zeitraum nach der Behandlung, in dem ein höherer GdB anerkannt wird. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird neu bewertet.
Eine Prüfung kann auch anlassbezogen erfolgen, etwa wenn ein Bericht, ein Reha-Entlassungsbericht oder eine Mitteilung auf eine deutliche Besserung hinweist. Umgekehrt kannst auch du selbst eine Neufeststellung beantragen, wenn sich der Zustand verschlechtert hat.
Was rechtlich dahintersteht
Die Feststellung von Grad der Behinderung und Merkzeichen richtet sich nach § 152 SGB IX. Der Ausweis selbst ist dort ebenfalls geregelt. Ein Feststellungsbescheid ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich, kann die Behörde den Bescheid nach § 48 SGB X für die Zukunft aufheben oder anpassen. Wesentlich bedeutet in der Regel, dass sich der GdB um mindestens 10 verändert oder die Voraussetzungen für ein Merkzeichen entfallen.
Wichtig ist: Eine Herabsetzung setzt eine tatsächliche und nicht nur vorübergehende Besserung voraus. Eine bloße Neubewertung derselben unveränderten Befunde reicht dafür grundsätzlich nicht aus.
Wer zuständig ist und was du melden musst
Zuständig ist das Versorgungsamt beziehungsweise die Stelle, die in deinem Bundesland die Feststellung übernimmt. Je nach Land heißt sie Landesamt für Soziales, Amt für soziale Angelegenheiten, Versorgungsamt oder ist beim Kreis oder der kreisfreien Stadt angesiedelt. Der Ausweis selbst wird von derselben Stelle ausgestellt.
Nach § 60 SGB I bist du mitwirkungspflichtig. Das heißt: Du musst Anfragen beantworten, Befunde nennen und eine wesentliche Besserung mitteilen. Wenn du wiederholt nicht reagierst, kann die Behörde Leistungen und Feststellungen versagen oder entziehen. Antworte deshalb auch dann, wenn du unsicher bist, und bitte notfalls schriftlich um Fristverlängerung.
Wenn der GdB gesenkt werden soll
Vor einer Herabsetzung muss dir die Behörde in der Regel Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Nutze diese Anhörung. Schildere konkret, wie der Alltag aussieht, und reiche aktuelle Berichte ein.
- aktuelle Arzt- und Therapieberichte, möglichst mit Aussagen zum Alltag
- Berichte aus Kita, Schule oder Frühförderung
- eigene Aufzeichnungen über schwierige Situationen und Unterstützungsbedarf
- Hinweise auf zusätzliche Beeinträchtigungen, die neu hinzugekommen sind
Kommt trotzdem ein Bescheid mit niedrigerem GdB, gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe. Der Widerspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt und später ergänzt werden. Bis über den Widerspruch entschieden ist, bleibt der bisherige Ausweis in der Regel gültig, wenn du fristgerecht widersprochen hast. Frag im Zweifel bei der Behörde nach, was für deinen Fall gilt.
Dein nächster Schritt
Schau heute auf die Rückseite oder die Vorderseite des Ausweises und notiere dir das Gültigkeitsdatum. Trage es dir etwa vier Monate vorher als Erinnerung ein. Lege parallel eine Mappe an, in der du aktuelle Befunde, Schul- und Therapieberichte sammelst. Wenn bereits Post vom Versorgungsamt da ist, notiere das Datum des Bescheids und die Frist gut sichtbar und antworte schriftlich.
Zusammenfassung
Überprüfungen erfolgen bei Befristung, nach Heilungsbewährung oder bei Hinweisen auf eine Besserung. Rechtlich stützt sich das auf § 152 SGB IX und § 48 SGB X. Zuständig ist die Feststellungsbehörde deines Bundeslandes. Gut dokumentierte Berichte sind dein stärkstes Argument, und gegen jeden Bescheid hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wolkenfreie Zeit begleitet Familien im Alltag und kennt die Situationen, in denen Unterstützung wirklich nötig ist. Unsere Assistenzkräfte in Schule, Kita und Alltag können beobachten und dokumentieren, welche Hilfen dein Kind tatsächlich braucht. Solche konkreten Alltagsbeschreibungen sind bei einer Überprüfung oft aussagekräftiger als ein reiner Befundbericht.
Wenn Post vom Versorgungsamt gekommen ist, sprich uns an. Wir helfen dir, den Überblick über Fristen und Unterlagen zu behalten, und verweisen dich bei rechtlichen Fragen an unabhängige Beratungsstellen wie die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung. Dein nächster Schritt: Notiere die Frist aus dem Schreiben und melde dich, damit wir gemeinsam sortieren, was du zusammenstellen kannst.
Häufige Fragen
Wird die Schwerbehinderteneigenschaft aufgehoben, verlangt die Behörde den Ausweis in der Regel zurück. Solange ein fristgerechter Widerspruch läuft, solltest du nachfragen, ob der Ausweis vorerst gültig bleibt.
Ja. Wenn nicht mit einer wesentlichen Änderung zu rechnen ist, kann die Feststellung unbefristet erfolgen. Auch dann bleibt eine Überprüfung bei tatsächlichen Änderungen möglich.
Bei einem Neufeststellungsantrag wird der gesamte Gesundheitszustand betrachtet, nicht nur die neue Einschränkung. Theoretisch kann das auch zu einer Senkung führen, praktisch nur bei nachweisbarer Besserung.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.