Geld und Steuern
Kindergeld über 18: Wie beantrage ich die Verlängerung?
Stand: 10.08.2026
Kindergeld läuft nicht einfach weiter, wenn dein Kind volljährig wird, es endet aber auch nicht zwingend. Für Kinder mit einer Behinderung kann die Familienkasse das Kindergeld ohne Altersgrenze weiterzahlen, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und dein Kind sich deshalb nicht selbst unterhalten kann. Dafür stellst du bei der Familienkasse einen Antrag mit der Anlage Kind und legst Nachweise zur Behinderung bei.
Viele Familien erfahren erst kurz vor dem 18. Geburtstag davon, weil die Zahlung dann plötzlich stoppt. Das lässt sich nachholen, kostet aber Nerven. Besser ist es, den Antrag rechtzeitig vorzubereiten.
Warum die Zahlung mit 18 erst einmal stoppt
Bis zum 18. Geburtstag wird Kindergeld ohne weitere Prüfung gezahlt. Danach braucht die Familienkasse einen Grund, warum dein Kind weiter berücksichtigt werden soll. Ohne diesen Nachweis stellt sie die Zahlung ein, oft ohne Vorwarnung im Monat nach dem Geburtstag.
Es gibt mehrere mögliche Gründe für eine Weiterzahlung. Am bekanntesten sind Schule, Ausbildung oder Studium, ein Freiwilligendienst oder die Suche nach einem Ausbildungsplatz. Diese Gründe gelten in der Regel bis zum 25. Geburtstag. Für Kinder mit Behinderung gibt es zusätzlich einen eigenen Weg, der zeitlich nicht begrenzt ist.
Die rechtliche Grundlage
Maßgeblich ist § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes. Danach wird ein Kind ohne Altersgrenze berücksichtigt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, und die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Die Familienkasse prüft dabei zwei Dinge. Erstens, ob eine Behinderung vorliegt und wann sie eingetreten ist. Zweitens, ob dein Kind seinen eigenen Lebensbedarf aus eigenen Mitteln decken kann. Eigene Einkünfte, etwa aus einer Werkstatttätigkeit oder Grundsicherung, werden dabei berücksichtigt. Ein Verdienst schließt das Kindergeld nicht automatisch aus.
Wo du den Antrag stellst
Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit an deinem Wohnort. Bist du im öffentlichen Dienst beschäftigt, kann auch die Familienkasse deines Dienstherrn zuständig sein. Der Antrag geht schriftlich oder online.
Du brauchst in der Regel:
- den Antrag auf Kindergeld und die Anlage Kind
- Nachweise zur Behinderung, zum Beispiel den Feststellungsbescheid des Versorgungsamts oder den Schwerbehindertenausweis
- eine ärztliche Bescheinigung oder ein Gutachten, wenn der Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung nicht aus den Unterlagen hervorgeht
- Angaben zu Einkünften deines Kindes, etwa Bescheide über Grundsicherung, Rente oder Entgelt
Steht im Ausweis das Merkzeichen H oder liegt Pflegegrad 4 oder 5 vor, wird meist ohne weitere Rechnung angenommen, dass dein Kind sich nicht selbst unterhalten kann.
Fristen, die du kennen solltest
Kindergeld wird rückwirkend höchstens für die letzten sechs Monate vor dem Monat des Antragseingangs ausgezahlt. Wenn du erst spät merkst, dass die Zahlung gestoppt wurde, kann Geld verloren gehen. Stelle den Antrag deshalb möglichst früh, gern schon einige Monate vor dem 18. Geburtstag.
Lehnt die Familienkasse ab, kannst du Einspruch einlegen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Ein kurzer Einspruch ohne Begründung reicht zunächst, die Begründung kannst du nachreichen.
Dein nächster Schritt
Schau nach, welche Unterlagen zur Behinderung deines Kindes du bereits hast, vor allem den Feststellungsbescheid des Versorgungsamts mit dem darin genannten Zeitpunkt. Fehlt eine Angabe zum Eintritt der Behinderung, bitte die behandelnde Praxis um eine kurze Bescheinigung. Danach füllst du den Antrag samt Anlage Kind aus und schickst ihn an die Familienkasse. Notiere dir das Absendedatum und hebe eine Kopie auf.
Zusammenfassung
Kindergeld kann über den 18. Geburtstag hinaus weiterlaufen, für Kinder mit Behinderung sogar ohne Altersgrenze. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und dein Kind sich nicht selbst unterhalten kann. Antrag und Nachweise gehen an die Familienkasse, rückwirkend gezahlt wird höchstens für sechs Monate, und gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in acht Bundesländern im Alltag mit Schulbegleitung, Kita-Assistenz und Diabetesassistenz. Aus dieser Begleitung heraus kennen wir die Unterlagen, die bei Anträgen immer wieder gebraucht werden, etwa Beschreibungen des tatsächlichen Unterstützungsbedarfs im Alltag. Wenn du magst, sortieren wir gemeinsam, welche Nachweise du schon hast und wo noch etwas fehlt.
Dein nächster Schritt: Sprich uns an, bevor dein Kind volljährig wird, und lege dir eine einfache Mappe für alle Bescheide an. Wir sagen dir offen, wo wir unterstützen können und wann eine Beratungsstelle oder die Familienkasse selbst die bessere Adresse ist.
Häufige Fragen
Oft ja. Das Entgelt aus einer Werkstatttätigkeit reicht in der Regel nicht aus, um den eigenen Lebensbedarf zu decken. Die Familienkasse rechnet die Einkünfte gegen den Bedarf und entscheidet dann.
Entscheidend ist nicht das Datum des Bescheids, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Behinderung eingetreten ist. Lässt sich ärztlich belegen, dass sie schon vor dem 25. Geburtstag bestand, kann das ausreichen.
Nein. Die Familienkasse fordert aber je nach Fall in bestimmten Abständen aktuelle Nachweise an, etwa wenn eine Feststellung befristet ist. Antworte auf solche Schreiben zügig, sonst kann die Zahlung ausgesetzt werden.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.