Zurück zu Kita-Assistenz

Kita-Platz und Antrag

Was ist eine Integrationskraft in der Kita und wie beantrage ich sie?

Stand: 10.08.2026

Eine Integrationskraft in der Kita ist eine zusätzliche Person, die ein einzelnes Kind während der Betreuungszeit begleitet, damit es am Gruppengeschehen teilhaben kann. Beantragt wird sie als Leistung der Eingliederungshilfe, entweder beim Jugendamt oder beim Sozialamt als Träger der Eingliederungshilfe. Ein formloses Schreiben mit dem Satz, dass du Eingliederungshilfe in Form einer Integrationskraft für dein Kind beantragst, reicht aus, um das Verfahren in Gang zu setzen.

Was eine Integrationskraft im Alltag macht

Die Begriffe unterscheiden sich je nach Region: Integrationskraft, Integrationshelferin, Kita-Assistenz oder Einzelfallhelferin meinen in der Regel dasselbe. Sie ist keine zweite Erzieherin für die Gruppe, sondern für ein bestimmtes Kind da und arbeitet eng mit dem Kita-Team zusammen.

Typische Aufgaben sind:

  • Begleitung in Übergangssituationen wie Ankommen, Morgenkreis, Essen oder Schlafen
  • Unterstützung beim Kontakt zu anderen Kindern und beim Lösen von Konflikten
  • Hilfe bei Struktur, Orientierung und beim Verstehen von Abläufen
  • Unterstützung bei Pflege, Bewegung oder Kommunikation, je nach Bedarf
  • Begleitung in Reizsituationen und beim Regulieren starker Gefühle

Ziel ist immer, dass dein Kind Schritt für Schritt selbstständiger wird und die Unterstützung mit der Zeit weniger wird.

Auf welcher rechtlichen Grundlage sie bewilligt wird

Die Integrationskraft ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder drohender Behinderung richtet sich die Leistung nach dem SGB IX, insbesondere nach den Regelungen zur sozialen Teilhabe in § 113 SGB IX. Wer zum leistungsberechtigten Personenkreis gehört, ist in § 99 SGB IX geregelt.

Bei Kindern mit einer seelischen Behinderung oder wenn eine seelische Behinderung droht, greift § 35a SGB VIII. Dann ist die Kinder- und Jugendhilfe zuständig. In der Praxis ist die Zuordnung nicht immer sofort klar, gerade bei Autismus, ADHS oder FASD. Das ist kein Grund zur Sorge, denn du musst die richtige Stelle nicht selbst treffen.

Wer zuständig ist und was mit dem Antrag passiert

Stelle den Antrag bei der Stelle, die dir am naheliegendsten erscheint, meist beim Jugendamt oder beim Sozialamt als Träger der Eingliederungshilfe deiner Stadt oder deines Landkreises. Nach § 14 SGB IX muss die Stelle innerhalb von zwei Wochen prüfen, ob sie zuständig ist, und den Antrag sonst an die richtige Stelle weiterleiten. Ein falsch adressierter Antrag geht also nicht verloren.

Danach folgt in der Regel die Prüfung des Bedarfs. Dazu werden ärztliche oder psychologische Unterlagen herangezogen, oft auch eine Stellungnahme der Kita und ein Gespräch mit dir. Wenn der Bescheid ablehnend ausfällt oder weniger Stunden bewilligt werden als nötig, hast du in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit für einen Widerspruch. Diese Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.

Welche Unterlagen helfen

Du kannst den Antrag zuerst formlos stellen und Unterlagen nachreichen. Hilfreich sind:

  • ärztliche Befunde, Entwicklungsberichte oder Diagnosen, soweit vorhanden
  • eine Stellungnahme der Kita, die konkrete Situationen beschreibt
  • Berichte von Frühförderung, Logopädie oder Ergotherapie
  • eine eigene Beschreibung typischer Tage mit Beispielen

Je konkreter beschrieben ist, was in welcher Situation passiert und welche Unterstützung fehlt, desto besser kann die Behörde den Bedarf einschätzen.

Dein nächster Schritt

Schreibe heute einen kurzen Antrag an das Jugendamt oder das Sozialamt deines Wohnorts, mit Name und Geburtsdatum deines Kindes, dem Namen der Kita und dem Satz, dass du Eingliederungshilfe in Form einer Integrationskraft beantragst. Datiere das Schreiben und schicke es per Post oder gib es persönlich ab, damit du den Eingang belegen kannst. Sprich parallel mit der Kita-Leitung, ob das Team eine Stellungnahme verfassen kann.

Zusammenfassung

Eine Integrationskraft begleitet ein einzelnes Kind in der Kita, damit Teilhabe gelingt. Rechtsgrundlage ist die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX oder nach § 35a SGB VIII. Zuständig sind Jugendamt oder Sozialamt, ein formloser Antrag genügt zum Start, und gegen einen Bescheid kannst du in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit Kita-Assistenz. Wir stellen erfahrene Assistenzkräfte, stimmen uns mit der Kita ab und achten darauf, dass die Begleitung zu deinem Kind passt. Auch bei den Fragen rund um den Antrag, die Unterlagen und den Ablauf kannst du dich an uns wenden.

Der nächste Schritt: Nimm Kontakt zu uns auf und schildere kurz die Situation deines Kindes und die Kita, um die es geht. Wir schauen gemeinsam, welche Stelle für euch zuständig sein dürfte und was für den Antrag hilfreich ist.

Häufige Fragen

Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder in der Kita sind in der Regel einkommens- und vermögensunabhängig. Die Elternbeiträge für den Kita-Platz selbst bleiben davon unberührt. Frag im Zweifel bei der bewilligenden Stelle nach.

Eine gesicherte Diagnose ist nicht immer Voraussetzung. Entscheidend ist der festgestellte Teilhabebedarf. Eine drohende Behinderung kann ausreichen, ärztliche oder psychologische Unterlagen erleichtern die Prüfung aber deutlich.

In manchen Regionen gibt es Pool- oder Gruppenmodelle, bei denen eine Kraft mehrere Kinder unterstützt. Ob das für dein Kind ausreicht, hängt vom individuellen Bedarf ab. Wenn dein Kind durchgehend Begleitung braucht, kannst du das im Antrag begründen.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

‹ Zurück zu Kita-Assistenz

Barrierefreiheit
Schriftgröße