Zurück zu Kita-Assistenz

Grundlagen

Wie wird eine Kita-Assistenz beantragt?

Stand: 01.08.2026

Der Weg zur Kita-Assistenz folgt demselben Muster wie bei der Schulbegleitung. Wichtig ist vor allem, früh anzufangen, denn zwischen Antrag und erstem Einsatztag vergehen häufig mehrere Wochen bis Monate.

Schritt eins: das zuständige Amt finden

Bei einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung ist das Jugendamt zuständig, bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung der Träger der Eingliederungshilfe, meist über das Sozialamt. Wenn du unsicher bist, ist die Nachfrage beim Jugendamt der übliche erste Schritt.

Schritt zwei: den Antrag stellen

Der Antrag wird von den Sorgeberechtigten gestellt und kann formlos sein. Ein kurzes Schreiben mit dem Namen des Kindes, der Einrichtung und der Bitte um Eingliederungshilfe in Form einer Kita-Assistenz genügt, um das Verfahren in Gang zu setzen. Formulare reicht das Amt in der Regel nach.

Notiere dir das Absendedatum und bewahre eine Kopie auf.

Schritt drei: Unterlagen zusammentragen

Üblich sind:

  • ärztliche oder psychologische Stellungnahmen, etwa aus einem Sozialpädiatrischen Zentrum oder einer kinderärztlichen Praxis
  • eine Stellungnahme der Kita zum Bedarf im Gruppenalltag
  • eigene Beobachtungen der Eltern

Konkrete Situationen wirken deutlich stärker als allgemeine Beschreibungen.

Schritt vier: das Hilfeplangespräch

Amt, Eltern, Kita und Träger legen gemeinsam die Ziele fest. Bereite dich mit Notizen und Beispielen vor und überlege vorher, was sich im Alltag deines Kindes konkret ändern soll.

Schritt fünf: der Bescheid

Der Bescheid legt Umfang und Zeitraum fest. Erst danach kann ein Träger die Assistenz besetzen. Bei einer Ablehnung ist ein Widerspruch möglich, die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Häufige Stolpersteine

  • Zu spät beantragt, besonders vor dem Kita-Start oder dem Wechsel in eine neue Gruppe.
  • Zu allgemein beschrieben, sodass der Bedarf für das Amt nicht nachvollziehbar wird.
  • Kita nicht eingebunden, obwohl deren Stellungnahme den Antrag stark stützt.
  • Kein Träger im Blick, sodass nach dem Bescheid erst die Suche beginnt.

Zusammenfassung

Eltern stellen den Antrag beim zuständigen Amt, gestützt auf fachliche Stellungnahmen und konkrete Alltagsbeispiele. Nach dem Hilfeplangespräch folgt der Bescheid, erst danach beginnt die Besetzung. Früh anfangen ist der wichtigste Rat.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wir begleiten Familien durch dieses Verfahren, auch schon vor dem Antrag.

  • Wir helfen dir, den Bedarf in konkrete Alltagssituationen zu übersetzen.
  • Wir sprechen auf Wunsch mit der Kita, damit die Stellungnahme rechtzeitig vorliegt.
  • Nach dem Bescheid suchen wir eine Assistenzkraft, die zu deinem Kind passt, und führen sie sorgfältig ein.

Häufige Fragen

Das ist regional sehr unterschiedlich. Plane sicherheitshalber mehrere Monate ein und stelle den Antrag deshalb früh.

Ja, jederzeit, etwa wenn sich die Situation in der Gruppe verändert.

Ein Widerspruch ist innerhalb der im Bescheid genannten Frist möglich. Häufig hilft es, den Bedarf mit zusätzlichen Stellungnahmen und Beispielen genauer zu belegen.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

‹ Zurück zu Kita-Assistenz

Barrierefreiheit
Schriftgröße