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Grundlagen

Welche Voraussetzungen gelten für eine Kita-Assistenz?

Stand: 01.08.2026

Eine Kita-Assistenz wird nicht von der Kita finanziert. Sie ist eine individuelle Leistung der Eingliederungshilfe, die für ein einzelnes Kind beantragt und bewilligt wird.

Zwei Rechtsgrundlagen, zwei Ämter

  • Paragraf 35a SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, greift bei einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung, zum Beispiel bei einer Autismus-Spektrum-Störung, ADHS oder emotionalen und sozialen Entwicklungsstörungen. Zuständig ist das Jugendamt.
  • SGB IX, Eingliederungshilfe, greift bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe, in der Praxis meist das Sozialamt.

In beiden Fällen ist die Leistung befristet, zweckgebunden und an einen konkreten Bedarf geknüpft. Sie kann verlängert, angepasst oder beendet werden, wenn sich der Bedarf ändert.

Was der Bescheid regelt

Der Bewilligungsbescheid legt fest, für welches Kind, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum eine Assistenz bewilligt ist. Daraus ergibt sich auch, welche Aufgaben übernommen werden und welche nicht.

Im Hilfeplangespräch legen Amt, Eltern, Kita und Träger gemeinsam die Ziele fest. Diese Ziele sind der Maßstab für die tägliche Arbeit und werden regelmäßig überprüft.

Der Unterschied zum regulären Kita-Personal

Reguläres Kita-Personal wird über den Fachkraft-Kind-Schlüssel finanziert, also über die Betriebserlaubnis der Kita und die Landesgesetze zur Kindertagesbetreuung.

Eine Kita-Assistenz läuft daneben, nicht als Teil dieses Schlüssels. Sie ist einem einzelnen Kind zugeordnet. Deshalb kann eine Assistenzkraft auch nicht einspringen, wenn in der Einrichtung Personal fehlt.

Was den Antrag stützt

Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern der Bedarf, der sich daraus im Kita-Alltag ergibt. Am wirksamsten sind konkrete Situationen: nicht, dass ein Kind Schwierigkeiten in der Gruppe hat, sondern dass es beim Morgenkreis regelmäßig den Raum verlässt und danach eine halbe Stunde nicht ansprechbar ist.

Zusammenfassung

Voraussetzung für eine Kita-Assistenz ist eine Behinderung oder drohende Behinderung, die die Teilhabe am Kita-Alltag ohne Unterstützung gefährdet. Zuständig ist je nach Art der Beeinträchtigung das Jugendamt oder der Träger der Eingliederungshilfe. Grundlage ist immer ein befristeter Bewilligungsbescheid.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Viele Familien wissen nicht, welches Amt für sie zuständig ist. Wir sortieren das mit dir und helfen, den Bedarf so zu beschreiben, dass er nachvollziehbar wird.

Auf Wunsch begleiten wir dich zum Hilfeplangespräch. Und wenn wir eine andere Unterstützungsform für passender halten, sagen wir dir das offen.

Häufige Fragen

In der Regel stützt sich der Antrag auf ärztliche oder psychologische Stellungnahmen. Entscheidend ist aber der Bedarf im Alltag, nicht die Diagnose für sich genommen.

Als Leistung der Eingliederungshilfe ist sie für Familien in der Regel kostenfrei. Ob im Einzelfall ein Kostenbeitrag anfällt, ergibt sich aus dem Bescheid.

Die Bewilligung erteilt das Amt, der Einsatz erfolgt aber in Abstimmung mit der Einrichtung. In der Praxis lohnt es sich, die Kita früh einzubinden.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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